„24-Stunden-Pflege aus Polen, legal, ab 1.500 € im Monat.” Solche Angebote kursieren noch immer — und genau bei ihnen sollten bei Ihnen alle Alarmglocken läuten. Der Markt der häuslichen Betreuung ist unübersichtlich: seriöse Anbieter mit lückenloser Legalität stehen neben Vermittlern, die rechtliche Risiken bewusst verschweigen. Wer den falschen Anbieter wählt, riskiert nicht nur schlechte Pflege, sondern im schlimmsten Fall eine Nachzahlung von Sozialabgaben oder ein Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit — als Familie, die nur Hilfe suchte.
Dieser Leitfaden gibt Ihnen 12 konkrete Prüffragen an die Hand, mit denen Sie einen seriösen Anbieter erkennen, bevor Sie unterschreiben. Keine Werbung, keine Schwarzmalerei über „die anderen” — nur die rechtlichen Mechanismen, auf die es wirklich ankommt. Stand: Juni 2026.
Auf einen Blick
- Legalität zuerst prüfen — verlangen Sie schriftlich die Zusage der A1-Bescheinigung für jede Betreuungskraft. Ohne A1 ist die Beschäftigung nicht legal nachgewiesen.
- Selbständigkeit-Falle meiden — eine „selbständige” Betreuerin, die weisungsgebunden in einem Haushalt rund um die Uhr lebt, ist meist scheinselbständig. Das Nachzahlungsrisiko trägt am Ende auch der Haushalt.
- Mindestlohn gilt — seit 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € brutto/Stunde (Quelle: BMAS). Angebote weit unter ~2.500 €/Monat sind rechnerisch kaum mit dem Mindestlohn vereinbar.
- Vertrag mit drei Parteien verstehen — beim Entsendemodell schließen Sie einen Dienstleistungsvertrag, nicht einen Arbeitsvertrag. Wer ist Arbeitgeber? Das muss eindeutig sein.
- Ersatz bei Krankheit muss vertraglich geregelt sein — fällt die Betreuerin aus, brauchen Sie binnen Tagen eine Vertretung.
- Transparente Kosten — ein seriöses Angebot listet Grundpreis, Anfahrt, Feiertagszuschläge und Kündigungsfristen offen auf.
Die wichtigste Frage stellen Familien meist zuletzt — dabei gehört sie an den Anfang: „Können Sie mir die A1-Bescheinigung und den Mindestlohn-Nachweis schriftlich zusichern?” Wer hier ausweicht, verkauft Ihnen ein Risiko, das später Sie tragen.
— Anna Schmidt, Pflegeberaterin bei Omelia
1. Legalität & Vertrag
Hier entscheidet sich, ob die ganze Konstruktion trägt. Die häufigsten legalen Wege sind das Entsendemodell (eine ausländische Agentur entsendet ihre Angestellte nach Deutschland) und die direkte Anstellung im Haushalt. Beide setzen voraus, dass Sozialabgaben korrekt abgeführt werden und der deutsche Mindestlohn eingehalten wird.
a) Liegt für jede Betreuungskraft eine A1-Bescheinigung vor?
Die A1-Bescheinigung ist der EU-weite Nachweis, dass die entsandte Arbeitnehmerin in ihrem Heimatland sozialversichert ist und nicht doppelt in Deutschland Beiträge zahlen muss. Sie muss vor Arbeitsbeginn vorliegen und auf Verlangen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) vorgezeigt werden. Seit dem 1. Januar 2025 wird sie ausschließlich elektronisch beantragt (Quelle: DVKA). Lassen Sie sich schriftlich zusichern, dass für jede wechselnde Kraft eine gültige A1 ausgestellt wird — nicht nur für die erste.
b) Wer ist eindeutig der Arbeitgeber?
