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24-Stunden-Betreuung 17 Min. Lesezeit

Polnische Pflegekraft legal beschäftigen 2026: Entsendung & Vermittlung

Polnische Pflegekraft legal beschäftigen 2026: Drei Modelle im Vergleich, A1-Bescheinigung, FKS-Kontrollen, Mindestlohn — was Familien wissen müssen.

„Polnische Pflegekräfte, legal, ab 1.500 € im Monat.” Solche Angebote liest man im Internet noch immer — und sie sind in den allermeisten Fällen nicht legal. Wer 2026 eine 24-Stunden-Betreuungskraft aus Polen beschäftigt, muss genau wissen, welches Modell tatsächlich rechtssicher ist, welche Beträge dem Mindestlohn entsprechen — und welche Kontrollen durch den Zoll und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) drohen, wenn etwas nicht stimmt.

Dieser Beitrag erklärt die drei legalen Modelle, die häufigsten Fallen, die Pflichten der Familie als Auftraggeber und die echten Kosten 2026. Aus der Praxis einer Pflegeberatung, die seit Jahren Familien durch dieses Thema begleitet.

Worauf es ankommt

  • Drei legale Modelle: Entsendung (häufigster Fall), Selbständige Tätigkeit, Arbeitgebermodell der Familie
  • Entsendung: BK ist bei polnischer Firma angestellt, A1-Bescheinigung pflicht, EU-Entsendegesetz gilt
  • Mindestlohn 2026: 13,90 € pro Arbeitsstunde (allgemein), Pflegemindestlohn 16,10 € (geplant 16,52 € ab 01.07.2026)
  • FKS-Kontrollen durch den Zoll nehmen stark zu — Schwarzarbeit-Risiko sind: Geldbußen 5-stellig, Nachzahlungen, strafrechtliche Konsequenzen
  • Realistische Kosten 2026: 2.700 – 3.400 € pro Monat brutto für eine legale Vollvermittlung
  • Anbieter mit BAP-Zertifikat (Bundesarbeitgeberverband Personaldienstleister) sind die sicherste Wahl
  • Arbeitgebermodell der Familie funktioniert legal, ist aber bürokratisch sehr aufwändig
  • Schwarzarbeit wird strafrechtlich verfolgt — § 266a StGB, Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen

„Wir bekommen jede Woche Anrufe von Familien, die ein Schreiben vom Zoll erhalten haben. Sie wussten oft nicht, dass ihr Modell nicht legal war — der Vermittler hatte das nicht erklärt. Die Nachzahlungen reichen schnell in den fünfstelligen Bereich.” — Anna Schmidt, Pflegeberaterin bei Omelia

1. Warum überhaupt aus Polen?

In Deutschland fehlen rund 200.000 Pflegekräfte. Stationäre Pflege im Heim kostet 4.000 – 6.000 € pro Monat Eigenanteil, ein ambulanter Pflegedienst rund um die Uhr ist faktisch nicht zu leisten. Die Lücke schließen seit über 30 Jahren Betreuungskräfte aus Mittel- und Osteuropa — überwiegend aus Polen, zunehmend auch aus Rumänien, Bulgarien, der Slowakei und Tschechien.

Sie leben für mehrere Wochen im Haushalt des Betreuten, übernehmen Grundpflege, Hauswirtschaft, Gesellschaft und Sicherheit rund um die Uhr. Schätzungen gehen von 300.000 bis 700.000 Haushalten in Deutschland aus, die so ihre Pflege organisieren.

Die Frage ist nicht: ob Familien aus Polen Betreuung holen sollten. Die Frage ist: wie sie es legal tun.

2. Die drei legalen Modelle im Überblick

ModellWer ist Arbeitgeber?VorteileNachteile
EntsendungPolnische PflegeagenturEinfach, geringer Aufwand, breite VerfügbarkeitAuf Pauschalverträge angewiesen, Vermittlerwahl entscheidend
Selbständige TätigkeitBK selbst (Gewerbe / Sologew.)FlexibelScheinselbständigkeit-Risiko (DRV-Kontrollen)
ArbeitgebermodellFamilie selbstVolle KontrolleSehr hoher Aufwand, Lohnabrechnung, Steuer

In der Praxis nutzen über 95 % aller Familien das Entsendemodell. Es ist das am besten skalierbare Modell und bei seriösen Anbietern rechtssicher.

