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Finanzielles & Förderungen ~10 Min. Lesezeit

Pflegereform 2027: Was sich ändern soll — und was das für Ihre Familie bedeutet

Höherer Beitrag, neues Entlastungsbudget statt getrenntem Pflegegeld: Was die Pflegereform 2027 (PNOG) plant — Stand Referentenentwurf, noch nicht beschlossen. Überblick 2026.

Zum 1. Januar 2027 soll sich in der Pflegeversicherung einiges ändern — beim Beitrag, vor allem aber bei den Geldleistungen. Viele Familien sind verunsichert: Wird das Pflegegeld gekürzt? Wird alles teurer? Dieser Beitrag ordnet ein, was konkret geplant ist — und trennt Fakten von Schlagzeilen.

Wichtig vorab: Die Reform 2027 (Arbeitstitel PNOG — Pflegeneuordnungs­gesetz) liegt bislang als Referentenentwurf vor. Sie ist noch nicht beschlossen; Zahlen und Details können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern. Stand dieses Beitrags: September 2026. Wir aktualisieren ihn, sobald das Gesetz verabschiedet ist.

Kurz gesagt

  • Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung soll zum 1.1.2027 von 3,4 % auf 3,6 % steigen (Kinderlose: Zuschlag von 0,6 auf 0,7 Prozentpunkte).
  • Pflegegeld, Pflegesachleistung, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie der Entlastungsbetrag sollen zu einem flexibleren Budget-System zusammengeführt werden (Stichwort Entlastungsbudget).
  • Für Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag von 131 € entfallen.
  • Ab 2028 sollen die Leistungsbeträge jährlich automatisch an die Inflation angepasst werden.
  • Hintergrund: ein erwartetes Defizit von rund 7,6 Mrd. € für 2027 soll geschlossen werden.
  • Alles noch Entwurf — nicht beschlossen. Nichts überstürzen, aber informiert bleiben.

Warum überhaupt eine Reform?

Die soziale Pflegeversicherung steht finanziell unter Druck: Für 2027 wird ein Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro erwartet. Die geplante Reform setzt deshalb an zwei Hebeln an — sie will Einnahmen erhöhen (höherer Beitrag) und Ausgaben steuern (Umbau der Leistungen). Ziel ist laut Entwurf, das System bis 2030 zu stabilisieren.

1. Höherer Beitragssatz ab 1.1.2027

Der allgemeine Beitragssatz soll von 3,4 % auf 3,6 % des beitragspflichtigen Einkommens steigen. Für Menschen ohne Kinder soll der Zuschlag von 0,6 auf 0,7 Prozentpunkte angehoben werden. Zusätzlich ist im Gespräch, bei Minijobs einen Arbeitgeberbeitrag zur Pflegeversicherung einzuführen.

Für einen durchschnittlichen Haushalt bedeutet das einige Euro mehr pro Monat — spürbar, aber nicht dramatisch. Die genaue Belastung hängt vom Einkommen ab.

2. Der große Umbau: das „Entlastungsbudget”

Der wichtigste — und meistdiskutierte — Punkt: Die heute getrennten Töpfe sollen zusammengelegt werden. Bisher gibt es nebeneinander:

  • Pflegegeld (bei Pflege durch Angehörige),
  • Pflegesachleistung (bei ambulantem Pflegedienst),
  • Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege (seit 2025 bereits ein gemeinsamer Jahresbetrag),
  • den Entlastungsbetrag (125 €/Monat).

Künftig sollen diese Leistungen in ein einheitliches, flexibel abrufbares Budget überführt werden. Der Gedanke dahinter: Familien sollen freier entscheiden können, wofür sie das Geld einsetzen — statt starr an einzelne Töpfe gebunden zu sein.

Warum die Aufregung um eine „Pflegegeld-Kürzung”? Weil beim Zusammenlegen von Töpfen entscheidend ist, wie hoch das Gesamtbudget am Ende ausfällt. Solange die konkreten Beträge nicht final beschlossen sind, lässt sich nicht seriös sagen, ob eine bestimmte Familie mehr, gleich viel oder weniger erhält. Genau deshalb gilt: abwarten, was beschlossen wird — und dann rechnen. Wir liefern die konkreten Zahlen nach, sobald sie feststehen.

3. Wegfall des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1

Für Pflegegrad 1 soll der monatliche Entlastungsbetrag von 131 € nach dem Entwurf entfallen. Das wäre für viele Menschen mit dem niedrigsten Pflegegrad eine spürbare Einschränkung — auch dieser Punkt ist im Verfahren aber noch umstritten.

