Die deutsche Pflegeversicherung kennt acht verschiedene Geldleistungen — und die meisten Familien wissen von höchstens drei. Wer alle kennt und richtig kombiniert, holt pro Jahr mehrere Tausend Euro mehr aus dem System heraus als der Durchschnitt.
Dieser Leitfaden zeigt alle Leistungen 2026 mit Stand nach der Pflegereform 2025 — komplett, mit konkreten Beträgen pro Pflegegrad und einer Anleitung, welche sich miteinander kombinieren lassen.
Auf einen Blick
- 8 Geldleistungen stehen zur Verfügung — sechs monatlich, eine jährlich, eine einmalig
- Pflegegrad 2 und höher öffnet die volle Palette; bei Pflegegrad 1 nur Entlastungsbetrag + Pflegehilfsmittel + Wohnumfeld
- Pflegereform 2025 hat Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € zusammengelegt
- Höchste mögliche Förderung bei Pflegegrad 5 zu Hause: über 2.300 € pro Monat
- Häufigster Fehler: Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder § 35a EStG nicht abgerufen — durchschnittlich 4.000 € pro Jahr Verlust
„Die meisten Familien lassen Geld liegen, weil sie das System nicht im Ganzen verstehen. Nicht aus Faulheit — sondern weil bei jeder Leistung eigene Voraussetzungen, Anträge und Fristen gelten. Wir nehmen uns in der Erstberatung genau diese Übersicht vor.” — Anna Schmidt, Pflegeberaterin bei Omelia
1. Die komplette Leistungsübersicht 2026
| Leistung | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld pro Monat | – | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistung pro Monat | – | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Entlastungsbetrag pro Monat | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Verhinderungs- + Kurzzeitpflege pro Jahr | – | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € |
| Tagespflege pro Monat | – | 721 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
| Pflegehilfsmittel pro Monat | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € |
| Wohnumfeldverbesserung (einmalig) | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € |
| § 35a EStG steuerlich pro Jahr | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € |
| Bayern Landespflegegeld pro Jahr | – | 500 € | 500 € | 500 € | 500 € |
Ein paar Anmerkungen vorab:
- Pflegegeld und Pflegesachleistung sind alternativ — entweder/oder bzw. als Kombinationsleistung. Nicht parallel in voller Höhe.
- Tagespflege ist eine eigene Leistung, die zusätzlich zu Pflegegeld läuft — sie wird nicht angerechnet.
- § 35a EStG ist keine Pflegekassen-Leistung, sondern eine steuerliche Erstattung über die Einkommensteuer.
- Bayern bietet als einziges Bundesland ein eigenes Landespflegegeld.
2. Pflegegeld — die Geldleistung für häusliche Pflege
Das Pflegegeld ist die bekannteste Leistung. Es wird ausgezahlt, wenn die Pflege überwiegend durch Angehörige oder eine 24-Stunden-Betreuungskraft erfolgt — also ohne ambulanten Pflegedienst.
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
|---|---|
| PG 1 | – (kein Anspruch) |
| PG 2 | 347 € |
| PG 3 | 599 € |
| PG 4 | 800 € |
| PG 5 | 990 € |
Es ist eine freie Geldleistung — Sie müssen nicht nachweisen, wofür Sie es ausgegeben haben. Lediglich der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist seit Reform 2026 vereinheitlicht (PG 2–5: halbjährlich, PG 1: einmal jährlich freiwillig) — Vereinfachung gegenüber der vorherigen vierteljährlichen Pflicht bei PG 4/5.
Wieviel Geld bekommt man bei Pflegegrad 2? — 347 € pro Monat als Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder 24-h-Kraft.
Wieviel Geld bei Pflegegrad 3? — 599 €, also 252 € mehr als PG 2.
Wieviel Geld bei Pflegegrad 4 und 5? — 800 € bzw. 990 € monatlich.
Mehr zum Pflegegeld in unseren Detail-Beiträgen für jeden Pflegegrad: PG 2, PG 3.
