Pflegegeld-Rechner, Stand 2026

Pflegegeld-Rechner 2026: Pflegegeld und Kombileistung.

Pflegegeld gibt es 2026 ab Pflegegrad 2: 347 €, 599 €, 800 € oder 990 € im Monat. Kommt zusätzlich ein Pflegedienst, sinkt es anteilig. Der Rechner zeigt Ihnen sofort, wie viel Pflegegeld bleibt, wie viel Budget für Tagespflege übrig ist und welche weiteren Leistungen Ihnen zustehen. Ohne Anmeldung.

Pflegegrad

Der Pflegegrad laut Bescheid der Pflegekasse.

Pflegedienst (Pflegesachleistung)

Optional: Was rechnet der ambulante Pflegedienst im Monat mit der Pflegekasse ab? Budget bei Ihrem Pflegegrad: 1.497 €.

Tagespflege

Optional: pflegebedingte Kosten der Tages- oder Nachtpflege im Monat. Budget bei Ihrem Pflegegrad: 1.357 €. Die Tagespflege kürzt das Pflegegeld nicht.

Wie viel Pflegegeld gibt es 2026?

Pflegegeld zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2, wenn Angehörige, Freunde oder eine selbst organisierte Betreuung die Pflege zu Hause übernehmen (§ 37 SGB XI). Das Geld geht an die pflegebedürftige Person, sie kann frei darüber verfügen. Die Beträge sind 2026 dieselben wie 2025.

Leistungen der Pflegekasse im Monat, Stand 2026
PflegegradPflegegeldPflegesachleistungTagespflege
1keineskeinekeine
2347 €796 €721 €
3599 €1.497 €1.357 €
4800 €1.859 €1.685 €
5990 €2.299 €2.085 €

Wer nur Pflegegeld bezieht, muss halbjährlich einen Beratungsbesuch abrufen. Ohne Nachweis kann die Kasse das Pflegegeld kürzen. Einen Überblick über alle Leistungen gibt der Beitrag Pflegekassen-Leistungen 2026.

Kombinationsleistung: Pflegegeld und Pflegedienst zusammen

Viele Familien teilen sich die Pflege: Morgens hilft ein ambulanter Pflegedienst beim Waschen, den Rest des Tages übernehmen Angehörige. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab, und zwar aus dem Budget der Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI). Was von diesem Budget nicht verbraucht wird, zahlt die Kasse anteilig als Pflegegeld aus. Das ist die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI.

Wichtig ist der Prozentsatz: Das Pflegegeld sinkt um genau den Anteil, zu dem Sie die Sachleistung ausschöpfen. Bei 30 Prozent genutzter Sachleistung bleiben 70 Prozent des Pflegegeldes. An das gewählte Verhältnis sind Sie in der Regel sechs Monate gebunden. Wie Sie die Kombination beantragen, erklärt der Beitrag Pflegesachleistung und Kombinationsleistung 2026.

So rechnet der Rechner

Der Rechner arbeitet in drei Schritten, exakt auf den Cent:

  1. Anteil der Sachleistung = abgerechneter Betrag des Pflegedienstes ÷ Sachleistungsbudget des Pflegegrads (höchstens 100 Prozent).
  2. Ausgezahltes Pflegegeld = volles Pflegegeld × (100 Prozent minus Anteil der Sachleistung).
  3. Restbudget Tagespflege = Tagespflege-Budget minus genutzte Tagespflege. Das Pflegegeld bleibt davon unberührt.

Geben Sie die Sachleistung in Prozent ein, rechnet der Rechner den Euro-Betrag aus dem Budget zurück. Liegt die Rechnung des Pflegedienstes oder der Tagespflege über dem Budget, zeigt er den Betrag darüber als Eigenanteil.

Beispiel

Ihre Mutter hat Pflegegrad 3. Der Pflegedienst rechnet im Monat 598,80 € ab, zweimal pro Woche geht sie in die Tagespflege, Kosten für die Pflege dort: 600 €.

  • Anteil Sachleistung: 598,80 € ÷ 1.497 € = 40 Prozent
  • Pflegegeld: 599 € × 60 Prozent = 359,40 €
  • Tagespflege: 1.357 € minus 600 € = 757 € Restbudget

Zusammen trägt die Pflegekasse in diesem Monat 1.558,20 € (598,80 € + 359,40 € + 600 €), dazu kommen der Entlastungsbetrag und die Pflegehilfsmittel.

Tagespflege kürzt das Pflegegeld nicht

Tages- und Nachtpflege hat ein eigenes Budget (§ 41 SGB XI). Sie können sie voll nutzen und trotzdem das ganze Pflegegeld oder die ganze Sachleistung bekommen. Aus dem Budget bezahlt die Kasse die pflegebedingten Kosten und die Fahrten. Unterkunft und Verpflegung zahlen Sie selbst, dafür eignet sich der Entlastungsbetrag.

Pflegegrad 1: kein Pflegegeld, aber andere Leistungen

Bei Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse weder Pflegegeld noch Pflegesachleistung. Sie haben aber Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 € im Monat und Zuschüsse zur Wohnumfeldverbesserung bis 4.180 € je Maßnahme. Hat sich der Zustand verschlechtert, lohnt sich ein Antrag auf Höherstufung.

