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Angehörige & Recht 11 Min. Lesezeit

Pflegeperson fällt aus: wer übernimmt, wer zahlt 2026

Pflegender Angehöriger krank oder in der Klinik? Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Hilfe für Sie selbst und ein Vertretungsplan mit Checkliste.

Sie pflegen Ihren Vater, und plötzlich liegen Sie selbst im Krankenhaus. Der erste Gedanke gilt dann selten dem eigenen Körper, sondern der Frage: Wer kümmert sich jetzt um Papa?

Diese Sorge betrifft viele Familien. Laut gesund.bund.de pflegen etwa 7,1 Millionen Menschen in Deutschland Angehörige zu Hause. Hier lesen Sie, wer bei einem Ausfall einspringt, wer zahlt, was Ihnen selbst zusteht und wie ein Vertretungsplan aussieht.

Auf einen Blick

  • Verhinderungspflege: Die Pflegekasse zahlt eine Ersatzpflege, wenn Sie krank sind. Ab Pflegegrad 2, bis zu acht Wochen im Jahr, ohne vorherigen Antrag.
  • Kurzzeitpflege: Ihr Vater kann vorübergehend in eine Einrichtung, auch in einer Krisensituation. Ebenfalls ab Pflegegrad 2 und bis zu acht Wochen.
  • Geld: Beide Leistungen zusammen bis 3.539 € im Jahr. Das halbe Pflegegeld läuft dabei bis zu acht Wochen weiter.
  • Für Sie selbst: Häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe für Ihren eigenen Haushalt und Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad über Ihre Krankenkasse.
  • Geschwister: Bis zu zehn Arbeitstage Freistellung mit Pflegeunterstützungsgeld, wenn sie kurzfristig einspringen.
  • Nicht vergessen: Ein schriftlicher Vertretungsplan mit Medikationsplan, Kontakten und dem Ort der Vollmachten.

Warum pflegende Angehörige oft selbst ausfallen

Pflegende Angehörige gelten laut Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) als „gesundheitlich erheblich gefährdet“. Sie haben ein erhöhtes Risiko für Stress- und Anpassungsstörungen, Depressionen, Erkrankungen der Wirbelsäule und Schmerzen.

In einer Studie aus den Jahren 2018 und 2019, die das ZQP zitiert, fühlten sich etwa 70 Prozent der Teilnehmenden in der Pflegesituation stark oder sehr stark belastet. Laut einer WIdO-Umfrage von 2023, zitiert auf gesund.bund.de, verbringt die Hauptpflegeperson im Schnitt 49 Stunden pro Woche mit der Pflege.

Warnzeichen wie Schlafprobleme, Rückenschmerzen oder ständige Müdigkeit sollten Sie ernst nehmen und ärztlichen Rat holen. Mehr dazu im Beitrag Pflegender Angehöriger am Limit.

Wer übernimmt die Pflege, wenn Sie krank werden?

Wenn Sie krank werden, übernimmt in den meisten Fällen eine Ersatzpflege über die Verhinderungspflege oder ein Platz in der Kurzzeitpflege. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse Ihres Vaters, bei der Kurzzeitpflege nur die pflegebedingten, sofern er mindestens Pflegegrad 2 hat.

Pflegeperson fällt aus: Wer übernimmt, wer zahlt. Verhinderungspflege durch Pflegedienst, Betreuungsdienst, Nachbarin oder Verwandte, bezahlt von der Pflegekasse des Elternteils: ab Pflegegrad 2, bis 8 Wochen im Jahr, kein Antrag vorab nötig, zusammen mit Kurzzeitpflege bis 3.539 Euro im Jahr. Kurzzeitpflege in einer Einrichtung, auch in Krisensituationen, Pflegekasse des Elternteils: ab Pflegegrad 2, bis 8 Wochen, nur pflegebedingte Kosten, Unterkunft und Verpflegung selbst. Angehörige springen ein, Pflegekasse: Verhinderungspflege regelmäßig bis 2 mal Pflegegeld plus nachgewiesene Kosten, Berufstätige bis 10 Arbeitstage frei mit Pflegeunterstützungsgeld. Ambulanter Pflegedienst, Sachleistung der Pflegekasse: Pflegegrad 2 bis 5, 796 bis 2.299 Euro im Monat. Kurzzeitpflege nach Paragraf 39c SGB V für die erkrankte Pflegeperson selbst, Ihre Krankenkasse: nur wenn bei Ihnen kein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt und häusliche Krankenpflege nicht reicht. Haushaltshilfe nach Paragraf 38 SGB V für Ihren eigenen Haushalt, Ihre Krankenkasse: nicht für die Pflege des Elternteils, ohne Kind unter 12 im Haushalt höchstens 4 Wochen. Nicht über Verhinderungspflege: Urlaub oder Vertretung einer bezahlten 24-Stunden-Betreuungskraft. Quellen: Paragrafen 37, 39, 42, 42a, 44a SGB XI, Paragrafen 38, 39c SGB V, Paragraf 2 PflegeZG.