3. Pflegesachleistung — für ambulanten Pflegedienst
Wenn ein ambulanter Pflegedienst die Pflege übernimmt, können Sie statt Pflegegeld die Pflegesachleistung beanspruchen. Sie wird direkt an den Pflegedienst gezahlt — Sie sehen das Geld nicht selbst.
| Pflegegrad | Pflegesachleistung pro Monat |
|---|---|
| PG 1 | – |
| PG 2 | 796 € |
| PG 3 | 1.497 € |
| PG 4 | 1.859 € |
| PG 5 | 2.299 € |
Kombinationsleistung
Pflegegeld und Sachleistung lassen sich anteilig kombinieren. Beispiel bei Pflegegrad 3:
- Pflegedienst kommt 40 % der Zeit → 40 % von 1.497 € = 599 € an Dienst
- 60 % Pflegegeld an die Familie: 60 % von 599 € = 359 €
Bei 24-Stunden-Pflege zu Hause wird in der Regel das reine Pflegegeld gewählt — die Betreuungskraft ist den ganzen Tag da, ein zusätzlicher Pflegedienst ist meist nicht nötig.
4. Entlastungsbetrag — 131 € pro Monat ab Pflegegrad 1
Der Entlastungsbetrag ist die am meisten unterschätzte Leistung der Pflegeversicherung — 131 € pro Monat, ab Pflegegrad 1, zweckgebunden für anerkannte Hilfen.
Wofür Sie ihn verwenden können:
- Haushaltshilfe (anerkannte Anbieter)
- Stundenweise Seniorenbetreuung
- Tagespflege-Eigenanteil
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege als Eigenanteil
- bei 24-Stunden-Betreuung: als Zuschuss, sofern der Anbieter anerkannt ist
Wichtig: Sie müssen den Entlastungsbetrag aktiv abrufen durch Einreichen von Rechnungen anerkannter Anbieter. Nicht abgerufenes Guthaben kann ins folgende Halbjahr übertragen werden — am Jahresende verfällt es jedoch.
1.572 € pro Jahr stehen damit jedem Pflegebedürftigen ab PG 1 zu — die meisten Familien rufen weniger als die Hälfte ab. Mehr dazu in unserem Beitrag Entlastungsbetrag 131 € richtig nutzen.
5. Verhinderungs- + Kurzzeitpflege — 3.539 € pro Jahr (Reform 2025)
Mit der Pflegereform 2025 wurden zwei bisher getrennte Töpfe zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengelegt: 3.539 € pro Jahr — flexibel nutzbar für beide Zwecke.
| Art | Wofür |
|---|---|
| Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) | Ersatzpflege bei Urlaub oder Krankheit der Hauptpflegeperson — auch durch Angehörige |
| Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) | Stationäre Pflege bis zu 8 Wochen pro Jahr — z. B. nach Krankenhausaufenthalt |
Was hat sich 2025 geändert?
- Gemeinsamer Topf statt zwei separater Beträge — Sie müssen das Budget nicht aufteilen
- Vorpflegezeit entfallen — früher 6 Monate, jetzt vom ersten Tag ab Pflegegrad
- Voraussetzung: Pflegegrad 2 oder höher
Bei 24-Stunden-Pflege besonders wertvoll: wenn die Betreuungskraft turnusmäßig wechselt (alle 6 – 10 Wochen) und es Lücken gibt, übernimmt Verhinderungspflege die Übergangszeit. Im Schnitt entspricht das 295 € monatlich zusätzlicher Förderung.
Mehr Details: Verhinderungspflege beantragen.
6. Tagespflege — bis 2.085 € pro Monat zusätzlich
Bei teilstationärer Tagespflege verbringt die pflegebedürftige Person einzelne Tage in einer Einrichtung. Die Pflegekasse übernimmt einen erheblichen Teil der Kosten:
| Pflegegrad | Tagespflege pro Monat |
|---|---|
| PG 1 | – |
| PG 2 | 721 € |
| PG 3 | 1.357 € |
| PG 4 | 1.685 € |
| PG 5 | 2.085 € |
Wichtig: Tagespflege wird nicht auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung angerechnet. Sie können also gleichzeitig:
- Volles Pflegegeld bekommen
- Tagespflege-Zuschuss beanspruchen
- 24-h-Betreuungskraft zu Hause haben
Tagespflege ist gerade bei Demenz eine ideale Ergänzung zur 24-h-Betreuung: die Person bekommt soziale Anregung, die Betreuungskraft eine Pause.
