„Was, wirklich null Euro?” — diese Frage höre ich bei Omelia regelmäßig in der Erstberatung mit Ehepaaren. Wenn beide Partner pflegebedürftig sind und beide einen höheren Pflegegrad (PG 4 oder PG 5) haben, kann die 24-Stunden-Pflege zu Hause komplett durch Förderungen gedeckt sein — ohne einen Cent Eigenanteil.
Und nein, das ist kein Marketing-Trick. Es ist schlicht die korrekte Summe aller Förderungen, die zusammen oft mehr ausmachen als der Brutto-Preis der gemeinsamen Betreuung. Trotzdem wissen es die wenigsten Familien.
Dieser Beitrag zeigt genau, wie das geht — mit kompletter Rechnung, realen Beispielen und ehrlichen Caveats. Plus: einem Vergleich mit zwei Pflegeheimplätzen, der manchmal sechsstellige Beträge im Jahr ausmacht.
Auf einen Blick
- Bei 2× PG 5 ist der Eigenanteil oft 0 €/Monat — die Förderungen decken den vollen Brutto-Preis (3.399 €) der Betreuung
- Bei PG 4 + PG 5 liegt der Eigenanteil bei rund 91 €/Monat
- Bei 2× PG 4 sind es etwa 281 €/Monat — knapp 10 €/Tag für beide Personen
- Eine Betreuungskraft versorgt beide Partner gleichzeitig — Aufpreis nur +500 €/Monat vs eine Person
- Pflegegeld läuft pro Person weiter — bei 2× PG 5 sind das 1.980 €/Monat allein an Pflegegeld
- Im Heim entfällt das Pflegegeld komplett — und beide brauchen einen eigenen Platz (durchschnittlich 6.490 €/Monat Eigenanteil bundesweit)
- Ersparnis 24-h-Pflege vs 2× Heim liegt bei 5.000 – 6.500 €/Monat — also 60.000 – 78.000 €/Jahr
- Der „Trick” funktioniert nur bei voller Kombination aller Förderungen — § 35a EStG braucht z. B. ausreichende Steuerschuld
„Es geht nicht um einen Hack oder eine Lücke. Es ist die normale rechtliche Konstellation: zwei Pflegebedürftige, zwei Pflegegrade, zwei Sätze von Förderungen. Wenn beide Partner zu Hause leben dürfen — was nicht selbstverständlich ist, dafür braucht es einen passenden Pflegegrad und keine schwere medizinische Lage — dann ist die gemeinsame 24-h-Pflege oft die finanziell und menschlich beste Lösung.” — Anna Schmidt, Pflegeberaterin bei Omelia
1. Warum das Modell für Paare so günstig ist
Eine 24-Stunden-Betreuung wird in der Regel personenbasiert angeboten — also „eine Betreuungskraft für eine pflegebedürftige Person”. Bei einem Ehepaar ändert sich das so:
- Eine Betreuungskraft kümmert sich um beide Partner gleichzeitig (das ist im normalen Alltag absolut leistbar — Frühstück machen, Medikamente reichen, Spazierengehen, abends bettfertig machen klappt für zwei genauso wie für eine Person)
- Der Aufpreis für die zweite Person liegt bei seriösen Anbietern bei +500 €/Monat (vgl. unsere Preisstufen) — das deckt höheren Verschleiß, mehr Verpflegung, etwas mehr Aufwand ab
- Beide Partner behalten ihren eigenen Pflegegrad — und damit ihre eigenen Förderungen, denn die Pflegekasse zahlt pro Person, nicht pro Haushalt
Konkret bedeutet das: Sie bekommen doppelt Pflegegeld, doppelt Entlastungsbetrag, doppelt Verhinderungspflege, doppelt § 35a Steuervorteil — aber zahlen nur einmal die Betreuung + 500 €.
2. Die vier Förderungen pro Person — 2026
Pro Pflegebedürftigem laufen vier monatliche Förderströme zusammen:
| Förderung | Höhe pro Monat (PG 5) | Höhe pro Monat (PG 4) | Bezug |
|---|---|---|---|
| Pflegegeld (§ 37 SGB XI) | 990 € | 800 € | Bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder 24-h-Kraft |
| Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) | 131 € | 131 € | Für Betreuungsleistungen, anteilig auf 24-h-Pflege anrechenbar |
| Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) | ca. 295 € | ca. 295 € | 3.539 € pro Jahr gemeinsamer Topf mit Kurzzeitpflege, monatlich umgelegt |
| § 35a EStG Steuervorteil | ca. 333 € | ca. 333 € | Bis 4.000 €/Jahr abziehbar (20 % auf Dienstleistungen bis 20.000 €) |
| Summe pro Person | 1.749 € | 1.559 € |
(Bei Bayern kommen +42 €/Monat Landespflegegeld dazu, einmal jährlich als 500 € ausgezahlt — siehe Bayerisches Landespflegegeld 2026.)
