Sie haben den Pflegegrad beantragt — und seitdem Funkstille. Keine Begutachtung, kein Bescheid, nur Warten. Während die Wochen vergehen, laufen die Kosten für Pflege und Betreuung trotzdem weiter. Die gute Nachricht: Der Gesetzgeber lässt Familien hier nicht im Regen stehen. Für die Bearbeitung eines Pflegegrad-Antrags gibt es eine harte, einklagbare Frist — und wenn die Pflegekasse sie aus eigenem Verschulden reißt, zahlt sie.
Dieser Beitrag erklärt, wie lange der Pflegegrad-Antrag dauern darf, welche verkürzten Fristen im Krankenhaus oder Hospiz gelten, wie die 70-Euro-Regel funktioniert, warum die Leistung rückwirkend ab dem Antragsmonat gezahlt wird — und wie Sie über Erinnerung, Beschwerde bis zur Untätigkeitsklage Druck machen, ohne sich angreifbar zu machen. Stand: Juni 2026.
Auf einen Blick
- Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Antragstellung entscheiden (§ 18 Abs. 3b SGB XI). Das sind rund fünf Wochen.
- Im Krankenhaus oder Hospiz verkürzt sich die Frist auf eine Woche, bei konkretem Verhinderungspflege-Bedarf auf zwei Wochen.
- Hält die Kasse die 25-Arbeitstage-Frist aus eigenem Verschulden nicht ein, zahlt sie 70 Euro für jede begonnene Woche der Verzögerung — automatisch, ohne dass Sie etwas beweisen müssen.
- Der Pflegegrad gilt rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung — egal, wie lange die Begutachtung dauert. Sie verlieren also kein Geld durch das Warten.
- Tut sich nach sechs Monaten nichts, ist eine Untätigkeitsklage nach § 88 SGG möglich. Im Widerspruchsverfahren schon nach drei Monaten.
„Viele Familien glauben, dass langes Warten sie Geld kostet — das Gegenteil ist richtig. Die Leistung gibt es rückwirkend ab Antragsmonat, und für die Verzögerung selbst zahlt die Kasse. Mein Rat: Antragsdatum schriftlich sichern, Frist im Kalender notieren — und bei Verzug freundlich, aber bestimmt nachhaken.” — Anna Schmidt, Pflegeberaterin bei Omelia
1. Die gesetzliche Frist: 25 Arbeitstage
a) Was das Gesetz sagt
Die zentrale Regel steht in § 18 Abs. 3b SGB XI: Die Pflegekasse muss spätestens fünf Wochen nach Eingang des Antrags eine schriftliche Entscheidung mitteilen. „Fünf Wochen” bedeutet in der Praxis 25 Arbeitstage — Samstage, Sonntage und Feiertage zählen nicht mit. Bei einem Antrag am 1. Juni läuft die Frist also realistisch bis Anfang Juli.
Diese Frist umfasst den gesamten Vorgang: Eingang des Antrags, Beauftragung des Medizinischen Dienstes (MD) bzw. von MEDICPROOF bei Privatversicherten, die Begutachtung und den schriftlichen Bescheid. Die Kasse kann sich also nicht darauf berufen, der MD sei langsam gewesen — die Frist gilt gegenüber Ihnen.
b) Wann die Frist zu laufen beginnt
Maßgeblich ist der Eingang des Antrags bei der Pflegekasse — nicht das Datum der Begutachtung. Schon ein formloser Antrag (Telefon, E-Mail, ein Satz: „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung”) setzt die Frist und den Leistungsanspruch in Gang. Genau deshalb gilt: Lieber heute formlos beantragen und das Formular nachreichen, als auf die Unterlagen zu warten.
Praxis-Tipp: Sichern Sie das Antragsdatum nachweisbar — per E-Mail mit Lesebestätigung, Fax-Sendebericht oder Einwurf-Einschreiben. Dieses Datum ist später für die Fristberechnung und für die rückwirkende Zahlung Gold wert.
2. Verkürzte Fristen: Krankenhaus, Hospiz, Verhinderungspflege
Nicht jeder Fall darf fünf Wochen dauern. Das Gesetz kennt deutlich kürzere Fristen, wenn es dringend ist:
| Situation | Frist für die Entscheidung |
|---|---|
| Regelfall (zu Hause, ambulant) | 25 Arbeitstage (ca. 5 Wochen) |
| Antragsteller im Krankenhaus | 1 Woche |
| Antragsteller im stationären Hospiz / ambulante Palliativversorgung | 1 Woche |
| Konkreter Bedarf an Verhinderungspflege und Pflegeperson benannt | 2 Wochen |
a) Warum die kurze Frist im Krankenhaus so wichtig ist
Wenn ein Angehöriger im Krankenhaus liegt und absehbar Pflege braucht, muss die Entlassung organisiert werden — oft innerhalb weniger Tage. Hier zählt jeder Tag. Beantragen Sie den Pflegegrad daher noch während des Krankenhausaufenthalts, und weisen Sie ausdrücklich auf die Ein-Wochen-Frist hin. Der Sozialdienst der Klinik kann dabei unterstützen.
b) Die Zwei-Wochen-Frist bei Verhinderungspflege
Greift sie, wenn ein konkreter, kurzfristiger Pflegebedarf besteht und die pflegende Person benannt ist, deren Verhinderung ersetzt werden soll. Auch hier gilt: Den Bedarf im Antrag klar benennen, damit die Kasse die richtige (kürzere) Frist anwendet.
