Pflegeheim-Kosten-Rechner, Stand 1. Juli 2026

Was kostet ein Pflegeheim in Ihrem Bundesland?

Im ersten Jahr zahlen Bewohnerinnen und Bewohner im Bundesschnitt 3.364 € im Monat aus eigener Tasche, je nach Land zwischen 2.891 € und 3.761 €. Mit jedem Jahr im Heim sinkt der Pflegeanteil durch den Zuschlag der Pflegekasse. Der Rechner zeigt Ihnen, wie sich der Betrag zusammensetzt.

Ihre Angaben

Der Landesdurchschnitt des vdek, in dem das Pflegeheim liegt.

Pflegegrad

Der Eigenanteil ist für Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch.

Wie lange lebt die Person schon im Pflegeheim?

Gezählt werden die Monate mit Leistungen der Pflegekasse für das Pflegeheim.

Was kostet ein Pflegeheim 2026 in Ihrem Bundesland?

Im ersten Jahr zahlen Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner im Bundesschnitt 3.364 € im Monat selbst. Das hat der Verband der Ersatzkassen (vdek) zum Stichtag 1. Juli 2026 ausgewertet. Am niedrigsten ist der Eigenanteil in Sachsen-Anhalt mit 2.891 €, am höchsten in Bremen mit 3.761 €. Ab dem zweiten Jahr sinkt der Betrag, weil die Pflegekasse einen höheren Zuschlag zahlt.

Eigenanteil im Pflegeheim je Monat nach Bundesland, vdek, Stand 1. Juli 2026
Bundesland 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr ab 4. Jahr
Sachsen-Anhalt 2.891 €2.592 €2.194 €1.695 €
Niedersachsen 3.008 €2.728 €2.356 €1.891 €
Mecklenburg-Vorpommern 3.032 €2.721 €2.307 €1.790 €
Schleswig-Holstein 3.148 €2.880 €2.524 €2.079 €
Brandenburg 3.150 €2.824 €2.390 €1.847 €
Sachsen 3.152 €2.831 €2.404 €1.870 €
Thüringen 3.163 €2.857 €2.448 €1.936 €
Bayern 3.270 €2.943 €2.506 €1.959 €
Rheinland-Pfalz 3.289 €3.024 €2.671 €2.230 €
Berlin 3.388 €3.026 €2.544 €1.942 €
Hessen 3.431 €3.096 €2.650 €2.091 €
Hamburg 3.481 €3.157 €2.726 €2.186 €
Baden-Württemberg 3.657 €3.297 €2.817 €2.216 €
Nordrhein-Westfalen 3.671 €3.373 €2.977 €2.481 €
Saarland 3.695 €3.368 €2.933 €2.389 €
Bremen 3.761 €3.416 €2.957 €2.383 €
Bundesschnitt 3.364 €3.051 €2.633 €2.111 €

Werte inklusive Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten, nach Abzug des Zuschlags der Pflegekasse. Ein Klick auf ein Land übernimmt es in den Rechner.

Woraus sich der Eigenanteil zusammensetzt

Die monatliche Rechnung des Pflegeheims besteht aus drei Teilen, die Sie selbst zahlen:

  • Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE): der Teil der Pflegekosten, den die Pflegekasse nicht übernimmt, einschließlich der Kosten für die Ausbildung von Pflegefachkräften. Er ist für alle Bewohnerinnen und Bewohner eines Heims mit Pflegegrad 2 bis 5 gleich.
  • Unterkunft und Verpflegung: Zimmer, Mahlzeiten, Reinigung und Wäsche. Im Bundesschnitt sind das 1.068 € im Monat.
  • Investitionskosten: Gebäude, Ausstattung und Instandhaltung, im Bundesschnitt 521 € im Monat.

Im Heimpreis ist damit das Wohnen und das Essen enthalten. Wer die Kosten mit anderen Wohnformen vergleicht, sollte das berücksichtigen.

Wie der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI wirkt

Die Pflegekasse zahlt auf den EEE einen Zuschlag, der mit der Wohndauer steigt: 15 Prozent bis einschließlich zum 12. Monat, 30 Prozent ab dem 13. Monat, 50 Prozent ab dem 25. Monat und 75 Prozent ab dem 37. Monat. Angebrochene Monate zählen mit. Den Zuschlag müssen Sie nicht beantragen: Die Pflegekasse zahlt ihn direkt an das Heim, das Ihnen den Rest in Rechnung stellt. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben vom Zuschlag unberührt.

Warum der Pflegegrad den Eigenanteil nicht verändert

Seit der Pflegereform 2017 zahlen alle Bewohnerinnen und Bewohner eines Heims ab Pflegegrad 2 denselben pflegebedingten Eigenanteil. Steigt der Pflegegrad, zahlt die Pflegekasse mehr an das Heim, Ihr Anteil bleibt gleich. Deshalb liefert der Rechner für Pflegegrad 2 bis 5 dasselbe Ergebnis. Wichtig wird der Pflegegrad, wenn Sie über die Betreuung zu Hause nachdenken, denn dort hängt das Pflegegeld davon ab.

So rechnet der Rechner

Für das gewählte Bundesland und die Wohndauer rechnet das Tool so:

Eigenanteil = EEE × (1 − Zuschlagssatz) + Unterkunft und Verpflegung + Investitionskosten

Der Zuschlagssatz beträgt je nach Wohndauer 15, 30, 50 oder 75 Prozent. Als Gesamtsumme übernimmt der Rechner den vom vdek veröffentlichten Landeswert. Weil der vdek mit ungerundeten Beträgen rechnet, kann der ausgewiesene Zuschlag um bis zu 1 € von der Formel abweichen.

