Rentenpunkte-Rechner, Stand 2026

Rentenpunkte-Rechner Pflege 2026: Wie viel Rente bringt Ihre Pflege?

Wer einen Angehörigen ab Pflegegrad 2 zu Hause pflegt, bekommt von der Pflegekasse Rentenbeiträge. Ein Jahr Pflege bringt 2026 zwischen 7,34 und 38,85 € mehr Rente im Monat. Der Rechner zeigt Ihren Wert nach Pflegegrad, Leistungsart und Dauer.

Ihre Angaben

Pflegegrad der gepflegten Person

Rentenbeiträge gibt es ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse keine.

Welche Leistung bezieht die gepflegte Person?
Wie lange pflegen Sie?

Bisherige oder geplante Pflegedauer.

Pflegen mehrere Personen? (optional)

Pflegen mehrere Angehörige, teilt die Kasse den Beitrag nach dem Anteil an der Pflege auf. Den Anteil ermittelt der Medizinische Dienst. Jede Person muss selbst die Voraussetzungen erfüllen.

Voraussetzungen für Rentenbeiträge

  • Die gepflegte Person hat Pflegegrad 2 oder höher.
  • Sie pflegen mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage.
  • Die Pflege findet zu Hause statt, nicht im Pflegeheim.
  • Sie pflegen nicht erwerbsmäßig, also als Angehörige, Freundin oder Nachbar.
  • Sie arbeiten regelmäßig höchstens 30 Stunden pro Woche daneben.
  • Pflegende Rentner: Nach dem Kabinettsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz sollen Pflegekassen ab 2027 für Altersrentner nur noch bis zum Monat Beiträge zahlen, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird. Das ist nur ein Entwurf, noch nicht beschlossen.

Was zeigt der Rentenpunkte-Rechner?

Der Rechner schätzt, wie viel Rente Ihnen die Pflege eines Angehörigen später bringt. Er zeigt die Beiträge, die die Pflegekasse für Sie an die Rentenversicherung zahlt, die daraus entstehenden Rentenpunkte und den Betrag, um den Ihre monatliche Rente steigt. 2026 zahlt die Pflegekasse dafür zwischen 139,04 und 735,63 € im Monat. Ein Jahr Pflege ergibt 0,17 bis 0,91 Rentenpunkte, also 7,34 bis 38,85 € mehr Rente im Monat.

Wie viel es genau ist, hängt von zwei Dingen ab: vom Pflegegrad und davon, ob die gepflegte Person nur Pflegegeld, nur Pflegesachleistungen eines Pflegedienstes oder eine Kombination aus beidem bekommt. Wie Pflegegeld und Sachleistung bei der Kombinationsleistung verrechnet werden, erklärt der Beitrag Pflegesachleistung und Kombinationsleistung 2026.

Tabelle 2026: Beitrag und Rente nach Pflegegrad

Die Werte gelten für eine Pflegeperson, wenn der Beitrag nicht auf mehrere Personen aufgeteilt wird.

Rentenbeiträge der Pflegekasse und Rente je Pflegejahr, Stand 2026
PflegegradLeistungBeitrag pro MonatRentenpunkte pro JahrRente pro Monat je Pflegejahr
Pflegegrad 2 Pflegegeld 198,62 € 0,2467 10,49 €
Pflegegrad 2 Kombination 168,83 € 0,2097 8,92 €
Pflegegrad 2 Sachleistung 139,04 € 0,1727 7,34 €
Pflegegrad 3 Pflegegeld 316,32 € 0,3929 16,71 €
Pflegegrad 3 Kombination 268,87 € 0,3339 14,20 €
Pflegegrad 3 Sachleistung 221,43 € 0,2750 11,69 €
Pflegegrad 4 Pflegegeld 514,94 € 0,6396 27,20 €
Pflegegrad 4 Kombination 437,70 € 0,5436 23,11 €
Pflegegrad 4 Sachleistung 360,46 € 0,4477 19,04 €
Pflegegrad 5 Pflegegeld 735,63 € 0,9137 38,85 €
Pflegegrad 5 Kombination 625,29 € 0,7766 33,02 €
Pflegegrad 5 Sachleistung 514,94 € 0,6396 27,20 €

Rechnung mit der Bezugsgröße 2026 (3.955 €), dem vorläufigen Durchschnittsentgelt 2026 (51.944 €) und dem Rentenwert ab 1. Juli 2026 (42,52 €).