Beim Entsendemodell sind drei Parteien beteiligt: die ausländische Agentur (Arbeitgeber der Betreuerin), oft eine deutsche Vermittlungsagentur (Ihr Vertragspartner) und Sie als Haushalt (Auftraggeber des Dienstleistungsvertrags). Sie sind in diesem Modell nicht der Arbeitgeber — und sollten es auch nicht versehentlich werden. Verlangen Sie einen klaren Dienstleistungsvertrag, aus dem hervorgeht, wer Lohn zahlt, Urlaub gewährt und sozialversichert.
c) Vorsicht vor der Selbständigkeit-Falle
Ein verbreiteter Trick: Die Betreuerin tritt als „selbständige Gewerbetreibende” auf. Das ist nicht pauschal illegal — aber wenn sie weisungsgebunden, in den Tagesablauf des Haushalts eingebunden und ohne eigene unternehmerische Freiheit rund um die Uhr im Haus lebt, liegt regelmäßig Scheinselbständigkeit vor. Die Folge: Sozialabgaben werden nachgefordert, und auch der Haushalt kann in die Mithaftung geraten. Das Bundesgesundheitsministerium hat die rechtlichen Grenzen dieses Modells in einem Gutachten ausdrücklich problematisiert. Frage: Auf welcher rechtlichen Grundlage genau ist die Kraft tätig — und wer haftet, wenn die Deutsche Rentenversicherung das anders sieht?
d) Existiert ein schriftlicher Vertrag mit deutschem Recht?
Mündliche Zusagen sind im Streitfall wertlos. Bestehen Sie auf einem schriftlichen Vertrag in deutscher Sprache, mit Gerichtsstand in Deutschland, klaren Leistungen, Preisen, Kündigungsfristen und einer Regelung zum Datenschutz.
2. Kosten & Transparenz
Seriosität zeigt sich am Kleingedruckten. Der Mindestlohn ist dabei der härteste Rechenmaßstab.
e) Ist der Preis mit dem Mindestlohn vereinbar?
Seit 1. Januar 2026 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 € brutto/Stunde, ab 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 € (Quelle: BMAS). Auch Betreuungskräfte aus dem EU-Ausland haben Anspruch darauf — zumindest für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit. Selbst bei vorsichtiger Anrechnung von Bereitschaftszeiten ergeben sich daraus Monatskosten, die realistisch im Bereich 2.500 € bis 3.500 € liegen (Quelle für Marktspanne: Verbraucherzentrale). Angebote weit darunter sind ein deutliches Warnsignal — der Mindestlohn wird dann wahrscheinlich nicht eingehalten.
f) Sind alle Kostenpositionen offengelegt?
Ein faires Angebot listet auf: monatlicher Grundpreis, einmalige Anfahrts- und Wechselkosten, Zuschläge für Feiertage und Wochenenden, Kosten bei Verlängerung sowie Kündigungsfristen. Versteckte Posten — etwa nachträglich berechnete „Vermittlungsgebühren” oder Bereitschaftsabzüge vom Lohn — sind ein klares Alarmzeichen.
g) Welche Leistungen sind im Preis enthalten — und welche nicht?
Klären Sie vor Unterschrift: Kost und Logis der Betreuerin (übliche Sachleistung des Haushalts), Sprachkenntnisse, hauswirtschaftliche Aufgaben, Grundpflege-Umfang. Achtung: Behandlungspflege (z. B. Spritzen, Wundversorgung) darf nur examiniertes Personal leisten — das ist über einen ambulanten Pflegedienst abzudecken, nicht über die Betreuungskraft.
3. Qualität & Ersatz
Eine Betreuung steht und fällt mit Verlässlichkeit — und mit dem, was passiert, wenn etwas schiefgeht.
h) Wie ist die Vertretung bei Krankheit oder Urlaub geregelt?
Wird die Betreuerin krank oder reist im Wechselrhythmus ab, brauchen Sie zeitnah Ersatz. Fragen Sie konkret: Garantiert der Anbieter eine Vertretung binnen weniger Tage? Wer organisiert die Übergabe? Eine reine „Wir bemühen uns”-Zusage reicht nicht. Lassen Sie sich die Ersatzregelung schriftlich geben.
i) Welches Sprachniveau ist zugesichert?
