Ihre Mutter sitzt im Sessel, die Heizung ist auf Stufe zwei, und sie sagt, ihr sei nicht kalt. Ihre Hände fühlen sich aber kühl an. Genau das macht den Winter für ältere Menschen tückisch: Mit steigendem Alter lässt das Kälteempfinden nach, und der Körper hält seine Temperatur schlechter, unter anderem weil Muskelmasse verloren geht (AOK).
Hier lesen Sie, wie Sie Unterkühlung erkennen, wie warm die Wohnung sein sollte und welche Impfungen die STIKO 2026 empfiehlt.
Auf einen Blick
- Unterkühlung: Sie beginnt bei einer Körpertemperatur unter 35 Grad. Langsame Atmung, Muskelstarre, starke Müdigkeit oder Bewusstlosigkeit sind ein Notfall: 112.
- Keine Wärme von außen: kein heißes Bad, keine Wärmflasche, nicht reiben, kein Alkohol.
- Raumtemperatur: Wohnräume etwa 20 bis 22 °C (AOK), Schlafzimmer möglichst nicht unter 16 °C (UBA).
- Lüften statt befeuchten: Stoßlüften 5 bis 10 Minuten, Luftfeuchte mit Hygrometer prüfen, in schlecht gedämmten Wohnungen unter 50 Prozent.
- Kohlenmonoxid: riecht nicht, Rauchmelder erkennen es nicht. Ein CO-Melder kann helfen.
- Impfungen ab 60: Grippe und COVID-19 jährlich im Herbst, Pneumokokken einmalig, RSV ab 75.
- Glätte: Bei Warnungen des Deutschen Wetterdienstes möglichst zu Hause bleiben, Vorrat für mindestens drei Tage.
Warum Kälte älteren Menschen mehr zusetzt
Ältere Menschen nehmen Kälte schlechter wahr und kühlen schneller aus. Laut AOK müssen sie deshalb bei Kälte gut darauf achten, Unterkühlungen zu vermeiden.
Dazu kommt das Herz. Bei Kälte ziehen sich die Blutgefäße in der Haut zusammen, der Blutdruck steigt. Gesunde vertragen das meist gut, bei verengten Herzkranzgefäßen kann es laut Deutscher Gesellschaft für Kardiologie einen Infarkt auslösen.
Die Deutsche Herzstiftung, eine gemeinnützige Patientenstiftung, rät Menschen mit Bluthochdruck, Herzschwäche, KHK oder Vorhofflimmern, bei Kälte große Belastungen im Freien zu meiden. Steigt der Blutdruck im Winter, kann eine Anpassung der Medikamente helfen, aber nur nach ärztlicher Rücksprache. Mehr dazu im Beitrag Herzinsuffizienz zu Hause pflegen.
Schneeschippen. Laut Herzstiftung steigt der Puls schon nach zwei Minuten Schneeschippen auf durchschnittlich 154 Schläge pro Minute. Herzkranke überlassen das besser anderen oder einem Räumdienst. Bei anhaltendem Brustschmerz oder Brustschmerz mit Angstgefühl, kaltem Schweiß oder Übelkeit: sofort 112.
Unterkühlung bei Senioren erkennen
Eine Unterkühlung beginnt, wenn die Körpertemperatur unter 35 Grad sinkt. Normal sind 36 bis 37 Grad.
Die AOK beschreibt drei Stufen:
- Mild (35 bis 32 Grad): Kältezittern, blasse Haut, schneller Puls, schnellere Atmung. Das DRK nennt auch blaue Lippen.
- Mäßig (32 bis 28 Grad): Das Zittern hört auf und wird von Muskelstarre abgelöst. Atmung und Puls werden langsamer, die Person wird müde und ist nicht mehr klar.
- Schwer (unter 28 Grad): Bewusstlosigkeit, Herzrhythmusstörungen, der Blutdruck fällt.
