Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe der deutschen Pflegeversicherung. Wer ihn erhält, hat Anspruch auf die maximalen Geldleistungen des Systems – und steht zugleich vor der pflegerisch anspruchsvollsten Situation. Rund um diesen Pflegegrad kursiert ein Begriff, der für viel Verwirrung sorgt: die „Härtefallregelung”. Viele Angehörige suchen nach einer angeblichen „Härtefall-Pauschale” oberhalb von Pflegegrad 5 – und finden sie nicht. Dieser Beitrag erklärt, was tatsächlich gilt: welche Höchstleistungen 2026 vorgesehen sind, wann jemand auch ohne 90 Punkte in den Pflegegrad 5 kommt (die sogenannte besondere Bedarfskonstellation) und was aus der früheren Härtefallregelung geworden ist.
Stand: Juni 2026. Alle Beträge und Paragrafen sind an offiziellen Quellen (Bundesgesundheitsministerium, SGB XI, Medizinischer Dienst Bund) geprüft.
Auf einen Blick
- Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe – darüber gibt es keinen weiteren Pflegegrad und keine zusätzliche „Härtefall-Pauschale”.
- Höchste Geldleistung: Pflegegeld 990 €/Monat, Pflegesachleistung 2.299 €/Monat, vollstationär 2.005 €/Monat (Werte 2025, weiterhin Grundlage 2026).
- Besondere Bedarfskonstellation (§ 15 Abs. 4 SGB XI): Pflegegrad 5 ist auch ohne Erreichen der 90 Gesamtpunkte möglich – etwa bei Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine.
- Die frühere Härtefallregelung der alten Pflegestufen wurde mit der Umstellung auf die fünf Pflegegrade zum 1.1.2017 weitgehend abgelöst. Eine eigenständige laufende „Härtefall-Pauschale” existiert in der Pflegeversicherung heute nicht.
- Leistungen lassen sich kombinieren: Pflegegeld + Sachleistung (Kombinationsleistung), dazu der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (3.539 €/Jahr, § 42a SGB XI).
| Leistung bei Pflegegrad 5 (häusliche Pflege) | Betrag |
|---|---|
| Pflegegeld (§ 37 SGB XI) | 990 €/Monat |
| Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) | 2.299 €/Monat |
| Vollstationäre Pflege (§ 43 SGB XI) | 2.005 €/Monat |
| Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) | 131 €/Monat |
| Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs-/Kurzzeitpflege (§ 42a SGB XI) | 3.539 €/Jahr |
| Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI) | bis 42 €/Monat |
„In meiner Beratung höre ich immer wieder die Frage nach der ‚Härtefall-Pauschale über Pflegegrad 5’. Die gibt es nicht. Was es gibt, sind die höchsten Leistungen des Systems – und die besondere Bedarfskonstellation, die Menschen mit schwersten körperlichen Einschränkungen den Pflegegrad 5 sichert. Mein Rat: nicht nach einem Mythos suchen, sondern alle real existierenden Leistungen sauber kombinieren.” — Anna Schmidt, Pflegeberaterin bei Omelia
1. Pflegegrad 5: die maximalen Leistungen 2026
Pflegegrad 5 erhält, wer „schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung” aufweist – in der Begutachtung in der Regel ab 90 von 100 Gesamtpunkten. Damit verbunden sind die höchsten Geldleistungen der sozialen Pflegeversicherung.
a) Häusliche Pflege: Pflegegeld, Sachleistung, Kombination
Wird die Pflege zu Hause organisiert, stehen drei Wege offen:
- Pflegegeld (990 €/Monat): Geldleistung, wenn die Pflege durch Angehörige oder selbst organisierte Kräfte sichergestellt wird.
- Pflegesachleistung (2.299 €/Monat): Sachleistung für einen ambulanten Pflegedienst.
- Kombinationsleistung: Beides anteilig. Wird etwa die Hälfte des Sachleistungsbudgets genutzt, gibt es zusätzlich anteilig (hier: die andere Hälfte) Pflegegeld.
b) Vollstationäre Pflege im Heim
Im Pflegeheim trägt die Pflegekasse bei Pflegegrad 5 einen Leistungsbetrag von 2.005 €/Monat (§ 43 SGB XI). Die restlichen pflegebedingten Kosten, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben als Eigenanteil. Zusätzlich greift der Leistungszuschlag, der mit der Heim-Aufenthaltsdauer steigt (15 % im ersten Jahr bis 75 % ab dem vierten Jahr des pflegebedingten Eigenanteils).
c) Weitere feste Bausteine
- Entlastungsbetrag (131 €/Monat): zweckgebunden, etwa für Betreuungs- und Entlastungsangebote im Alltag.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (bis 42 €/Monat): Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen u. Ä.
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis 4.180 € je Maßnahme): z. B. barrierefreies Bad, Treppenlift.