7. Pflegehilfsmittel-Pauschale — 42 € pro Monat
Eine Pauschale von 42 € pro Monat für Verbrauchshilfsmittel (Reform 2026 — vorher 40 €):
- Einmalhandschuhe
- Desinfektionsmittel
- Bettschutzeinlagen
- Schutzschürzen
- Mund-Nasen-Schutz
Anbieter wie ProDomoBox, Wundwerk, Pflegebox liefern den Bedarf direkt nach Hause und rechnen mit der Pflegekasse ab — Sie selbst zahlen nichts. Antrag formlos bei der Pflegekasse.
Achtung: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 € / Monat) ist zu unterscheiden von technischen Pflegehilfsmitteln (Pflegebett, Treppenlift etc.) — das sind separate Leistungen.
8. Wohnumfeldverbesserung — bis 4.180 € einmalig
Für altersgerechte Umbauten der Wohnung gibt es einen einmaligen Zuschuss von bis zu 4.180 €:
- Treppenlift
- Ebenerdige Dusche
- Türverbreiterung für Rollstuhl
- Haltegriffe
- Wohnraum-Anpassung bei Demenz
Pro Maßnahme einmalig — bei wesentlicher Verschlechterung kann ein zweiter Antrag möglich sein. Bei Ehepaaren mit zwei Pflegegraden verdoppelt sich der Zuschuss.
9. § 35a EStG — bis 4.000 € steuerlich absetzbar
Keine Pflegekassen-Leistung, sondern eine steuerliche Erstattung über die Einkommensteuererklärung: 20 % der Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Pflege — maximal 4.000 € pro Jahr.
Gilt für:
- 24-Stunden-Betreuungskraft (legal über Agentur)
- Ambulanter Pflegedienst
- Tagespflege
- Haushaltsnahe Beschäftigung
Pflegegrad ist nicht zwingend erforderlich — auch ohne PG können Sie pflegerische Aufwendungen absetzen. Bei 24-h-Pflege wird die Höchstgrenze in der Regel erreicht.
4.000 € jährlich = ca. 333 € monatlich zusätzlicher „Förderung” durch geringere Steuerlast.
10. Bayerisches Landespflegegeld — 500 € pro Jahr
Nur in Bayern: ein zusätzliches Landespflegegeld von 500 € pro Jahr ab Pflegegrad 2.
Der Betrag wurde 2024 vom ursprünglichen Niveau (1.000 €) halbiert. Trotzdem ist Bayern damit das einzige Bundesland, das eine eigene Landesleistung bietet — ca. 42 € pro Monat zusätzliche Förderung.
Antrag einmal jährlich.
11. Wie kombinieren Sie alles optimal?
Beispiel: Pflegegrad 3, häusliche Pflege mit 24-h-Kraft, in NRW
| Leistung | Monatlich |
|---|---|
| Pflegegeld | 599 € |
| Entlastungsbetrag | 131 € |
| Verhinderungspflege (anteilig) | 295 € |
| Pflegehilfsmittel-Pauschale | 42 € |
| § 35a EStG (anteilig) | 333 € |
| Summe | 1.398 € |
Plus einmalig im ersten Jahr: bis 4.180 € Wohnumfeldverbesserung.
Beispiel: Pflegegrad 4, häusliche Pflege mit 24-h-Kraft, in Bayern
| Leistung | Monatlich |
|---|---|
| Pflegegeld | 800 € |
| Entlastungsbetrag | 131 € |
| Verhinderungspflege (anteilig) | 295 € |
| Pflegehilfsmittel-Pauschale | 42 € |
| § 35a EStG (anteilig) | 333 € |
| Bayern Landespflegegeld (anteilig) | 42 € |
| Summe | 1.641 € |
Bei den Bruttokosten einer 24-h-Betreuung von 2.899 € sinkt der Eigenanteil bei Pflegegrad 4 auf rund 1.258 € — etwa ein Drittel des durchschnittlichen Pflegeheim-Eigenanteils in Bayern (3.780 €).
Berechnen Sie Ihre Situation: Kostenrechner oder Förderungs-Check.
12. Kombinationen Pflegegeld + Pflegesachleistung 2026
Eine der am häufigsten falsch verstandenen Konstruktionen der Pflegeversicherung ist die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Viele Familien glauben, sie müssten sich zwischen Pflegegeld oder Sachleistung entscheiden — dabei lässt sich beides anteilig kombinieren.
Wie funktioniert die Kombinationsleistung?