Hört das Zittern auf, ist das kein gutes Zeichen. Wirkt Ihr Vater an einem kalten Morgen ungewöhnlich schläfrig oder verwirrt, messen Sie seine Körpertemperatur. Ein Thermometer im Wohnzimmer hilft, wenn er die Kälte selbst nicht mehr spürt.
Unterkühlung: richtig handeln
Bei Kältezittern wärmen Sie langsam auf, bei Bewusstseinstrübung, Muskelstarre oder langsamer Atmung rufen Sie sofort die 112. Wärme von außen ist laut AOK unbedingt zu vermeiden, weil sie lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen auslösen kann.
Bei Zittern und wacher Person:
- in einen normal warmen Raum bringen
- nasse oder sehr kalte Kleidung ausziehen
- in Decken, Jacken oder Mäntel wickeln
- warme, nicht heiße, gezuckerte Getränke wie Tee geben, wenn die Person ausreichend wach ist
Auf keinen Fall: heißes Bad, Wärmflasche, starkes Reiben oder Rubbeln, Alkohol.
Bei starker Unterkühlung (langsame Atmung, Muskelstarre, starke Müdigkeit, Bewusstlosigkeit): 112 wählen, zudecken, in die stabile Seitenlage bringen. Atmet die Person nicht mehr, beginnen Sie mit der Herzdruckmassage.

Erfrierungen an Fingern oder Zehen nicht rubbeln. Verfärbt sich die Haut weiß, gelblich oder grau und schmerzt, sollte sie laut DRK unbedingt ärztlich untersucht werden. Bei unklaren Beschwerden außerhalb der Praxiszeiten erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.
Raumtemperatur für Senioren: wie warm die Wohnung sein sollte
In Wohnräumen sollten laut AOK etwa 20 bis 22 °C herrschen. Schlafräume sollten laut Umweltbundesamt möglichst nicht unter 16 °C sinken, und alle Räume sollten ausreichend geheizt werden.
Die oft zitierten 20 °C des Umweltbundesamts sind ein Energiespartipp, keine Gesundheitsgrenze. Das UBA betont selbst, dass die individuelle Behaglichkeit entscheidet und zu wenig Heizen die Schimmelgefahr erhöht. Wer lange im Sessel sitzt, dem helfen dicke Socken oder eine Wolldecke.
Lüften und Luftfeuchte: Schimmel vermeiden
Lüften Sie mehrmals am Tag mit weit geöffnetem Fenster, im Winter reichen 5 bis 10 Minuten. Die Luftfeuchte sollte in nicht oder schlecht gedämmten Wohnungen im Winter laut UBA im Normalfall unter 50 Prozent liegen.
Ein Hygrometer, vor allem im Bad, zeigt Ihnen, ob die Luft zu feucht ist. Drehen Sie beim Lüften die Heizung ab. Kippfenster bringen wenig und begünstigen Schimmel am Fensterrand.
Trockene Haut. Heizungsluft und Kälte trocknen die Haut aus, im Alter häufiger. Ein Vollbad sollte höchstens 5 Minuten dauern, danach gut abtrocknen und nachcremen. Rissige Haut an den Beinen behalten Sie im Blick, siehe Wundrose erkennen.
Kohlenmonoxid: die unsichtbare Gefahr beim Heizen
Kohlenmonoxid (CO) ist farb- und geruchlos und wird von Rauchmeldern nicht angezeigt. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) verursacht es in Deutschland jedes Jahr mehrere tausend Vergiftungen, darunter mehrere hundert Todesfälle.
Risiken sind schlecht gewartete Heizungen, Kaminöfen und Gasthermen, aber auch Geräte für draußen, die drinnen betrieben werden: gasbetriebene Heizstrahler, Holzkohle- und Gasgrills, Notstromaggregate.
- Heizung, Kaminofen und Therme regelmäßig prüfen lassen, das UBA empfiehlt die Wartung zu Beginn der Heizperiode.
- Ein Kohlenmonoxid-Warnmelder kann laut BfR helfen, Unfälle zu vermeiden.
