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Pflegegrad & Antrag 9 Min. Lesezeit

Pflegegrad 2 — was Ihnen 2026 wirklich zusteht (Geld, Sachleistung, Zuschüsse)

Pflegegeld 347 €, Pflegesachleistung 796 €, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel: alle Leistungen bei Pflegegrad 2 mit konkreten Beispielen und Kombinationsstrategien.

Pflegegrad 2 ist der häufigste Einstieg ins deutsche Pflegesystem. Mehr als ein Drittel aller Pflegegrad-Bescheide endet hier — und genau hier wird auch das meiste Geld liegen gelassen. Denn neben dem bekannten Pflegegeld stehen Ihnen bei PG 2 monatlich und jährlich Leistungen zu, die viele Familien gar nicht auf dem Schirm haben.

Dieser Beitrag zeigt alle Leistungen 2026 mit konkreten Zahlen und einer realistischen Beispielrechnung.

Kompakt zusammengefasst

  • Pflegegeld (für häusliche Pflege durch Angehörige oder 24-h-Kraft): 347 € pro Monat
  • Pflegesachleistung (für ambulanten Pflegedienst): 796 € pro Monat
  • Entlastungsbetrag (zweckgebunden): 131 € pro Monat
  • Verhinderungs- + Kurzzeitpflege (gemeinsamer Jahresbetrag seit Reform 2025): 3.539 € pro Jahr
  • Pflegehilfsmittel-Pauschale: 42 € pro Monat (seit Reform 2026)
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis 4.180 € einmalig
  • Tagespflege: bis 721 € pro Monat — zusätzlich
  • § 35a EStG steuerlich: bis 4.000 € pro Jahr
  • In Bayern: zusätzlich 500 € Landespflegegeld pro Jahr

In Summe: bei kluger Kombination über 1.000 € pro Monat Förderung — Beispielrechnung unten.

„Bei Pflegegrad 2 verschenken Familien im Schnitt 80 € im Monat, weil sie den Entlastungsbetrag nicht abrufen, und 1.685 € im Jahr, weil sie die Verhinderungspflege nicht beantragen. Das sind über 3.000 € jährlich, die liegenbleiben.” — Anna Schmidt, Pflegeberaterin bei Omelia

1. Wer bekommt Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 erhält, wer beim Neuen Begutachtungsassessment (NBA) zwischen 27 und 47,49 Punkten erreicht. Das bedeutet „erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit”.

Typische Konstellationen:

  • Beginnende oder mittelschwere Demenz
  • Folgen eines leichteren Schlaganfalls
  • Altersbedingte Gehschwäche mit Sturzgefahr
  • Mehrere chronische Erkrankungen (Diabetes + Arthrose + Inkontinenz etc.)
  • Notwendigkeit von regelmäßiger Hilfe in mehreren Lebensbereichen, aber noch keine Bettlägerigkeit

Die Person lebt in der Regel noch zu Hause, oft alleine oder mit unterstützenden Angehörigen — manchmal mit einem ambulanten Pflegedienst, manchmal mit einer 24-Stunden-Betreuungskraft, manchmal mit beidem.

2. Pflegegeld — der Geld-Klassiker

Das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 beträgt 347 € pro Monat (2026).

Sie bekommen es auf Ihr Konto überwiesen, wenn die Pflege überwiegend durch Angehörige oder eine 24-Stunden-Betreuungskraft erfolgt — also keinen ambulanten Pflegedienst.

Was Sie mit dem Geld machen, ist Ihre Sache:

  • Aufwandsentschädigung für die pflegende Tochter
  • Zuschuss zur 24-h-Betreuung
  • Anschaffung von zusätzlichen Hilfsmitteln
  • private Tagespflege oder Beschäftigungsangebote

Es gibt keine Nachweispflicht für das Pflegegeld — die Pflegekasse fragt nicht, wofür Sie es ausgegeben haben.

Wichtig: Etwa einmal im Halbjahr (manchmal alle 3 Monate, je nach Pflegegrad) kommt ein Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Dabei prüft ein Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle, ob die Pflege zu Hause sichergestellt ist. Der Besuch ist verpflichtend — andernfalls droht eine Kürzung oder Sperrung des Pflegegeldes.

