Wenn Ihre Mutter ins Pflegeheim zieht, kommt mit der ersten Rechnung oft der Schreck: Die Pflegekasse zahlt einen festen Betrag, den Rest trägt die Familie. Eine private Pflegezusatzversicherung soll diese Lücke verkleinern. Ob sie sich lohnt, hängt aber weniger vom Produkt ab als von Ihrer Lage: Alter, Rente, Vermögen und der Frage, ob Sie die Beiträge über Jahrzehnte zahlen können, auch wenn sie steigen.
Dieser Beitrag ordnet die Versicherungsformen und den Pflege-Bahr neutral ein, gestützt auf Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest, BaFin und die Gesetze. Eine Tarifempfehlung gibt er nicht.
Auf einen Blick
- Die Lücke ist real: Im Pflegeheim zahlen Bewohner laut vdek im ersten Jahr im Schnitt 3.364 € im Monat selbst (Stand Juli 2026).
- Drei Formen: Pflegetagegeld (am häufigsten), Pflegekosten- und Pflegerentenversicherung. Die beiden letzten werden laut Stiftung Warentest nur noch vereinzelt angeboten.
- Nicht vorrangig: Laut Verbraucherzentrale empfiehlt sich bis etwa 50 Jahre meist noch keine Pflegezusatzversicherung. Privathaftpflicht, Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge gehen vor.
- Beiträge steigen: Versicherer dürfen bei dauerhaft höheren Leistungsausgaben anpassen (§ 203 VVG), auch in laufenden Verträgen.
- Kündigung kostet: Bei Tagegeld und Pflegekosten sind die eingezahlten Beiträge dann verloren.
- Pflege-Bahr: 5 € Zulage im Monat, keine Gesundheitsprüfung, aber oft nur rund 600 € in Pflegegrad 5 und fünf Jahre Wartezeit.
- Steuer: Beiträge sind Sonderausgaben, wirken sich aber oft nicht aus. Pflegetagegeld und Pflegekostenerstattung sind steuerfrei.
Wie groß ist die Lücke 2026?
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Teilleistungsversicherung: Sie zahlt feste Beträge, keine vollen Kosten. Am deutlichsten zeigt sich die Lücke im Heim, zu Hause hängt sie stark davon ab, wer pflegt.
Im Pflegeheim. Der vdek hat zum 1. Juli 2026 bundesweit durchschnittlich 3.364 € Eigenanteil im ersten Aufenthaltsjahr ermittelt, 256 € mehr als im Vorjahr. Am niedrigsten ist der Betrag in Sachsen-Anhalt mit 2.891 €, am höchsten in Bremen mit 3.761 €. Mit längerer Aufenthaltsdauer steigen die Zuschüsse der Pflegekasse (§ 43c SGB XI), der Eigenanteil sinkt im Bundesschnitt auf 3.051 € ab dem zweiten, 2.633 € ab dem dritten und 2.111 € ab dem vierten Jahr. Ohne diese Zuschüsse wären es 3.677 €. Mehr dazu im Beitrag Pflegekosten nach Bundesland.
Zu Hause. Laut Verbraucherzentrale werden 86 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt, davon rund 63 Prozent überwiegend allein durch Angehörige oder Laien. Dann fallen keine Kosten für professionelle Pflege an. Wer einen Pflegedienst bezahlt, hat eine Lücke, die sich nur im Einzelfall beziffern lässt. Die Leistungen der Kasse 2026, etwa 347 € Pflegegeld in Pflegegrad 2 oder 990 € in Pflegegrad 5, finden Sie in der Übersicht der Pflegekassen-Leistungen.
Wer am Ende zahlt. Das Sozialamt hilft laut Verbraucherzentrale erst, wenn Rente und verwertbares Vermögen nicht reichen. Kinder werden für den Elternunterhalt erst bei einem Jahresgesamteinkommen von mehr als 100.000 € herangezogen (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Details in den Beiträgen Hilfe zur Pflege vom Sozialamt und Elternunterhalt bei Pflege.
