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Pflegegrad & Antrag 13 Min. Lesezeit

Pflegereform 2026 Q3-Update: Was sich für Familien wirklich geändert hat

Pflegereform 2026 Q3: Jahresmitte-Status, Verhinderung 3.539 €, Pflegehilfsmittel 42 €, Ausblick 2027 — alles für Familien.

Wir stehen am Ende des zweiten Quartals 2026 — der richtige Zeitpunkt für eine ehrliche Zwischenbilanz der Pflegereform 2025/2026. Was hat sich für Familien tatsächlich geändert? Wo ist die Reform an der Praxis vorbeigelaufen? Und was kommt 2027?

Dieser Beitrag fasst kompakt zusammen, was 2026 in der gesetzlichen Pflegeversicherung gilt — und gibt einen Ausblick auf die wichtigsten politischen Baustellen für die nächsten 12 Monate. Stand: Juni 2026.

Auf einen Blick

  • Reform 2025: Pflegegeld und Sachleistungen wurden zum 1.1.2025 um ca. 4,5 % erhöht — keine weitere Erhöhung 2026
  • Verhinderungspflege + Kurzzeitpflege: seit 1.7.2025 als gemein- samer Jahresbetrag 3.539 € flexibel nutzbar
  • Pflegehilfsmittel-Pauschale seit 1.1.2026 von 40 € auf 42 €
  • Beratungsbesuche PG 4/5: nur noch halbjährlich (vorher vierteljährlich)
  • Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalt: bis 8 Wochen weiterbezahlt (vorher 4 Wochen)
  • Verhinderungspflege-Abrechnungsfrist: bis Ende Folge-Kalenderjahr
  • Neue MD-Richtlinien seit Februar 2026 für einheitlichere Begutachtung
  • Geplant 2027: Mindestlohn-Anpassung in der Pflege, neue Renten- beitragsstaffelung, mögliche neue Pflegegrade-Diskussion

„Die Reform 2025/2026 war ein vorsichtiger Schritt. Die großen Brocken — die Eigenanteile in Heimen, die Pflegelücke, die Finanzierung der Pflegeversicherung — sind nicht angefasst. Für Familien hier und jetzt sind aber einige kleinere Änderungen sehr nützlich, wenn man sie kennt.” — Anna Schmidt, Pflegeberaterin bei Omelia

1. Was die Reform 2025/2026 konkret gebracht hat

a) Erhöhung Pflegegeld und Sachleistungen (zum 1.1.2025)

Leistungbis 31.12.2024seit 1.1.2025 / 2026
Pflegegeld PG 2332 €347 €
Pflegegeld PG 3573 €599 €
Pflegegeld PG 4765 €800 €
Pflegegeld PG 5947 €990 €
Pflegesachleistung PG 2761 €796 €
Pflegesachleistung PG 31.432 €1.497 €
Pflegesachleistung PG 41.778 €1.859 €
Pflegesachleistung PG 52.200 €2.299 €

Diese Erhöhungen gelten unverändert auch in 2026. Eine weitere Erhöhung ist für 2026 nicht beschlossen — die nächste turnusmäßige Anpassung wäre zum 1.1.2028 fällig (alle drei Jahre).

b) Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: das neue Kombi-Budget

Die wahrscheinlich wichtigste praktische Änderung der Reform. Seit 1.7.2025 verschmelzen die beiden Leistungen zu einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 €.

Vor der Reform:

  • Verhinderungspflege: 1.612 € pro Jahr
  • Kurzzeitpflege: 1.774 € pro Jahr
  • Übertragung möglich, aber kompliziert

Seit 1.7.2025:

  • gemeinsam 3.539 €
  • frei aufteilbar zwischen den beiden Leistungsarten
  • für Verhinderungspflege auch ohne 6-Monats-Vorpflege-Klausel nutzbar (bei PG 4 und 5)
  • Abrechnungsfrist bis Ende des Folge-Kalenderjahres

Mehr im Detail-Beitrag Verhinderungspflege beantragen und Kurzzeitpflege 2026 beantragen.

c) Pflegehilfsmittel-Pauschale: 42 € pro Monat

Seit dem 1.1.2026 sind es 42 € statt 40 €. Das entspricht 504 € pro Jahr für aufsaugende Pflegehilfsmittel (Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen u. a.) ab Pflegegrad 1.