Bei einem Ehepaar × 2:
- 2 × PG 5: 2 × 1.749 € = 3.498 € Förderung
- 2 × PG 4: 2 × 1.559 € = 3.118 € Förderung
- PG 4 + PG 5: 1.559 + 1.749 = 3.308 € Förderung
Vergleichen Sie das mit dem Brutto-Preis einer Ehepaar-Betreuung A1–A2 (beliebteste Sprachstufe): 2.899 € + 500 € (Paar-Zuschlag) = 3.399 €/Monat.
Das Ergebnis ist mathematisch und nicht spekulativ.
3. Schritt-für-Schritt: 2× PG 5 = 0 €
So sieht die volle Rechnung für ein Ehepaar Müller (anonymisiert) aus, beide mit PG 5, zu Hause in NRW:
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Omelia-Brutto A1–A2 + 2. Person | + 3.399 € |
| − Pflegegeld PG 5 (Person 1) | − 990 € |
| − Pflegegeld PG 5 (Person 2) | − 990 € |
| − Entlastungsbetrag (× 2) | − 262 € |
| − Verhinderungspflege anteilig (× 2) | − 590 € |
| − § 35a EStG Steuervorteil (× 2) | − 666 € |
| Summe Förderungen | − 3.498 € |
| Eigenanteil | ≤ 0 € (rechnerisch −99 €) |
Der „negative Eigenanteil” von 99 € ist natürlich theoretisch — die Pflegekasse zahlt keinen Überschuss aus. Praktisch heißt das: das Ehepaar bezahlt für die gemeinsame Betreuung nichts aus eigener Tasche, und es bleibt sogar etwas Spielraum für Sonderwünsche (z. B. Verpflegungs-Budget für die Betreuungskraft etwas großzügiger).
4. Variationen — wie die Rechnung bei anderen Pflegegrad-Kombinationen aussieht
2 × PG 4
- Förderung: 2 × 1.559 = 3.118 €
- Brutto: 3.399 €
- Eigenanteil: 281 €/Monat (≈ 9 €/Tag für die komplette Versorgung zweier Menschen)
PG 4 + PG 5
- Förderung: 1.559 + 1.749 = 3.308 €
- Brutto: 3.399 €
- Eigenanteil: 91 €/Monat (≈ 3 €/Tag)
PG 3 + PG 5
- Förderung: 1.358 + 1.749 = 3.107 €
- Brutto: 3.399 €
- Eigenanteil: 292 €/Monat
2 × PG 3
- Förderung: 2 × 1.358 = 2.716 €
- Brutto: 3.399 €
- Eigenanteil: 683 €/Monat — immer noch wesentlich günstiger als jede andere Lösung
(PG 3 Pflegegeld 599 € + 131 + 295 + 333 = 1.358 € pro Person)
5. Vergleich mit 2× Pflegeheim — die brutale Wahrheit
Im Pflegeheim sieht die Rechnung anders aus. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) liegt 2026 im Bundesdurchschnitt bei 3.245 €/Monat (vdek-Pflegeheim-Atlas Q1 2026) — und das Pflegegeld entfällt komplett.
Für ein Ehepaar bedeutet das 2 × 3.245 € = 6.490 €/Monat Eigenanteil — und beide leben getrennt. Zu Hause sieht es so aus:
| Konfiguration | 24-h-Pflege Eigenanteil | 2× Pflegeheim Eigenanteil | Monatliche Ersparnis | Jährliche Ersparnis |
|---|---|---|---|---|
| 2 × PG 5 | 0 € | 6.490 € | 6.490 € | 77.880 € |
| PG 4 + PG 5 | 91 € | 6.490 € | 6.399 € | 76.788 € |
| 2 × PG 4 | 281 € | 6.490 € | 6.209 € | 74.508 € |
| 2 × PG 3 | 683 € | 6.490 € | 5.807 € | 69.684 € |
Selbst bei der „ungünstigsten” Konstellation 2× PG 3 sparen Sie pro Jahr rund 70.000 € im Vergleich zu zwei Pflegeheimplätzen. Über 5 Jahre sind das 350.000 € — die meistens an die Familie als Erbe weitergegeben werden statt an das Pflegeheim.