Beispiel

Ihre Mutter lebt seit 20 Monaten in einem Pflegeheim in Nordrhein-Westfalen. Der EEE liegt im Landesschnitt bei 1.983 €. Ab dem 13. Monat zahlt die Pflegekasse 30 Prozent, also rund 595 €. Es bleiben 1.388 € Pflegeanteil. Dazu kommen 1.331 € für Unterkunft und Verpflegung und 654 € Investitionskosten. Zusammen sind das 3.373 € im Monat. Im ersten Jahr waren es noch 3.671 €.

Wenn Rente und Ersparnisse nicht reichen

Reichen Einkommen und Vermögen nicht für den Eigenanteil, springt das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII ein. Es übernimmt den Teil, den die pflegebedürftige Person und ihr Ehe- oder Lebenspartner nicht selbst tragen können. Wie der Antrag abläuft, erklären wir im Beitrag Hilfe zur Pflege beim Sozialamt.

Viele Familien fürchten, dass die Kinder zahlen müssen. Das gilt nur bei einem jährlichen Gesamteinkommen von mehr als 100.000 € je Kind (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Darunter fordert das Sozialamt keinen Elternunterhalt. Einzelheiten finden Sie im Beitrag Elternunterhalt bei Pflege 2026.

So finden Sie den Preis eines bestimmten Heims heraus

Die Landeswerte sind Durchschnitte. Bitten Sie jedes Heim, das infrage kommt, um eine schriftliche Kostenaufstellung nach Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Fragen Sie auch, wann die nächste Preisanpassung geplant ist. Kostenlose Unterstützung bietet die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse. Einen Überblick über alle Länder gibt unser Beitrag Pflegeheim-Kosten nach Bundesland 2026.

Wenn ein Umzug ins Heim nicht gewünscht ist

Manche Familien möchten, dass der Vater oder die Mutter zu Hause wohnen bleibt. Omelia vermittelt eine 24-Stunden-Betreuung durch eine Betreuungskraft aus Polen für 2.699 bis 3.399 € je 30 Tage, dazu kommen Kost und Logis. Das Pflegegeld (bei Pflegegrad 3: 599 € im Monat) können Sie dafür einsetzen. Was das für Ihre Familie bedeutet, zeigt der Kostenrechner für die 24-Stunden-Betreuung. Ob Heim oder Betreuung zu Hause besser passt, hängt vom Pflegebedarf ab, nicht nur vom Preis.

Häufige Fragen

Hängt der Eigenanteil im Pflegeheim vom Pflegegrad ab?

Nein. Innerhalb eines Heims zahlen alle Bewohnerinnen und Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 denselben einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Ein höherer Pflegegrad erhöht den Betrag, den die Pflegekasse an das Heim zahlt, nicht Ihren Eigenanteil. Bei Pflegegrad 1 gibt es nach Angaben des vdek im Pflegeheim keine Kostenübernahme in dieser Form.

Muss ich den Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI beantragen?

Nein. Die Pflegekasse berechnet den Zuschlag auf Grundlage der Angaben des Pflegeheims und zahlt ihn direkt an das Heim. Das Heim stellt Ihnen nur den verbleibenden Eigenanteil in Rechnung. Prüfen Sie trotzdem jede Rechnung, ob der Zuschlag nach der richtigen Wohndauer berücksichtigt ist.

Sinken auch Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten mit der Wohndauer?

Nein. Der Zuschlag gilt nur für den Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Bewohnerinnen und Bewohner in voller Höhe, solange sie im Heim leben. Deshalb fällt der Gesamtbetrag auch nach drei Jahren nicht auf null.

Warum kostet ein Pflegeheim in Bremen mehr als in Sachsen-Anhalt?

Die Länder fördern die Investitionskosten der Heime unterschiedlich stark, und es gelten unterschiedliche Vorgaben für das Personal. Auch Löhne, Mieten und Baukosten unterscheiden sich. Im ersten Jahr liegen Bremen mit 3.761 € und Sachsen-Anhalt mit 2.891 € im Monat an den beiden Enden der vdek-Tabelle (Stand 1. Juli 2026).

Was passiert, wenn Rente und Ersparnisse für das Heim nicht reichen?

Dann können Sie beim Sozialamt Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII beantragen. Das Sozialamt übernimmt den Teil der Heimkosten, den die pflegebedürftige Person und ihr Ehe- oder Lebenspartner aus Einkommen und Vermögen nicht selbst tragen können. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig, am besten vor dem Einzug oder sobald absehbar ist, dass das Geld nicht reicht.

Müssen Kinder für das Pflegeheim ihrer Eltern zahlen?

Nur, wenn ein Kind ein jährliches Gesamteinkommen von mehr als 100.000 € hat (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Die Grenze gilt für jedes Kind einzeln, und das Sozialamt geht zunächst davon aus, dass das Einkommen darunter liegt. Wer weniger verdient, wird für die Heimkosten der Eltern nicht herangezogen.

Wie genau ist das Ergebnis des Rechners?

Der Rechner zeigt Landesdurchschnitte des vdek. Das einzelne Heim kann deutlich darüber oder darunter liegen, etwa wegen Lage, Zimmergröße oder Personalausstattung. Verbindlich ist die Kostenaufstellung des Heims, über den Zuschlag entscheidet die Pflegekasse.

Quellen

Stand: Oktober 2026. Datenbasis: vdek-Landesdurchschnitte zum 1. Juli 2026.

Das Ergebnis ist eine Orientierung auf Basis von Durchschnittswerten und keine Rechts- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind die Kostenaufstellung des Pflegeheims und die Entscheidung der Pflegekasse über den Leistungszuschlag.

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