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Pflegegrad & Antrag 16 Min. Lesezeit

Pflegegrad 2026: Antrag, Beträge, Begutachtung — Leitfaden

Pflegegrade 2026: Wer welchen bekommt, wie die MD-Begutachtung läuft, welche Beträge zustehen — und der häufigste Fehler im Antrag.

Der Pflegegrad entscheidet über fast alle Leistungen, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen vom deutschen System bekommen — über Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, steuerliche Absetzbarkeit. Wer den falschen Pflegegrad hat, verliert über Jahre fünfstellige Beträge.

Dieser Leitfaden beantwortet alle wesentlichen Fragen: Was ist ein Pflegegrad, wie hoch sind die Leistungen 2026, wie stellt man den Antrag richtig — und wo Familien regelmäßig Geld liegen lassen.

Auf einen Blick

  • System: Fünf Pflegegrade, geregelt im SGB XI seit der Reform 2017
  • Bewertung: Nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) — 6 Module, 100 Punkte
  • Antrag: Formlos bei der Pflegekasse der Krankenversicherung
  • Bescheid: nach 4 bis 8 Wochen, rückwirkend zum Antragsdatum
  • Höhe Pflegegeld 2026: PG 2: 347 € · PG 3: 599 € · PG 4: 800 € · PG 5: 990 € pro Monat
  • Häufigster Fehler: Pflegetagebuch nicht geführt — kostet im Durchschnitt einen Pflegegrad
  • Widerspruch: in rund 30 % der Fälle nötig, davon ca. 60 % erfolgreich

„Der Pflegegrad ist die wichtigste Stellschraube im ganzen System. Bei den meisten Familien, die zu uns kommen, gibt es Spielraum nach oben — sie wissen es nur nicht.” — Anna Schmidt, Pflegeberaterin bei Omelia

1. Was ist ein Pflegegrad?

Ein Pflegegrad ist die offizielle Einstufung der Selbständigkeit einer Person durch die deutsche Pflegeversicherung. Je weniger selbständig jemand seinen Alltag bewältigen kann, desto höher der Pflegegrad — und desto höher die Leistungen.

Seit der Pflegereform 2017 (PSG II) wird nicht mehr in „Pflegestufen” eingeteilt, sondern in fünf Pflegegrade. Die alte Trennung zwischen körperlicher und geistiger Beeinträchtigung wurde abgeschafft — heute zählt allein, wie selbständig die Person ist.

Über den Pflegegrad entscheidet:

  • die Pflegekasse Ihrer Krankenversicherung (AOK, TK, Barmer etc.)
  • auf Basis eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes (MD) — bei Privatversicherten heißt der MEDICPROOF

Der Pflegegrad ist die Eintrittskarte für nahezu alle Geldleistungen. Ohne PG 1 gibt es keinen Anspruch auf Entlastungsbetrag. Ohne PG 2 kein Pflegegeld, keine Pflegesachleistung, keine Verhinderungspflege, keine Kurzzeitpflege.

2. Die fünf Pflegegrade im Überblick

PflegegradPunktebereich (NBA)Bedeutung
PG 112,5 – 26,99Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
PG 227 – 47,49Erhebliche Beeinträchtigung
PG 347,5 – 69,99Schwere Beeinträchtigung
PG 470 – 89,99Schwerste Beeinträchtigung
PG 590 – 100Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

In der Praxis bedeutet das:

  • PG 1 — Person ist weitgehend selbständig, braucht aber spürbar mehr Hilfe als ein gesunder Erwachsener. Typisch bei beginnenden kognitiven Einschränkungen oder Mobilitätseinbußen.
  • PG 2 — Häufigster Einstieg. Person braucht regelmäßige Hilfe in mehreren Bereichen, lebt aber meist noch zu Hause ohne 24-h-Betreuung.
  • PG 3 — Klassische Konstellation für den Einstieg in eine 24-Stunden-Betreuung. Person ist in vielen Bereichen auf Hilfe angewiesen.
  • PG 4 — Ohne kontinuierliche Hilfe nicht mehr möglich. Häufig bei mittlerer bis fortgeschrittener Demenz, nach schweren Schlaganfällen oder bei Bettlägerigkeit.
  • PG 5 — Schwerstpflegebedürftigkeit mit besonderen Anforderungen. Oft Bettlägerigkeit mit komplexer medizinischer Versorgung.

