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Finanzielles & Förderungen 13 Min. Lesezeit

Pflegesachleistung & Kombinationsleistung 2026: Pflegegeld clever verbinden (§ 36 SGB XI)

Pflegesachleistung 2026 (PG2 796 € bis PG5 2.299 €) und wie Sie sie mit Pflegegeld kombinieren. Rechenformel, Kombinationstabelle, Beispiele — so holen Familien das Maximum heraus.

Viele Familien glauben, sie müssten sich entscheiden: entweder Pflegegeld für die Angehörigen oder einen professionellen Pflegedienst. Dabei erlaubt das Gesetz genau die Mischung — die Kombinationsleistung. Wer beides klug verbindet, holt aus der Pflegeversicherung deutlich mehr heraus.

Dieser Leitfaden erklärt, was die Pflegesachleistung ist, wie hoch sie 2026 pro Pflegegrad ausfällt und wie Sie sie mit dem Pflegegeld kombinieren — mit Rechenformel, Tabelle und konkreten Beispielen.

Das Wichtigste in 60 Sekunden

  • Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) = professionelle Pflege durch einen zugelassenen Dienst, direkt mit der Kasse abgerechnet
  • Höhe 2026: PG 2: 796 €, PG 3: 1.497 €, PG 4: 1.859 €, PG 5: 2.299 € pro Monat
  • Pflegegeld = Geldleistung für die Pflege durch Angehörige (PG 2: 347 € bis PG 5: 990 €)
  • Kombinationsleistung: Beides lässt sich anteilig verbinden
  • Rechenformel: anteiliges Pflegegeld = (100 % − genutzte Sachleistung in %) × volles Pflegegeld
  • Wer die Sachleistung nur teilweise nutzt, bekommt den Rest als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt
  • Bei 24-Stunden-Pflege wird meist das reine Pflegegeld genutzt
  • Pflegegrad 1 hat keine Sachleistung, dafür den Entlastungsbetrag

„Die Kombinationsleistung ist das am meisten unterschätzte Werkzeug der Pflegeversicherung. Sie erlaubt Familien, professionelle Hilfe zu holen und trotzdem einen Teil des Geldes für die eigene Pflegearbeit zu behalten. Man muss sich nur trauen, beides gleichzeitig zu beantragen.”

1. Was ist die Pflegesachleistung?

Die Pflegesachleistung finanziert die Versorgung durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Dienst ab — die Familie bekommt kein Geld auf das Konto, sondern eine Dienstleistung.

PflegegradPflegesachleistung pro Monat
PG 1– (nur Entlastungsbetrag)
PG 2796 €
PG 31.497 €
PG 41.859 €
PG 52.299 €

Was der Dienst konkret leistet und wie Sie einen guten auswählen, lesen Sie im Beitrag Ambulanter Pflegedienst 2026.

2. Pflegegeld oder Sachleistung — der Unterschied

  • Pflegegeld wird ausgezahlt, wenn die Pflege durch Angehörige oder eine 24-Stunden-Betreuungskraft sichergestellt ist. Es ist frei verfügbar.
  • Pflegesachleistung deckt die Versorgung durch einen professionellen Dienst ab.
PflegegradPflegegeldSachleistung
PG 2347 €796 €
PG 3599 €1.497 €
PG 4800 €1.859 €
PG 5990 €2.299 €

3. Die Kombinationsleistung — beides verbinden

Das Beste: Sie müssen sich nicht entscheiden. Wer die Sachleistung nur teilweise ausschöpft, bekommt den ungenutzten Anteil als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt.

Rechenformel:

anteiliges Pflegegeld = (100 % − genutzte Sachleistung in %) × volles Pflegegeld

Nutzen Sie also 40 % der Sachleistung, erhalten Sie 60 % des Pflegegeldes zusätzlich.