Sprache ist Sicherheit. Für die Grundkommunikation und einfache Anweisungen sollte mindestens A2, besser B1 vorliegen — bei Demenzbegleitung eher mehr. Lassen Sie sich das zugesicherte Niveau schriftlich bestätigen und im Erstgespräch (etwa per Video) selbst einen Eindruck verschaffen.
j) Wer haftet bei Schäden — und besteht Versicherungsschutz?
Was passiert, wenn die Betreuerin sich verletzt oder im Haushalt ein Schaden entsteht? Im Entsendemodell ist die Betreuerin über die ausländische Agentur sozial- und unfallversichert (die A1 belegt das). Klären Sie zusätzlich: Besteht eine Betriebshaftpflicht des Anbieters? Wie sind Sie als Haushalt im Schadensfall abgesichert?
k) Gibt es einen festen Ansprechpartner und Beschwerdeweg?
Seriöse Anbieter benennen eine deutschsprachige Kontaktperson, die bei Konflikten erreichbar ist und vermittelt. Fehlt ein klarer Beschwerdeweg, stehen Sie bei Problemen allein da.
4. Warnsignale — woran Sie unseriöse Anbieter erkennen
l) Welche roten Flaggen sind ein Grund zum Abbruch?
- Dumpingpreis weit unter ~2.500 €/Monat — Mindestlohn rechnerisch nicht haltbar.
- Ausweichen bei der A1-Frage oder Sätze wie „das brauchen Sie nicht zu wissen”.
- „24 Stunden durch eine Person” als Versprechen — eine echte Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch eine einzige Kraft ist nach deutschem Arbeitszeitrecht nicht legal abbildbar; seriöse Modelle planen Ruhe- und Wechselzeiten ein (Quelle: Verbraucherzentrale).
- Nur mündliche Zusagen, kein schriftlicher Vertrag.
- Druck zur schnellen Unterschrift, „nur heute dieser Preis”.
- Barzahlung ohne Rechnung oder Zahlung direkt an die Betreuerin in bar.
| Kriterium | Seriöser Anbieter | Unseriöser Anbieter |
|---|---|---|
| A1-Bescheinigung | schriftlich zugesichert, für jede Kraft | „brauchen Sie nicht”, ausweichend |
| Preis/Monat | ~2.500–3.500 €, mit Mindestlohn vereinbar | Dumping deutlich darunter |
| Vertrag | schriftlich, deutsches Recht, klare Leistungen | nur mündlich, vage |
| Ersatz bei Ausfall | garantiert binnen Tagen, schriftlich | „wir bemühen uns” |
| Rechtsmodell | Entsendung/Anstellung, klar benannt | „selbständig”, Haftung unklar |
| Kosten | alle Posten offen aufgelistet | versteckte Gebühren |
| Ansprechpartner | fester, deutschsprachiger Kontakt | wechselnd, schwer erreichbar |
So nutzen Sie die Liste: Stellen Sie alle zwölf Fragen vor Vertragsschluss und lassen Sie sich die Antworten möglichst schriftlich geben. Bei mehr als ein bis zwei roten Flaggen gilt: lieber einen weiteren Anbieter vergleichen, als ein rechtliches Risiko eingehen.
5. Häufige Fragen
Was ist die A1-Bescheinigung und warum ist sie so wichtig?
Die A1-Bescheinigung weist nach, dass die Betreuungskraft im Heimatland sozialversichert ist und korrekt entsandt wird. Sie muss vor Arbeitsbeginn vorliegen und ist der zentrale Legalitätsnachweis bei einer Kontrolle durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
Ist eine 24-Stunden-Pflege durch eine einzige Person legal?
Eine echte Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch eine einzelne Kraft lässt sich mit dem deutschen Arbeitszeitrecht nicht legal abbilden. Seriöse Anbieter sprechen daher korrekter von „häuslicher Betreuung” mit geregelten Ruhe-, Pausen- und Wechselzeiten — nicht von buchstäblich 24 Arbeitsstunden.