3. Das Entsendemodell im Detail

Wer ist Arbeitgeber?

Eine polnische Pflegeagentur, bei der die Betreuungskraft fest angestellt ist. Sie zahlt Sozialversicherung in Polen, ist arbeitsrechtlich in Polen abgesichert, hat einen polnischen Arbeitsvertrag.

Die Familie schließt einen Dienstleistungsvertrag mit der polnischen Agentur (oder mit einer deutschen Vermittlungs-GmbH, die mit der polnischen Agentur kooperiert). Die Familie ist nicht der Arbeitgeber.

Rechtsgrundlage

  • EU-Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV)
  • EU-Entsenderichtlinie (96/71/EG, geändert durch 2018/957/EU)
  • Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG, gesetze-im-internet.de/aentg_2009)
  • Pflegekommissions-Verordnungen (Pflegemindestlohn)

Die A1-Bescheinigung

Die wichtigste Bescheinigung. A1 bestätigt, dass die Betreuungskraft weiterhin in Polen sozialversichert ist und in Deutschland keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen.

Was Familien wissen müssen:

  • A1-Bescheinigung muss vor Tätigkeitsbeginn vorliegen
  • Sie wird vom polnischen Sozialversicherungsträger ZUS ausgestellt
  • Sie ist auf den Einsatzzeitraum befristet
  • Bei Kontrolle muss sie im Haushalt vorliegen (Original oder Kopie)
  • Eine fehlende A1 ist ein klares Indiz für Schwarzarbeit

Bei FKS-Kontrollen wird die A1 als erstes überprüft. Wer sie nicht vorzeigen kann, sieht sich umgehend Nachforderungen ausgesetzt.

Pflichten der polnischen Agentur

  • A1-Bescheinigungen für jeden Einsatz
  • Einhaltung des deutschen Mindestlohns
  • Einhaltung der Arbeitszeitgrenzen
  • Korrekte Lohnabrechnung
  • Reise- und Versicherungsorganisation

Pflichten der Familie

  • Schriftlicher Vertrag mit der Agentur
  • A1-Bescheinigung im Haushalt verwahren
  • Vertragsdokumente mindestens 2 Jahre aufbewahren (besser 4)
  • Mindestlohnkonformität plausibel sicherstellen
  • Bei Kontrollen kooperieren (Zoll hat Betretungsrecht)
  • Wechselrhythmus und Pausen ermöglichen

Mehr zu Pflichten der Familie in unserem Beitrag Rechtliche Aspekte der Betreuungskraft.

4. Das selbständige Modell

Theoretisch denkbar: die Betreuungskraft hat ein eigenes Gewerbe (in Polen oder Deutschland) und ist als selbständige Dienstleisterin tätig.

Warum dieses Modell heikel ist

Die Deutsche Rentenversicherung prüft regelmäßig Scheinselbständigkeit. Indikatoren:

  • BK arbeitet nur für einen Auftraggeber
  • BK kann sich nicht vertreten lassen
  • BK hat keinen eigenen Geschäftsbetrieb
  • BK ist weisungsgebunden an die Familie
  • BK trägt kein unternehmerisches Risiko

In nahezu allen 24-Stunden-Betreuungen erfüllt die Konstellation diese Kriterien. Die Folge: Scheinselbständigkeit, die rückwirkend zu voller Sozialversicherungspflicht führt — die Familie wird als Arbeitgeber behandelt.

Praktisches Fazit: Vom Selbständigen-Modell rate ich Familien ab. Es ist nur in Ausnahmefällen tragfähig (etwa stundenweise Senioren-Betreuung mit mehreren Kunden).

5. Das Arbeitgebermodell der Familie

Die Familie stellt die Betreuungskraft direkt selbst an — Arbeitsvertrag, deutsche Sozialversicherung, Lohnabrechnung, Steuerabführung.