6. Wo der Trick nicht aufgeht — ehrliche Caveats
Damit die Rechnung „0 € bei 2× PG 5” tatsächlich aufgeht, müssen alle Förderungen voll abgerufen werden. Das ist nicht immer der Fall:
§ 35a EStG braucht ausreichende Steuerschuld
Der Steuervorteil von 333 €/Monat (4.000 €/Jahr × 20 %) setzt voraus, dass Sie genug Einkommensteuer zahlen. Bei einem Ehepaar in Rente mit nur Grundsicherung greift dieser Punkt nicht — der Vorteil entfällt komplett oder teilweise.
Praktisch heißt das: bei niedrigem Einkommen liegt der Eigenanteil etwa 250–333 € höher pro Person als in der Beispielrechnung. Bei 2× PG 5 bleibt der Eigenanteil dann bei etwa 500–660 €/Monat — immer noch ein Bruchteil der 6.490 € im Heim.
Verhinderungspflege muss aktiv genutzt werden
Die 3.539 €/Jahr Verhinderungspflege (= 295 €/Monat) bekommen Sie nicht „einfach so” — Sie müssen sie aktiv beantragen und durch entsprechende Ersatzpflege abrufen. Die meisten Familien lassen rund 40 % davon verfallen, weil sie den Antrag nicht stellen.
Wir helfen unseren Familien dabei, das korrekt aufzusetzen — der Rotations- und Wechsel der Betreuungskraft ist meistens auf Verhinderungspflege buchbar, was diesen Topf voll ausschöpft.
Beide Partner brauchen einen Pflegegrad ≥ 2
PG 1 schließt Pflegegeld komplett aus — bei PG 1 wären keine 990 € oder 800 €, sondern null an Pflegegeld. Das funktioniert nur, wenn auch die zweite Person einen Pflegegrad hat. Bei PG 0 (kein Pflegegrad) oder PG 1 kommen Sie auf wesentlich höhere Eigenanteile.
Wohnungssituation muss passen
Eine Betreuungskraft braucht ein eigenes Zimmer — bei einem Ehepaar in einer 2-Zimmer-Wohnung wird das schwierig. Mindestens drei separate Zimmer (Schlafzimmer Ehepaar, Schlafzimmer Betreuung, Wohnraum) sind empfehlenswert.
7. Praxis-Beispiel: Ehepaar K. aus Köln
Frau und Herr K. (anonymisiert), Mitte 80, leben seit über 50 Jahren zusammen in ihrer 4-Zimmer-Wohnung in Köln-Sülz. Sie: PG 5, seit zwei Jahren bettlägerig nach Schlaganfall. Er: PG 4, fortgeschrittene Demenz.
Bisherige Situation: Die Tochter (52) hat eineinhalb Jahre lang fünf Tage die Woche von Frankfurt nach Köln gependelt, jedes zweite Wochenende plus eine Woche Urlaub pro Quartal. Sie war völlig erschöpft, hatte ihren Job auf 60 % reduziert.
Die Heim-Alternative: Ein Heimplatz für beide hätte in Köln rund 3.580 €/Person × 2 = 7.160 €/Monat gekostet. Selbst mit der Rentenkasse beider Eltern und ihrer eigenen Zuzahlung wäre die Tochter auf einen Fehlbetrag von 2.000 €/Monat gekommen — pro Monat.
Die 24-h-Pflege-Lösung: Eine Betreuungskraft B1, Brutto inkl. Paar-Zuschlag 3.699 €/Monat. Nach allen Förderungen (Pflegegeld 990 + 800, Entlastung × 2, Verhinderungspflege × 2, § 35a × 2 anteilig) blieben rund 240 € Eigenanteil pro Monat. Die Tochter konnte voll arbeiten gehen, schauen einmal im Monat hin, fühlt sich „wie befreit” (ihr O-Ton).
Differenz Heim vs zu Hause: 7.160 − 240 = 6.920 €/Monat = 83.000 €/Jahr direkter Geldfluss zurück in die Familie.
8. Wie Sie die Rechnung für Ihr Ehepaar aufstellen
Drei Schritte:
-
Beide Pflegegrade prüfen: Ist einer noch ohne Pflegegrad oder mit PG 1? Dann beantragen Sie — auch nachträglich, der Bescheid wirkt rückwirkend. Mehr dazu: Pflegegrad beantragen Schritt für Schritt.
-
Kostenrechner nutzen: Unser interaktiver Kostenrechner hat einen „Ehepaar”-Modus, mit dem Sie beide Pflegegrade getrennt eingeben können. Das Ergebnis sehen Sie in 60 Sekunden, ohne Daten zu hinterlassen.