Sie geben gegenüber Ihrer Pflegekasse an, welchen Anteil der Pflegesachleistung Sie über einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen — z. B. 50 %. Den verbleibenden Anteil bekommen Sie als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt.
Rechenformel: anteiliges Pflegegeld = (100 % − genutzte Sachleistung in %) × volles Pflegegeld
Kombinationstabelle 2026 — Pflegegeld + Sachleistung pro Pflegegrad
| PG | Volles Pflegegeld | Volle Sachleistung | 25 % Sachleistung → Pflegegeld | 50 % Sachleistung → Pflegegeld | 75 % Sachleistung → Pflegegeld |
|---|---|---|---|---|---|
| PG 2 | 347 € | 796 € | 199 € Sachleistung + 260 € Pflegegeld | 398 € Sachleistung + 174 € Pflegegeld | 597 € Sachleistung + 87 € Pflegegeld |
| PG 3 | 599 € | 1.497 € | 374 € Sachleistung + 449 € Pflegegeld | 749 € Sachleistung + 299,50 € Pflegegeld | 1.123 € Sachleistung + 150 € Pflegegeld |
| PG 4 | 800 € | 1.859 € | 465 € Sachleistung + 600 € Pflegegeld | 930 € Sachleistung + 400 € Pflegegeld | 1.394 € Sachleistung + 200 € Pflegegeld |
| PG 5 | 990 € | 2.299 € | 575 € Sachleistung + 742 € Pflegegeld | 1.150 € Sachleistung + 495 € Pflegegeld | 1.724 € Sachleistung + 248 € Pflegegeld |
Beispiel-Rechnung Pflegegrad 3 — 50/50-Modell
Familie Meier, NRW. Vater hat Pflegegrad 3, lebt zu Hause. Die Mutter übernimmt einen Großteil der Pflege, ein ambulanter Pflegedienst kommt zweimal täglich für Grundpflege und Medikamentengabe — das deckt etwa 50 % des Pflegeumfangs ab.
| Leistung | Berechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Pflegesachleistung 50 % | 1.497 € × 0,50 | 748,50 € (direkt an Pflegedienst) |
| Anteiliges Pflegegeld 50 % | 599 € × 0,50 | 299,50 € (an Familie Meier) |
| Entlastungsbetrag | unverändert | 131 € |
| Pflegehilfsmittel | unverändert | 42 € |
| Gesamt-Förderung pro Monat | 1.221 € (ohne Tagespflege/§ 35a) |
Die Familie hat damit 299,50 € Pflegegeld frei verfügbar und gleichzeitig 748,50 € Sachleistung beim Pflegedienst verbraucht — eine optimale Lösung, wenn die häusliche Pflege geteilt ist.
Wann lohnt sich welches Modell?
100 % Pflegegeld (keine Sachleistung):
- Pflege überwiegend durch Angehörige
- 24-Stunden-Betreuungskraft im Haushalt
- Pflegedienst kommt nur sporadisch
100 % Pflegesachleistung (kein Pflegegeld):
- Pflege ausschließlich durch ambulanten Dienst
- Angehörige sind tagsüber berufstätig und können nicht selbst pflegen
Kombinationsleistung 30 – 70 %:
- Familie pflegt mit Unterstützung durch Pflegedienst
- Pflegedienst übernimmt Grundpflege morgens/abends
- Familie und 24-h-Kraft tagsüber
Wichtige Regeln zur Kombinationsleistung
- 6-Monats-Bindung: Die einmal gewählte Kombination gilt mindestens 6 Monate — anschließend Wechsel möglich.
- Anpassung bei Pflegegrad-Änderung: Bei einem neuen Pflegegrad-Bescheid kann die Aufteilung sofort angepasst werden.
- Pflegedienst-Wechsel ist während der 6-Monats-Bindung möglich — die Aufteilung bleibt aber gleich.
- Verhinderungspflege durch Pflegegeld-Empfänger läuft separat — bei Kombinationsleistung nur anteilig.
Sister-Pillar zur Vertiefung
Wer die Logik hinter Pflegegrad-Einstufung und Kostenrechnung verstehen möchte, findet im Pflegegrad-Komplettleitfaden 2026 die volle Übersicht — von der MDK-Begutachtung bis zur finalen Bewilligung. Dieser Pillar erklärt wie Sie den Pflegegrad bekommen, der vorliegende was Sie damit erreichen.