2. Die besondere Bedarfskonstellation: Pflegegrad 5 auch ohne 90 Punkte
Hier liegt der eigentliche „Sonderfall” der höchsten Stufe – und er wird oft mit dem Begriff „Härtefall” verwechselt.
a) Was das Gesetz sagt
§ 15 Absatz 4 SGB XI regelt: „Pflegebedürftige mit besonderen Bedarfskonstellationen, die einen spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung aufweisen, können aus pflegefachlichen Gründen dem Pflegegrad 5 zugeordnet werden, auch wenn ihre Gesamtpunkte unter 90 liegen.”
Das heißt: Auch wer im Begutachtungsverfahren rechnerisch unter 90 Punkte erreicht, kann trotzdem Pflegegrad 5 bekommen – wenn eine pflegefachlich definierte Ausnahmesituation vorliegt.
b) Der konkrete Anwendungsfall
Die Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes konkretisieren diese Konstellation eng. Anerkannt ist insbesondere die Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine – also der vollständige Verlust der Greif-, Steh- und Gehfunktionen. Betroffen sind etwa Menschen mit hoher Querschnittlähmung oder vergleichbar schweren neurologischen Erkrankungen.
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Gesamtpunkte ≥ 90 | regulärer Weg in Pflegegrad 5 |
| Besondere Bedarfskonstellation | Pflegegrad 5 trotz < 90 Punkten (§ 15 Abs. 4) |
| Auslöser | Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine |
c) Praktische Bedeutung
Für Angehörige ist das wichtig: Wenn ein Mensch nach Lähmung oder Amputation aller vier Extremitäten begutachtet wird, sollte die besondere Bedarfskonstellation aktiv angesprochen und dokumentiert werden. Sie ist kein Bonus oben drauf, sondern der Zugang zum höchsten Pflegegrad trotz formal niedrigerer Punktzahl.
3. „Härtefall” und „Härtefall-Pauschale”: was wirklich gilt
Jetzt zur eigentlichen Frage, die diesen Beitrag motiviert.
a) Die historische Härtefallregelung
Im alten System der Pflegestufen (gültig bis Ende 2016) gab es die Pflegestufe III – und darüber, für besonders schwere Fälle, eine Härtefallregelung. Sie hob in eng begrenzten Ausnahmefällen die Leistungen über das Niveau der Pflegestufe III hinaus an, vor allem in der stationären Pflege.
b) Was 2017 passierte
Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz wurde das System zum 1.1.2017 grundlegend umgestellt: aus drei Pflegestufen wurden fünf Pflegegrade, mit einem völlig neuen Begutachtungsverfahren (Selbstständigkeit statt Minutenpflege). Die frühere Härtefall-Logik wurde dabei weitgehend in das neue System der Pflegegrade überführt – ihre Funktion (schwerste Fälle besonders zu erfassen) übernehmen heute der Pflegegrad 5 und die besondere Bedarfskonstellation aus Abschnitt 2.
c) Klartext: Es gibt keine laufende „Härtefall-Pauschale”
Eine eigenständige, laufende „Härtefall-Pauschale” als zusätzlicher Geldbetrag oberhalb von Pflegegrad 5 existiert in der heutigen Pflegeversicherung nicht. Wer danach sucht, sucht nach einem Begriff aus dem alten Pflegestufen-System. Was real existiert, ist:
- der Pflegegrad 5 mit den höchsten regulären Leistungen,
- die besondere Bedarfskonstellation als Zugang zu Pflegegrad 5 trotz < 90 Punkten,
- und – davon strikt zu trennen – Härtefallregelungen in anderen Bereichen (etwa Zuzahlungsbefreiung in der gesetzlichen Krankenversicherung), die mit der Pflegeversicherung nichts zu tun haben.
Wer Ihnen eine „Pflege-Härtefall-Pauschale 2026” mit konkreter Summe verspricht, beruft sich nicht auf das geltende SGB XI.
4. Leistungen klug kombinieren
Gerade bei Pflegegrad 5 lohnt es sich, alle Bausteine zusammenzudenken, statt nur auf den höchsten Einzelbetrag zu schauen.
a) Pflegegeld plus Sachleistung (Kombinationsleistung)
Sie müssen sich nicht entscheiden. Wird der ambulante Dienst nur teilweise genutzt, gibt es für den nicht ausgeschöpften Sachleistungsanteil anteilig Pflegegeld dazu. Beispiel: Werden 60 % der Sachleistung (2.299 €) genutzt, bleiben 40 % des Pflegegeldes (990 €) erhalten.
b) Verhinderungs- und Kurzzeitpflege als gemeinsamer Topf
Seit dem 1.7.2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungspflege (§ 39) und Kurzzeitpflege (§ 42) zusammen (§ 42a SGB XI). Diesen können Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 flexibel auf beide Leistungen verteilen – etwa um pflegende Angehörige zu entlasten oder Engpässe zu überbrücken.