Die drei Arten der Pflegezusatzversicherung
Das Gesetz kennt zwei Formen der privaten Pflegeversicherung: Die Pflegekostenversicherung erstattet Aufwendungen, die Pflegetagegeldversicherung zahlt ein vereinbartes Tagegeld (§ 192 Abs. 6 VVG). Als dritte Form gibt es die Pflegerentenversicherung, die als Lebens- oder Rentenversicherung läuft.
Pflegetagegeld. Die häufigste Form. Das Geld steht Ihnen frei zur Verfügung, egal ob Sie im Heim, vom Pflegedienst oder von Angehörigen gepflegt werden. Den vollen Tagessatz zahlen viele Versicherer erst in Pflegegrad 5, manche in Pflegegrad 4. In den niedrigeren Graden gibt es nur einen Teil. Laut Verbraucherzentrale kostet 50-Jährige 2026 ein Vertrag mit 50 € Tagegeld in Pflegegrad 5, gleichen Leistungen im Heim ab Pflegegrad 2 und Beitragsbefreiung zwischen 70 und 160 € im Monat.
Pflegekostenversicherung. Sie erstattet nachgewiesene Pflegekosten, oft nur für Leistungen aus dem Katalog der gesetzlichen Pflegeversicherung und erst, nachdem die Pflegekasse gezahlt hat. Unterkunft und Verpflegung im Heim übernehmen nur wenige Versicherer. In Pflegegrad 1 gibt es häufig nichts, eine Beitragsbefreiung ist meist nicht vorgesehen. Für 50-Jährige liegen die Beiträge 2026 laut Verbraucherzentrale zwischen 20 und 130 € im Monat.
Pflegerentenversicherung. Beitrag und Leistung werden bei Vertragsbeginn festgeschrieben, sie ist in der Regel beitragsstabil. Dafür kostet sie etwa zwei- bis dreimal so viel wie die anderen Formen. Die volle Rente gibt es meist erst ab Pflegegrad 4 oder 5. Bei Kündigung gehen die Einzahlungen nicht vollständig verloren. Wie Pflegerenten versteuert werden, klären Sie im Einzelfall.
Pflegerenten- und Pflegekostentarife gibt es laut Stiftung Warentest (Mai 2026) nur noch vereinzelt.

Lohnt sich eine Pflegezusatzversicherung? Was neutrale Stellen sagen
Weder Verbraucherzentrale noch Stiftung Warentest raten pauschal zu einer Pflegezusatzversicherung. Beide sagen: Zuerst den eigenen Bedarf prüfen. Abschließen sollte nur, wer die Beiträge dauerhaft tragen kann.
Verbraucherzentrale. Für Menschen bis etwa 50 Jahre empfiehlt sich meist noch keine Pflegezusatzversicherung, weil sich mit Kindern, Jobwechsel, Heirat oder Scheidung noch zu viel ändern kann. Wer genug Vermögen oder ausreichende Renten hat, kann auf den Abschluss verzichten. Existenzielle Risiken wie Privathaftpflicht und bei Berufstätigen die Berufsunfähigkeit gehen vor, ebenso die Altersvorsorge.
Stiftung Warentest. Eine Pflegezusatzversicherung ist nicht vorrangig. Ob sie sinnvoll ist, hängt vom Alter und den Konditionen beim Abschluss ab und davon, ob die Beiträge auch dann noch bezahlbar sind, wenn sie stark steigen. Für viele Menschen dürfte es laut Warentest die bessere Lösung sein, Geld auf andere Weise für die eigene Pflege zurückzulegen.
BaFin. Eine Zusatzversicherung kann die Lücke schließen, die Leistungen unterscheiden sich aber je nach Tarif deutlich.
Ein niedriger Einstiegsbeitrag in jungen Jahren sagt nichts darüber, wie hoch der Beitrag in 20 oder 30 Jahren sein wird.
Beitragserhöhungen: warum die Beiträge steigen
Die Beiträge von Pflegetagegeld- und Pflegekostenversicherungen steigen erfahrungsgemäß, und zwar unabhängig davon, wie früh Sie abgeschlossen haben. Das Gesetz erlaubt Anpassungen in laufenden Verträgen.
