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Neurologische & Spezielle Pflege 9 Min. Lesezeit

Rehasport auf Rezept: Einheiten, Muster 56, Kosten

Rehasport und Funktionstraining auf Rezept: wer Anspruch hat, wie viele Einheiten die Kasse zahlt, wie Muster 56 und Genehmigung laufen, was kostenlos ist.

Nach einem Schlaganfall, mit Arthrose in beiden Knien oder mit Parkinson: Bewegung hilft, aber allein zu Hause fehlt oft der Antrieb und die Anleitung. Rehasport und Funktionstraining sind Übungsgruppen, die die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung bezahlt. Die Teilnahme kostet nichts, es gibt keine Zuzahlung.

Viele Familien wissen nicht, dass es diese Leistung gibt, oder scheitern am Formular. Dieser Beitrag erklärt, wer Anspruch hat, wie viele Einheiten die Kasse zahlt, wie die Verordnung mit Muster 56 läuft und was Sie bei der Wahl der Gruppe beachten. Grundlage ist die Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining, die seit dem 1. Januar 2022 gilt.

Auf einen Blick

  • Rehasport: Gymnastik, Ausdauer- und Kraftübungen, Schwimmen und Bewegungsspiele in der Gruppe. In der Regel 50 Einheiten in 18 Monaten, bei bestimmten Erkrankungen 120 Einheiten in 36 Monaten.
  • Funktionstraining: Trocken- oder Wassergymnastik, vor allem bei Rheuma, Arthrose und Osteoporose. In der Regel 12 Monate, bei schweren Formen 24 Monate.
  • Verordnung: auf Muster 56 vom Arzt, die Krankenkasse muss vor Beginn genehmigen.
  • Kosten: keine Zuzahlung, Vereinsmitgliedschaft ist für die Dauer der Verordnung nicht Pflicht.
  • Zeitlich begrenzt: Ziel ist, danach selbstständig weiter zu trainieren.
  • Pflegegrad: nicht nötig. Es zahlt die Kranken-, Renten- oder Unfallversicherung, nicht die Pflegekasse.

Was ist Rehasport, was Funktionstraining?

Beides sind Übungen in festen Gruppen unter Anleitung, die ein Arzt verordnet. Rechtsgrundlage ist § 64 SGB IX, für die Krankenkasse in Verbindung mit § 43 SGB V. Der Unterschied liegt im Ziel und in den Mitteln.

Rehasport soll laut Rahmenvereinbarung Ausdauer und Kraft stärken, Koordination und Flexibilität verbessern und das Selbstbewusstsein stärken. Sportarten sind Gymnastik, auch im Wasser, Ausdauer- und Kraftausdauerübungen, Schwimmen und Bewegungsspiele in der Gruppe. Jede Rehasport-Gruppe wird ärztlich betreut, Herzgruppen von einer Herzgruppenärztin. Geleitet wird Rehasport von Übungsleitern mit besonderer Qualifikation.

Funktionstraining wirkt mit Mitteln der Krankengymnastik und Ergotherapie gezielt auf Muskeln und Gelenke. Es soll Funktionen erhalten, Funktionsverluste hinauszögern, Schmerzen lindern und bei der Krankheitsbewältigung helfen. Angeboten wird Trockengymnastik oder Wassergymnastik, meist geleitet von Physio- oder Ergotherapeuten.

Was nicht dazu gehört. Training an Geräten wie im Fitnessstudio ist ausgeschlossen, mit Ausnahme von Ergometern in Herzgruppen und Kraftgeräten in Herzinsuffizienzgruppen. Ebenso ausgeschlossen sind Kurse, die vor allem den Umgang mit Hilfsmitteln einüben (etwa Rollstuhlkurse), und Angebote, die nur dem Wohlbefinden dienen, etwa freies Schwimmen.

Wer hat Anspruch?

Rehasport und Funktionstraining sind für Menschen mit einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung gedacht, etwa nach einem Schlaganfall, bei Herzkrankheiten, Arthrose, Osteoporose, Parkinson oder Multipler Sklerose. Ein Pflegegrad ist nicht nötig.

Gruppenfähigkeit. Voraussetzung ist laut Rahmenvereinbarung die nötige Mobilität und körperliche wie seelische Belastbarkeit für Übungen in der Gruppe. Wer zu Hause kaum noch aufstehen kann, ist mit Physiotherapie als Einzelbehandlung oft besser versorgt.