So rechnet der Rechner

Die Pflegekasse zahlt Beiträge auf eine fiktive Einnahme. Sie richtet sich nach der Bezugsgröße und einem Prozentsatz, der vom Pflegegrad abhängt (§ 166 Abs. 2 SGB VI). Bei reinem Pflegegeld zählt der volle Prozentsatz, bei der Kombinationsleistung 85 Prozent davon, bei reinen Sachleistungen 70 Prozent. Der Rechner nimmt die Werte aus der Tabelle und rechnet so:

  • Beiträge insgesamt = Beitrag pro Monat × Pflegemonate × Ihr Anteil
  • Rentenpunkte = Rentenpunkte pro Jahr × (Pflegemonate ÷ 12) × Ihr Anteil
  • Mehr Rente pro Monat = Rente je Pflegejahr × (Pflegemonate ÷ 12) × Ihr Anteil

Die Werte pro Jahr stammen aus diesem Weg: Bezugsgröße × Prozentsatz ergibt die beitragspflichtige Einnahme. Diese mal 12 und geteilt durch das Durchschnittsentgelt ergibt die Rentenpunkte pro Jahr. Die Punkte mal Rentenwert ergeben die Monatsrente. Bei Pflegegrad 4 mit Pflegegeld sind das 2.768,50 € beitragspflichtige Einnahme, 0,6396 Punkte und 27,20 € Rente je Pflegejahr.

Der Rechner rechnet längere Zeiträume mit den Werten 2026 hoch. Tatsächlich werden Bezugsgröße, Durchschnittsentgelt und Rentenwert jedes Jahr neu festgesetzt. Das Ergebnis ist deshalb eine Orientierung in heutigen Werten.

Beispiel

Sie pflegen Ihre Mutter mit Pflegegrad 3 gemeinsam mit Ihrem Bruder, drei Jahre lang. Ihre Mutter bezieht nur Pflegegeld. Der Medizinische Dienst stellt fest, dass Sie beide je die Hälfte der Pflege übernehmen, und jeder von Ihnen pflegt mehr als 10 Stunden pro Woche.

  • Beiträge für Sie: 316,32 € × 36 Monate × 50 % = 5.693,76 €
  • Rentenpunkte: 0,3929 × 3 × 50 % = 0,5894
  • Mehr Rente: 16,71 € × 3 × 50 % = 25,07 € im Monat

Ihr Bruder erwirbt denselben Betrag. Pflegen Sie allein, verdoppelt sich Ihr Wert.

Mehrere Pflegepersonen: so wird geteilt

Pflegen Sie gemeinsam mit Geschwistern oder dem Partner, wird der Beitrag nach dem Anteil an der Pflege aufgeteilt (§ 44 SGB XI). Den Anteil ermittelt der Medizinische Dienst. Wer selbst nicht auf 10 Stunden pro Woche kommt, bekommt keine eigenen Beiträge. Wählen Sie im Rechner die Zahl der Pflegepersonen, setzt er zunächst gleiche Anteile ein. Kennen Sie Ihren Anteil, tragen Sie ihn direkt ein. Pflegen Sie zwei Menschen, etwa beide Eltern, rechnet die Kasse für jede gepflegte Person getrennt.

Pflegende Rentner: was sich 2027 ändern soll

Wer vor der Regelaltersgrenze eine Altersrente bezieht, bleibt versichert. Nach der Regelaltersgrenze geht es bisher nur mit einer Teilrente, laut Deutscher Rentenversicherung reichen 99,99 Prozent der Vollrente. Nach dem Kabinettsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz vom 30. September 2026 sollen Pflegekassen ab 2027 für Altersrentner nur noch bis zum Ende des Monats Beiträge zahlen, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Den Stand finden Sie im Beitrag Pflegereform 2027.

