Was zeigt der Rentenpunkte-Rechner?
Der Rechner schätzt, wie viel Rente Ihnen die Pflege eines Angehörigen später bringt. Er zeigt die Beiträge, die die Pflegekasse für Sie an die Rentenversicherung zahlt, die daraus entstehenden Rentenpunkte und den Betrag, um den Ihre monatliche Rente steigt. 2026 zahlt die Pflegekasse dafür zwischen 139,04 und 735,63 € im Monat. Ein Jahr Pflege ergibt 0,17 bis 0,91 Rentenpunkte, also 7,34 bis 38,85 € mehr Rente im Monat.
Wie viel es genau ist, hängt von zwei Dingen ab: vom Pflegegrad und davon, ob die gepflegte Person nur Pflegegeld, nur Pflegesachleistungen eines Pflegedienstes oder eine Kombination aus beidem bekommt. Wie Pflegegeld und Sachleistung bei der Kombinationsleistung verrechnet werden, erklärt der Beitrag Pflegesachleistung und Kombinationsleistung 2026.
Tabelle 2026: Beitrag und Rente nach Pflegegrad
Die Werte gelten für eine Pflegeperson, wenn der Beitrag nicht auf mehrere Personen aufgeteilt wird.
| Pflegegrad | Leistung | Beitrag pro Monat | Rentenpunkte pro Jahr | Rente pro Monat je Pflegejahr |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | Pflegegeld | 198,62 € | 0,2467 | 10,49 € |
| Pflegegrad 2 | Kombination | 168,83 € | 0,2097 | 8,92 € |
| Pflegegrad 2 | Sachleistung | 139,04 € | 0,1727 | 7,34 € |
| Pflegegrad 3 | Pflegegeld | 316,32 € | 0,3929 | 16,71 € |
| Pflegegrad 3 | Kombination | 268,87 € | 0,3339 | 14,20 € |
| Pflegegrad 3 | Sachleistung | 221,43 € | 0,2750 | 11,69 € |
| Pflegegrad 4 | Pflegegeld | 514,94 € | 0,6396 | 27,20 € |
| Pflegegrad 4 | Kombination | 437,70 € | 0,5436 | 23,11 € |
| Pflegegrad 4 | Sachleistung | 360,46 € | 0,4477 | 19,04 € |
| Pflegegrad 5 | Pflegegeld | 735,63 € | 0,9137 | 38,85 € |
| Pflegegrad 5 | Kombination | 625,29 € | 0,7766 | 33,02 € |
| Pflegegrad 5 | Sachleistung | 514,94 € | 0,6396 | 27,20 € |
Rechnung mit der Bezugsgröße 2026 (3.955 €), dem vorläufigen Durchschnittsentgelt 2026 (51.944 €) und dem Rentenwert ab 1. Juli 2026 (42,52 €).
So rechnet der Rechner
Die Pflegekasse zahlt Beiträge auf eine fiktive Einnahme. Sie richtet sich nach der Bezugsgröße und einem Prozentsatz, der vom Pflegegrad abhängt (§ 166 Abs. 2 SGB VI). Bei reinem Pflegegeld zählt der volle Prozentsatz, bei der Kombinationsleistung 85 Prozent davon, bei reinen Sachleistungen 70 Prozent. Der Rechner nimmt die Werte aus der Tabelle und rechnet so:
- Beiträge insgesamt = Beitrag pro Monat × Pflegemonate × Ihr Anteil
- Rentenpunkte = Rentenpunkte pro Jahr × (Pflegemonate ÷ 12) × Ihr Anteil
- Mehr Rente pro Monat = Rente je Pflegejahr × (Pflegemonate ÷ 12) × Ihr Anteil
Die Werte pro Jahr stammen aus diesem Weg: Bezugsgröße × Prozentsatz ergibt die beitragspflichtige Einnahme. Diese mal 12 und geteilt durch das Durchschnittsentgelt ergibt die Rentenpunkte pro Jahr. Die Punkte mal Rentenwert ergeben die Monatsrente. Bei Pflegegrad 4 mit Pflegegeld sind das 2.768,50 € beitragspflichtige Einnahme, 0,6396 Punkte und 27,20 € Rente je Pflegejahr.
Der Rechner rechnet längere Zeiträume mit den Werten 2026 hoch. Tatsächlich werden Bezugsgröße, Durchschnittsentgelt und Rentenwert jedes Jahr neu festgesetzt. Das Ergebnis ist deshalb eine Orientierung in heutigen Werten.
Beispiel
Sie pflegen Ihre Mutter mit Pflegegrad 3 gemeinsam mit Ihrem Bruder, drei Jahre lang. Ihre Mutter bezieht nur Pflegegeld. Der Medizinische Dienst stellt fest, dass Sie beide je die Hälfte der Pflege übernehmen, und jeder von Ihnen pflegt mehr als 10 Stunden pro Woche.
- Beiträge für Sie: 316,32 € × 36 Monate × 50 % = 5.693,76 €
- Rentenpunkte: 0,3929 × 3 × 50 % = 0,5894
- Mehr Rente: 16,71 € × 3 × 50 % = 25,07 € im Monat
Ihr Bruder erwirbt denselben Betrag. Pflegen Sie allein, verdoppelt sich Ihr Wert.
Mehrere Pflegepersonen: so wird geteilt
Pflegen Sie gemeinsam mit Geschwistern oder dem Partner, wird der Beitrag nach dem Anteil an der Pflege aufgeteilt (§ 44 SGB XI). Den Anteil ermittelt der Medizinische Dienst. Wer selbst nicht auf 10 Stunden pro Woche kommt, bekommt keine eigenen Beiträge. Wählen Sie im Rechner die Zahl der Pflegepersonen, setzt er zunächst gleiche Anteile ein. Kennen Sie Ihren Anteil, tragen Sie ihn direkt ein. Pflegen Sie zwei Menschen, etwa beide Eltern, rechnet die Kasse für jede gepflegte Person getrennt.
Pflegende Rentner: was sich 2027 ändern soll
Wer vor der Regelaltersgrenze eine Altersrente bezieht, bleibt versichert. Nach der Regelaltersgrenze geht es bisher nur mit einer Teilrente, laut Deutscher Rentenversicherung reichen 99,99 Prozent der Vollrente. Nach dem Kabinettsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz vom 30. September 2026 sollen Pflegekassen ab 2027 für Altersrentner nur noch bis zum Ende des Monats Beiträge zahlen, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Den Stand finden Sie im Beitrag Pflegereform 2027.
So kommen die Beiträge auf Ihr Rentenkonto
Einen Rentenantrag brauchen Sie nicht. Die Pflegekasse stellt die Versicherungspflicht fest und meldet die Beiträge. Dafür füllen Sie den „Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen“ aus. Prüfen Sie später Ihren Rentenverlauf. Fehlen frühere Pflegejahre, fragen Sie bei der Pflegekasse nach. Wer berufstätig ist und eine Auszeit für die Pflege plant, findet die Regeln im Beitrag Pflegezeit und Familienpflegezeit 2026.