3. Die 70-Euro-Regel: Was bei Verzug passiert
Hier kommt die wirksamste Regel für Familien — und die, die am seltensten bekannt ist.
a) 70 Euro pro begonnene Woche
Hält die Pflegekasse die 25-Arbeitstage-Frist nicht ein und hat sie die Verzögerung selbst zu vertreten, muss sie der antragstellenden Person 70 Euro für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung zahlen (§ 18 Abs. 3b SGB XI). Diese Zahlung ist:
- automatisch — Sie müssen keinen Schaden nachweisen,
- unabhängig vom späteren Pflegegrad — sie wird auch fällig, wenn am Ende „kein Pflegegrad” herauskommt,
- on top — sie wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet.
Drei Wochen Verzug bedeuten also 210 Euro, die die Kasse Ihnen schuldet — zusätzlich zur Leistung.
b) Wann die Regel NICHT greift
Die 70-Euro-Regel gilt nicht, wenn die Kasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat — etwa wenn Sie einen Begutachtungstermin absagen, der MD Sie zu Hause nicht antrifft oder angeforderte Unterlagen fehlen. Sie gilt außerdem nicht für die verkürzten Fristen im Krankenhaus/Hospiz und nicht, wenn Sie bereits vollstationär in einem Pflegeheim versorgt werden. Für den klassischen häuslichen Antrag aber greift sie voll.
4. Rückwirkende Zahlung ab Antragsmonat
Die wichtigste Beruhigung vorweg: Warten kostet Sie keine Leistung. Wird der Pflegegrad bewilligt, zahlt die Pflegekasse rückwirkend ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde.
a) Ein Rechenbeispiel
Antrag am 15. Juni, Bescheid erst Mitte August (Pflegegrad 3):
- Pflegegeld Pflegegrad 3 = 599 Euro monatlich (Stand 2026).
- Rückwirkend gezahlt werden Juni, Juli, August — auch wenn der Bescheid erst im August kommt.
- Sie verlieren also nichts, nur weil die Begutachtung gedauert hat.
Zur Einordnung das Pflegegeld 2026 insgesamt: Pflegegrad 2 = 347 €, Pflegegrad 3 = 599 €, Pflegegrad 4 = 800 €, Pflegegrad 5 = 990 € im Monat (Pflegegrad 1 hat keinen Pflegegeld-Anspruch, aber den Entlastungsbetrag).
b) Warum sich der formlose Antrag doppelt lohnt
Weil die Rückwirkung am Antragsmonat hängt, kann ein einziger Tag einen ganzen Monat ausmachen: Antrag am 31. Mai statt am 1. Juni sichert Ihnen den kompletten Mai als zusätzlichen Leistungsmonat. Deshalb: bei Pflegebedarf sofort formlos beantragen.
5. Eskalation: Erinnerung, Beschwerde, Untätigkeitsklage
Was, wenn die Frist verstrichen ist und nichts passiert? Gehen Sie in drei ruhigen Stufen vor — von freundlich bis formell.
a) Stufe 1 — Schriftliche Erinnerung (Sachstandsanfrage)
Schreiben Sie der Kasse eine kurze, sachliche Erinnerung: Nennen Sie Antragsdatum, das Aktenzeichen, die abgelaufene 25-Arbeitstage-Frist und bitten Sie um eine Entscheidung innerhalb von zwei Wochen. Verweisen Sie ausdrücklich auf die 70-Euro-Regel nach § 18 Abs. 3b SGB XI. Oft reicht das schon.
b) Stufe 2 — Formelle Beschwerde
Bleibt eine Reaktion aus, richten Sie eine förmliche Beschwerde an die Geschäftsstelle bzw. den Vorstand der Krankenkasse (die Pflegekasse ist bei der Krankenkasse angesiedelt). Setzen Sie erneut eine klare Frist und kündigen Sie an, andernfalls weitere Schritte zu prüfen. Hilfreich ist hier die Unterstützung eines Sozialverbands (VdK, SoVD).
c) Stufe 3 — Untätigkeitsklage (§ 88 SGG)
Tut sich weiterhin nichts, ist die Untätigkeitsklage vor dem Sozialgericht das schärfste Mittel. Grundregeln nach § 88 SGG:
- Über einen Antrag muss die Behörde grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten entscheiden — danach ist die Klage zulässig.
- Über einen Widerspruch sind es drei Monate.
- Das Verfahren ist vor dem Sozialgericht gerichtskostenfrei; Sie zwingen die Kasse damit zur Entscheidung — nicht zu einem bestimmten Ergebnis.
Wichtig: Die Untätigkeitsklage ist der letzte Schritt. In der Praxis bewegt sich die Kasse meist schon nach der Erinnerung oder der formellen Beschwerde. Lassen Sie sich bei einer Klage von einem Sozialverband oder Fachanwalt für Sozialrecht begleiten.