- Zieht der Kamin schlecht, informieren Sie den Schornsteinfeger, in der Mietwohnung die Vermieterin oder den Vermieter.
Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit und Müdigkeit sind Zeichen einer leichten Vergiftung und ähneln einem Infekt. Klagen mehrere Personen im Haushalt gleichzeitig darüber, denken Sie an CO. Bei schweren Zeichen wie Bewusstseinsstörung, Krampfanfall oder Herzrhythmusstörungen wählen Sie 112, bei leichten Symptomen rät das BfR zunächst zum Giftinformationszentrum.
Glätte und Stürze vermeiden
Bei Warnungen vor Glätte oder starkem Schneefall ist es am sichersten, zu Hause zu bleiben. Laut gesund.bund.de stürzen etwa 30 von 100 Menschen über 65, die zu Hause leben, einmal im Jahr.
Die DWD-Warnstufen kennen. Der Deutsche Wetterdienst warnt bei Glätte in vier Stufen: Glätte (1), markante Glätte (2), Glatteis (3) und extremes Glatteis (4). Ab markanter Glätte rät er, nicht notwendige Wege zu vermeiden. Strenger Frost bedeutet unter minus 10 Grad, dann droht bei längerem Aufenthalt draußen Unterkühlung. Die Warnungen finden Sie auf dwd.de und in der WarnWetter-App.
Vorrat anlegen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BBK) rät zu einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für mindestens drei Tage. Dann muss niemand bei Eisregen zum Einkaufen. Denken Sie auch an Medikamente.
Wenn es raus muss:
- Schuhe mit festem Halt, hinten geschlossen, flache, rutschfeste Sohle (ZQP). Zusätzlich gibt es aufsteckbare Schuhkrallen, für den Rollator gibt es Eiskrallen.
- Brille und Hörgerät tragen, Wege gut beleuchten, nachts Lampen mit Bewegungsmelder.
- Beruhigungs- und Blutdruckmittel können das Sturzrisiko erhöhen. Lassen Sie den Medikamentenplan vor dem Winter durchsehen.
In Bewegung bleiben. Wer aus Angst vor einem Sturz weniger aktiv ist, stürzt eher. Gezieltes Gleichgewichts- und Krafttraining senkte Stürze laut einer Cochrane-Auswertung, die die DEGAM-Leitlinie Schwindel zitiert, um 23 %. Das Bundesprogramm „Älter werden in Balance“ bietet Übungen für zu Hause. Mehr in Osteoporose und Sturzprävention, in der Checkliste Sturzprävention und zu Ursachen von Unsicherheit beim Gehen in Schwindel im Alter.
Wer Schnee räumen muss
Wer räumen und streuen muss, regelt die Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde. Mieter sind nur zuständig, wenn das im Mietvertrag oder in der Hausordnung vereinbart ist.
Eigentümer können den Winterdienst übertragen, bleiben laut Verbraucherzentrale aber in der Verantwortung. Der Bundesgerichtshof hat entschieden (VIII ZR 255/16), dass der Vermieter den Weg auf dem Grundstück vom Hauseingang bis zur Straße räumen und streuen muss. Für den öffentlichen Gehweg ist er nur zuständig, wenn die Gemeinde ihm diese Pflicht übertragen hat.
Muss Ihre Mutter laut Mietvertrag räumen, schafft es aber nicht mehr, sprechen Sie mit dem Vermieter. Bis eine Lösung steht, bleibt sie verantwortlich und kann laut Verbraucherzentrale bei einem Sturz haften, eine Haftpflichtversicherung ist deshalb wichtig. Im Zweifel hilft eine Nachfrage beim Ordnungsamt. In vielen Kommunen ist Streusalz verboten, Sand oder Splitt sind die Alternative.
Impfungen im Herbst: was die STIKO 2026 empfiehlt
Ab 60 empfiehlt die STIKO jährlich im Herbst Grippe- und COVID-19-Impfung, einmalig Pneumokokken, ab 75 zusätzlich RSV.
