Der Entlastungsbetrag ist eine der am wenigsten genutzten Leistungen der deutschen Pflegeversicherung. 131 € pro Monat — also 1.572 € pro Jahr — stehen jedem Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu. Aber laut Schätzungen der GKV werden über 60 % davon nicht abgerufen. Die Gründe: unklare Anspruchsberechtigung, Unsicherheit bei den Anbietern, komplexe Abrechnung — und schlichtweg Unwissen, was alles damit bezahlt werden darf.
Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wofür Sie die 131 € konkret einsetzen dürfen, wie Sie anerkannte Anbieter finden, wie die Abrechnung funktioniert und wo Familien das Geld am sinnvollsten investieren.
Das Wichtigste in 60 Sekunden
- 131 € pro Monat zweckgebunden — alle Pflegegrade (1 bis 5)
- Geregelt in § 45b SGB XI
- 1.572 € Jahresbudget kumulierbar
- Übertragung möglich: nicht verbrauchtes Geld aus 2026 nutzbar bis 30.06.2027, danach verfällt es
- Nur für anerkannte Angebote der jeweiligen Bundesländer
- Auch bei 24-h-Pflege kombinierbar — oft als Aufstockung der Betreuung
- Abrechnung: entweder selbst zahlen + Belege einreichen, oder Direktabrechnung über Anbieter mit Abtretungserklärung
- Bei Pflegegrad 1 oft die wichtigste Leistung, weil hier kein Pflegegeld gezahlt wird
„Der Entlastungsbetrag ist mein Lieblings-Beispiel für ‚Geld, das einfach liegen bleibt’. Jede Familie, die wir bei Omelia begleiten, hat Anspruch auf 1.572 € pro Jahr — viele schöpfen nicht einmal die Hälfte aus. Dabei ist die richtige Nutzung in 20 Minuten erklärt.” — Anna Schmidt, Pflegeberaterin bei Omelia
1. Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die ab Pflegegrad 1 in voller Höhe gewährt wird. Geregelt in § 45b SGB XI, gilt er für alle pflegebedürftigen Personen, die in häuslicher Versorgung leben — unabhängig davon, ob die Pflegekasse oder das Sozialamt für die Pflegeleistungen zuständig ist.
Zweck der Leistung
Der Entlastungsbetrag soll Angehörige entlasten und gleichzeitig die selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person unterstützen. Er ist ausdrücklich zweckgebunden — kann nicht frei für beliebige Ausgaben verwendet werden.
131 € pro Monat seit 2025
Der Betrag wurde 2025 von 125 € auf 131 € pro Monat angehoben — und bleibt 2026 auf diesem Niveau. Keine Erhöhung ist 2026 geplant.
2. Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Jede Person mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause versorgt wird.
Voraussetzungen
- Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 ist anerkannt
- Häusliche Versorgung (nicht vollstationär im Pflegeheim)
- Kein Antrag nötig — der Anspruch besteht automatisch mit der Pflegegrad-Anerkennung
Bei vollstationärer Heimunterbringung
Bei vollstationärer Pflege im Heim besteht kein Anspruch auf den Entlastungsbetrag — die Pflege ist dort durch andere Leistungen abgedeckt.
Bei Pflegegrad 1 besonders wichtig
Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, keine Pflegesachleistung, keine Tagespflege-Leistungen. Der Entlastungsbetrag ist hier oft die wichtigste finanzielle Hilfe — sollte unbedingt voll ausgeschöpft werden.
3. Wofür dürfen die 131 € verwendet werden?
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden — vier Verwendungsarten sind nach § 45b SGB XI zulässig.
Verwendung 1: Leistungen der Tages- und Nachtpflege
Wenn die pflegebedürftige Person eine Tagespflege-Einrichtung besucht, kann der Eigenanteil aus dem Entlastungsbetrag bezahlt werden. Bei PG 2 – 5 läuft die eigentliche Tagespflege-Leistung separat (eigener Topf bis 1.685 €/Monat) — der Eigenanteil dafür kann über Entlastungsbetrag gedeckt werden.