3. Pflegesachleistung — die Alternative

Wenn ein ambulanter Pflegedienst die Pflege übernimmt, können Sie statt Pflegegeld die Pflegesachleistung wählen: 796 € pro Monat bei PG 2.

Wichtig: Pflegegeld und Sachleistung sind kombinierbar als sogenannte Kombinationsleistung. Beispiel:

  • Pflegedienst kommt 3× pro Woche → Sachleistung gemäß Rechnung: 60 % von 796 € = 478 €
  • Den verbleibenden Anteil (40 %) bekommen Sie als Pflegegeld: 40 % von 347 € = 139 €
  • Gesamt: 478 € (an Pflegedienst) + 139 € (an Sie) = direkter Wertfluss

Bei häuslicher 24-Stunden-Betreuung wird in der Praxis fast immer das reine Pflegegeld gewählt — die Betreuungskraft im Haus ersetzt den ambulanten Dienst.

4. Entlastungsbetrag — die unterschätzten 131 €

Der Entlastungsbetrag ist die am häufigsten vergessene Leistung: 131 € pro Monat, zweckgebunden für anerkannte Hilfen.

Wofür Sie ihn ausgeben dürfen:

  • Haushaltshilfe (anerkannte Anbieter)
  • Betreuungsdienste (z. B. stundenweise Seniorenbetreuer)
  • Tagespflege (als Eigenanteil-Zuschuss)
  • Kurzzeit- und Verhinderungspflege
  • bei 24-Stunden-Betreuung: als Zuschuss zur Vermittlungsleistung (sofern der Anbieter anerkannt ist)

Wichtig: Sie müssen den Entlastungsbetrag aktiv abrufen — mit Rechnung des Anbieters reichen Sie ihn bei der Pflegekasse ein. Nicht abgerufenes Guthaben kann bis zum Halbjahresende ins nächste Quartal übertragen werden, geht aber am Jahresende verloren.

Mehr Details in unserem Beitrag Entlastungsbetrag 131 € richtig nutzen.

5. Verhinderungs- + Kurzzeitpflege (Reform 2025)

Seit der Pflegereform 2025 wurden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengelegt: 3.539 € pro Jahr — flexibel nutzbar für beides.

ArtWofür
VerhinderungspflegeErsatzpflege bei Urlaub oder Krankheit der Hauptpflegeperson — auch durch Angehörige möglich
KurzzeitpflegeStationäre Pflege bis zu 8 Wochen pro Jahr — z. B. nach Krankenhausaufenthalt

Großer Vorteil: Sie müssen das Budget nicht aufteilen — falls Sie nur Verhinderungspflege brauchen, können Sie die vollen 3.539 € dafür nutzen.

Voraussetzung: Pflegegrad 2 oder höher. Die früher geforderte Vorpflegezeit von 6 Monaten ist mit der Reform 2025 entfallen.

Bei 24-Stunden-Betreuung lässt sich Verhinderungspflege gut einplanen — etwa wenn die Betreuungskraft turnusmäßig wechselt und es zwischen zwei Einsätzen eine Lücke gibt. In dieser Zeit übernimmt ein Angehöriger oder ein Verhinderungspflege-Dienst.

6. Pflegehilfsmittel-Pauschale — 42 € pro Monat

Für Verbrauchshilfsmittel gibt es eine Pauschalerstattung von 42 € pro Monat (seit Reform 2026 von 40 € erhöht):

  • Einmalhandschuhe
  • Desinfektionsmittel
  • Bettschutzeinlagen
  • Schutzschürzen
  • Mund-Nasen-Schutz

Anbieter wie ProDomoBox, Wundwerk oder Pflegebox liefern den Bedarf direkt nach Hause und rechnen quartalsweise mit der Pflegekasse ab. Sie selbst zahlen nichts. Antrag formlos bei der Pflegekasse.

7. Wohnumfeldverbesserung — bis 4.180 € einmalig

Wenn der altersgerechte Umbau der Wohnung notwendig ist, bekommen Sie einen einmaligen Zuschuss bis 4.180 €:

  • Treppenlift
  • Ebenerdige Dusche
  • Türverbreiterung für Rollstuhl
  • Haltegriffe
  • Wohnraum-Anpassung bei Demenz (z. B. Türsicherung)

Pro Maßnahme: einmalig — bei wesentlicher Veränderung der Situation kann ein zweiter Antrag möglich sein. Bei Ehepaaren mit zwei Pflegegraden verdoppelt sich der Zuschuss.