Ändern sich die Rechnungsgrundlagen dauerhaft, also die Leistungsausgaben oder die Sterbewahrscheinlichkeiten, darf der Versicherer den Beitrag neu festsetzen (§ 203 Abs. 2 VVG). Ein unabhängiger Treuhänder muss die Berechnung prüfen und zustimmen. Die BaFin genehmigt Erhöhungen nicht. Sie können sie aber einschalten, damit sie prüft, ob der Versicherer die gesetzlichen Vorgaben eingehalten hat, oder vor Gericht gehen.
Ein Beispiel von Stiftung Warentest. Bei einem Leser stieg der Beitrag zwischen 2013 und 2026 von 77 € auf 218 € im Monat, er hat sich also fast verdreifacht. Er kündigte. Das eingezahlte Geld, in seinem Fall mehr als 16.000 €, war damit verloren.
Dynamik. Bei vielen Tarifen steigt die vereinbarte Leistung automatisch, wenn Sie nicht widersprechen. Dann steigt auch der Beitrag. Die Verbraucherzentrale rät, die Dynamik ab einem höheren Alter eher zu stoppen.
Wenn Sie die Beiträge nicht mehr zahlen können
Kündigen Sie nicht vorschnell. Bei Tagegeld- und Pflegekostenversicherungen sind die eingezahlten Beiträge mit der Kündigung weg, Sie stehen dann ohne Schutz da.
Stiftung Warentest rät, zuerst beim Versicherer zu fragen, ob sich die Leistung maßvoll reduzieren lässt oder ob ein Wechsel in einen günstigeren Tarif mit weniger Leistung möglich ist. Für Krankenversicherungen mit Alterungsrückstellung regelt § 204 VVG ein Tarifwechselrecht beim selben Versicherer. Ob Ihr Pflegetarif darunter fällt, hängt vom Tarif ab, fragen Sie konkret nach.
Von den drei Formen lässt sich nur die Pflegerentenversicherung kündigen, ohne dass sämtliche Einzahlungen verloren gehen. Beim Pflege-Bahr gibt es eine Sonderregel bei Hilfebedürftigkeit, mehr dazu im nächsten Abschnitt.
Pflege-Bahr: die staatlich geförderte Variante
Der Pflege-Bahr ist ein Pflegetagegeldtarif mit staatlicher Zulage von 5 € im Monat, also 60 € im Jahr (§ 127 SGB XI). Er steht ohne Gesundheitsprüfung allen Erwachsenen offen, die noch keine Pflegeleistungen beziehen oder bezogen haben, leistet aber meist wenig.
Die Regeln:
- Sie zahlen mindestens 10 € im Monat selbst, die Zulage kommt obendrauf und wird automatisch gutgeschrieben.
- Gefördert wird nur ein Vertrag pro Person.
- Keine Gesundheitsprüfung, keine Risikozuschläge, keine Leistungsausschlüsse. Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.
- Leistung in allen Pflegegraden, in Pflegegrad 5 mindestens 600 € im Monat. Nach den Musterbedingungen gibt es in Pflegegrad 1 mindestens 10 Prozent, in Pflegegrad 2 mindestens 20, in Pflegegrad 3 mindestens 30 und in Pflegegrad 4 mindestens 40 Prozent davon.
- Der Leistungsfall richtet sich nach dem Pflegegrad, den die Pflegekasse feststellt.
- Wartezeit höchstens fünf Jahre. Laut Verbraucherzentrale ist sie in der Praxis stets fünf Jahre lang.
- Wer hilfebedürftig nach SGB II oder XII wird, kann den Vertrag mindestens drei Jahre ruhen lassen, dann ohne Versicherungsschutz, oder binnen drei Monaten nach Eintritt der Hilfebedürftigkeit rückwirkend kündigen.
Wer nicht abschließen kann: Personen unter 18 Jahren und alle, die bereits Leistungen der Pflegeversicherung wegen Pflegebedürftigkeit beziehen oder früher bezogen haben (§ 126 SGB XI). Für Ihren Vater mit Pflegegrad kommt der Pflege-Bahr also nicht mehr in Frage.