Verwendung 2: Leistungen der Kurzzeitpflege
Bei PG 2 – 5: Anteil des Eigenanteils der Kurzzeitpflege. Bei PG 1: die Kurzzeitpflege selbst (in dem Umfang, in dem Entlastungsbetrag das Budget deckt).
Verwendung 3: Leistungen ambulanter Pflegedienste
Bei PG 2 – 5: für nicht-pflegerische Leistungen des ambulanten Dienstes (z. B. Hauswirtschaftshilfe, Spaziergänge). Pflegerische Tätigkeiten werden über die Pflegesachleistung abgedeckt.
Bei PG 1: für alle Leistungen des ambulanten Pflegedienstes — Körperpflege, Mobilisation, Hauswirtschaft.
Verwendung 4: Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI)
Das ist die breiteste Verwendungskategorie:
- Betreuungsgruppen für Demenzkranke
- Helferkreise und ehrenamtliche Unterstützung
- Demenz-Cafés
- Stundenweise Senioren-Betreuung (private Anbieter, anerkannte)
- Haushaltshilfen (Reinigung, Einkauf, Wäsche)
- Anerkannte Alltagsbegleiter
Welche Angebote in Ihrer Region anerkannt sind, regelt jedes Bundesland unterschiedlich — Liste über Pflegestützpunkte oder Pflegekasse.
4. Wofür darf der Entlastungsbetrag NICHT verwendet werden?
Genauso wichtig wie die erlaubten Verwendungen sind die nicht erlaubten.
Nicht zulässig
- Direkte Auszahlung an die pflegebedürftige Person oder Angehörige
- Pflege durch nicht-anerkannte private Helfer (Nachbarn, Familienmitglieder, die nicht über einen anerkannten Anbieter abrechnen)
- Aufstockung des Pflegegeldes — das sind getrennte Töpfe
- Hilfsmittel (z. B. Rollator, Pflegebett) — dafür gibt es eigene Töpfe
- Wohnumfeld-Anpassungen (Treppenlift, ebenerdige Dusche) — eigene Leistung
- Pflegerische Grundpflege durch Pflegedienst (ab PG 2 — die wird über Pflegesachleistung abgedeckt)
Häufiges Missverständnis
Viele Familien denken, die 131 € werden monatlich auf das Konto überwiesen — das ist nicht der Fall. Das Geld wird nur gegen Vorlage von Belegen oder über Direktabrechnung des Anbieters mit der Pflegekasse ausgezahlt.
5. Anerkannte Anbieter — wie finde ich sie?
Die wichtigste Hürde: nur anerkannte Anbieter dürfen über den Entlastungsbetrag abrechnen.
Wer ist anerkannt?
- Ambulante Pflegedienste mit Versorgungsvertrag
- Tagespflege-Einrichtungen
- Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI:
- Privatpersonen mit Schulung und Anerkennung durch das Bundesland
- Anerkannte Anbieter wie Volkssolidarität, Malteser, Johanniter, Caritas
- Selbständige Senioren-Betreuer mit Anerkennung
- Demenz-Helferkreise und Selbsthilfegruppen
Wo finde ich die Anbieter-Liste?
Die Liste anerkannter Anbieter je Bundesland finden Sie über:
- Pflegekasse Ihrer Krankenkasse (auf Anfrage)
- Pflegestützpunkte Ihres Bundeslandes (kostenlose Beratung vor Ort)
- Online-Verzeichnisse der Länder:
- BW: pflegestuetzpunktebw.de
- BY: zbfs.bayern.de
- NRW: pflege.nrw
- Berlin, Hamburg, Bremen: jeweils Sozial-Senatorenseiten
- Sozialverbände wie VdK, SoVD — Mitglieder bekommen Beratung inklusive
Was anerkannte Anbieter gemeinsam haben
- Schulung von mindestens 40 Stunden für Alltagsbegleiter
- Versicherungsschutz
- Schriftlicher Vertrag mit Stundensatz und Dokumentation
- Quittungen oder Rechnungen für die Abrechnung
6. Wie funktioniert die Abrechnung?
Zwei Wege gibt es — und beide haben Vor- und Nachteile.