8. Tagespflege — zusätzlich bis 721 € pro Monat

Bei Pflegegrad 2 stehen Ihnen zusätzlich bis zu 721 € pro Monat für teilstationäre Tagespflege zu — also für die Betreuung in einer Tagespflege-Einrichtung an einzelnen Tagen.

Wichtig: Diese Leistung wird nicht auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung angerechnet. Sie können also Pflegegeld bekommen UND Tagespflege nutzen — beides parallel.

Gerade bei beginnender Demenz ist Tagespflege oft die ideale Ergänzung: die Person bekommt soziale Anregung außer Haus, die pflegende Tochter hat einen Tag pro Woche Pause.

9. § 35a EStG — bis 4.000 € steuerlich absetzbar

20 % der Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Pflege sind steuerlich absetzbar — maximal 4.000 € pro Jahr.

Das gilt für:

  • 24-Stunden-Betreuungskraft (über legale Agentur)
  • ambulanter Pflegedienst
  • Tagespflege
  • haushaltsnahe Beschäftigung

Wichtig: Ein Pflegegrad ist nicht zwingend erforderlich — auch ohne PG können Sie pflegerische Aufwendungen absetzen. Mit Pflegegrad 2 sind diese Aufwendungen aber meist deutlich höher, die volle Höchstgrenze wird oft erreicht.

10. Bayern: Landespflegegeld 500 € pro Jahr

Wer in Bayern wohnt und Pflegegrad 2 oder höher hat, bekommt zusätzlich 500 € Landespflegegeld pro Jahr — einmal jährlich auf Antrag.

Der Betrag wurde 2024 vom ursprünglichen Niveau halbiert, ist aber weiterhin eine zusätzliche Leistung, die kein anderes Bundesland bietet.

11. Beispielrechnung: Was kommt zusammen?

Frau B., 79 Jahre, Pflegegrad 2 nach beginnender Demenz, wohnt mit 24-h-Betreuungskraft in Hessen:

LeistungHöhePro Monat (umgerechnet)
Pflegegeld347 € / Monat347 €
Entlastungsbetrag131 € / Monat131 €
Verhinderungs-/Kurzzeitpflege3.539 € / Jahrca. 295 €
Pflegehilfsmittel-Pauschale42 € / Monat42 €
§ 35a EStG4.000 € / Jahrca. 333 €
Summe pro Monatca. 1.146 €

Hinzu kommt einmalig (im ersten Jahr): bis zu 4.180 € Wohnumfeldverbesserung für eine ebenerdige Dusche.

Die Bruttokosten einer 24-Stunden-Betreuung in Sprachstufe A1–A2 liegen bei 2.899 € pro Monat. Nach Abzug der 1.146 € Förderung ergibt sich ein Eigenanteil von rund 1.753 € — vergleichbar mit dem Eigenanteil eines Pflegeheimplatzes in Hessen, aber mit Pflege in vertrauter Umgebung.

Ihre persönliche Rechnung können Sie in unserem Kostenrechner machen — oder noch breiter im Förderungs-Check.

12. Häufige Fragen zu Pflegegrad 2

Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistung gleichzeitig bekommen?

Ja — als Kombinationsleistung. Wenn ein Pflegedienst einen Teil der Pflege übernimmt, zahlt die Pflegekasse anteilig Sachleistung an den Dienst und Pflegegeld an Sie.

Muss ich nachweisen, wofür ich das Pflegegeld ausgebe?

Nein. Das Pflegegeld ist eine freie Geldleistung — Sie müssen keine Belege einreichen. Lediglich der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI alle 6 Monate ist verpflichtend.

Was passiert, wenn der Pflegezustand sich verschlechtert?

Sie können jederzeit eine Höherstufung beantragen. Bei Pflegegrad 2 lohnt sich der Antrag oft, wenn z. B. die Demenz fortschreitet oder ein Schlaganfall neue Defizite hinterlässt. Mehr dazu in unserem Beitrag Pflegegrad höherstufen.