-
Beratung in komplexen Fällen (z. B. Sozialhilfe-Anspruch unklar, einer der Partner noch ohne Pflegegrad, Wohnsituation eng): kostenfrei und unverbindlich — Kontakt zu uns per E-Mail oder Telefon.
9. Häufige Fragen
Stimmt das wirklich? Klingt zu schön, um wahr zu sein.
Es stimmt rechnerisch, weil die Förderungen pro Person laufen und sich bei hohen Pflegegraden zu beachtlichen Summen aufsummieren. Es ist keine Marketing-Übertreibung — es ist die normale Anwendung des SGB XI plus EStG. Was wir realistischerweise sagen: dass es nicht für jede Familie sofort genauso aufgeht, wenn z. B. § 35a wegen geringer Steuerschuld nicht voll greift. Aber selbst dann sparen Sie mehrere tausend Euro monatlich gegenüber zwei Pflegeheimplätzen.
Geht das auch, wenn nur einer der Partner pflegebedürftig ist?
Nein — der „Paar-Bonus” funktioniert nur, wenn beide Partner einen eigenen Pflegegrad ≥ 2 haben. Bei nur einem Pflegebedürftigen gilt die ganz normale Einzel-Rechnung (siehe Kostenrechner).
Was ist mit dem Wohnumfeld? Brauchen wir größere Wohnung?
Eine 24-h-Pflege funktioniert ab drei Zimmern: Schlafzimmer Ehepaar, Schlafzimmer Betreuung, Wohnzimmer. Wenn nur zwei Zimmer da sind, wird es eng — manchmal lösbar durch Wohnumfeldverbesserung (bis zu 4.180 € Zuschuss). In sehr kleinen Wohnungen kann ein hybrides Modell mit Tagespflege sinnvoller sein.
Was, wenn einer der Partner schwerstpflegebedürftig wird?
Auch das funktioniert oft noch mit einer qualifizierten Betreuungskraft mit Pflegeerfahrung — wir vermitteln Kräfte mit speziellen Vorkenntnissen für Demenz, Bettlägerigkeit, Schluckstörungen oder Schlaganfall-Nachsorge. Bei medizinisch sehr komplexen Lagen (z. B. permanente Beatmung, häusliche Dialyse) kann ein Pflegeheim oder spezielle Wohnform nötig sein.
Lohnt sich der Ehepartner-Modus auch bei PG 2?
Bei 2 × PG 2 ist der Eigenanteil nicht 0 €, sondern liegt rechnerisch bei rund 1.075 €/Monat (Pflegegeld nur 347 € pro Person, alle anderen Förderungen wie üblich). Im Vergleich zu 2× Pflegeheim (6.490 €) sparen Sie immer noch 5.400 €/Monat = 65.000 €/Jahr. Lohnenswert, ja — aber nicht „kostenfrei”.
Was passiert mit der Wohnung, wenn einer stirbt?
Praktisch: die Betreuung läuft für die verbliebene Person normal weiter, nur eben ohne Paar-Aufpreis (− 500 €) und ohne die zweiten Förderungen. Der Eigenanteil steigt entsprechend — auch eine wichtige Frage, die in der Erstberatung mit besprochen wird.
Quellen
- § 36 – 37 SGB XI — Pflegegeld und Sachleistung (gesetze-im-internet.de)
- § 39 SGB XI — Verhinderungspflege (gesetze-im-internet.de)
- § 45b SGB XI — Entlastungsbetrag (gesetze-im-internet.de)
- § 35a EStG — Steuerermäßigung haushaltsnaher Dienstleistungen (gesetze-im-internet.de)
- BMG — Pflegeleistungen 2026 im Überblick (bundesgesundheitsministerium.de)
- vdek — Pflegeheim-Atlas Q1 2026 (vdek.com)
Persönliche Beratung — kostenlos
Eine Rechnung „2 × PG 5 = 0 €” ist mathematisch korrekt, aber jede Familie hat ihre Besonderheiten: Renteneinkommen, Wohnsituation, medizinische Lage, regionale Besonderheiten. Wir bei Omelia rechnen gemeinsam mit Ihnen Ihre konkrete Situation durch — und sagen ehrlich, ob die 0-€-Rechnung bei Ihnen aufgeht oder ob es eher 200, 500 oder 800 € pro Monat wird.
In jedem Fall bleibt die 24-Stunden-Pflege zu Hause für Ehepaare die mit Abstand günstigste Option — und meistens auch die menschlich beste, weil das Ehepaar zusammen bleibt.