3. Das NBA — wie der Pflegegrad berechnet wird

Das Neue Begutachtungsassessment (NBA) prüft die Selbständigkeit der Person in sechs Lebensbereichen (Modulen). Jedes Modul hat eine Gewichtung. Die Summe der gewichteten Punkte ergibt am Ende den Pflegegrad.

ModulBereichGewichtung
1Mobilität (Aufstehen, Gehen, Treppensteigen)10 %
2Kognitive & kommunikative Fähigkeitengemeinsam 15 % *
3Verhaltensweisen & psychische Problemlagengemeinsam 15 % *
4Selbstversorgung (Waschen, Anziehen, Essen, Toilette)40 %
5Bewältigung von Krankheit & Therapie (Medikamente, Therapien)20 %
6Alltagsleben & soziale Kontakte15 %

*Modul 2 und 3 fließen gemeinsam mit 15 % ein — gewertet wird der jeweils höhere Punktwert der beiden Module.

Wichtig zu verstehen: Modul 4 (Selbstversorgung) macht mit 40 % den weitaus größten Anteil aus. Hier entscheidet sich der Pflegegrad in den meisten Fällen. Wer hier konkrete und ehrliche Beispiele aus dem Alltag schildert — „Mutter braucht beim Anziehen 25 Minuten Hilfe, kommt mit Knöpfen nicht mehr zurecht” — verbessert seine Position deutlich.

Punktezahl, gewichtet — ein Rechenbeispiel

Frau M., 82 Jahre, lebt allein, beginnende vaskuläre Demenz:

ModulPunkte (roh)GewichtungBeitrag
1 Mobilität3 von 15× 10 %1,5
2/3 Kognition7 von 15× 15 %7,0
4 Selbstversorgung16 von 40× 40 %20,0
5 Therapien2 von 20× 20 %4,0
6 Alltag4 von 16× 15 %5,6
Summe38,1

Mit 38,1 Punkten erhält Frau M. einen Pflegegrad 2 (Bereich 27 – 47,49 Punkte).

„In genau diesem Bereich — knapp über PG 2 — entscheidet das Pflegetagebuch oft zwischen PG 2 und PG 3. Vier, fünf Punkte mehr oder weniger machen mehr als 250 € im Monat aus.” — Anna Schmidt

4. Wer hat Anspruch auf einen Pflegegrad?

Anspruch auf einen Pflegegrad hat jede Person, die

  • gesetzlich oder privat krankenversichert ist (in der Pflegeversicherung sind alle Krankenversicherten automatisch mitversichert),
  • dauerhaft pflegebedürftig ist — die Beeinträchtigung muss voraussichtlich länger als sechs Monate bestehen,
  • in mindestens einem der sechs Module ausreichend Punkte erreicht.

Das gilt unabhängig von Alter, Wohnort oder Beruf. Auch Kinder mit Entwicklungsverzögerungen, Erwachsene nach schweren Unfällen oder Menschen mit chronischen psychischen Erkrankungen können einen Pflegegrad bekommen. Für minderjährige Antragsteller gelten besondere Begutachtungsregeln — mehr im Leitfaden Pflegegrad bei Kindern und Jugendlichen.

Nicht erforderlich ist:

  • ein bestimmtes Alter
  • eine Krankheitsdiagnose (auch ohne klare Diagnose möglich)
  • eine bestimmte Wohnsituation (zu Hause oder im Heim)
  • vorherige Hilfsleistungen

5. Antrag stellen — Schritt für Schritt

Der Antrag auf einen Pflegegrad ist erstaunlich einfach. Die Probleme entstehen fast immer danach — bei der Begutachtung.

Schritt 1: Antrag formlos stellen

Ein formloses Schreiben oder ein Anruf bei der Pflegekasse Ihrer Krankenversicherung genügt. Sie müssen keine Begründung liefern, keine Atteste einreichen, kein Formular ausfüllen.

„Hiermit beantrage ich die Einstufung in einen Pflegegrad für [Name, Versichertennummer, Adresse].”

Das reicht. Das Datum des Eingangs zählt — Pflegegeld wird rückwirkend ab Antragstellung gezahlt, sobald der Bescheid kommt. Jeder Tag, den Sie früher beantragen, ist bares Geld.

Schritt 2: Antragsbestätigung abwarten

Innerhalb von 1 – 2 Wochen erhalten Sie:

  • eine Eingangsbestätigung,
  • die offiziellen Antragsformulare (die Sie ausfüllen müssen — dazu kommen wir in Schritt 3),
  • eine Information über die nächsten Schritte.