| Kombination | Wirkung |
|---|---|
| Pflegegeld + Sachleistung | flexible Mischung aus Angehörigen- und Dienst-Pflege |
| + gemeinsamer Jahresbetrag (3.539 €) | Auszeiten, Vertretung, Kurzzeitpflege |
| + Entlastungsbetrag (131 €/Monat) | zweckgebundene Alltagsentlastung |
5. 24-Stunden-Betreuung zu Hause bei Pflegegrad 5
Viele Familien entscheiden sich bei Pflegegrad 5 bewusst gegen das Heim und für eine häusliche Rund-um-die-Uhr-Betreuung.
a) Wie sich das finanzieren lässt
Das Pflegegeld (990 €/Monat) fließt frei verfügbar an die pflegebedürftige Person und kann zur Finanzierung der Betreuung eingesetzt werden. Reine pflegerische Anteile (Behandlungspflege, Grundpflege durch einen Dienst) lassen sich zusätzlich über die Pflegesachleistung abrechnen, sofern ein ambulanter Dienst eingebunden ist.
b) Worauf zu achten ist
- Legalität: Betreuungskräfte im Entsendemodell brauchen eine korrekte A1-Bescheinigung und einen sauberen Vertrag.
- Pflege vs. Betreuung: Medizinische Behandlungspflege bleibt Sache examinierter Kräfte bzw. des Pflegedienstes.
- Entlastung kombinieren: Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag können die Betreuungskosten zusätzlich abfedern.
6. Schritt für Schritt zum Pflegegrad 5
- Antrag bei der Pflegekasse stellen (formlos genügt zunächst).
- Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vorbereiten – Pflegetagebuch, Diagnosen, Hilfsmittel dokumentieren.
- Besondere Bedarfskonstellation ansprechen, falls Arme und Beine gebrauchsunfähig sind.
- Bescheid prüfen. Bei zu niedriger Einstufung ist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich.
- Leistungen kombinieren – Pflegegeld/Sachleistung, gemeinsamer Jahresbetrag, Entlastungsbetrag.
7. Häufige Fragen
Gibt es 2026 eine Härtefall-Pauschale über Pflegegrad 5 hinaus?
Nein. Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe der Pflegeversicherung. Eine eigenständige laufende „Härtefall-Pauschale” oberhalb davon existiert im SGB XI nicht. Der Begriff stammt aus dem alten Pflegestufen-System (bis 2016).
Was ist aus der früheren Härtefallregelung geworden?
Mit der Umstellung auf die fünf Pflegegrade zum 1.1.2017 wurde die alte Härtefall-Logik weitgehend abgelöst. Ihre Funktion – schwerste Fälle besonders zu erfassen – übernehmen heute Pflegegrad 5 und die besondere Bedarfskonstellation nach § 15 Abs. 4 SGB XI.
Was bedeutet die besondere Bedarfskonstellation?
Sie ermöglicht den Pflegegrad 5 auch dann, wenn in der Begutachtung weniger als 90 Punkte erreicht werden – etwa bei Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine (vollständiger Verlust von Greif-, Steh- und Gehfunktion).
Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 5 im Jahr 2026?
Das Pflegegeld beträgt 990 €/Monat. Die Pflegesachleistung liegt bei 2.299 €/Monat, der Betrag für vollstationäre Pflege bei 2.005 €/Monat (Werte aus 2025, weiterhin Grundlage 2026).
Kann man Pflegegeld und Pflegesachleistung gleichzeitig erhalten?
Ja, über die Kombinationsleistung. Wird die Sachleistung nur teilweise genutzt, gibt es für den nicht ausgeschöpften Anteil anteilig Pflegegeld dazu.
Wie viel steht für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung?
Seit dem 1.7.2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € (§ 42a SGB XI), den Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 flexibel auf beide Leistungen verteilen können.
Lässt sich Pflegegrad 5 für eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause nutzen?
Ja. Das Pflegegeld von 990 €/Monat ist frei verfügbar und kann in die häusliche Betreuung fließen; pflegerische Anteile lassen sich zusätzlich über einen ambulanten Dienst als Sachleistung abrechnen.
Was tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig eingestuft wurde?
Innerhalb eines Monats nach dem Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden. Eine gute Vorbereitung der Begutachtung (Pflegetagebuch, Diagnosen) erhöht die Erfolgsaussichten deutlich.
Wo Sie weiterlesen
- Pflegegrad 5: Was Sie erwartet (2026)
- Pflegegrad-Komplettleitfaden 2026
- MD-Begutachtung optimal vorbereiten
- Pflegekassen-Leistungen 2026 im Überblick
- 24-Stunden-Betreuung: Leitfaden aus der Praxis
- Pflegegrad höherstufen und Widerspruch einlegen
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Quellen
- Bundesgesundheitsministerium (BMG) – Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (bundesgesundheitsministerium.de)
- SGB XI § 15 – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, besondere Bedarfskonstellation (gesetze-im-internet.de)
- SGB XI § 43 – Inhalt der Leistung bei vollstationärer Pflege (gesetze-im-internet.de)
- Medizinischer Dienst Bund – Pflegebedürftigkeit und Pflegebegutachtung, Fragen und Antworten (md-bund.de)
- vdek – Pflegegrade und Gemeinsamer Jahresbetrag (vdek.com)
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