13. Häufige Fragen zu Pflegekassen-Leistungen
Welche Leistungen bekomme ich mit Pflegegrad 1?
Nur Entlastungsbetrag (131 €/Monat), Pflegehilfsmittel-Pauschale (40 €/Monat) und Wohnumfeldverbesserung (bis 4.180 € einmalig). Kein Pflegegeld, keine Pflegesachleistung, keine Verhinderungspflege.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?
Pflegegeld ist eine freie Geldleistung — Sie bekommen das Geld auf Ihr Konto und können es verwenden wie Sie möchten. Voraussetzung: Pflege erfolgt durch Angehörige oder eine 24-h-Kraft.
Pflegesachleistung wird direkt an den ambulanten Pflegedienst gezahlt — Sie sehen das Geld nicht. Sie ist höher als das Pflegegeld, dafür weniger flexibel.
Kann ich Pflegegeld und Tagespflege gleichzeitig bekommen?
Ja — Tagespflege wird nicht auf Pflegegeld angerechnet. Beide Leistungen laufen parallel.
Was passiert mit der Verhinderungspflege seit 2025?
Seit der Pflegereform 2025 ist Verhinderungspflege ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € zusammen mit Kurzzeitpflege. Außerdem ist die 6-monatige Vorpflegezeit entfallen — Anspruch besteht vom ersten Tag ab Pflegegrad 2.
Bekomme ich Pflegegeld 2026 mehr als 2025?
Die meisten Beträge sind 2026 unverändert geblieben — Pflegegeld 347/599/800/990 € bleibt wie 2025. Die nächste regelmäßige Erhöhung ist für 2027 vorgesehen.
Wann lohnt sich der Wechsel von Pflegegeld zu Pflegesachleistung?
Wenn der ambulante Pflegedienst mehr als etwa 50 % der täglichen Pflege übernimmt, lohnt die Pflegesachleistung wirtschaftlich. Bei 24-h-Pflege zu Hause ist das selten der Fall — Pflegegeld bleibt meistens die richtige Wahl.
Muss ich rückwirkend Geld zurückzahlen, wenn ich die Leistung nicht nutze?
Nein — wer Pflegegeld bekommt und es nicht „pflegerisch” verwendet, muss nichts zurückzahlen. Es ist eine freie Geldleistung. Lediglich der Beratungsbesuch ist verpflichtend.
Was ist Pflegestufe? Heißt das nicht heute Pflegegrad?
Beides — bis 2017 hießen die Stufen Pflegestufe 1 bis 3. Mit der Pflegereform 2017 wurden sie durch Pflegegrad 1 bis 5 ersetzt. Viele Menschen suchen weiterhin nach „Pflegestufe”, meinen aber das gleiche. Der Begriff Pflegegrad ist der aktuelle. Mehr im Pflegegrad-Komplettleitfaden 2026.
Wer hilft mir, alle Leistungen optimal zu kombinieren?
Die Pflegestützpunkte in Ihrem Bundesland beraten kostenfrei. Auch wir bei Omelia gehen mit Familien in der kostenfreien Erstberatung die komplette Leistungslandschaft durch — was zusteht, was Sinn macht, was beantragt werden sollte. Auch dann, wenn Sie sich am Ende gegen eine 24-h-Pflege bei uns entscheiden.
Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistung gleichzeitig beziehen?
Ja, anteilig — über die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Sie geben den prozentualen Anteil der genutzten Sachleistung an, das Pflegegeld wird entsprechend anteilig ausgezahlt. Bei PG 3 und 50/50-Split sind das z. B. 748,50 € Sachleistung an den Pflegedienst plus 299,50 € Pflegegeld an die Familie.
Was ist die 6-Monats-Bindung bei der Kombinationsleistung?
Wenn Sie eine prozentuale Aufteilung Pflegegeld/Sachleistung wählen, sind Sie an diese Entscheidung 6 Monate gebunden. Erst danach können Sie wechseln — z. B. von 50/50 auf 100 % Pflegegeld, wenn der Pflegedienst nicht mehr nötig ist.
Was passiert mit dem Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?
Nicht abgerufenes Guthaben des Entlastungsbetrags kann ins folgende Halbjahr übertragen werden — am Jahresende verfällt es jedoch. Bei 131 € × 12 Monate = 1.572 € pro Jahr lassen Familien hier durchschnittlich mehr als 500 € pro Jahr ungenutzt.