Schritt 3: Formulare ausfüllen + Pflegetagebuch beginnen

Die Pflegekasse schickt Ihnen ausführliche Formulare zu. Hier geben Sie:

  • Diagnosen und Vorerkrankungen
  • aktuelle Medikamente
  • bestehende Therapien
  • bisherige Hilfen (z. B. ambulanter Pflegedienst)
  • Hilfsmittel im Haushalt

Parallel beginnen Sie sofort mit dem Pflegetagebuch. Das ist die wichtigste Vorbereitung — wichtiger als jedes Atteste. Notieren Sie täglich:

  • Wofür brauchte die Person heute Hilfe?
  • Wie lange dauerte diese Hilfe?
  • Welche Auffälligkeiten gab es (Verwirrtheit, Sturz, nächtliche Unruhe)?
  • Was funktionierte noch alleine, was nicht?

Schon 1 – 2 Wochen sauberes Tagebuch verändern die Begutachtung grundlegend.

Schritt 4: Termin mit dem Medizinischen Dienst

Der MD meldet sich telefonisch und vereinbart einen Hausbesuch. Der Termin dauert in der Regel 60 – 90 Minuten.

Bei diesem Termin:

  • ist die Hauptpflegeperson (Tochter, Sohn, Ehepartner) anwesend
  • liegen alle Dokumente griffbereit auf dem Tisch
  • sind alle Hilfsmittel sichtbar
  • antwortet die Person ehrlich — auch wenn es unangenehm ist

Mehr zur Vorbereitung lesen Sie in unserem Beitrag MD-Begutachtung vorbereiten — die häufigsten Fehler.

Schritt 5: Bescheid

Nach weiteren 4 – 6 Wochen kommt der schriftliche Bescheid. Er enthält:

  • den anerkannten Pflegegrad
  • die Punktzahl pro Modul
  • den Beginn der Leistungen (rückwirkend zum Antragstellungsdatum)

Insgesamt vergehen vom Antrag bis zum Bescheid in der Regel 6 – 10 Wochen. Bei Eilfällen — etwa nach einer Krankenhausentlassung — kann es deutlich schneller gehen.

6. Was kostet ein Pflegegrad — und was bringt er?

Der Pflegegrad selbst ist kostenlos. Antrag, Begutachtung und Bescheid sind für Versicherte gebührenfrei.

Was er bringt, hängt von der Stufe ab. Eine grobe Übersicht der wichtigsten Geldleistungen 2026 bei häuslicher Pflege:

LeistungPG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld / Monat347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistung / Monat796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Entlastungsbetrag / Monat131 €131 €131 €131 €131 €
Verhinderungs- + Kurzzeitpflege / Jahr *3.539 €3.539 €3.539 €3.539 €
Pflegehilfsmittel / Monat42 €42 €42 €42 €42 €
Wohnumfeldverbesserung (einmalig)bis 4.180 €bis 4.180 €bis 4.180 €bis 4.180 €bis 4.180 €

*Seit der Pflegereform 2025 als gemeinsamer Jahresbetrag, flexibel nutzbar.

Zur Einordnung — was bedeutet das in Summe?

Bei häuslicher Pflege durch Angehörige plus 24-Stunden-Betreuungskraft kommt eine Familie mit Pflegegrad 3 monatlich auf etwa:

  • Pflegegeld 599 €
  • Entlastungsbetrag 131 €
  • Verhinderungspflege (anteilig monatlich) ca. 295 €
  • Steuervorteil § 35a EStG (anteilig) ca. 333 €
  • Summe: rund 1.358 € pro Monat Förderung

Das senkt die monatlichen Kosten einer 24-Stunden-Betreuung erheblich. Mehr dazu in unserem Förderungs-Check, wo Sie alle Leistungen für Ihre persönliche Situation berechnen lassen können.

7. Wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt — Widerspruch

In rund 30 % aller Erstbescheide ist der zuerkannte Pflegegrad zu niedrig. Das ist keine bösartige Praxis der Pflegekassen — meistens fehlten dem MD schlicht entscheidende Informationen.

Sie haben einen Monat Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Eine ausführliche Begründung kann nachgereicht werden — der Widerspruch an sich muss nur fristgerecht und schriftlich erfolgen.

