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Neurologische & Spezielle Pflege 11 Min. Lesezeit

Sauerstofftherapie zu Hause bei COPD: Geräte, Kosten, Regeln

Sauerstoff-Langzeittherapie bei COPD: Grenzwerte, Geräte im Vergleich, Genehmigung, Zuzahlung ab 2027, Stromkosten, Brandschutz und Flugreise.

Ihr Vater hat ein Rezept für Sauerstoff bekommen, nun summt ein Gerät im Wohnzimmer und ein Schlauch zieht sich durch die Wohnung. Viele Familien fragen sich dann: Wie lange muss der Sauerstoff laufen, was darf man in der Nähe nicht tun, wer zahlt was?

Hier geht es um die Sauerstoff-Langzeittherapie (LTOT) im Alltag. Grundlagen zu COPD, Atemnot und Notfällen stehen im Beitrag COPD zu Hause pflegen.

Auf einen Blick

  • Indikation: pO2 in Ruhe höchstens 55 mmHg, mit Zusatzbefund bis 60 mmHg, in wiederholter Blutgasanalyse. Ein Pulsoximeter allein reicht nicht.
  • Dauer: mindestens 15 bis 16 Stunden am Tag, die Nachtstunden zählen mit. Die genaue Dauer legt die Ärztin fest.
  • Kontrolle: Spätestens nach 4 Wochen (Start in der Klinik oder bei akuter Verschlechterung) oder 12 Wochen (Start in stabiler Phase) wird geprüft, ob der Sauerstoff noch nötig ist.
  • Geräte: Konzentrator (stationär oder mobil), Flüssigsauerstoff, Druckgasflaschen, je nach Zeit außer Haus.
  • Kosten: Die Kasse zahlt nach Genehmigung. Zuzahlung bis Ende 2026: 10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 € je Hilfsmittel. Ab 1. Januar 2027 mindestens 7,50 €, höchstens 15 €.
  • Sicherheit: kein Rauchen, keine offene Flamme, kein Öl oder Fett an Flasche und Anschlüssen. Die Flussrate nie eigenmächtig ändern.
  • Fliegen: etwa sechs bis acht Wochen Vorlauf, Flugtauglichkeitsbescheinigung, Geräte bei der Airline anmelden.

Wann ist eine Sauerstoff-Langzeittherapie bei COPD nötig?

Eine Sauerstoff-Langzeittherapie ist nötig, wenn das Blut dauerhaft zu wenig Sauerstoff enthält und das in einer stabilen Phase mehrfach gemessen wurde. Das Gefühl von Luftnot allein entscheidet nicht.

Die Nationale VersorgungsLeitlinie COPD (NVL) nennt klare Grenzwerte. Sauerstoff soll empfohlen werden bei einem wiederholt gemessenen Sauerstoffpartialdruck (pO2) von höchstens 55 mmHg in Ruhe, unter passender Medikation. Liegt der Wert über 55 und bis 60 mmHg, gilt das ebenfalls, wenn zusätzlich das rechte Herz belastet ist (Cor pulmonale) oder der Körper zu viele rote Blutkörperchen bildet (Polyglobulie, Hämatokrit ab 55 %).

Pulsoximeter ist nur der Anlass. Zeigt das Fingergerät in Ruhe eine Sättigung von 92 % oder weniger, soll die Ärztin eine LTOT prüfen. Für die Verordnung braucht es aber eine Blutgasanalyse aus der Arterie oder aus dem Ohrläppchen, an mindestens zwei Zeitpunkten, laut Lungeninformationsdienst im Abstand von drei Wochen. Ist der Wert in Ruhe normal (über 60 mmHg) und fällt nur bei Anstrengung unter 55 mmHg, sieht die Fachleitlinie eine schwächere Indikation.

Was sie bringt. Laut Patientenleitlinie gibt es Hinweise, dass die LTOT bei schwerem Sauerstoffmangel das Leben verlängern kann. Wer noch raucht, profitiert vermutlich weniger. Deshalb soll die Ärztin vor dem Start erneut eine Tabakentwöhnung anbieten.

Sauerstoff ist keine Beatmung. Die LTOT gleicht einen Sauerstoffmangel aus. Steigt dagegen das Kohlendioxid im Blut dauerhaft an, empfiehlt die NVL eine nichtinvasive Beatmung über eine Maske. Mehr dazu unter Außerklinische Intensivpflege und Heimbeatmung.

Wie viele Stunden am Tag?

Mindestens 15 bis 16 Stunden täglich, die Nachtstunden zählen mit. Die genaue Dauer und die Flussrate stehen in der ärztlichen Verordnung.