Variante A: Kostenerstattung (Sie zahlen vor)
- Sie nehmen die Leistung in Anspruch und bezahlen zunächst selbst
- Der Anbieter stellt Ihnen eine Rechnung mit Quittung aus
- Sie reichen die Belege bei der Pflegekasse ein (per Email, Brief oder Online-Portal)
- Die Pflegekasse erstattet den Betrag auf Ihr Konto — meist innerhalb von 4 – 6 Wochen
Vorteil: Sie haben Kontrolle über die Auswahl der Anbieter.
Nachteil: Vorfinanzierung nötig.
Variante B: Direktabrechnung (Anbieter rechnet direkt ab)
- Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung beim Anbieter
- Der Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab
- Sie zahlen nichts vor
Vorteil: keine Vorfinanzierung, einfacher.
Nachteil: Sie haben weniger Übersicht über das Budget, manche Anbieter rechnen ungenau.
Praktischer Tipp
Viele Familien wählen eine Mischung: für regelmäßige Leistungen (Wöchentliche Senioren-Betreuung) Direktabrechnung; für Einmal-Ausgaben (Tagespflege-Eigenanteil) Kostenerstattung.
7. Übertragung — was passiert mit nicht verbrauchtem Geld?
Ein wichtiger Vorteil des Entlastungsbetrags: nicht verbrauchte Beträge verfallen nicht sofort.
Übertragung ins Folgejahr
Nicht abgerufene Beträge aus 2026 können bis zum 30.06.2027 noch genutzt werden. Nach diesem Datum verfallen die ungenutzten Beträge endgültig.
Praktisches Beispiel
- Januar 2026: Sie nutzen 80 € (= 51 € übrig)
- Februar 2026: Sie nutzen 0 € (= 131 € übrig)
- März 2026: Sie nutzen 200 € → 131 € aus März verbraucht, 69 € aus Januar-Februar-Restbudget
- Insgesamt im Jahr 2026 abrufbar: maximal 1.572 € (12 × 131 €)
- Wenn Sie 2026 nur 800 € verbrauchen, können Sie die restlichen 772 € noch bis 30.06.2027 nutzen
Tipp
Halten Sie eine einfache Liste, wie viel pro Monat verbraucht wurde. Vor Jahresende lohnt es sich oft, geplante Leistungen vorzuziehen, um das Budget auszunutzen.
8. 7 konkrete Verwendungs-Beispiele
Häufige reale Verwendungen aus der Praxis:
Beispiel 1: Wöchentliche Senioren-Betreuung (PG 2, mittlere Demenz)
Eine anerkannte Senioren-Betreuerin kommt jede Woche 4 Stunden zum Spaziergang und Gespräch. Stundensatz 28 €.
- Pro Woche: 112 €
- Pro Monat (4 Wochen): 448 €
- Davon Entlastungsbetrag: 131 € → Eigenanteil 317 € pro Monat
Beispiel 2: Tagespflege 2 × pro Woche (PG 3)
Tagespflege-Eigenanteil 18 € pro Tag.
- Pro Woche: 36 €
- Pro Monat (4 Wochen): 144 €
- Davon Entlastungsbetrag: 131 € → Eigenanteil 13 € pro Monat
Restliche Tagespflege-Kosten werden über separates Tagespflege-Budget abgedeckt.
Beispiel 3: Haushaltshilfe alle 2 Wochen (PG 1)
Reinigungskraft (anerkannter Anbieter) 3 Stunden alle 14 Tage, Stundensatz 25 €.
- Pro Einsatz: 75 €
- Pro Monat: 150 €
- Davon Entlastungsbetrag: 131 € → Eigenanteil 19 € pro Monat
Bei PG 1 die wichtigste Leistung.
Beispiel 4: Demenz-Café 1 × pro Woche (PG 2)
Demenz-Café für 2 Stunden, Kosten 15 € pro Besuch + 8 € Transport.