„Wir hatten letztes Jahr eine Familie aus dem Bergischen Land — Mutter Anfang 80, beginnende Demenz, der erste Bescheid sagte: kein Pflegegrad. Nach Widerspruch mit ordentlichem Pflegetagebuch und Stellungnahme der Hausärztin kam beim zweiten Gutachten Pflegegrad 2 heraus. Das sind über 5.700 € pro Jahr, die sonst weg gewesen wären.” — Anna Schmidt

Etwa 60 % aller Widersprüche führen zu einer Höherstufung oder einer erneuten Begutachtung. Das Verfahren ist kostenfrei und bringt keinerlei Nachteile — auch wenn es nicht zu einer Höherstufung kommt, wird der ursprüngliche Pflegegrad nicht herabgesetzt.

Mehr zur Strategie beim Widerspruch in unserem Beitrag Pflegegrad höherstufen — wie der Widerspruch gelingt.

7a. Pflegereform 2026 — was sich geändert hat

Auch wenn Pflegegeld und Sachleistungen 2026 nicht erhöht wurden, gibt es einige wichtige strukturelle Änderungen, die Familien kennen sollten.

Was sich konkret geändert hat

  • Pflegehilfsmittel-Pauschale von 40 € auf 42 € pro Monat (504 € pro Jahr)
  • Pflegegeld bei Krankenhaus / Reha: wird jetzt bis zu 8 Wochen weitergezahlt (vorher 4 Wochen)
  • Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI bei PG 4 und 5: jetzt nur noch alle 6 Monate (vorher vierteljährlich) — Entlastung für Familien
  • Verhinderungspflege-Abrechnungsfrist: jetzt bis Ende des Folge- Kalenderjahrs möglich
  • Neue MD-Richtlinien zur Qualitätssicherung seit Februar 2026 — einheitlichere Begutachtung bundesweit

Was gleich geblieben ist

  • Pflegegeld (PG 2 – 5: 347 / 599 / 800 / 990 €)
  • Pflegesachleistungen (PG 2 – 5: 796 / 1.497 / 1.859 / 2.299 €)
  • Entlastungsbetrag (131 € pro Monat)
  • Verhinderungs- + Kurzzeitpflege: 3.539 € gemeinsamer Jahresbetrag
  • Wohnumfeldverbesserung: bis 4.180 € einmalig
  • Stationäre Beträge unverändert

Was die Reform für Sie bedeutet

  • Mehr Sicherheit bei Krankenhausaufenthalten (8 statt 4 Wochen Pflegegeld)
  • Mehr Flexibilität bei der Verhinderungspflege (längere Abrechnungsfrist)
  • Weniger Bürokratie bei PG 4/5 (halbjährliche statt vierteljährliche Pflichtberatung)

Laufende Anpassungen, Bundestags-Beschlüsse und Verordnungen ab Sommer 2026 dokumentieren wir im Pflegereform 2026 — Q3-Update.

8. Höherstufung — wann sie sinnvoll ist

Ein einmal anerkannter Pflegegrad ist nicht für immer in Stein gemeißelt. Wenn sich der Pflegezustand der Person verschlechtert, können Sie jederzeit eine Höherstufung beantragen.

Typische Anlässe:

  • Verschlechterung nach einem Krankenhausaufenthalt (Sturz, Schlaganfall)
  • Fortschreitende Demenz (von PG 2 auf PG 3 oder 4 ist häufig)
  • Bettlägerigkeit nach längerer Krankheit
  • Neue medizinische Diagnose mit erheblichem Pflegebedarf

Das Verfahren ist identisch mit dem Erstantrag: formloses Schreiben, neue Begutachtung, neuer Bescheid. Wichtig: Pflegetagebuch nicht vergessen — auch beim zweiten Mal zählt es genauso wie beim ersten.

9. Was kostet kein Pflegegrad? Was kostet PG 5?

Wer keinen Pflegegrad hat, trägt alle Pflegekosten allein. Bei einer 24-Stunden-Betreuung sind das je nach Sprachstufe der Betreuungskraft etwa 2.700 € bis 3.400 € pro Monat brutto — ohne jegliche Förderung.

Mit Pflegegrad 5 hingegen kommen monatlich rund 2.300 € an Förderleistungen zusammen (Pflegegeld 990 €, Entlastungsbetrag 131 €, Verhinderungspflege anteilig, steuerliche Absetzbarkeit) — der Eigenanteil sinkt entsprechend.

Eine konkrete Rechnung für Ihren Pflegegrad und Ihr Bundesland erstellt unser Kostenrechner. Welche Förderungen genau zustehen, prüft der Förderungs-Check. Wer noch keinen Pflegegrad hat und einschätzen möchte, mit welcher Stufe zu rechnen ist, kann unseren Pflegegrad-Check machen — er orientiert sich am offiziellen NBA-Verfahren.