So kommen die Beiträge auf Ihr Rentenkonto

Einen Rentenantrag brauchen Sie nicht. Die Pflegekasse stellt die Versicherungspflicht fest und meldet die Beiträge. Dafür füllen Sie den „Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen“ aus. Prüfen Sie später Ihren Rentenverlauf. Fehlen frühere Pflegejahre, fragen Sie bei der Pflegekasse nach. Wer berufstätig ist und eine Auszeit für die Pflege plant, findet die Regeln im Beitrag Pflegezeit und Familienpflegezeit 2026.

Häufige Fragen

Wie viel Rente bringt ein Jahr Pflege 2026?

Ein Jahr Pflege bringt 2026 zwischen 7,34 und 38,85 € mehr Rente im Monat, also 0,17 bis 0,91 Rentenpunkte. Der Höchstwert gilt bei Pflegegrad 5 mit reinem Pflegegeld, der niedrigste bei Pflegegrad 2 mit reinen Sachleistungen. Grundlage ist der Rentenwert ab 1. Juli 2026 von 42,52 €.

Wie viel zahlt die Pflegekasse in die Rentenversicherung?

Die Pflegekasse zahlt 2026 je nach Pflegegrad und Leistungsart zwischen 139,04 und 735,63 € im Monat an die Rentenversicherung. Das Geld landet nicht auf Ihrem Konto, sondern erhöht Ihre spätere Rente.

Warum bringt Pflegegeld mehr Rentenpunkte als ein Pflegedienst?

Das Gesetz geht davon aus, dass Angehörige mehr selbst pflegen, wenn kein Pflegedienst kommt. Bei reinem Pflegegeld zählt deshalb der volle Prozentsatz, bei der Kombinationsleistung 85 Prozent und bei reinen Sachleistungen 70 Prozent davon (§ 166 Abs. 2 SGB VI).

Was passiert, wenn mehrere Angehörige gemeinsam pflegen?

Dann wird der Beitrag nach dem Anteil an der Pflege aufgeteilt. Den Anteil ermittelt der Medizinische Dienst. Jede Pflegeperson muss die Voraussetzungen selbst erfüllen, also selbst mindestens 10 Stunden pro Woche an regelmäßig mindestens 2 Tagen pflegen.

Muss ich die Rentenpunkte für die Pflege beantragen?

Einen Rentenantrag brauchen Sie nicht. Die Pflegekasse stellt die Versicherungspflicht fest und meldet die Beiträge an die Rentenversicherung. Dafür füllen Sie den Fragebogen der Pflegekasse für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen aus. Kam keiner, fordern Sie ihn an.

Bekomme ich als Rentnerin oder Rentner noch Rentenpunkte für Pflege?

Vor der Regelaltersgrenze ja, auch mit vorgezogener Altersrente. Danach bisher nur mit einer Teilrente, laut Deutscher Rentenversicherung reichen 99,99 Prozent der Vollrente. Nach dem Kabinettsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz soll diese Möglichkeit ab 2027 wegfallen. Beschlossen ist das noch nicht.

Laufen die Beiträge weiter, wenn ich Urlaub mache?

Ja. Springt während Ihres Urlaubs eine Ersatzpflege ein, laufen die Rentenbeiträge bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr weiter (§ 34 Abs. 3 SGB XI), auch wenn die Ersatzpflege über die Verhinderungspflege bezahlt wird.

Pflegen, ohne selbst auszubrennen

Rentenpunkte sichern Ihre Zukunft. Im Alltag brauchen Sie vor allem Entlastung. Eine 24-Stunden-Betreuung von Omelia kostet 2.699 bis 3.399 € für 30 Tage, je nach Deutschkenntnissen, dazu Kost und Logis für die Betreuungskraft. Das Pflegegeld der gepflegten Person können Sie dafür einsetzen. Pflegen Sie selbst weiter mindestens 10 Stunden pro Woche, bleiben Ihre Rentenbeiträge bestehen.

Ihren Eigenanteil rechnen Sie im Kostenrechner aus.

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