Woran erkenne ich Scheinselbständigkeit?
Tritt die Betreuerin als „selbständig” auf, lebt aber weisungsgebunden und voll in den Haushalt eingebunden ohne eigene unternehmerische Freiheit, liegt regelmäßig Scheinselbständigkeit vor. Dann drohen Nachforderungen von Sozialabgaben — ein Risiko, das auch den Haushalt treffen kann.
Wie viel darf eine legale 24-Stunden-Betreuung kosten?
Mit dem ab 2026 geltenden Mindestlohn von 13,90 € brutto/Stunde liegen realistische Monatskosten meist zwischen rund 2.500 € und 3.500 €. Angebote weit darunter sind ein Warnsignal, dass der Mindestlohn nicht eingehalten wird.
Was passiert, wenn die Betreuungskraft krank wird?
Ein seriöser Anbieter sichert eine Vertretung innerhalb weniger Tage zu und organisiert die Übergabe. Lassen Sie sich diese Ersatzregelung vor Unterschrift schriftlich geben — eine unverbindliche Zusage genügt nicht.
Welches Sprachniveau sollte die Betreuungskraft haben?
Für die alltägliche Verständigung sollte mindestens A2, besser B1 vorliegen; bei Demenzbegleitung eher mehr. Lassen Sie sich das Niveau schriftlich zusichern und prüfen Sie es im Erstgespräch selbst.
Darf die Betreuungskraft auch medizinische Aufgaben übernehmen?
Nein. Behandlungspflege wie Injektionen oder Wundversorgung darf nur examiniertes Pflegepersonal leisten. Das ist über einen ambulanten Pflegedienst abzudecken, nicht über die Betreuungskraft.
Bin ich als Familie der Arbeitgeber der Betreuungskraft?
Beim Entsendemodell nicht — Arbeitgeber ist die ausländische Agentur, Sie schließen einen Dienstleistungsvertrag. Bei direkter Anstellung im Haushalt hingegen schon, dann tragen Sie auch die Arbeitgeberpflichten. Klären Sie das vor Unterschrift eindeutig.
Wo Sie weiterlesen
- Polnische Pflegekraft legal beschäftigen 2026 — die Beschäftigungsmodelle im Detail.
- Rechtliche Aspekte der Betreuungskraft — Verträge, Haftung und Versicherung.
- 24-Stunden-Pflege: Kosten-Aufschlüsselung 2026 — was wirklich im Preis steckt.
- Sprachstufen einer Betreuungskraft: A1 bis B1 — welches Niveau Sie brauchen.
- Wechselrhythmus 6–10 Wochen — warum Betreuerinnen wechseln und wie der Ersatz funktioniert.
- 24-Stunden-Betreuung: Leitfaden aus der Praxis — der vollständige Überblick.
Rechnen Sie Ihren Fall durch: Mit unserem Kostenrechner schätzen Sie die monatlichen Kosten realistisch, mit dem Förderungs-Check prüfen Sie, welche Zuschüsse Ihnen zustehen. Bei offenen Fragen melden Sie sich gern über unser Kontaktformular.
Quellen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (bmas.de) — Mindestlohn ab 1. Januar 2026: 13,90 € brutto/Stunde.
- GKV-Spitzenverband, DVKA (dvka.de) — elektronisches Antragsverfahren A1-Bescheinigung seit 2025.
- Bundesgesundheitsministerium (bundesgesundheitsministerium.de) — Gutachten zur häuslichen 24h-Betreuung durch Selbständige.
- Verbraucherzentrale (verbraucherzentrale.de) — legale Beschäftigungsmodelle, Kostenspanne, Arbeitszeitgrenzen.
- Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) (zoll.de) — Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz und Kontrolle.
Unsicher, ob Ihr Angebot seriös ist? Wir prüfen mit Ihnen die zwölf Punkte — transparent, ohne Verkaufsdruck und mit lückenloser Legalität als Grundlage.