10. Die häufigsten Fragen zum Pflegegrad

Wer entscheidet über meinen Pflegegrad?

Die Pflegekasse Ihrer Krankenversicherung auf Basis des Gutachtens des Medizinischen Dienstes (gesetzlich Versicherte) bzw. MEDICPROOF (privat Versicherte). Die Entscheidung erfolgt schriftlich per Bescheid.

Wie lange dauert der Antrag?

Vom Antrag bis zum Bescheid in der Regel 6 – 10 Wochen. Bei Eilfällen — etwa nach Krankenhausentlassung — kann es deutlich schneller gehen.

Was passiert, wenn ich abgelehnt werde?

Sie haben einen Monat Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Eine ausführliche Begründung können Sie nachreichen. Etwa 60 % aller Widersprüche führen zu einer Höherstufung oder einer erneuten Begutachtung.

Kann ich auch ohne klare Diagnose einen Pflegegrad bekommen?

Ja. Es zählt allein die Selbständigkeit, nicht die Diagnose. Auch bei unklaren Krankheitsbildern oder beginnenden Demenzformen ohne fertige Diagnose können Sie einen Pflegegrad bekommen.

Wird mein Pflegegrad rückwirkend gezahlt?

Ja — Pflegegeld und andere Leistungen werden rückwirkend ab Antragsdatum gezahlt. Deshalb gilt: lieber früher als später beantragen.

Was passiert, wenn sich der Pflegezustand verschlechtert?

Sie können jederzeit eine Höherstufung beantragen. Das Verfahren entspricht dem Erstantrag. Auch hier zählt das Pflegetagebuch.

Bekomme ich auch Geld, wenn die Pflege durch Angehörige erfolgt?

Ja — das Pflegegeld wird ausgezahlt, wenn die Pflege überwiegend durch Angehörige oder eine 24-Stunden-Betreuungskraft erfolgt. Sie können das Geld verwenden, wie Sie möchten — auch zur Unterstützung pflegender Angehöriger.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?

Pflegegeld bekommen Sie als Geldleistung ausgezahlt, wenn die Pflege durch Angehörige oder eine 24-h-Kraft erfolgt. Pflegesachleistung ist höher, geht aber direkt an einen ambulanten Pflegedienst. Beides ist als Kombinationsleistung mischbar.

Was ist mit dem Entlastungsbetrag von 131 €?

Den bekommt jeder ab Pflegegrad 1 — er ist zweckgebunden für anerkannte Hilfen (Haushaltshilfe, Tagespflege, Verhinderungspflege, anerkannte Betreuungsdienste). Bei einer 24-h-Betreuung kann er als Zuschuss verwendet werden.

Wer hilft mir beim Antrag, wenn ich überfordert bin?

Die Pflegestützpunkte in Ihrem Bundesland helfen kostenfrei. Auch wir bei Omelia begleiten Familien auf Wunsch durch den gesamten Antragsprozess — kostenfrei als Teil unserer Erstberatung.

Wo Sie als nächstes weiterlesen

Dieser Leitfaden ist der Einstieg. Für die einzelnen Pflegegrade und Detailthemen haben wir tiefer gehende Beiträge:

Und für die konkrete eigene Situation:

Quellen

Wenn Sie unsicher sind

Der Pflegegrad-Antrag wirkt am Anfang oft kompliziert — ist es in der Praxis aber nicht, wenn man die Reihenfolge kennt. Wir bei Omelia begleiten Familien auf Wunsch durch den gesamten Prozess: von der Antragstellung über die Vorbereitung der MD-Begutachtung bis zum Widerspruch, falls der Bescheid nicht passt. Das ist Teil unserer kostenfreien Erstberatung — auch dann, wenn Sie sich am Ende gegen eine 24-Stunden-Pflege bei uns entscheiden.

Kostenlose Beratung anfragen →

Wer den Pflegegrad richtig kennt, holt aus dem deutschen Pflegesystem das heraus, was ihm zusteht. Wer ihn nicht kennt, lässt jedes Jahr fünfstellige Beträge liegen. Das ist der Unterschied.

Geschrieben von

Anna Schmidt

Pflegeberaterin · Recht & Finanzen

Spezialisiert auf Pflegegrad-Anträge, Pflegekassen-Leistungen 2026 und rechtssichere Beschäftigung von Betreuungskräften.

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