6. Praktische Checkliste bei Verzögerung
Wenn die Frist reißt, halten Sie sich an diese Reihenfolge:
- Frist prüfen: Antragsdatum + 25 Arbeitstage. Im Krankenhaus/Hospiz: 1 Woche. Bei Verhinderungspflege-Bedarf: 2 Wochen.
- Verzug dokumentieren: Welcher Tag war Tag 26? Wie viele begonnene Wochen Verzug? Pro Woche 70 Euro notieren.
- Stufe 1: Schriftliche Erinnerung mit Frist (2 Wochen) und Hinweis auf § 18 Abs. 3b SGB XI.
- Stufe 2: Formelle Beschwerde an den Vorstand, ggf. mit Sozialverband.
- Stufe 3: Nach 6 Monaten (bzw. 3 Monaten beim Widerspruch) Untätigkeitsklage prüfen.
- Ruhe bewahren: Die Leistung gibt es rückwirkend ab Antragsmonat — Sie verlieren kein Geld, nur Zeit. Und für die Zeit zahlt die Kasse.
7. Häufige Fragen
Wie lange dauert der Pflegegrad-Antrag im Normalfall?
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen (rund fünf Wochen) ab Antragseingang schriftlich entscheiden. Das umfasst Begutachtung durch den MD und Bescheid (§ 18 Abs. 3b SGB XI).
Was passiert, wenn die Pflegekasse die Frist überschreitet?
Hat die Kasse den Verzug selbst zu vertreten, zahlt sie 70 Euro für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung — automatisch und unabhängig vom späteren Pflegegrad.
Gibt es kürzere Fristen im Krankenhaus oder Hospiz?
Ja. Im Krankenhaus und im Hospiz muss innerhalb von einer Woche entschieden werden, bei konkretem Verhinderungspflege-Bedarf innerhalb von zwei Wochen.
Verliere ich Geld, wenn die Begutachtung lange dauert?
Nein. Der Pflegegrad wird rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Egal, wann der Bescheid kommt — die Leistung läuft ab dem Antragsmonat.
Ab wann kann ich eine Untätigkeitsklage erheben?
Grundsätzlich nach sechs Monaten ohne Entscheidung über den Antrag (§ 88 SGG). Im Widerspruchsverfahren bereits nach drei Monaten. Das Verfahren vor dem Sozialgericht ist gerichtskostenfrei.
Bekomme ich die 70 Euro auch ohne Pflegegrad?
Ja. Die 70-Euro-Regel knüpft an die Fristüberschreitung, nicht an das Ergebnis. Sie wird auch fällig, wenn am Ende kein Pflegegrad festgestellt wird — vorausgesetzt, die Kasse hat den Verzug verschuldet.
Wann greift die 70-Euro-Regel nicht?
Wenn Sie die Verzögerung verursachen (Termin abgesagt, MD nicht angetroffen, Unterlagen fehlen), bei den verkürzten Fristen im Krankenhaus/Hospiz sowie bei bereits vollstationärer Versorgung im Pflegeheim.
Reicht ein formloser Antrag, um die Frist zu starten?
Ja. Schon ein formloser Antrag (E-Mail, Telefon, ein Satz) setzt Frist und Leistungsanspruch in Gang. Das Formular können Sie nachreichen — das Antragsdatum bleibt erhalten.
Wo Sie weiterlesen
- Pflegegrad beantragen — Schritt für Schritt — der komplette Antragsprozess von der Idee bis zum Bescheid.
- MD-Begutachtung vorbereiten — wie Sie sich auf den Gutachterbesuch optimal vorbereiten.
- Pflegegrad höherstufen & Widerspruch — wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt.
- Selbsteinschätzung mit den NBA-Modulen — vorab einschätzen, welcher Pflegegrad realistisch ist.
- Pflegegrad-Komplettleitfaden 2026 — alles Wichtige rund um den Pflegegrad auf einen Blick.
- Pflegegrad und Kosten im Überblick — welche Leistungen welcher Pflegegrad bringt.
Tools: Machen Sie den schnellen Pflegegrad-Check oder fragen Sie eine kostenlose Beratung an.
Quellen
- Gesetze im Internet (§ 18 SGB XI) (gesetze-im-internet.de) — Fristen der Begutachtung, 25-Arbeitstage-Regel und 70-Euro-Verzugszahlung.
- Gesetze im Internet (§ 88 SGG) (gesetze-im-internet.de) — Untätigkeitsklage: Sechs- und Drei-Monats-Fristen.
- Bundesministerium für Gesundheit (bundesgesundheitsministerium.de) — Pflegebedürftigkeit, Begutachtung und Leistungsbeträge der Pflegeversicherung.
- vdek — Verband der Ersatzkassen (vdek.com) — Pflegeversicherung: Antrag, Begutachtung und Fristen.
- Sozialverband VdK (vdk.de) — Sozialrechtliche Beratung zu Pflegegrad, Widerspruch und Untätigkeitsklage.
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