Weitere Leistungen neben dem Pflegegeld

Diese Ansprüche kommen unabhängig von der Kombinationsleistung hinzu:

  • Entlastungsbetrag: 131 € im Monat ab Pflegegrad 1 für anerkannte Angebote (§ 45b SGB XI). Reste aus dem Vorjahr gelten bis 30. Juni.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis 42 € im Monat, etwa für Handschuhe oder Bettschutzeinlagen (§ 40 SGB XI).
  • Gemeinsamer Jahresbetrag: 3.539 € im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 (§ 42a SGB XI).
  • Wohnumfeldverbesserung: bis 4.180 € je Maßnahme, zum Beispiel für eine bodengleiche Dusche (§ 40 Abs. 4 SGB XI).

Was das für einen bestimmten Pflegegrad heißt, lesen Sie in den Beiträgen zu Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5.

Für pflegende Angehörige gilt außerdem: Die Pflegekasse zahlt unter Voraussetzungen Rentenbeiträge. Deren Höhe hängt auch davon ab, ob nur Pflegegeld, die Kombinationsleistung oder nur Sachleistung bezogen wird (§ 166 SGB VI). Auskunft gibt die Deutsche Rentenversicherung.

Häufige Fragen

Wie viel Pflegegeld bekomme ich 2026?

Das Pflegegeld beträgt 2026 im Monat 347 € bei Pflegegrad 2, 599 € bei Pflegegrad 3, 800 € bei Pflegegrad 4 und 990 € bei Pflegegrad 5 (§ 37 SGB XI). Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Wann das Geld überwiesen wird, steht im Beitrag Pflegegeld 2026: Auszahlung und Termine.

Um wie viel sinkt das Pflegegeld, wenn ein Pflegedienst kommt?

Das Pflegegeld sinkt um genau den Prozentsatz, zu dem die Pflegesachleistung genutzt wird (§ 38 SGB XI). Rechnet der Pflegedienst bei Pflegegrad 3 zum Beispiel 598,80 € ab, sind das 40 Prozent von 1.497 €. Es bleiben 60 Prozent von 599 €, also 359,40 € Pflegegeld. Mehr im Beitrag Pflegesachleistung und Kombinationsleistung 2026.

Kürzt die Tagespflege das Pflegegeld?

Nein. Tages- und Nachtpflege hat ein eigenes Budget von 721 € bis 2.085 € im Monat (§ 41 SGB XI) und wird nicht auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung angerechnet. Unterkunft und Verpflegung zahlen Sie selbst, dafür lässt sich der Entlastungsbetrag von 131 € einsetzen.

Was bekomme ich bei Pflegegrad 1?

Bei Pflegegrad 1 gibt es weder Pflegegeld noch Pflegesachleistung. Sie erhalten den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 € im Monat und bis 4.180 € je Maßnahme für die Wohnumfeldverbesserung. Ob ein höherer Pflegegrad in Frage kommt, zeigt der Pflegegrad-Check.

Wie lange bin ich an die Aufteilung der Kombinationsleistung gebunden?

Das gewählte Verhältnis zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung gilt in der Regel sechs Monate (§ 38 SGB XI). Viele Pflegekassen zahlen das anteilige Pflegegeld auch flexibel nach der Monatsabrechnung des Pflegedienstes. Fragen Sie Ihre Kasse, welches Verfahren sie anwendet.

Was passiert, wenn der Pflegedienst mehr abrechnet als das Budget?

Die Pflegekasse zahlt höchstens das Sachleistungsbudget Ihres Pflegegrads. Den Betrag darüber stellt der Pflegedienst Ihnen privat in Rechnung, und Pflegegeld wird in diesem Monat nicht mehr gezahlt. Der Rechner zeigt diesen Eigenanteil gesondert an.

Kann ich mit dem Pflegegeld eine 24-Stunden-Betreuung bezahlen?

Ja. Das Pflegegeld steht der pflegebedürftigen Person zur freien Verfügung und kann für eine 24-Stunden-Betreuung eingesetzt werden. Pflegesachleistung und Entlastungsbetrag lassen sich dafür nicht nutzen, weil eine Betreuungskraft kein zugelassener Pflegedienst ist. Was danach übrig bleibt, rechnet der Kostenrechner aus.

Wenn Pflege zu Hause mehr braucht

Pflegegeld für eine 24-Stunden-Betreuung einsetzen

Reicht der Pflegedienst nicht mehr aus, kann eine Betreuungskraft bei Ihrem Angehörigen wohnen. Die Betreuung durch Omelia kostet je 30 Tage 2.699 € bis 3.399 €, je nach Deutschkenntnissen, dazu Kost und Logis. Bezahlen können Sie sie mit dem Pflegegeld, Sachleistung und Entlastungsbetrag sind dafür nicht nutzbar. Wir beraten Sie kostenlos und ohne Verkaufsdruck.

Anrufen WhatsApp BeratungsgesprächBeratung