Kombinationstabelle 2026

PGVolles PflegegeldVolle Sachleistung25 % Sachleistung → Pflegegeld50 % Sachleistung → Pflegegeld75 % Sachleistung → Pflegegeld
PG 2347 €796 €199 € SL + 260 € PG398 € SL + 174 € PG597 € SL + 87 € PG
PG 3599 €1.497 €374 € SL + 449 € PG749 € SL + 299,50 € PG1.123 € SL + 150 € PG
PG 4800 €1.859 €465 € SL + 600 € PG930 € SL + 400 € PG1.394 € SL + 200 € PG
PG 5990 €2.299 €575 € SL + 742 € PG1.150 € SL + 495 € PG1.724 € SL + 248 € PG

(SL = Sachleistung an den Dienst, PG = anteiliges Pflegegeld an die Familie.)

4. Rechenbeispiel

Familie Meier, Pflegegrad 3: Ein Pflegedienst kommt an fünf Tagen morgens zur Grundpflege und nutzt damit etwa 50 % der Sachleistung.

PositionRechnungErgebnis
Pflegesachleistung 50 %1.497 € × 0,50748,50 € (an den Dienst)
Anteiliges Pflegegeld 50 %599 € × 0,50299,50 € (an die Familie)

Die Familie erhält so professionelle Hilfe am Morgen und behält gleichzeitig 299,50 € Pflegegeld für die eigene Pflegearbeit.

5. Bei 24-Stunden-Pflege zu Hause

Bei der 24-Stunden-Betreuung wird meist das reine Pflegegeld bezogen, weil die Betreuungskraft die Versorgung übernimmt und keine Sachleistung eines Dienstes abgerufen wird.

Sinnvoll wird die Kombination, wenn zusätzlich ein Pflegedienst die medizinische Behandlungspflege (Wunden, Injektionen) übernimmt — diese läuft ohnehin über die Krankenkasse (§ 37 SGB V) und zählt nicht ins Sachleistungsbudget. So bleiben Pflegegeld für die Betreuungskraft und die medizinische Versorgung parallel gesichert.

6. Pflegegrad 1 — die Ausnahme

Pflegegrad 1 kennt weder Pflegegeld noch Pflegesachleistung. Hier ist der Entlastungsbetrag von 131 € die zentrale Leistung — auch damit lassen sich Leistungen eines Dienstes finanzieren.

7. Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?

Pflegegeld ist eine frei verfügbare Geldleistung für die Pflege durch Angehörige. Die Pflegesachleistung finanziert die Versorgung durch einen zugelassenen Pflegedienst und wird direkt mit der Kasse abgerechnet.

Wie hoch ist die Pflegesachleistung 2026?

PG 2: 796 €, PG 3: 1.497 €, PG 4: 1.859 €, PG 5: 2.299 € pro Monat. Pflegegrad 1 hat keine Sachleistung.

Kann ich Pflegegeld und Sachleistung gleichzeitig bekommen?

Ja, über die Kombinationsleistung. Wenn Sie die Sachleistung nur teilweise nutzen, wird der ungenutzte Anteil als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt.

Wie berechne ich das anteilige Pflegegeld?

Anteiliges Pflegegeld = (100 % minus genutzte Sachleistung in Prozent) mal volles Pflegegeld. Bei 40 % Sachleistungsnutzung erhalten Sie also 60 % des Pflegegeldes.

Lohnt sich die Kombination bei 24-Stunden-Pflege?

Meist wird bei der 24-Stunden-Pflege das reine Pflegegeld genutzt. Sinnvoll ist die Ergänzung durch einen Pflegedienst vor allem für die medizinische Behandlungspflege, die ohnehin die Krankenkasse trägt.

Was gilt bei Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 hat weder Pflegegeld noch Sachleistung. Hier ist der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat die wichtigste Leistung.

Kann ich die Aufteilung zwischen Pflegegeld und Sachleistung ändern?

Ja, aber Sie sind für eine gewisse Zeit an Ihre Wahl gebunden. Änderungen wirken in der Regel für die Zukunft. Wie lange die Bindung gilt, teilt Ihnen die Pflegekasse mit — planen Sie die Aufteilung deshalb bewusst.