Details: Pflegehilfsmittel 42 € 2026.

d) Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalt: 8 Wochen

Wenn der Pflegebedürftige stationär ins Krankenhaus muss, wird das Pflegegeld jetzt für bis zu 8 Wochen weiterbezahlt — vorher waren es 4 Wochen. Eine große Entlastung für Familien, deren Eltern länger im Krankenhaus oder in Reha sind.

e) Beratungsbesuche bei PG 4 und 5: halbjährlich

Für Pflegegeldbezieher ohne ambulanten Pflegedienst ist der Beratungs- besuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI Pflicht. Für PG 4 und 5 ist das Intervall jetzt 6 Monate statt 3 Monate — vier statt acht Termine pro Jahr. Spürbare Entlastung gerade bei Schwerstpflegebedürftigen.

f) Neue MD-Richtlinien: einheitliche Begutachtung

Seit Februar 2026 gelten neue, einheitlichere Begutachtungsrichtlinien des Medizinischen Dienstes Bund. Ziel: vergleichbarere Bewertungen über Bundesländergrenzen hinweg. In der Praxis bisher: Familien berichten von strukturierteren Hausbesuchen, aber auch von strengerem Umgang mit „Bauchgefühl-Höherstufungen”.

Mehr zum Thema: MD-Begutachtung vorbereiten.

2. Was sich NICHT geändert hat — und was das bedeutet

Stationäre Eigenanteile

Die Eigenanteile im Pflegeheim sind 2026 nicht gesunken — im Gegenteil, durch Tariflohn-Erhöhungen sind sie weiter gestiegen. Bundesweit liegt der Eigenanteil im 1. Jahr im Schnitt bei rund 2.870 €/Monat, in Berlin und Hamburg über 3.200 €.

Die abgestuften Pflegekassen-Zuschüsse für den eigenen Pflegeanteil (5 % im 1. Jahr → 75 % ab dem 4. Jahr) wirken zwar — gleichen die Kostensteigerungen aber meist nicht aus. Das Problem der Pflegelücke bleibt 2026 ungelöst.

Entlastungsbetrag

Bleibt bei 131 €/Monat für alle Pflegegrade — keine Erhöhung 2026 beschlossen.

Pflegegrade selbst

System der fünf Pflegegrade bleibt unverändert. Die seit längerem diskutierten Änderungen (z. B. eigener Pflegegrad „1+” für leichte Demenz) sind nicht umgesetzt.

Wohnumfeldverbesserung

Bleibt bei bis zu 4.180 € einmalig pro Maßnahme. Mehr im Wohnumfeldverbesserungs-Beitrag.

3. Was Familien in der Praxis sehen

Gewinner der Reform

  • Familien mit PG 4/5, die Verhinderungspflege flexibler nutzen können
  • Familien mit Krankenhaus-Aufenthalten, die jetzt 8 Wochen Pflegegeld weiterbekommen
  • Familien mit Pflegegeld-Bezug bei PG 4/5, die weniger Beratungs- besuche organisieren müssen
  • Familien, die 24-Stunden-Pflege nutzen, profitieren vom Kombi- Budget und der höheren Pflegehilfsmittel-Pauschale

Verlierer (oder „Unbeteiligte”)

  • Familien mit Angehörigen im Pflegeheim, deren Eigenanteile weiter steigen
  • Familien mit niedrigem Pflegegrad (PG 1, 2), wo die Reform vergleichsweise wenig bewegt hat

4. Politische Baustellen — was 2027 wahrscheinlich kommt

a) Mindestlohn in der Pflege

Die Pflegekommission tagt regelmäßig. Aktuelle Mindestlöhne (Stand 2026):

  • Pflegehelfer: 16,10 €/Stunde
  • Pflegefachhelfer: 17,35 €/Stunde
  • Pflegefachkraft: 20,50 €/Stunde

Eine Erhöhung Mitte 2026 oder 2027 wird erwartet. Auswirkung: weiter steigende Heim-Eigenanteile, höhere Tarifbindungen für ambulante Dienste.