Hilfsmittelverzeichnis, IQWiG und Lungeninformationsdienst nennen mindestens 15 Stunden, die NVL-Patientenleitlinie 16. Laut Lungeninformationsdienst stellen neuere Studien infrage, ob 24 Stunden gegenüber 15 Stunden Vorteile bringen.

Ist Sauerstoff für Belastung verordnet, gilt das auch für kleine Anstrengungen: Schlauch schon vor dem Gang ins Bad anlegen, nicht erst, wenn die Luft knapp wird.

Die Flussrate nie über die Verordnung hinaus erhöhen, auch nicht bei Luftnot. Zu viel Sauerstoff kann ebenso schädlich sein wie zu wenig. Unterbrechen Sie die Therapie auch nicht in Eigenregie. Wird die Atemnot schlimmer, rufen Sie die Praxis an, bei Notfallzeichen die 112.

Kontrolle und Auslassversuch. Nach der NVL wird die Weiterverordnung überprüft: innerhalb von 4 Wochen, wenn die Therapie in der Klinik oder bei einer akuten Verschlechterung begonnen hat, innerhalb von 12 Wochen bei Start in stabiler Phase. Dabei kann ein Auslassversuch folgen, denn oft läuft eine LTOT weiter, obwohl sie nicht mehr nötig ist. Was nach der Klinik wichtig ist, steht unter Krankenhausentlassung.

Welches Sauerstoffgerät wofür?

Für zu Hause gibt es Konzentratoren (stationär und mobil), Flüssigsauerstoff und Druckgasflaschen. Welches passt, hängt vor allem von der Zeit außer Haus und der verordneten Flussrate ab.

Stationärer Konzentrator. Er gewinnt Sauerstoff aus der Raumluft und läuft am Strom. Er muss nicht befüllt werden, schafft aber laut Lungeninformationsdienst nur bis zu sechs Liter pro Minute und ist lauter als Flüssigsauerstoff. Ein Verlängerungsschlauch bis 15 m Länge erlaubt Bewegung in der Wohnung. Störungen meldet das Gerät mit Alarmton und Anzeige.

Mobiler Konzentrator. Er läuft mit Akku oder am 12-Volt-Anschluss im Auto. Laut DAK-Orientierungshilfe passt er bei täglich mehr als vier Stunden außer Haus, ist aber bei einem Bedarf über 4 l/min nicht geeignet. Die meisten mobilen Geräte geben Sauerstoff nur beim Einatmen ab und eignen sich deshalb nicht für den Schlaf. Achtung: Die Stufen am Gerät entsprechen nicht Litern pro Minute.

Flüssigsauerstoff. Ein Tank in der Wohnung, aus dem Sie eine kleine tragbare Einheit befüllen. Er erreicht bis zu 15 Liter pro Minute, die tragbare Einheit braucht keinen Strom und ist fast geräuschlos. Den Basistank füllt der Lieferant, die tragbare Einheit füllen Sie selbst. Das braucht Geschick und Kraft, der Tank braucht Platz.

Druckgasflaschen. Kleine Flaschen für kurze Wege. Die DAK nennt als Einsatzgebiet etwa dreimal pro Woche bis zu vier Stunden außer Haus.

Demand-Ventil testen lassen. Sparsysteme geben nur beim Einatmen Sauerstoff ab. Ob das reicht, muss die Ärztin vorher testen, in Ruhe und unter Belastung.

Welches Sauerstoffgerät wofür. Stationärer Konzentrator: gewinnt Sauerstoff aus der Raumluft, braucht dauerhaft Strom, bis 6 Liter pro Minute, muss nicht befüllt werden, lauter, Schlauch bis 15 Meter, Stromkostenzuschuss der Kasse auf Antrag. Mobiler Konzentrator: Akku oder 12-Volt-Anschluss im Auto, laut DAK für täglich mehr als 4 Stunden außer Haus, nicht bei Bedarf über 4 Liter pro Minute, meist nur Abgabe beim Einatmen, daher meist nicht für den Schlaf. Flüssigsauerstoff: Tank plus tragbare Einheit, bis 15 Liter pro Minute, mobil ohne Strom und fast geräuschlos, Tank füllt der Lieferant, tragbare Einheit füllen Sie selbst, braucht Platz und Kraft. Druckgasflaschen: kleine Flaschen für kurze Wege, laut DAK etwa 3-mal pro Woche bis 4 Stunden außer Haus. Demand- oder Sparventil nur nach ärztlichem Test in Ruhe und unter Belastung. Quellen: Lungeninformationsdienst, DAK-Orientierungshilfe, GKV-Hilfsmittelverzeichnis PG 14.