Wann das passt

  • Sehr hoher Pflegebedarf mit dauerhafter Betreuung
  • Familie verfügt über kaufmännisches Know-how oder kann es einkaufen
  • Bereitschaft zu hohem Aufwand

Was zu beachten ist

  • Arbeitsvertrag nach deutschem Recht
  • Sozialversicherungsanmeldung (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung) — ca. 21 % Arbeitgeberanteil
  • Berufsgenossenschaft anmelden
  • Lohnsteuer abführen
  • Arbeitszeitgesetz einhalten (max. 8 h täglich, mit Ausnahmen)
  • Mindestlohn (siehe Abschnitt 7)
  • Urlaubsanspruch (24 Werktage Mindesturlaub)
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Der Aufwand entspricht dem eines mittelständischen Unternehmens. Die Beauftragung eines Lohnbüros ist Pflicht. Realistische Gesamtkosten: 3.500 – 4.500 € pro Monat — vergleichbar mit Heimkosten.

6. Was Lumira & Co verschweigen — typische Fallen

Viele Vermittler werben mit „polnische Pflegekräfte legal ab 1.500 €”. Diese Beträge sind nicht mit Mindestlohn vereinbar, wenn man die tatsächlichen Arbeits- und Bereitschaftszeiten ehrlich rechnet.

Falle 1: „Pauschalvertrag ohne Stundenangabe”

Manche Verträge sehen einen Pauschalpreis vor, ohne die geleisteten Stunden auszuweisen. Bei FKS-Kontrollen wird der Zoll trotzdem nach tatsächlichen Stunden rechnen — und das ist meist deutlich mehr als die Pauschale abdeckt.

Falle 2: „Stundenkontingent unrealistisch niedrig”

In einigen Verträgen stehen 30 oder 40 Wochenstunden. In der Realität arbeitet die BK rund um die Uhr im Haushalt — auch Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit (BAG-Urteil 2021).

Falle 3: „Keine A1-Bescheinigung”

Sollten Sie als Familie gar keine A1 zu sehen bekommen, ist das Modell mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ordentlich angemeldet.

Falle 4: „BK arbeitet direkt, keine Agentur dazwischen”

Wenn die BK Ihnen ein Honorar in bar oder per Privatüberweisung direkt geben lässt — ohne Agenturvertrag, ohne A1 — ist das Schwarzarbeit.

Falle 5: „Pflegeagentur sitzt in Land X, BK arbeitet aber gar nicht für sie”

Manche Vermittler nutzen Briefkasten-Agenturen in Polen ohne reale Tätigkeit. Bei Prüfung durch ZUS oder FKS fliegt das auf — und die Familie haftet mit.

7. Mindestlohn 2026 — was wirklich zu zahlen ist

Für die polnische Betreuungskraft in einem deutschen Privathaushalt gilt das deutsche Arbeitnehmer-Entsendegesetz, also der deutsche Mindestlohn.

Welcher Mindestlohn?

Mindestlohn2026Geplant 01.07.2026
Allgemeiner Mindestlohn13,90 € / Std.unverändert
Pflegemindestlohn (Hilfskraft)16,10 € / Std.16,52 € / Std.
Pflegemindestlohn (Pflegefachkraft)20,50 € / Std.20,95 € / Std.

Welcher gilt? Die rechtliche Lage ist umstritten. Das BAG-Urteil vom Juni 2021 (Az. 5 AZR 505/20) hat klargestellt:

  • Bereitschaftszeit im Haushalt ist Arbeitszeit
  • Der allgemeine Mindestlohn ist mindestens zu zahlen
  • Bei Pflegeleistungen (Grundpflege, Mobilisierung) gilt der Pflegemindestlohn

Realistische Auslegung der Praxis: BKs leisten Mischformen aus Hauswirtschaft und Pflege. Seriöse Anbieter rechnen mit einem Mischlohn, der über dem allgemeinen Mindestlohn liegt.

Beispielrechnung 2026

Eine Betreuungskraft mit B1-Sprachstufe, gemischter Pflege/Hauswirtschaft, 45 Wochenstunden vertraglich:

  • Mischlohn: ca. 15,00 € / Std.
  • 45 Std × 4,33 Wochen × 15,00 € = 2.923 € Bruttogehalt monatlich
  • Plus Reisekosten, Unterkunft, Verpflegung: BKs erhalten Kost und Logis als Sachleistung, die als geldwerter Vorteil verbucht wird

Mehr zur Mindestlohn-Berechnung im Beitrag Mindestlohn für Pflegekraft 2026.

Was bezahlt die Familie?