- Grippe: ab 60 jährlich im Herbst oder Winter mit einem Hochdosis- oder adjuvantierten Impfstoff. Am günstigsten ist Oktober oder November. Empfohlen auch für Menschen, die mit Risikopersonen im Haushalt leben oder sie betreuen.
- COVID-19: ab 60 jährlich im Herbst. Grippe- und Pneumokokken-Impfung sind am selben Termin möglich.
- Pneumokokken: ab 60 einmalig mit PCV20.
- RSV: ab 75 einmalig, möglichst vor der RSV-Saison. Zwischen 60 und 74 bei schweren chronischen Erkrankungen und im Pflegeheim.
- Gürtelrose: ab 60 zwei Dosen im Abstand von zwei bis sechs Monaten. Passt in denselben Impfcheck. Woran Sie eine Gürtelrose erkennen, lesen Sie im Beitrag Gürtelrose bei Senioren.
Details im Beitrag Impfungen für Senioren. Bei Lungenerkrankung siehe COPD zu Hause pflegen.
Trinken, Vitamin D und Stimmung
Auch im Winter braucht der Körper genug Flüssigkeit: Trockene, kalte Luft erhöht laut Deutscher Gesellschaft für Ernährung (DGE) den Wasserbedarf. Das Durstgefühl ist im Alter ohnehin vermindert.
Stellen Sie warme Getränke in Reichweite, zum Beispiel Kräutertee, sonst Wasser. Alkohol und Koffein erschweren dem Körper laut DRK die Wärmebildung. Bei Herz- oder Nierenschwäche legt die Hausärztin die Trinkmenge fest. Zum Sommer siehe Hitze im Alter.
Vitamin D. Von Oktober bis März ist die Sonne in Deutschland zu schwach für eine ausreichende Vitamin-D-Bildung, und mit dem Alter nimmt die Eigenproduktion ab. Präparate empfiehlt gesund.bund.de vor allem für chronisch kranke, sehr alte und pflegebedürftige Menschen, die sich wenig bewegen und kaum nach draußen kommen. Ob Ihre Mutter dazugehört, klären Sie mit der Hausärztin.
Licht und Kontakte. Manche Menschen reagieren auf den Lichtmangel im Herbst und Winter mit einer Depression (gesund.bund.de). Nutzen Sie helle Mittagsstunden für einen kurzen Spaziergang, rufen Sie täglich an und fragen Sie auch nach der Raumtemperatur. Mehr in Depression bei Älteren erkennen.
Heizkosten: welche Hilfen es gibt
Wer die Heizkosten kaum stemmen kann, sollte Wohngeld oder Leistungen des Sozialamts prüfen. Beide berücksichtigen Heizkosten.
Wohngeld rechnet Heizkosten pauschal zur Miete hinzu, bei einer Person 110,40 € im Monat, bei zwei Personen 142,60 € (§ 12 Abs. 6 WoGG). Ausgezahlt wird dieser Betrag nicht gesondert. Siehe Wohngeld und Pflege 2026.
Grundsicherung und Sozialhilfe übernehmen Heizkosten in tatsächlicher Höhe, soweit sie angemessen sind. Wird eine Pauschale festgesetzt, zählen dabei ausdrücklich Alter und Gesundheitszustand der Bewohner (§ 35 SGB XII). Mehr in Hilfe zur Pflege vom Sozialamt.
Hausnotruf. Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis zu 27 € im Monat, wenn die pflegebedürftige Person fast den ganzen Tag allein ist, siehe Hausnotruf: Kosten und Zuschuss.

Häufige Fragen
Wie erkenne ich eine Unterkühlung bei älteren Menschen?
An Zittern, blasser Haut und blauen Lippen. Bei stärkerer Unterkühlung hört das Zittern auf, die Muskeln werden starr, die Person wird sehr müde oder verwirrt.
Darf man eine unterkühlte Person mit Wärmflasche oder Bad aufwärmen?