Verordnung und Genehmigung: so läuft es

Die Ärztin stellt ein Rezept aus, ein Vertragspartner Ihrer Krankenkasse reicht es zur Genehmigung ein, danach wird das Gerät geliefert und eingewiesen. Die Geräte stehen im GKV-Hilfsmittelverzeichnis (Produktgruppe 14), der Sauerstoff selbst zählt leistungsrechtlich als Teil des Hilfsmittels. Die Schritte am Beispiel der Barmer:

  1. Rezept. Die Ärztin verordnet Gerät, Flussraten und Stunden.
  2. Versorger wählen. Sie können jeden Leistungserbringer nutzen, der Vertragspartner Ihrer Kasse ist (§ 33 Abs. 6 SGB V).
  3. Genehmigung. Der Versorger leitet die Verordnung an die Kasse. Sie prüft Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit, in geeigneten Fällen mit dem Medizinischen Dienst.
  4. Lieferung und Einweisung. Fachpersonal des Versorgers stellt das Gerät auf und erklärt es. Angehörige und Betreuende werden bei Bedarf kostenfrei mit eingewiesen. Nutzen Sie das.
  5. Nachfrage. Bei der Barmer meldet sich der Versorger spätestens 4 Wochen nach der ersten Lieferung bei Ihnen und prüft, ob das Gerät passt.

Wartung, Reparatur und Ersatz gehören zum Anspruch (§ 33 Abs. 1 SGB V). Bei vielen Kassen, etwa der Barmer, deckt eine Versorgungspauschale Lieferung, Nachlieferung von Zubehör und die Versorgung im Urlaub ab. Allgemeines zum Antrag bei Hilfsmitteln steht unter Hilfsmittel beantragen.

Der Sauerstoffpass. Mit der LTOT bekommen Sie einen Sauerstoffpass. Darin stehen Gerät, verordnete Flussraten in Ruhe, unter Belastung und im Schlaf, aktuelle Blutgaswerte, Kontakt der Ärztin, Kontrolltermine und die Nummer des Versorgers. Er gehört zu den Notfallunterlagen und auf jede Reise.

Was kostet die Sauerstofftherapie?

Die Krankenkasse übernimmt nach Genehmigung Gerät, Sauerstoff und Zubehör. Sie zahlen die gesetzliche Zuzahlung, für den Strom des Konzentrators gibt es auf Antrag einen Zuschuss.

Zuzahlung bis Ende 2026. Erwachsene zahlen 10 % der Kosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € je Hilfsmittel, nie mehr als das Mittel selbst kostet (§ 61 SGB V). Die Zuzahlung geht direkt an den Versorger.

Zuzahlung ab 1. Januar 2027. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 228) hebt die Grenzen an: weiterhin 10 %, aber mindestens 7,50 € und höchstens 15 €. Für Hilfsmittel zum Verbrauch (der Sauerstoff selbst zählt als Teil des Geräts) gilt seit 30.07.2026 eine Obergrenze von 15 € für den gesamten Monatsbedarf. Wie die Zuzahlung bei Ihrer Sauerstoffversorgung konkret abgerechnet wird, regelt der Vertrag Ihrer Kasse mit dem Versorger. Fragen Sie dort nach.

Belastungsgrenze. Mehr als 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen müssen Sie für Zuzahlungen nicht tragen, bei chronisch Kranken in Dauerbehandlung 1 % (§ 62 SGB V). Quittungen sammeln und die Befreiung bei der Kasse beantragen.

Stromkosten. Kassen wie DAK und TK zahlen für den Konzentrator auf Antrag einen Stromkostenzuschuss, wenn das Gerät verordnet und genehmigt ist. Höhe und Abrechnung (Pauschale oder Zwischenzähler) unterscheiden sich je Kasse.

Pflegegrad. Hilfe beim Sauerstoff zählt in der Begutachtung mit: Im Modul 5 ist „Absaugen und Sauerstoffgabe“ ein eigener Punkt. Mehr dazu unter MD-Begutachtung vorbereiten.

Sauerstoff zu Hause: Sicherheit und Brandschutz

Sauerstoff brennt nicht selbst, wirkt aber verbrennungsfördernd. Deshalb gilt in der Nähe von Gerät und Patient ein striktes Verbot für Rauchen und offene Flammen.

Das CIRS-Team der Bundesärztekammer beschreibt den Mechanismus: Haare, Bart, Kleidung, Kissen und Decken reichern sich mit Sauerstoff an, besonders in Kopfnähe. Dann reicht ein sehr kleiner Funke, um sie zu entzünden. Laut einer dort zitierten Untersuchung rauchen ca. 20 % der Menschen mit LTOT noch.