Was die Familie an die deutsche oder polnische Agentur zahlt, ist deutlich höher als das, was die BK in der Hand hat — Agenturen müssen Sozialversicherung in Polen, Krankenversicherung, Reisekosten, Logistik, Bürokratie, Marge tragen.

Realistische Familienkosten 2026 für eine legale Vollvermittlung:

Sprachstufe BKFamilienkosten / Monat
A1 (kommunikativ schwach)2.500 – 2.800 €
A2 / B1 (kommunikativ stabil)2.800 – 3.100 €
B1 / B2 (gute Sprache, Pflegeerfahrung)3.000 – 3.500 €

Mehr in Sprachstufen Betreuungskraft A1 – B1.

8. FKS — die Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ist eine Sondereinheit des Zolls. Sie prüft seit 2024 mit deutlich höherer Intensität auch 24-Stunden-Betreuungen in Privathaushalten.

Was die FKS prüft

  • A1-Bescheinigung vorhanden?
  • Vertragsverhältnis klar geregelt?
  • Mindestlohn-Konformität plausibel?
  • Sozialversicherung in Herkunftsland korrekt?
  • Anmeldepflichten erfüllt?

Wie eine Kontrolle abläuft

  • Unangemeldeter Besuch im Haushalt
  • Befragung der BK (oft in der Landessprache)
  • Sichtung der Verträge und A1
  • Stundenaufzeichnungen falls vorhanden

Familien haben die Pflicht, Auskunft zu erteilen und Unterlagen vorzuzeigen. Bei klarer Schwarzarbeit drohen:

  • Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge (bis zu 4 Jahre rückwirkend, bei Vorsatz bis 30 Jahre)
  • Geldbuße bis 500.000 €
  • § 266a StGB — Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (Freiheitsstrafe bis 5 Jahre)

Wann besonders riskant

  • Vermittlerangebot weit unter Marktpreis
  • Keine A1-Bescheinigung sichtbar
  • Pauschalvertrag ohne Stundenangabe
  • BK arbeitet ohne ersichtlichen Agenturvertrag

9. Worauf bei der Anbieterwahl achten

Eine seriöse Agentur erkennen Sie an folgenden Merkmalen:

Pflichtprüfungen vor Vertragsschluss

  • Adresse in Deutschland (Impressum prüfen)
  • HRB-Eintrag (Handelsregister)
  • BAP-Zertifizierung oder VHBP-Mitgliedschaft
  • Kooperation mit lizenzierter polnischer Agentur klar benannt
  • Beratungsgespräch ohne Druck zum sofortigen Vertragsschluss
  • Schriftlicher Vertrag vor BK-Anreise zugesandt
  • A1-Bescheinigung kommt automatisch zur BK
  • Wechselrhythmus 6 – 10 Wochen angeboten
  • Transparente Preisstruktur

Warnsignale

  • Preis unter 2.500 € pro Monat ohne Erklärung
  • Drängen auf sofortige Bestätigung
  • Nur Telefon / kein Büro in Deutschland
  • Keine schriftlichen Verträge vorab
  • Bargeld-Zahlungen direkt an BK gefordert
  • Keine Antworten zur A1-Bescheinigung

Mehr zur Auswahl in unseren Beiträgen 24-Stunden-Betreuung Praxis-Leitfaden und Wechselrhythmus 6 – 10 Wochen.

10. Lokale Vermittlung — gibt es das?

Die meisten Familien fragen: „Kann ich nicht eine BK aus meiner Region beauftragen?” In der Praxis:

  • Vermittlung ist deutschlandweit organisiert
  • Die BK reist aus Polen an
  • Lokale Anbieter sitzen meist in der jeweiligen Stadt, vermitteln aber über polnische Partner

Wir bei Omelia haben Stadt-spezifische Beratung u. a. in: Berlin, München, Hamburg, Köln, Frankfurt, Stuttgart, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Leipzig.

11. Praxisbeispiel — eine Familie aus dem Rheinland

Die Tochter sucht für ihren Vater (84, PG 3, nach Schlaganfall) eine polnische BK. Sie vergleicht drei Angebote:

AnbieterPreis / MonatA1-KlarheitVertrag
A — über Facebook-Anzeige1.700 €Keine AntwortMündlich
B — Telefonvermittler aus Hannover2.300 €„Ist dabei”Per E-Mail
C — BAP-Mitglied mit Büro Köln2.950 €A1 vor AnreiseSchriftlich vor Anreise

Die Tochter wählt Anbieter C. Die BK kommt mit A1, der Vertrag liegt vor, die FKS-Kontrolle 8 Monate später verläuft unauffällig.