Details: Mindestlohn Pflegekraft 2026.

b) Finanzierungsreform

Der Pflegebeitragssatz liegt 2026 bei 3,6 % (3,9 % für Kinderlose). Ein Bund-Länder-Arbeitskreis prüft im Auftrag des BMG die mittel- fristige Finanzierung. Diskutierte Szenarien:

  • weitere Beitragssatzerhöhung
  • höherer Bundeszuschuss
  • Einbeziehung privat Krankenversicherter in die Solidarität
  • Eigenanteils-Deckel im Heim (politisch umstritten)

Eine Entscheidung wird für die Legislaturperiode 2025 – 2029 erwartet, ist aber nicht vor 2027 wahrscheinlich.

c) Pflegegrade-Reform — wird wieder diskutiert

Erste Anhörungen im Gesundheitsausschuss diskutieren mögliche Änderungen:

  • bessere Berücksichtigung von Demenz in den NBA-Modulen
  • ein neuer „PG 0,5” für sehr leichte Beeinträchtigung
  • höhere Wertung der psychischen Belastung pflegender Angehöriger

Eine Umsetzung wäre frühestens 2028.

d) Bürokratieabbau

BMG arbeitet an einer weiteren Digitalisierung der Beantragungen. Geplant:

  • digitaler Pflegegrad-Antrag in der ePA (elektronische Patientenakte)
  • automatische Verhinderungspflege-Abrechnung bei Pflegekassen-Kooperation
  • Pilotprojekte zur KI-gestützten Begutachtungsvorbereitung

Konkrete Termine offen.

e) Rentenbeitragsstaffelung für pflegende Angehörige

Im Gespräch: eine noch stärkere Förderung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige, gerade bei höheren Pflegegraden. Details werden im Pflege-Personal-Stärkungs-Gesetz II diskutiert, das voraussichtlich 2027 in Kraft tritt.

Mehr im Beitrag Rentenpunkte für pflegende Angehörige.

5. Was Familien jetzt konkret tun sollten

Förderungen voll ausschöpfen

Viele Familien holen nicht alles ab, was ihnen zusteht. Die häufigsten ungenutzten Quellen:

  • Verhinderungspflege: Der Budget-Topf ist groß — 3.539 €/Jahr. Auch ohne externe Vertretung nutzbar (z. B. Angehörige als Vertretungs-„Pflegepersonen”)
  • Entlastungsbetrag: 131 €/Monat = 1.572 €/Jahr. Nutzbar für Haushaltshilfe, Tagespflege, Verhinderungspflege
  • Pflegehilfsmittel: 42 €/Monat = 504 €/Jahr, oft komplett ungenutzt
  • § 35a EStG: Steuerlich absetzbar als haushaltsnahe Dienstleistung bis 4.000 €/Jahr Erstattung

Ein Förderungs-Check rechnet konkret durch, was Ihnen zusteht.

Pflegegrad neu prüfen lassen, wenn sich was geändert hat

Wenn sich der Zustand verschlechtert hat: Höherstufungsantrag. Bei Demenz-Diagnosen, nach Schlaganfall, nach Krankenhausaufenthalt, besonders sinnvoll.

Mehr im Pflegegrad-höherstufen-Widerspruch-Beitrag.

Bei stationärer Pflege: Eigenanteils-Belastung prüfen

Wenn die Eltern im Heim sind und der Eigenanteil hoch ist:

  • Wohngeld prüfen
  • Hilfe zur Pflege beim Sozialamt (§ 61 SGB XII) prüfen
  • Vergleich mit 24-Stunden-Pflege zu Hause durchrechnen

Krankenhaus-Pflegegeld nutzen

Bei längeren Klinikaufenthalten daran denken, dass das Pflegegeld jetzt 8 Wochen weiterläuft — keine Notwendigkeit, das frühzeitig abzumelden.