Die Nachteile laut Verbraucherzentrale: Ab einem Eintrittsalter über 40 Jahren gibt es in Pflegegrad 5 häufig nur die Mindestleistung von 600 € oder wenig mehr. Der Beitrag läuft auch im Pflegefall weiter. Weil jeder aufgenommen werden muss, dürften die Beiträge stärker steigen. Laut Stiftung Warentest bringt der Pflege-Bahr nur wenig. Für Menschen mit Vorerkrankungen, die anderswo abgelehnt würden, kann er trotzdem eine Möglichkeit sein.
Für wen kommt eine Pflegezusatzversicherung eher in Frage?
Eine Entscheidungshilfe, keine Empfehlung: Aus den Kriterien der Verbraucherzentrale ergibt sich, wann eine Pflegezusatzversicherung eher passt und wann nicht.
Eher in Frage kommt sie, wenn
- Ihre Existenzrisiken (Haftpflicht, Berufsunfähigkeit) und die Altersvorsorge schon abgesichert sind,
- Ihre Rente und Ihr Vermögen eine längere Pflege voraussichtlich nicht tragen würden,
- Sie Vermögen, etwa eine Immobilie, gezielt erhalten oder vererben möchten,
- keine Angehörigen da sind, die einen Teil der Pflege übernehmen könnten,
- Sie sicher sind, den Beitrag auch nach mehreren Erhöhungen über Jahrzehnte zu zahlen.
Eher nicht, wenn
- Sie jünger als etwa 50 sind und sich Familie und Beruf noch stark verändern können,
- ausreichend Vermögen oder Renten vorhanden sind, die im Pflegefall verbraucht werden dürfen,
- das Budget schon heute knapp ist und eine Kündigung nach Jahren wahrscheinlich wäre,
- Sie bereits pflegebedürftig sind (dann ist meist auch kein Abschluss mehr möglich).
Außerhalb des Pflege-Bahr prüft der Versicherer Ihre Gesundheit. Vorerkrankungen können zu Zuschlägen, Ausschlüssen oder einer Ablehnung führen.

Worauf Sie im Vertrag achten
Wenn Sie sich für ein Pflegetagegeld entscheiden, nennt die Verbraucherzentrale klare Prüfpunkte. Am wichtigsten ist, dass der Tarif in den Graden zahlt, die bei Ihnen wahrscheinlich sind.
- Leistung im Heim: Da Heime ab Pflegegrad 2 einen einheitlichen Eigenanteil berechnen, sollte der Tarif stationär ab Pflegegrad 2 gleich viel zahlen.
- Leistung zu Hause: Achten Sie auf ausreichende Summen in den Pflegegraden 1 bis 3. Tarife ohne Leistung bei ambulanter Pflege sind nicht zu empfehlen.
- Leistungsfall: Es sollte reichen, dass die Pflegekasse den Pflegegrad feststellt. Klauseln, nach denen Sie sich zusätzlich von Ärzten des Versicherers untersuchen lassen müssen, nennt die Verbraucherzentrale inakzeptabel.
- Beitragsbefreiung im Pflegefall: Nur ein Teil der Versicherer bietet sie, manche erst in Pflegegrad 5, andere gar nicht.
- Dynamik: Erhöhung ohne neue Gesundheitsprüfung, mit der Möglichkeit, sie im Alter zu stoppen.
Unabhängige Hilfe beim Vergleich bieten die Verbraucherzentralen und Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 GewO, die keine Provision vom Versicherer erhalten. Der letzte Tarifvergleich von Stiftung Warentest stammt aus dem Mai 2023.
Steuer und Sozialhilfe
Beiträge. Pflegezusatzbeiträge zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG). Insgesamt sind je Jahr bis 2.800 € absetzbar, bei Arbeitnehmern, Rentnern mit Zuschuss zur Krankenversicherung und Beihilfeberechtigten bis 1.900 € (§ 10 Abs. 4 EStG). Die Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung schöpfen diese Grenze bei den meisten Erwerbstätigen schon aus. Der Zusatzbeitrag bleibt dann oft ohne Steuerwirkung.
Leistungen. Leistungen aus einer Pflegeversicherung sind steuerfrei (§ 3 Nr. 1a EStG). Das gilt für Pflegetagegeld und Pflegekostenerstattung.