- Pro Woche: 23 €
- Pro Monat: 92 €
- Vollständig über Entlastungsbetrag abrechenbar — keine eigenen Kosten
Beispiel 5: Verhinderungspflege-Aufstockung (PG 3)
Wenn die Verhinderungspflege-Pauschale nicht reicht — Entlastungsbetrag kann für weitere Stunden Senioren-Betreuung während Pause der Hauptpflegeperson eingesetzt werden.
Beispiel 6: Bei 24-h-Pflege — stundenweise Tages-Entlastung
Die 24-h-Betreuungskraft hat 8 Stunden Arbeit + Bereitschaftszeit pro Tag. Bei Bedarf kann eine anerkannte Senioren-Betreuerin zusätzliche Stunden übernehmen, damit die BK Pausen machen kann.
Beispiel 7: Hauswirtschaftshilfe nach Krankenhausaufenthalt (PG 2)
Nach einem Krankenhausaufenthalt unterstützt eine anerkannte Haushaltshilfe beim Einkaufen, Kochen, Wohnung warm halten. 6 Stunden pro Woche, 27 €/h.
- Pro Woche: 162 €
- Pro Monat: 648 €
- Davon Entlastungsbetrag: 131 € → Eigenanteil 517 €
Zusätzlich kann § 35a EStG die Eigenanteile steuerlich entlasten.
9. Bei Demenz — besondere Möglichkeiten
Bei Demenzkranken eröffnet der Entlastungsbetrag besonders wertvolle Möglichkeiten für Entlastung der Angehörigen.
Anerkannte Angebote bei Demenz
- Demenz-Cafés (in vielen Städten kostenfrei oder Selbstkostenbeitrag)
- Betreuungsgruppen mit speziellem Demenz-Konzept
- Demenz-Helferkreise — ehrenamtliche Begleiter mit Schulung
- Spezialisierte Senioren-Betreuer mit Demenz-Erfahrung
- Aktivierende Tagespflege für Demenzkranke
Tipp
Bei Demenz im frühen und mittleren Stadium sind 2 – 3 Besuche pro Woche durch einen anerkannten Begleiter oft das wertvollste Investment — sie geben Angehörigen Pausen und der erkrankten Person soziale Stimulation.
Mehr dazu in unserem Demenz zu Hause Pflege-Leitfaden.
10. Bei 24-Stunden-Pflege — Kombination
Bei einer 24-h-Betreuung ist der Entlastungsbetrag eine Aufstockung, keine Hauptfinanzierung. Aber er kann sinnvoll genutzt werden:
Verwendung 1: Zusätzliche stundenweise Entlastung
Eine anerkannte Senioren-Betreuerin übernimmt 4 – 6 Stunden pro Woche, während die 24-h-BK frei hat. Das ermöglicht der BK wirklich zusammenhängende Pausen.
Verwendung 2: Tagespflege-Eigenanteil
2 – 3 Tage pro Woche Tagespflege kombiniert mit 24-h-Pflege — Eigenanteil der Tagespflege wird teilweise über Entlastungsbetrag gedeckt.
Verwendung 3: Vorhinderungspflege-Aufstockung
Während der 6-Wochen-Sommerpause der BK kann zusätzliche Senioren- Betreuung (Übergangs-BK oder stundenweise Begleitung) über Entlastungsbetrag finanziert werden.
Mehr dazu in unserem Verhinderungspflege-Leitfaden.
11. Häufige Fehler bei der Nutzung
1. Geld bleibt liegen
Etwa 60 % aller Familien schöpfen den Betrag nicht aus. Wer 131 € pro Monat nicht nutzt, verschenkt bis zu 1.572 € pro Jahr.
2. Nicht-anerkannte Anbieter
Familie zahlt Nachbarin 100 € pro Monat für Senioren-Betreuung — kann nicht über Entlastungsbetrag abgerechnet werden, weil die Nachbarin keine Anerkennung hat.
3. Belege nicht aufgehoben
Quittungen und Rechnungen müssen für mindestens ein Jahr aufbewahrt werden — die Pflegekasse kann Nachweise verlangen.
4. Verfallsfrist verpasst
Nicht verbrauchte Beträge müssen bis 30.06. des Folgejahres abgerufen werden, danach sind sie weg.