Nein. Heißes Bad, Wärmflasche und starkes Reiben können lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen auslösen. Besser: normal warmer Raum, Decken, warme gezuckerte Getränke, wenn die Person wach ist. Bei Bewusstseinstrübung oder langsamer Atmung: 112.
Wie warm sollte die Wohnung von Senioren im Winter sein?
Wohnräume etwa 20 bis 22 °C laut AOK, das Schlafzimmer möglichst nicht unter 16 °C laut Umweltbundesamt. Ein Thermometer hilft, weil viele ältere Menschen Kälte schlechter spüren.
Soll man im Winter die Luft befeuchten?
Nicht pauschal. In schlecht gedämmten Wohnungen sollte die Luftfeuchte im Winter unter 50 Prozent liegen, sonst droht Schimmel. Prüfen Sie mit einem Hygrometer und lüften Sie mehrmals täglich stoßweise.
Brauche ich einen Kohlenmonoxid-Melder?
Bei Gastherme, Kaminofen oder Ofenheizung kann er laut BfR helfen, Unfälle zu vermeiden. Rauchmelder erkennen Kohlenmonoxid nicht.
Welche Impfungen brauchen Senioren im Herbst?
Ab 60 jährlich Grippe und COVID-19, einmalig Pneumokokken (PCV20), ab 75 einmalig RSV. Lebt eine Betreuungskraft im Haushalt, gilt die Grippe-Empfehlung auch für sie.
Muss meine Mutter als Mieterin Schnee räumen?
Nur wenn es im Mietvertrag oder in der Hausordnung steht. Wer den Gehweg räumt, regelt die Satzung der Gemeinde.
Kann eine 24-Stunden-Betreuung im Winter helfen?
Eine Betreuungskraft im Haushalt kann täglich für eine warme Wohnung, warme Mahlzeiten und Getränke sorgen, zu Einkäufen begleiten und Veränderungen früh bemerken. Sie ist keine Pflegefachkraft und keine Nachtwache. Medizinische Fragen bleiben bei Hausärztin und Pflegedienst.
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Wo Sie weiterlesen
- Erkältungs- und Grippesaison im Pflegehaushalt
- Impfungen für Senioren
- Osteoporose und Sturzprävention
- Hitze im Alter: Senioren im Sommer schützen
- 24-Stunden-Betreuung: was sie wirklich bedeutet
Quellen
- AOK: Frieren im Winter (aok.de); Hypothermie (aok.de)
- gesund.bund.de: Hypothermie T68 (gesund.bund.de); Stürze (gesund.bund.de); Trockene Haut (gesund.bund.de); Vitamin-D-Mangel (gesund.bund.de); Lüften (gesund.bund.de); Depression (gesund.bund.de)
- Umweltbundesamt: Raumtemperatur (umweltbundesamt.de); Schimmel vermeiden (umweltbundesamt.de)
- Bundesinstitut für Risikobewertung: Kohlenmonoxid (bfr.bund.de)
- Deutscher Wetterdienst: Warnkriterien (dwd.de)
- BBK: Kälte und Schneefall (bbk.bund.de)
- RKI: STIKO-Empfehlungen, Epidemiologisches Bulletin 4/2026 (rki.de)
- Deutsche Gesellschaft für Kardiologie: Kälte als Herzinfarkt-Trigger (dgk.org)
- Deutsche Herzstiftung (Patientenstiftung): Schneeschippen (herzstiftung.de)
- DRK (Hilfsorganisation): Tipps bei Kälte (drk.de)
- DGE: Referenzwerte Wasser (dge.de)
- ZQP: Stürze bei Pflegebedürftigen (pflege-praevention.de); Einsamkeit (zqp.de)
- Verbraucherzentrale: Schnee, Eis, Glätte (verbraucherzentrale.de); Hausnotruf (verbraucherzentrale.de)
- Bundesgerichtshof: Urteil VIII ZR 255/16 (bundesgerichtshof.de)
- WoGG § 12 (gesetze-im-internet.de); SGB XII § 35 (gesetze-im-internet.de)
Stand: Oktober 2026.