Sozialhilfe. Anrechnungsfrei sind nach § 13 Abs. 5 SGB XI nur die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und gleichwertige Leistungen der privaten Pflichtversicherung. Für Pflegezusatzleistungen haben wir keine ausdrückliche Freistellung gefunden. Beantragt Ihre Mutter später Hilfe zur Pflege, kann das Sozialamt das Tagegeld deshalb grundsätzlich als Einkommen berücksichtigen (§ 82 SGB XII). Klären Sie das im Einzelfall mit dem Sozialamt oder einer Beratungsstelle.
Häufige Fragen
Lohnt sich eine Pflegezusatzversicherung?
Nicht pauschal: Weder Verbraucherzentrale noch Stiftung Warentest raten generell dazu. Laut Verbraucherzentrale können Menschen mit ausreichendem Vermögen oder ausreichenden Renten verzichten. Stiftung Warentest hält den Abschluss für nicht vorrangig und sieht für viele das eigene Sparen als bessere Lösung.
Ab welchem Alter ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll?
Ein festes Alter gibt es nicht. Die Verbraucherzentrale schreibt, dass sich bis etwa 50 Jahre meist noch keine Pflegezusatzversicherung empfiehlt. Haftpflicht, Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge gehen vor.
Bleiben die Beiträge stabil, wenn ich früh abschließe?
Nein. Tagegeld- und Kostentarife dürfen bei dauerhaft höheren Ausgaben angepasst werden (§ 203 VVG), auch bei früh abgeschlossenen Verträgen. Nur Pflegerenten gelten in der Regel als beitragsstabil.
Lohnt sich der Pflege-Bahr?
Eine Möglichkeit ist er vor allem für Menschen, die wegen Vorerkrankungen sonst keinen Vertrag bekommen. Laut Stiftung Warentest bringt er nur wenig. Die Leistung ist oft gering, in Pflegegrad 5 häufig nur rund 600 €, und es gilt eine Wartezeit von fünf Jahren.
Kann man eine Pflegezusatzversicherung für die Eltern abschließen, wenn sie schon pflegebedürftig sind?
In der Regel nicht. Den Pflege-Bahr schließt das Gesetz für Personen aus, die bereits Pflegeleistungen beziehen oder bezogen haben. Andere Tarife verlangen eine Gesundheitsprüfung.
Was passiert mit dem Geld, wenn ich kündige?
Bei Tagegeld- und Pflegekostenversicherungen sind die Einzahlungen verloren. Fragen Sie vorher nach einer geringeren Leistung oder einem günstigeren Tarif. Bei der Pflegerente bleibt ein Rückkaufwert.
Kann ich die Beiträge von der Steuer absetzen?
Grundsätzlich ja, als sonstige Vorsorgeaufwendungen. Weil die Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung die Höchstbeträge von 1.900 € oder 2.800 € oft schon ausfüllen, wirkt sich der Zusatzbeitrag häufig nicht aus.
Persönliche Beratung
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Wo Sie weiterlesen
- Private Pflegeversicherung oder gesetzlich?
- Hilfe zur Pflege vom Sozialamt
- Elternunterhalt bei Pflege 2026
- Pflegeheim oder 24-Stunden-Pflege?
- Pflegegrad und Kosten im Überblick
Quellen
- Verbraucherzentrale: Ist eine Pflegezusatzversicherung eine sinnvolle Absicherung fürs Alter?, Stand 19.05.2026 (verbraucherzentrale.de)
- Stiftung Warentest: Pflegekosten absichern, 14.05.2026 (test.de); Pflegetagegeldversicherungen im Vergleich, Stand Mai 2023 (test.de)
- vdek: Eigenanteile in der stationären Pflege, Juli 2026 (vdek.com)
- BaFin: Kranken- und Pflegeversicherung (bafin.de)
- Bundesgesundheitsministerium: Pflege-Vorsorgeförderung, Stand 5. Januar 2026 (bundesgesundheitsministerium.de)
- VVG §§ 192, 203, 204 (gesetze-im-internet.de); SGB XI §§ 13, 126, 127 (gesetze-im-internet.de); SGB XII §§ 82, 94; EStG §§ 3, 10 (gesetze-im-internet.de); GewO § 34d
Stand: Oktober 2026.