5. Falsche Belegart
Belege müssen Rechnungen mit Anbieter-Stempel oder -Briefkopf sein — nicht handschriftliche Quittungen.
6. Bei Pflegegrad 1 nicht genutzt
PG 1 erhält kein Pflegegeld, keine Sachleistung — der Entlastungsbetrag ist hier oft die einzige Finanzierungsquelle. Wird oft trotzdem nicht abgerufen.
7. Verwendung außerhalb des Zulässigen
Geld kann nicht für direkte Auszahlung, Hilfsmittel oder Wohnumfeld- Anpassungen genutzt werden — dafür gibt es andere Töpfe.
12. Beispielrechnung: Jahresplan für das volle Budget
So nutzen Sie die 1.572 € pro Jahr (Beispiel PG 3, mittlere Demenz):
| Monat | Verwendung | Betrag |
|---|---|---|
| Jan | Senioren-Betreuung 1× wöchentlich (4h) | 112 € |
| Feb | Senioren-Betreuung + Demenz-Café | 135 € |
| Mär | Senioren-Betreuung 1× wöchentlich | 112 € |
| Apr | Senioren-Betreuung + Reinigungshilfe | 187 € |
| Mai | Senioren-Betreuung 1× wöchentlich | 112 € |
| Jun | Senioren-Betreuung + Demenz-Café | 135 € |
| Jul | Pause | 0 € |
| Aug | Verhinderungspflege-Aufstockung | 280 € |
| Sep | Senioren-Betreuung 1× wöchentlich | 112 € |
| Okt | Tagespflege-Eigenanteil | 144 € |
| Nov | Senioren-Betreuung + Demenz-Café | 135 € |
| Dez | Tagespflege-Eigenanteil + Senioren-Betreuung | 256 € |
| Gesamt | 1.720 € (Übersteigung wird auf 1.572 € gedeckelt) |
Abrufbar: 1.572 € (volle Jahresleistung ausgenutzt). Der überhängende Anteil von 148 € müsste durch Familie selbst getragen werden — oder durch § 35a EStG zusätzlich steuerlich abgesetzt.
13. Häufige Fragen
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?
131 € pro Monat für alle Pflegegrade. Keine Erhöhung vorgesehen für 2026.
Wofür kann ich den Entlastungsbetrag verwenden?
Tages-/Nachtpflege-Eigenanteile, Kurzzeitpflege-Eigenanteile, nicht-pflegerische Leistungen ambulanter Dienste, anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote (§ 45a SGB XI) — z. B. Demenz-Cafés, anerkannte Senioren-Betreuer, Hauswirtschaftshilfen.
Bekomme ich das Geld aufs Konto überwiesen?
Nein. Der Entlastungsbetrag wird nicht direkt ausgezahlt. Sie zahlen die Leistung selbst und bekommen Erstattung — oder der Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab (Abtretungserklärung).
Bei Pflegegrad 1 — habe ich auch Anspruch?
Ja — und der Entlastungsbetrag ist bei PG 1 oft die wichtigste Leistung, weil kein Pflegegeld und keine Sachleistung gezahlt werden. Unbedingt ausnutzen.
Wer ist ein anerkannter Anbieter?
Anbieter, die vom jeweiligen Bundesland als Anbieter nach § 45a SGB XI anerkannt sind. Listen bei Pflegekasse, Pflegestützpunkten, online über Landes-Sozialministerien.
Kann ich den Entlastungsbetrag auch ins Folgejahr übertragen?
Ja — nicht verbrauchte Beträge aus 2026 können noch bis 30.06.2027 genutzt werden. Danach verfallen sie.
Was, wenn ich keine anerkannten Anbieter in meiner Region finde?
Pflegestützpunkte helfen bei der Suche. Auch online verfügbare anerkannte Anbieter (z. B. für telefonische Betreuung, Demenz-Online-Begleitung) können oft genutzt werden.
Kann der Entlastungsbetrag mit Verhinderungspflege kombiniert werden?
Ja — wenn das Verhinderungspflege-Budget aufgebraucht ist, kann Entlastungsbetrag für weitere Hilfen während der Pause der Hauptpflegeperson eingesetzt werden.