Verhinderungspflege bei Krankheit der Pflegeperson

Ist die private Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen verhindert, zahlt die Pflegekasse eine Ersatzpflege für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr (§ 39 SGB XI). Voraussetzung: Ihr Vater hat mindestens Pflegegrad 2 und wird zu Hause gepflegt.

Kein Antrag vorab nötig. Das Gesetz sagt ausdrücklich, dass eine vorherige Antragstellung nicht erforderlich ist. Die Kosten reichen Sie mit Belegen bis zum Ende des Jahres ein, das auf die Ersatzpflege folgt. Rufen Sie trotzdem kurz bei der Pflegekasse an, damit dort bekannt ist, was läuft, und Sie keine Formalie übersehen.

Wer die Ersatzpflege leisten kann. Ein ambulanter Pflege- oder Betreuungsdienst, eine Nachbarin, eine Freundin oder Verwandte. Verhinderungspflege ersetzt aber immer die verhinderte private Pflegeperson, also Sie. Den Urlaub oder die Vertretung einer bezahlten 24-Stunden-Betreuungskraft bezahlt sie nicht. Details im Beitrag Verhinderungspflege beantragen.

Kurzzeitpflege in einer Krisensituation

Kann die Pflege zu Hause zeitweise nicht geleistet werden, hat Ihr Vater ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Kurzzeitpflege in einer Einrichtung (§ 42 SGB XI). Das Gesetz nennt ausdrücklich „sonstige Krisensituationen“, etwa den plötzlichen Ausfall der Hauptpflegeperson.

Die Kurzzeitpflege ist auf acht Wochen im Jahr begrenzt. Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Kosten, die Betreuung und die Behandlungspflege. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlt Ihr Vater selbst, dafür lässt sich der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat einsetzen. Mehr im Beitrag Kurzzeitpflege beantragen.

Gemeinsamer Jahresbetrag und Pflegegeld

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich einen Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € im Kalenderjahr (§ 42a SGB XI). Wie Sie das Budget aufteilen, steht im Beitrag Gemeinsamer Jahresbetrag 2026.

Das Pflegegeld fällt in dieser Zeit nicht weg. Während einer Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege wird die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes jeweils für bis zu acht Wochen im Jahr weitergezahlt (§ 37 Abs. 2 SGB XI).

Bei Pflegegrad 1 gibt es weder Verhinderungs- noch Kurzzeitpflege als eigene Leistung. Eine Kurzzeitpflege lässt sich dann nur über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat mitfinanzieren.

Was gilt, wenn Geschwister oder Verwandte einspringen?

Springen Ihre Schwester, Ihr Bruder oder andere nahe Verwandte ein, zahlt die Verhinderungspflege oft weniger. Dafür haben berufstätige Angehörige ein Recht auf kurzfristige Freistellung.

Grenze bei Verwandten. Pflegen Verwandte oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad oder Menschen aus demselben Haushalt nicht erwerbsmäßig, erstattet die Pflegekasse in der Regel höchstens das Pflegegeld für zwei Monate. Bei Pflegegrad 3 sind das 2 × 599 € = 1.198 €. Nachgewiesene Kosten wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall kommen dazu, insgesamt bis 3.539 €. Hilft eine Nachbarin oder ein Dienst, gilt von Anfang an der volle Betrag.

Freistellung im Job. Beschäftigte dürfen bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um in einer akut aufgetretenen Pflegesituation die Pflege zu organisieren oder sicherzustellen (§ 2 PflegeZG). Das gilt in Betrieben jeder Größe. Zahlt der Arbeitgeber für diese Tage kein Gehalt weiter, gibt es Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse des Vaters, in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts. Das Pflegeunterstützungsgeld gibt es für mehrere Geschwister zusammen für höchstens zehn Arbeitstage im Jahr. Der Antrag muss unverzüglich gestellt werden, eine Bescheinigung vom Arzt oder von einer Pflegefachperson ist nötig.