Demenz. Leichte bis mittelgradige Demenzen stehen ausdrücklich auf der Liste der Erkrankungen, bei denen ein erweiterter Umfang möglich ist. Entscheidend ist, ob Ihre Mutter in der Gruppe mitmachen kann und sich dort wohlfühlt.

Pflegeheim. Rehasport ist laut Rahmenvereinbarung kein Ersatz für fehlende Bewegungsangebote in Einrichtungen der Altenhilfe.

Wer zahlt. Meist die Krankenkasse. Nach einer Reha der Rentenversicherung zahlt die Rentenversicherung, wenn die Reha-Klinik den Bedarf festgestellt hat, nach einem Arbeitsunfall die Unfallversicherung. Die Pflegeversicherung gehört nicht zu den Kostenträgern.

Wie viele Einheiten zahlt die Kasse?

Die Rahmenvereinbarung nennt für die Krankenkasse Richtwerte. Davon kann die Kasse im Einzelfall abweichen.

Rehasport im Regelfall: 50 Übungseinheiten, die Sie innerhalb von 18 Monaten nutzen können.

Erweiterter Umfang: 120 Einheiten in 36 Monaten, etwa bei Schlaganfallfolgen und anderen Hirnschädigungen, Multipler Sklerose, Parkinson, Morbus Bechterew, Asthma, COPD, Polyneuropathie, Diabetes mit Folgeerkrankungen, Dialyse, leichter bis mittelgradiger Demenz oder schweren Lähmungen. Die Liste ist seit 2022 nicht mehr abschließend.

Herzsport: 90 Einheiten in 24 Monaten, etwa bei koronarer Herzkrankheit, Herzschwäche oder nach einer Herzoperation. Weitere Verordnungen mit je 45 Einheiten in 12 Monaten sind möglich, wenn die maximale Belastbarkeit infolge der Herzkrankheit unter 1,4 Watt pro kg Körpergewicht liegt (Nachweis nicht älter als sechs Monate) oder kardiale Ischämiekriterien vorliegen.

Funktionstraining: in der Regel 12 Monate, bei schweren entzündlich-rheumatischen Erkrankungen, schweren Polyarthrosen, Fibromyalgie und Osteoporose 24 Monate.

Nach einer Reha der Rentenversicherung: Die Reha-Klinik stellt den Bedarf fest. Sie müssen innerhalb von 3 Monaten nach der Entlassung beginnen. Die Rentenversicherung zahlt in der Regel bis zu 6 Monate, höchstens 12.

Wie oft und wie lange. Eine Rehasport-Einheit dauert mindestens 45 Minuten, im Herzsport mindestens 60. Beim Funktionstraining sind es mindestens 30 Minuten Trockengymnastik oder 20 Minuten Wassergymnastik. Üblich sind bis zu zwei Einheiten pro Woche, mit besonderer Begründung drei.

So viel gibt es auf Rezept. Rehasport im Regelfall 50 Einheiten in 18 Monaten. Rehasport bei zum Beispiel Schlaganfallfolgen, Parkinson, MS, COPD, leichter bis mittlerer Demenz 120 Einheiten in 36 Monaten. Herzsport 90 Einheiten in 24 Monaten, danach je 45 Einheiten in 12 Monaten möglich. Funktionstraining 12 Monate, 24 Monate bei schwerem Rheuma, Fibromyalgie, Osteoporose. Nach Reha der Rentenversicherung meist 6, höchstens 12 Monate, Beginn innerhalb von 3 Monaten. Alles Richtwerte. Eine Einheit dauert mindestens 45 Minuten, Herzsport 60, bis zu zwei pro Woche. Keine Zuzahlung, Vereinsmitgliedschaft nicht Pflicht. Quelle: BAR-Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und Funktionstraining 2022.

So läuft die Verordnung

Der Weg führt über die Hausärztin oder den Facharzt, dann über die Krankenkasse, dann in die Gruppe. Wichtig ist die Reihenfolge: erst die Genehmigung, dann der Start.

1. Verordnung auf Muster 56. Der behandelnde Arzt füllt das Formular „Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport/Funktionstraining“ aus (Muster 56, Version 1.2023). Darauf stehen die Diagnose als ICD-10-Code, Gründe und Ziele, die Dauer, die empfohlene Sportart und die Zahl der Einheiten pro Woche. Laut Deutschem Behindertensportverband belastet die Verordnung nicht das Heilmittelbudget der Praxis. Das können Sie ansprechen, wenn der Arzt zögert.