Kann ich die Pflegehilfsmittel-Pauschale und den Entlastungsbetrag kombinieren?
Ja — beide laufen separat und werden nicht gegeneinander angerechnet. Die 42 € sind zweckgebunden für Verbrauchsmaterial (Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz), der Entlastungsbetrag für Dienstleistungen (Haushaltshilfe, Betreuung). Mehr in der Pflegehilfsmittel-42-Euro-Übersicht.
Wirkt sich das Bayerische Landespflegegeld auf andere Leistungen aus?
Nein — das Bayerische Landespflegegeld (500 € pro Jahr ab PG 2) wird zusätzlich zu allen Bundesleistungen ausgezahlt. Es ist steuerfrei und ohne Verwendungsnachweis. Details im Bayerischen-Landespflegegeld-Leitfaden 2026.
Wann lohnt sich Verhinderungspflege bei 24-h-Pflege?
Vor allem beim Betreuungskraft-Wechsel alle 6 – 10 Wochen: die Lücke zwischen alter und neuer BK kann über Verhinderungspflege finanziert werden. Bei 6 Wechseln pro Jahr und je 5 Tagen Überlappung sind das schnell 1.500 – 2.000 € pro Jahr — gut in die Hälfte des 3.539-€-Topfes investiert.
Welche Leistungen sind 2026 neu im Vergleich zu 2025?
Die wichtigsten Anpassungen der Pflegereform 2025 (mit Wirkung 2026):
- Pflegehilfsmittel-Pauschale: von 40 € auf 42 € pro Monat
- Verhinderungs- + Kurzzeitpflege: gemeinsamer Jahrestopf von 3.539 € statt zwei getrennter Budgets
- Vorpflegezeit für Verhinderungspflege entfallen — Anspruch ab erstem Tag mit PG 2+
- Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI vereinheitlicht: PG 2 – 5 halbjährlich, PG 1 jährlich freiwillig
- Pflegegeld, Sachleistung, Tagespflege, Entlastungsbetrag und Wohnumfeldverbesserung bleiben in der Höhe unverändert — nächste Erhöhung für 2027 vorgesehen.
Wo Sie weiterlesen
Detailbeiträge zu einzelnen Leistungen:
- Entlastungsbetrag 131 € richtig nutzen
- Verhinderungspflege beantragen
- Pflegehilfsmittel 42 € pauschal 2026 — Inkontinenzmaterial, Einmalhandschuhe und Co.
- Inkontinenz-Pflege zu Hause — was Pflegekasse und Krankenkasse zusätzlich übernehmen
- Pflegegrad und Kosten im Überblick
Detailbeiträge pro Pflegegrad:
Und für die konkrete Situation:
- Pflegegrad-Komplettleitfaden 2026
- Pflegereform 2026 — Q3-Update — aktuelle gesetzliche Änderungen
- Förderungs-Check — welche Leistungen Sie 2026 kombinieren können
- Kostenrechner — Eigenanteil bei 24-h-Pflege
Quellen
- § 36 SGB XI — Pflegesachleistung (gesetze-im-internet.de/sgb_11/__36.html)
- § 37 SGB XI — Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen (gesetze-im-internet.de/sgb_11/__37.html)
- § 39 SGB XI — Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (gesetze-im-internet.de/sgb_11/__39.html)
- § 40 SGB XI — Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html)
- § 45a SGB XI — Entlastungsbetrag (gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45a.html)
- § 35a EStG — Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Dienstleistungen (gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html)
- Bundesministerium für Gesundheit — Pflegereform 2025/2026 Übersicht (bundesgesundheitsministerium.de)
- vdek — Pflegeversicherung Leistungen im Überblick (vdek.com)
Wenn Sie unsicher sind
Pflegekassen-Leistungen werden nicht ausgezahlt, weil man Pflegegrad hat — sondern weil man sie aktiv beantragt. Wer das System nicht kennt, lässt Geld liegen. Das ist der bittere Kern: der Staat verlangt keine Initiative, aber er belohnt sie.
Wir bei Omelia helfen Familien beim Überblick — was zusteht, was wann beantragt werden sollte, was sich kombinieren lässt. Das ist Teil unserer kostenfreien Erstberatung, ohne Verpflichtung zur Buchung einer Betreuungskraft bei uns.