4. Ab 2028: automatische Anpassung an die Inflation

Ein positiver Punkt für die Zukunft: Die Leistungsbeträge sollen ab 2028 jährlich automatisch an die Kerninflationsrate angepasst werden. Bisher wurden die Beträge nur unregelmäßig per Gesetz erhöht — eine feste Dynamisierung würde verhindern, dass die Leistungen real immer weiter an Wert verlieren.

Was bedeutet das für die 24-Stunden-Pflege zu Hause?

Für Familien, die eine 24-Stunden-Betreuung organisieren, ist die gute Nachricht: Am Grundprinzip ändert sich nichts. Pflegegeld bzw. das künftige Budget, Verhinderungspflege und der Entlastungsbetrag lassen sich weiterhin zur Finanzierung einer Betreuungskraft einsetzen.

Ein flexibleres Budget könnte die Kombination sogar erleichtern — etwa wenn sich Mittel freier zwischen Betreuung zu Hause, Verhinderungspflege und ergänzenden Diensten verschieben lassen. Entscheidend bleibt die Gesamthöhe, die noch offen ist. Wie sich Leistungen heute schon optimal kombinieren lassen, zeigt unser Förderungs-Überblick.

Was Sie jetzt konkret tun können

  1. Ruhe bewahren. Noch ist nichts beschlossen — überstürzte Entscheidungen sind nicht nötig.
  2. Pflegegrad sichern. Wer Anspruch auf einen (höheren) Pflegegrad hat, sollte ihn jetzt beantragen — die MD-Begutachtung erfolgt nach heutigem Recht.
  3. Leistungen 2026 ausschöpfen. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, die noch nicht genutzt wurden, verfallen zum Jahresende teils — prüfen Sie Ihre Ansprüche.
  4. Informiert bleiben. Sobald das Gesetz beschlossen ist, rechnen wir die konkreten Auswirkungen für Ihre Situation durch. Eine kostenlose Beratung ist jederzeit möglich.

Häufige Fragen

Ist die Pflegereform 2027 schon beschlossen?

Nein. Sie liegt als Referentenentwurf vor und muss das Gesetzgebungsverfahren noch durchlaufen. Details und Beträge können sich ändern. Ein Inkrafttreten überwiegend zum 1. Januar 2027 ist geplant, aber nicht garantiert.

Wird das Pflegegeld 2027 gekürzt?

Das lässt sich noch nicht seriös beantworten. Geplant ist eine Zusammenlegung von Pflegegeld und weiteren Leistungen zu einem flexiblen Budget. Ob das für eine konkrete Familie mehr oder weniger bedeutet, hängt von der final beschlossenen Budgethöhe ab. Wir aktualisieren diesen Beitrag mit den konkreten Zahlen, sobald sie feststehen.

Um wie viel steigt der Beitrag?

Der allgemeine Beitragssatz soll von 3,4 % auf 3,6 % steigen, der Zuschlag für Kinderlose von 0,6 auf 0,7 Prozentpunkte — jeweils geplant zum 1.1.2027.

Ändert sich etwas für Pflegegrad 1?

Nach dem Entwurf soll der Entlastungsbetrag von 131 € für Pflegegrad 1 entfallen. Auch das ist noch nicht endgültig.

Kann ich weiterhin eine 24-Stunden-Betreuung über die Pflegekasse mitfinanzieren?

Ja. Am Grundsatz ändert sich nichts — Pflegegeld bzw. künftiges Budget, Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag bleiben zur Finanzierung einsetzbar. Ein flexibleres Budget könnte die Kombination künftig sogar vereinfachen.

Quellen

  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG) — Referentenentwurf zur Pflegereform (PNOG) und PUEG
  • vdek / Techniker Krankenkasse (TK) — Überblick Pflegereform 2027
  • IKK classic, Apotheken-Umschau — Einordnungen zum Reformentwurf 2027

Stand: September 2026. Dieser Beitrag beschreibt einen Gesetzentwurf, kein geltendes Recht, und ersetzt keine individuelle Beratung. Wir aktualisieren ihn nach der Verabschiedung.

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Geschrieben von

Anna Schmidt

Pflegeberaterin · Recht & Finanzen

Spezialisiert auf Pflegegrad-Anträge, Pflegekassen-Leistungen 2026 und rechtssichere Beschäftigung von Betreuungskräften.

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