  • Rauchverbot für alle: für Ihre Mutter, Besuch und Betreuung, auch auf dem Balkon, wenn das Gerät mit hinausgeht.
  • Keine offene Flamme in der Nähe: Kerzen, Gasherd, Kamin, Feuerzeug. Kleidung und Haare bleiben auch nach dem Abnehmen der Nasenbrille noch eine Weile sauerstoffangereichert.
  • Kein Öl und kein Fett an Flasche, Ventil und Anschlüssen. Öle und Fette neigen in Verbindung mit Sauerstoff zur Explosion.
  • Schlauch sichern. Die NVL nennt Sturz- und Stolpergefahr durch den Schlauch. Führen Sie ihn an der Wand entlang, nicht quer durch den Flur. Tipps unter Sturzprävention zu Hause.
  • Konzentrator richtig aufstellen: nicht im Freien und nicht in feuchten Räumen betreiben, Feuchtigkeit kann das Gerät beschädigen.

Eine Meterangabe zum Abstand nennen die deutschen Fachquellen nicht. Halten Sie Flammen aus dem Raum fern. Laut BfArM sollen neu in Verkehr gebrachte Konzentratoren seit dem 01.07.2012 verhindern, dass Feuer ins Gerät eindringt, und bei Zündung des Zubehörs die Zufuhr stoppen. Fragen Sie den Versorger, ob Ihr Gerät das erfüllt.

Checkliste: Sauerstoff sicher zu Hause. Brandschutz: Rauchverbot für alle, auch Besuch und auf dem Balkon. Keine offene Flamme in der Nähe: Kerzen, Gasherd, Kamin, Feuerzeug. Haare, Kleidung und Bettzeug nehmen Sauerstoff auf, ein kleiner Funke reicht. Kein Öl und kein Fett an Flasche, Ventil und Anschlüssen. Therapie: Flussrate nie eigenmächtig ändern, nur wie verordnet. Schlauch sichern, Stolpergefahr. Konzentrator nicht im Freien oder in feuchten Räumen betreiben. Pflege und Hygiene: Luftfilter am Konzentrator einmal pro Woche reinigen. Nasenbrille etwa alle 14 Tage wechseln. Befeuchterwasser täglich erneuern, kein destilliertes Wasser aus dem Baumarkt. Nasenpflege mit Arzt oder Versorger abstimmen. Für den Notfall: Sauerstoffpass griffbereit. 24-Stunden-Nummer des Versorgers am Gerät. Notversorgung bei Geräteausfall mit Ärztin und Versorger planen. Quellen: COPD Deutschland e.V., Bundesärztekammer CIRS, NVL COPD, Lungeninformationsdienst.

Nase, Befeuchtung und Hygiene

Bei einem Fluss von mehr als 2 Litern pro Minute kann die Nasenschleimhaut austrocknen. Dagegen helfen ein vorgeschalteter Befeuchter und gezielte Nasenpflege.

Die Patientenorganisation COPD Deutschland nennt für die Nase ausdrücklich Salben oder Nasenöle. Die Öl-Warnung betrifft Flaschen und Armaturen. Welches Mittel passt, stimmen Sie mit Ärztin oder Versorger ab.

  • Befeuchter: Destilliertes Wasser aus Bau- oder Drogeriemarkt ist ungeeignet. Abgekochtes Wasser täglich erneuern.
  • Nasenbrille: etwa alle 14 Tage wechseln.
  • Luftfilter am Konzentrator: einmal pro Woche reinigen.

Stromausfall und Notfall

Der stationäre Konzentrator läuft nur mit Strom. Planen Sie deshalb mit Ärztin und Versorger eine Notversorgung, bevor etwas passiert.

Notieren Sie die Nummer des 24-Stunden-Bereitschaftsdienstes Ihres Versorgers und kleben Sie sie gut sichtbar ans Gerät. Klären Sie bei der Einweisung, was bei Stromausfall oder Gerätealarm zu tun ist, etwa ob eine Reserveflasche im Haus bleibt. Bei akuter Atemnot mit Notfallzeichen gilt die 112.

Mobil bleiben und verreisen mit Sauerstoff

Mit Sauerstoff ist oft wieder mehr Bewegung möglich. Spaziergänge, Lungensport und Reisen gehen, brauchen aber Planung.

Auch bei schwerer COPD hilft angepasstes Training, Lungensport gibt es auf Rezept, siehe Rehasport und Funktionstraining auf Rezept.