2. Genehmigung der Krankenkasse. Reichen Sie das Formular bei der Kasse ein. Rehasport und Funktionstraining müssen laut Rahmenvereinbarung vor Beginn bewilligt werden, auch bei weiteren Verordnungen. Die Kasse gibt das genehmigte Formular an Sie zurück. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Kasse nach, wie sie das handhabt.

3. Gruppe wählen. Grundsätzlich ist die anerkannte Gruppe zu nutzen, die dem Wohn- oder Arbeitsort am nächsten liegt. Berechtigten Wünschen ist laut Rahmenvereinbarung zu entsprechen. Eine andere Gruppe ist auch möglich, wenn die nächste die verordneten Übungen nicht anbietet. Rehasport-Gruppen finden Sie über die Reha-Sportsuche des Deutschen Behindertensportverbands, der rund 6.300 Vereine umfasst. Funktionstraining bieten unter anderem Gruppen der Deutschen Rheuma-Liga und der Osteoporose-Selbsthilfe an.

4. Teilnehmen und unterschreiben. Für jede Einheit bestätigen Sie die Teilnahme mit Ihrer Unterschrift, am selben Tag. Bleiben Sie in Ihrer festen Gruppe, ein Wechsel zwischen Gruppen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Unterbrechungen sollen die Ausnahme bleiben, etwa bei Urlaub oder Krankenhausaufenthalt.

5. Verfallene Einheiten. Was Sie im bewilligten Zeitraum nicht nutzen, lässt sich grundsätzlich nicht auf später übertragen. Planen Sie die Termine deshalb von Anfang an fest ein.

Nach einer Reha. Hat die Rentenversicherung die Reha bezahlt, verordnet der Arzt der Reha-Klinik den Rehasport bei der Entlassung. Dann läuft der Antrag über die Rentenversicherung, nicht über Muster 56.

Vom Rezept in die Gruppe. Erstens Verordnung beim Arzt auf Formular Muster 56 mit Diagnose, Ziel und Sportart, nach einer Reha stellt sie die Reha-Klinik aus. Zweitens Genehmigung vor Beginn: Formular bei der Krankenkasse einreichen, erst nach der Zusage starten. Drittens Gruppe wählen: anerkannte Gruppe möglichst nah am Wohnort, zum Beispiel über die Reha-Sportsuche des Behindertensportverbands. Viertens teilnehmen und jede Einheit am selben Tag quittieren, verpasste Einheiten verfallen. Fünftens eine weitere Verordnung braucht eine Begründung, warum selbstständiges Üben noch nicht geht. Quellen: BAR-Rahmenvereinbarung, vdek, DBS.

Was kostet Rehasport?

Für die Teilnehmenden ist Rehasport auf Verordnung kostenlos. Zuzahlungen, Eigenbeteiligungen oder Vorauszahlungen darf der Anbieter nach § 31 SGB I nicht verlangen.

Vereinsmitgliedschaft. Für die Dauer der Verordnung darf eine Mitgliedschaft im Verein nicht Pflicht sein. Wer freiwillig Mitglied wird, zahlt den Beitrag selbst. Die Kostenträger übernehmen Mitgliedsbeiträge nicht.

Zusatzangebote. Freiwillige, kostenpflichtige Extras des Anbieters sind erlaubt. Lassen Sie sich nichts als Voraussetzung für die Teilnahme verkaufen.

Sportkleidung. Trainingsanzug, Sportschuhe oder Badekleidung zahlen Sie selbst.

Fahrtkosten. Ob die Kasse Fahrten zur Gruppe übernimmt, ist nicht allgemein geregelt. Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach.

Wie geht es nach der Verordnung weiter?

Rehasport ist zeitlich begrenzt. Er soll laut Rahmenvereinbarung Hilfe zur Selbsthilfe sein: Wer teilnimmt, soll lernen, langfristig selbstständig weiter zu trainieren, zum Beispiel in derselben Gruppe oder im Verein auf eigene Kosten.

Eine weitere Verordnung ist möglich, solange jemand auf die fachkundige Leitung angewiesen ist. Der Arzt muss dann begründen, warum die Übungen noch nicht selbstständig möglich sind. Bei kognitiven oder psychischen Einschränkungen, etwa bei Demenz, hält die Rahmenvereinbarung nach Einzelfallprüfung ausdrücklich eine längere Leistungsdauer für möglich.

Rehasport, Physiotherapie oder Reha?

Die drei Leistungen ergänzen sich. Welche passt, hängt davon ab, was Ihr Angehöriger braucht und wie belastbar er ist.