6. Drei Beispielrechnungen zur Reform

Beispiel a) PG 3, Pflege zu Hause durch Tochter, gelegentlich Verhinderungspflege

  • Pflegegeld: 599 €/Monat = 7.188 €/Jahr
  • Entlastungsbetrag: 131 €/Monat = 1.572 €/Jahr
  • Verhinderungspflege nutzen: 3.539 €/Jahr (z. B. für eine Pflegekraft während eines 2-Wochen-Urlaubs der Tochter)
  • Pflegehilfsmittel: 504 €/Jahr
  • Summe Förderung: ca. 12.800 €/Jahr

Beispiel b) PG 4, 24-Stunden-Betreuung zu Hause

  • Pflegegeld: 800 €/Monat = 9.600 €/Jahr
  • Entlastungsbetrag: 1.572 €/Jahr
  • Verhinderungspflege (anteilig): ca. 3.000 €/Jahr (Wechseltage)
  • Pflegehilfsmittel: 504 €/Jahr
  • § 35a EStG-Erstattung: bis 4.000 €/Jahr
  • Rentenpunkte (für Hauptpflegeperson, sofern Voraussetzungen erfüllt): ca. 651 €/Monat Rentenbeitrag der Pflegekasse
  • Summe direkter Förderung: ca. 18.700 €/Jahr plus Rentenanwartschaften

Beispiel c) PG 5, Heimplatz Berlin

  • Eigenanteil im 1. Jahr: ca. 3.227 €/Monat = 38.724 €/Jahr
  • Pflegekassen-Zuschuss EEE im 1. Jahr: 5 %
  • Im 4. Jahr: 75 % Zuschuss zum eigenen Pflegeanteil
  • Vergleichsrechnung mit 24-Stunden-Pflege oft attraktiver — siehe Pflegeheim oder 24-Stunden-Pflege Vergleich

7. Häufige Fragen

Steigt das Pflegegeld 2027?

Aktuell nicht beschlossen. Die nächste turnusmäßige Erhöhung wäre 2028 zu erwarten — Pflegekassen passen ihre Leistungen alle drei Jahre an.

Was bedeutet das neue Verhinderungspflege-Budget für mich praktisch?

Sie haben einen Topf von 3.539 €/Jahr, frei aufteilbar zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Wer nur Verhinderungspflege nutzt, hat 3.539 € statt 1.612 € — fast eine Verdoppelung.

Werden Heimplätze 2026 günstiger?

Nein, im Gegenteil. Tariflohnerhöhungen und Investitionskosten treiben die Eigenanteile weiter nach oben.

Was passiert mit der gestuften Eigenanteils-Reduzierung im Heim?

Die im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz 2022 eingeführten Stufen (5 %, 25 %, 45 %, 75 %) gelten unverändert weiter. Sie bremsen, aber kompensieren die Kostensteigerungen nicht vollständig.

Wer profitiert am meisten von der Reform?

Familien mit häuslicher Pflege bei PG 3 – 5, die Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und Entlastungsbetrag voll nutzen.

Wann kommt die nächste Reform?

Die nächste größere Pflegereform wird voraussichtlich 2027 – 2028 im Bundestag diskutiert. Schwerpunkte: Finanzierung und Eigenanteils- Deckelung.

Hat sich für privat Pflegeversicherte etwas geändert?

Die PPV folgt der SPV — die Reform-Änderungen gelten dort 1:1. Details im Private vs. gesetzliche Pflegeversicherung Beitrag.

Was ändert sich bei der Begutachtung?

Seit Februar 2026 neue, einheitlichere Richtlinien des MD Bund. Die NBA-Module und Punktekorridore bleiben gleich, aber die Bewertung soll bundesweit vergleichbarer werden.

Wo Sie weiterlesen

Reform-Hintergrund:

Konkrete Leistungen:

Recht & Finanzen:

Begutachtung:

Tools:

Quellen

Wenn Sie wissen wollen, was Ihnen jetzt zusteht

Die Reform ist hier — die meisten Vorteile aber nicht automatisch. Wir bei Omelia rechnen mit Familien durch, was ihnen 2026 tatsächlich zusteht, und welche Anträge gerade jetzt sinnvoll sind. Die Erstberatung ist kostenfrei und unverbindlich.

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Die Pflegereform 2025/2026 ist kein Befreiungsschlag — aber sie bietet in einigen Bereichen handfeste Verbesserungen. Wer sie kennt und beantragt, holt für seine Familie das Maximum heraus, was 2026 möglich ist. Wer sie verpasst, lässt erneut Geld liegen.

Geschrieben von

Anna Schmidt

Pflegeberaterin · Recht & Finanzen

Spezialisiert auf Pflegegrad-Anträge, Pflegekassen-Leistungen 2026 und rechtssichere Beschäftigung von Betreuungskräften.

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