Flugreise. Der Lungeninformationsdienst rät zu etwa sechs bis acht Wochen Vorlauf. Sie brauchen eine Flugtauglichkeitsbescheinigung und müssen die Geräte vorher bei der Fluggesellschaft anmelden. Jede Airline hat eigene Regeln. Nach der ICAO-Tabelle beim Luftfahrt-Bundesamt darf jede medizinische Sauerstoffflasche höchstens 5 kg wiegen, vorherige Absprachen werden empfohlen. Geräte mit Akku gehören ins Handgepäck, Ersatzakkus sind begrenzt.

Am Urlaubsort muss genug Sauerstoff bereitstehen, prüfen Sie auch Strom und ärztliche Versorgung. Einen Flüssigsauerstofftank können Sie sich in Deutschland und im europäischen Ausland an den Urlaubsort liefern lassen. Lieferzeit und Kosten stimmen Sie mit Lieferfirma und Kasse ab. Weitere Tipps unter Urlaub trotz Pflege.

Betreuung im Haushalt bei Sauerstofftherapie

Eine Betreuungskraft im Haushalt kann an den Sauerstoff erinnern, beobachten und Bescheid geben. Geräteeinstellungen nimmt sie nicht vor.

Sie achtet darauf, dass der Sauerstoff wie verordnet läuft, auch beim Zubettgehen, hält den Schlauch aus dem Weg und ruft bei Alarm, Luftnot oder Fragen Praxis, Versorger oder 112. Sie ist keine Pflegefachkraft und keine Nachtwache. Lassen Sie sie bei der kostenfreien Einweisung durch den Versorger dabei sein.

Bei Omelia kostet eine Betreuungskraft je nach Deutschkenntnissen 2.699 € bis 3.399 € für 30 Tage, zuzüglich Kost und Logis. Das Pflegegeld lässt sich dafür einsetzen. Der Entlastungsbetrag nicht, weil Omelia kein nach § 45a SGB XI anerkanntes Angebot ist. Details unter 24-Stunden-Pflege: Kosten aufgeschlüsselt.

Häufige Fragen

Wie lange muss der Sauerstoff am Tag laufen?

Mindestens 15 bis 16 Stunden, die Nacht zählt mit. Die genaue Dauer legt die Ärztin fest.

Reicht ein Pulsoximeter, um Sauerstoff zu bekommen?

Nein. Eine Sättigung von 92 % oder weniger in Ruhe ist nur der Anlass für eine Prüfung. Entscheidend ist eine Blutgasanalyse an mindestens zwei Zeitpunkten in stabiler Phase.

Darf man die Sauerstoffmenge bei Atemnot selbst erhöhen?

Nein. Die Flussrate legt die Ärztin fest, zu viel Sauerstoff kann ebenso schaden wie zu wenig. Bei zunehmender Atemnot die Praxis anrufen, bei Notfallzeichen die 112.

Was zahle ich für die Sauerstofftherapie dazu?

Bis Ende 2026 10 % der Kosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € je Hilfsmittel. Ab 1. Januar 2027 mindestens 7,50 € und höchstens 15 €. Erreichen Ihre Zuzahlungen im Jahr die Belastungsgrenze (2 % der Bruttoeinnahmen, bei chronisch Kranken 1 %), können Sie sich für den Rest des Jahres befreien lassen.

Kann man mit Sauerstoff fliegen?

Ja, mit etwa sechs bis acht Wochen Vorlauf. Sie brauchen eine Flugtauglichkeitsbescheinigung, die Geräte müssen bei der Airline angemeldet sein, und am Zielort muss Sauerstoff bereitstehen.

Darf ich Nasensalbe oder Nasenöl benutzen?

Die Patientenorganisation COPD Deutschland nennt Salben oder Nasenöle zur Pflege der Nase. Kein Öl und Fett gehört dagegen an Flasche, Ventil und Anschlüsse. Das passende Mittel stimmen Sie mit Ärztin oder Versorger ab.

Darf eine Betreuungskraft den Sauerstoff einstellen?

Nein. Sie erinnert, beobachtet und holt Hilfe. Die Einstellung legt die Ärztin fest. Die Betreuungskraft kann kostenfrei an der Einweisung teilnehmen.

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Quellen

Stand: Oktober 2026.

Geschrieben von

Maria Hoffmann

Pflegefachberaterin · Examinierte Altenpflegerin

Examinierte Altenpflegerin mit 15 Jahren Erfahrung in der ambulanten Pflege. Schwerpunkt: Demenz, Mobilität und Alltag mit Pflegebedürftigen.

  • Demenz-Pflege und Verhalten bei kognitiven Einschränkungen
  • Mobilität, Transfer und Sturz-Prävention
  • Pflege nach Schlaganfall und in der Reha-Phase
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