Verfällt nicht genutzte Sachleistung am Monatsende?

Ja. Nicht genutzte Sachleistung wird nicht angespart und nicht ins Folgemonat übertragen. Der ungenutzte Anteil wird im Rahmen der Kombinationsleistung als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt.

Zählt die medizinische Behandlungspflege ins Sachleistungsbudget?

Nein. Die ärztlich verordnete Behandlungspflege nach § 37 SGB V zahlt die Krankenkasse. Sie ist unabhängig von der Pflegesachleistung und schmälert das Budget nicht.

Wird das Pflegegeld bei Kombination automatisch angepasst?

Ja. Sobald Sie einen zugelassenen Dienst als Sachleistung nutzen, rechnet die Pflegekasse den ungenutzten Anteil als anteiliges Pflegegeld ab. Die Höhe ergibt sich aus dem tatsächlich abgerufenen Sachleistungsanteil.

Lohnt sich die Sachleistung auch bei nur wenig Bedarf?

Ja, gerade dann kann die Kombinationsleistung sinnvoll sein: Ein Dienst übernimmt gezielt einzelne Aufgaben (etwa das morgendliche Waschen), und der Rest wird als Pflegegeld ausgezahlt — professionelle Hilfe und finanzieller Spielraum zugleich.

Fazit

Die wichtigste Erkenntnis: Sie müssen sich nicht zwischen Pflegegeld und professioneller Hilfe entscheiden. Über die Kombinationsleistung lassen sich beide anteilig verbinden — wer die Sachleistung nur teilweise nutzt, erhält den Rest als anteiliges Pflegegeld. Die Rechenformel ist einfach: anteiliges Pflegegeld = (100 % minus genutzte Sachleistung in Prozent) mal volles Pflegegeld. So holen Familien mehr aus der Pflegeversicherung heraus, als wenn sie sich starr für eine Variante entscheiden. Bei der 24-Stunden-Pflege bleibt meist das reine Pflegegeld die Basis, ergänzt um einen Dienst für die medizinische Behandlungspflege, die ohnehin die Krankenkasse trägt. Und vergessen Sie Pflegegrad 1 nicht: Hier ersetzt der Entlastungsbetrag von 131 € die fehlende Sachleistung. Rechnen Sie Ihre Konstellation einmal in Ruhe durch — oder lassen Sie sie durchrechnen.

Wo Sie weiterlesen

Leistungen kombinieren:

Pflegegrade im Detail:

Tools:

Externe Ressourcen

  • Pflegekasse Ihrer Krankenkasse — Antrag Kombinationsleistung
  • Pflegestützpunkte Ihres Bundeslandes — kostenlose Beratung vor Ort
  • gesetze-im-internet.de — § 36 und § 38 SGB XI im Wortlaut
  • Verbraucherzentrale (verbraucherzentrale.de) — Ratgeber Pflegeleistungen

Hinweis zu Beträgen

Alle Beträge entsprechen dem Stand 2026. Die anteiligen Werte in der Kombinationstabelle sind gerundete Beispielwerte zur Orientierung. Ihre konkrete Aufteilung hängt vom tatsächlich genutzten Sachleistungsanteil ab. Für eine individuelle Berechnung nutzen Sie unseren Förderungs-Check.

Was wir für Sie tun können

Wir bei Omelia helfen Familien, Pflegegeld, Sachleistung und 24-Stunden-Betreuung so zu kombinieren, dass die Versorgung stimmt und kein Geld verschenkt wird. In einem kurzen Gespräch rechnen wir Ihre Möglichkeiten durch.

Fragen kostet nichts: Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Geschrieben von

Anna Schmidt

Pflegeberaterin · Recht & Finanzen

Spezialisiert auf Pflegegrad-Anträge, Pflegekassen-Leistungen 2026 und rechtssichere Beschäftigung von Betreuungskräften.

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  • Pflegekassen-Leistungen 2026 (Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege)
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