Anbieter A hätte 1.250 € pro Monat „gespart” — bei einer Kontrolle hätte das Nachzahlungen jenseits der 30.000 € bedeutet.

12. Häufige Fragen

Ja, im richtigen Modell. Entsendung über eine seriöse polnische Agentur mit A1-Bescheinigung ist vollkommen rechtskonform.

Was passiert bei einer Zoll-Kontrolle?

Der Zoll prüft Vertrag, A1, Arbeitszeit, Mindestlohn. Bei unauffälligem Befund nichts weiter. Bei Schwarzarbeit: Nachzahlungen, Bußgelder, Strafanzeige.

Brauche ich als Familie eine Gewerbeanmeldung?

Nein. Sie sind Auftraggeber einer Dienstleistung, kein Arbeitgeber (im Entsendemodell).

Muss ich die BK krankenversichern?

Nein, im Entsendemodell. Die BK ist über Polen krankenversichert, A1 belegt das. Im Arbeitgebermodell: ja, vollumfänglich.

Wie lange darf eine polnische BK in Deutschland arbeiten?

Theoretisch unbefristet, aber die A1 wird pro Einsatzzeitraum ausgestellt (meist 2 – 3 Monate). Bei längerem Einsatz neue A1 beantragen.

Was passiert, wenn die BK krank wird?

Die polnische Agentur ist verantwortlich für Ersatz binnen weniger Tage. Krankheitskosten trägt die polnische Sozialversicherung (A1).

Darf die BK selbst Medikamente geben?

Ja — als Hilfeleistung im Haushalt (Stellen, Anreichen). Spritzen oder Injektionen sind Behandlungspflege, die nur durch einen Pflegedienst durchgeführt werden darf.

Was, wenn die Chemie nicht stimmt?

Seriöse Agenturen tauschen die BK auf Wunsch aus — oft binnen 14 Tagen. Mehr in unserem Beitrag Konflikte mit der Betreuungskraft.

Wer haftet bei Schäden im Haushalt?

Die polnische Agentur hat eine Betriebshaftpflicht. Bei größeren Schäden greift diese. Familien sollten zusätzlich eine Privathaftpflicht überprüfen.

Was kostet die BK insgesamt im Jahr?

Im Schnitt 33.000 – 42.000 € pro Jahr brutto. Nach Anrechnung von Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und Steuervorteil nach § 35a EStG bleiben ca. 18.000 – 28.000 € Eigenanteil.

Gibt es bayerische Sonderregelungen?

Ja — das Bayerische Landespflegegeld zahlt 1.000 € jährlich zusätzlich (PG 2 – 5). Mehr im Beitrag Bayerisches Landespflegegeld 2026.

Wer hilft mir bei der Auswahl?

Wir bei Omelia beraten kostenfrei — auch ohne Verpflichtung.

Wo Sie weiterlesen

24-Stunden-Cluster:

Konflikte und Praxis:

Pflegegrad-System:

Tools:

Quellen

Sprechen Sie mit Anna Schmidt

Wir bei Omelia arbeiten mit BAP-zertifizierten polnischen Partneragenturen. Jede Vermittlung umfasst A1-Bescheinigung, schriftlichen Vertrag, Wechselrhythmus 6 – 10 Wochen und einen deutschsprachigen Ansprechpartner. Die Erstberatung ist kostenfrei und unverbindlich.

Sprechen Sie mit Anna Schmidt →

Wer 2026 polnische Betreuungskräfte legal beschäftigen möchte, braucht nur drei Dinge: einen vertrauenswürdigen Anbieter, eine gültige A1-Bescheinigung und einen schriftlichen Vertrag. Wer dabei den billigsten Preis sucht, zahlt am Ende meist deutlich mehr.

Geschrieben von

Anna Schmidt

Pflegeberaterin · Recht & Finanzen

Spezialisiert auf Pflegegrad-Anträge, Pflegekassen-Leistungen 2026 und rechtssichere Beschäftigung von Betreuungskräften.

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