Was, wenn die Person verstirbt? Verfällt das Restgeld?
Ja — mit dem Tod der pflegebedürftigen Person verfällt der gesamte restliche Entlastungsbetrag.
Welche Belege brauche ich für die Abrechnung?
Rechnungen mit Briefkopf des Anbieters, Datum, Leistungsbeschreibung, Stundenanzahl, Stundensatz, Gesamtbetrag. Bei Bedarf auch Anerkennungsbescheid des Anbieters.
Wie lange dauert die Erstattung?
Bei Belegen-Einreichung: 4 – 6 Wochen bis Erstattung auf Konto. Bei Direktabrechnung: Anbieter erhält Geld direkt von Kasse.
Wer hilft mir bei der Verwendung?
Pflegestützpunkte (kostenlos), Sozialverbände (VdK, SoVD), Pflegeberatung nach § 7a SGB XI (kostenlos über Pflegekasse). Auch private Pflegeberater oder Omelia bieten Erstberatung.
Was, wenn ich vergesse, Belege einzureichen?
Belege können rückwirkend bis zum 30.06. des Folgejahres eingereicht werden — danach verfallen die ungenutzten Ansprüche.
Kann ich mehrere Anbieter kombinieren?
Ja. Sie können mehrere Anbieter gleichzeitig nutzen — Demenz-Café für Stimulation, anerkannte Senioren-Betreuerin für Spaziergänge, Reinigungshilfe für Haushalt. Wichtig: das Gesamtbudget bleibt bei 131 € pro Monat.
Wo Sie weiterlesen
Im Pflegekassen-System orientieren:
- Pflegekassen-Leistungen 2026 Übersicht
- Pflegegrad-Komplettleitfaden 2026
- Pflegegrad und Kosten — Überblick 2026
Spezifische Pflegegrade:
- Pflegegrad 2 — was Ihnen zusteht
- Pflegegrad 3 — was Sie 2026 erwartet
- Pflegegrad 4 — was Sie 2026 erwartet
Verwandte Leistungen kombinieren:
Bei Demenz:
Tools:
- Förderungs-Check — alle Leistungen kombinieren
- Kostenrechner — Eigenanteil je Bundesland
Externe Ressourcen
- Pflegestützpunkte Ihres Bundeslandes — kostenlose Beratung vor Ort
- Pflegekasse Ihrer Krankenkasse — direkt Liste der anerkannten Anbieter
- Verbraucherzentrale (verbraucherzentrale.de) — Musterverträge, Beratungsangebote
- Sozialverband VdK / SoVD — Beratung im Rahmen der Mitgliedschaft
- Landes-Sozialministerien — Anbieter-Verzeichnisse je Bundesland
Hinweis zu Berechnungsbeispielen
Alle in diesem Beitrag genannten Eigenanteils-Beträge sind Beispielwerte Stand 03/2026. Sie basieren auf typischen Konstellationen (NRW, Sprachstufe A2, durchschnittlicher Pflegegrad) und dienen der Orientierung. Ihr konkreter Eigenanteil hängt von Bundesland, Pflegegrad, Anbieter, Sprachstufe und kombinierten Pflegekassen-Leistungen ab und kann von den Beispielen abweichen. Für eine individuelle Berechnung nutzen Sie unseren Kostenrechner oder Förderungs-Check.
Was wir für Sie tun können
Wir bei Omelia helfen Familien dabei, alle Pflegekassen-Leistungen zu kombinieren — auch den Entlastungsbetrag. In 20 Minuten klären wir, wofür Sie die 131 € pro Monat in Ihrer Region sinnvoll einsetzen können — und welche anerkannten Anbieter in Frage kommen.
Die Erstberatung kostet Sie nichts und verpflichtet zu nichts.
Das wichtigste Erkenntnis: die 131 € sind nicht verschenkt — wer sie nicht nutzt, verliert pro Jahr 1.572 €. Bei Pflegegrad 1 ist es oft die einzige Finanzierungsquelle, bei höheren Pflegegraden eine sinnvolle Aufstockung. Setzen Sie sie ein.