Wie kombiniere ich Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege?

Beides sind getrennte Töpfe. Sie können Entlastungsbetrag monatlich abrufen und parallel die Verhinderungspflege jährlich nutzen — sie schließen sich nicht aus.

Bekomme ich auch Pflegegrad 2, wenn ich nur Demenz habe?

Möglich, aber nicht garantiert. Demenz allein gibt nicht automatisch Pflegegrad 2 — entscheidend ist die Auswirkung auf die Selbständigkeit. Im Modul „Kognitive Fähigkeiten” werden Demenz-bedingte Einschränkungen berücksichtigt; oft erreichen Demenz-Betroffene Pflegegrad 2 oder 3.

Mit welchem Pflegegrad ist 24-h-Betreuung sinnvoll?

In der Regel ab Pflegegrad 2 sinnvoll. Bei PG 1 oder ohne Pflegegrad ist der Eigenanteil so hoch, dass die finanzielle Belastung selten zu rechtfertigen ist. Bei PG 3 und höher sinkt der Eigenanteil deutlich durch die höheren Förderleistungen.

Bekomme ich rückwirkend Geld, wenn der Bescheid spät kommt?

Ja — Pflegegeld und alle Leistungen werden rückwirkend ab Antragsdatum gezahlt. Auch wenn der Bescheid erst nach 10 Wochen kommt, bekommen Sie das Geld für die ganze Zwischenzeit.

Wo Sie weiterlesen

Wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben oder unsicher sind, ob PG 2 realistisch ist:

Wenn der Bescheid mit PG 2 bei Ihnen schon da ist und Sie alle Leistungen optimal kombinieren wollen:

Hinweis zu Berechnungsbeispielen

Alle in diesem Beitrag genannten Eigenanteils-Beträge sind Beispielwerte Stand 03/2026. Sie basieren auf typischen Konstellationen (NRW, Sprachstufe A2, durchschnittlicher Pflegegrad) und dienen der Orientierung. Ihr konkreter Eigenanteil hängt von Bundesland, Pflegegrad, Anbieter, Sprachstufe und kombinierten Pflegekassen-Leistungen ab und kann von den Beispielen abweichen. Für eine individuelle Berechnung nutzen Sie unseren Kostenrechner oder Förderungs-Check.

Quellen

  • § 15 SGB XI — Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit (gesetze-im-internet.de) — Definition Pflegegrad 2 (27 – <47,5 Punkte) und Modul-Gewichtung
  • § 37 SGB XI — Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen (gesetze-im-internet.de) — gesetzliche Grundlage für das monatliche Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder 24-h-Kraft
  • § 45b SGB XI — Entlastungsbetrag (gesetze-im-internet.de) — gesetzliche Grundlage für den zweckgebundenen Entlastungsbetrag von 131 € monatlich
  • Bundesministerium für Gesundheit — Pflegegrade und Leistungen 2026 (bundesgesundheitsministerium.de) — offizielle Übersicht aller Leistungen je Pflegegrad
  • AOK Pflegenavigator (aok.de/pk/uni/inhalt/pflegenavigator) — Suche nach ambulanten Pflegediensten und Tagespflege-Einrichtungen mit Qualitätsbewertung
  • Techniker Krankenkasse — Pflegegrad 2 Leistungen (tk.de) — kassenseitige Übersicht aller Leistungen mit Beispielen für die Kombinationsleistung

Eine Frage zu Ihrer Situation?

Pflegegrad 2 ist der Einstieg — und gleichzeitig der Punkt, an dem die meisten Familien anfangen, im System zurechtzukommen. Wir bei Omelia begleiten Familien auf Wunsch durch die Kombinationsplanung: welche Leistungen wann beantragt werden, wie sie sich optimal ergänzen, was die Pflegekasse fordert. Das ist Teil unserer kostenfreien Erstberatung — auch, wenn Sie keine 24-Stunden-Betreuung bei uns buchen möchten.

Sprechen Sie mit Anna Schmidt →

Geschrieben von

Anna Schmidt

Pflegeberaterin · Recht & Finanzen

Spezialisiert auf Pflegegrad-Anträge, Pflegekassen-Leistungen 2026 und rechtssichere Beschäftigung von Betreuungskräften.

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