  • Physiotherapie ist eine Einzelbehandlung, verordnet als Heilmittel. Sie passt, wenn jemand nicht gruppenfähig ist oder gezielte Behandlung braucht.
  • Rehasport und Funktionstraining sind Übungen in der Gruppe über längere Zeit. Sie passen, wenn jemand mobil genug ist und dranbleiben soll.
  • Eine Reha, etwa eine geriatrische Reha nach einem Krankenhausaufenthalt, ist eine intensive Behandlung über mehrere Wochen. Mehr dazu im Beitrag Geriatrische Reha und Anschlussheilbehandlung.

Nach einem Schlaganfall folgen oft alle drei nacheinander. Siehe Pflege nach Schlaganfall.

Welche Gruppe passt zu welcher Erkrankung?

Die Gruppen sind meist nach Erkrankungen sortiert. Fragen Sie bei der Gruppe nach, bevor Sie sich anmelden.

Normale Gruppen haben höchstens 15 Teilnehmende. Für Menschen mit schweren Behinderungen, etwa nach Hirnverletzung oder mit schweren Lähmungen, gibt es spezielle Gruppen mit nicht mehr als 7 Teilnehmenden. Mit Einverständnis der Teilnehmenden darf auch im Freien geübt werden.

Begleitung zum Rehasport

Für viele ältere Menschen ist nicht die Übung das Problem, sondern der Weg dorthin. Wer allein nicht mehr sicher aus dem Haus kommt, braucht Begleitung.

Angehörige, Nachbarn oder eine Betreuungskraft können zur Gruppe begleiten und danach wieder abholen. Eine Betreuungskraft, die im Haushalt lebt, kann helfen, die Termine fest in den Wochenablauf einzuplanen. Gerade weil verpasste Einheiten verfallen, ist das viel wert. Was eine Betreuungskraft im Alltag übernimmt, steht im Beitrag 24-Stunden-Betreuung: was sie wirklich bedeutet.

Wer regelmäßig in Bewegung bleibt, trainiert Kraft und Koordination. Weitere Hinweise zur Vorbeugung finden Sie in der Checkliste Sturzprävention.

Häufige Fragen

Wie bekomme ich ein Rezept für Rehasport?

Sprechen Sie Ihre Hausärztin oder Ihren Facharzt an. Die Verordnung erfolgt auf Muster 56. Nach einer Reha der Rentenversicherung stellt sie die Reha-Klinik aus.

Wie viele Einheiten Rehasport zahlt die Krankenkasse?

In der Regel 50 Einheiten in 18 Monaten. Bei Erkrankungen wie Schlaganfallfolgen, Parkinson, MS, COPD oder Demenz bis zu 120 Einheiten in 36 Monaten, im Herzsport 90 Einheiten in 24 Monaten.

Muss die Krankenkasse vorher zustimmen?

Ja. Laut Rahmenvereinbarung muss die Kasse vor Beginn bewilligen, auch bei jeder weiteren Verordnung.

Kostet Rehasport etwas?

Nein. Zuzahlungen sind unzulässig, eine Vereinsmitgliedschaft darf während der Verordnung nicht Pflicht sein. Nur Sportkleidung und freiwillige Zusatzangebote zahlen Sie selbst.

Wie lange dauert eine Einheit?

Rehasport mindestens 45 Minuten, Herzsport mindestens 60 Minuten. Funktionstraining mindestens 30 Minuten trocken oder 20 Minuten im Wasser.

Brauche ich einen Pflegegrad für Rehasport?

Nein. Rehasport zahlt die Kranken-, Renten- oder Unfallversicherung, nicht die Pflegekasse.

Ist Rehasport bei Demenz möglich?

Ja, wenn die Person in der Gruppe mitmachen kann. Leichte bis mittelgradige Demenzen stehen auf der Liste für den erweiterten Umfang von 120 Einheiten.

Kann die Verordnung verlängert werden?

Ja, wenn die Übungen noch nicht selbstständig möglich sind. Der Arzt muss das auf der neuen Verordnung begründen, die Kasse muss erneut genehmigen.

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Quellen

Stand: Oktober 2026.

Geschrieben von

Maria Hoffmann

Pflegefachberaterin · Examinierte Altenpflegerin

Examinierte Altenpflegerin mit 15 Jahren Erfahrung in der ambulanten Pflege. Schwerpunkt: Demenz, Mobilität und Alltag mit Pflegebedürftigen.

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