Fallen Sie länger aus, kommen Pflegezeit (bis sechs Monate, in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten) oder Familienpflegezeit (bis 24 Monate bei mindestens 15 Wochenstunden, in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten) in Frage. Die Regeln stehen im Beitrag Pflegezeit und Familienpflegezeit. Wie Sie Aufgaben unter Geschwistern fair verteilen, lesen Sie unter Geschwister-Streit um die Pflege.

Was Ihnen als erkrankter Pflegeperson selbst zusteht

Auch Sie selbst haben Ansprüche, und zwar bei Ihrer eigenen Krankenkasse. Die Pflege Ihres Vaters decken sie nicht ab.

Häusliche Krankenpflege (§ 37 Abs. 1a SGB V). Nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder bei schwerer Krankheit bekommen Sie die nötige Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, bis zu vier Wochen je Krankheitsfall. Voraussetzung: Ihr Arzt verordnet sie, Sie haben selbst keinen Pflegegrad 2 bis 5, und niemand in Ihrem Haushalt kann Sie im nötigen Umfang versorgen.

Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad (§ 39c SGB V). Reicht die häusliche Krankenpflege nicht aus, zahlt Ihre Krankenkasse eine Kurzzeitpflege für Sie selbst für eine Übergangszeit. Das ist keine Vertretung für Ihren Vater.

Haushaltshilfe (§ 38 SGB V). Sie hilft bei der Weiterführung Ihres eigenen Haushalts: einkaufen, kochen, waschen. Ohne Kind unter 12 Jahren im Haushalt gibt es sie nur bei schwerer Krankheit oder nach Klinik oder ambulanter Operation, höchstens vier Wochen und nur, wenn Sie selbst keinen Pflegegrad 2 bis 5 haben. Lebt jemand im Haushalt, der ihn weiterführen kann, besteht kein Anspruch. Die Zuzahlung beträgt zehn Prozent der täglichen Kosten, mindestens 5 € und höchstens 10 €, ab 2027 mindestens 7,50 € und höchstens 15 €. Wie Sie den Antrag stellen und wer helfen darf, lesen Sie im Beitrag Haushaltshilfe der Krankenkasse nach einer OP.

Wenn Sie ins Krankenhaus müssen. Sagen Sie dem Sozialdienst der Klinik früh, dass zu Hause jemand versorgt werden muss. Das Entlassmanagement ist Teil der Krankenhausbehandlung (§ 39 Abs. 1a SGB V). Mehr Hinweise für die ersten Tage finden Sie im Beitrag Plötzlicher Pflegefall: die ersten Schritte.

Planbarer Ausfall: Operation, Reha und Kur

Steht ein Eingriff oder eine Kur fest, können Sie die Vertretung in Ruhe organisieren. Für eine Kur gibt es eine Besonderheit: Ihr Vater kann mitkommen.

Pflegende Angehörige können eine stationäre Vorsorge bekommen, wenn ambulante Leistungen nicht ausreichen (§ 23 Abs. 4 SGB V). Eine stationäre Reha erhalten sie bei medizinischer Notwendigkeit auch dann, wenn eine ambulante ausreichen würde (§ 40 Abs. 2 SGB V).

Seit dem 1. Juli 2024 hat Ihr Vater Anspruch darauf, in derselben Einrichtung versorgt zu werden, wenn Sie dort Ihre Kur machen (§ 42b SGB XI). Ihr Antrag gilt zugleich als sein Antrag, sofern er zustimmt. Das ist ein eigener Anspruch und geht nicht vom Jahresbetrag von 3.539 € ab. Möchte er lieber zu Hause bleiben, sichern Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege die Zeit ab. Ausführlich im Beitrag Kur für pflegende Angehörige.

Für ambulante Termine, etwa eine Tages-OP oder Physiotherapie, hilft oft die Tagespflege. Sie wird ab Pflegegrad 2 zusätzlich gezahlt, ohne Pflegegeld oder Sachleistung zu kürzen.

Der Vertretungsplan: was ein Ersatz wissen muss

Ein Vertretungsplan sorgt dafür, dass jemand anderes Ihren Vater sicher versorgen kann, wenn Sie plötzlich fehlen. Das ZQP empfiehlt ausdrücklich: „Erstellen Sie einen Plan für den Fall, dass Sie vertreten werden müssen.“

Stimmen Sie den Plan mit Ihrem Vater, mit seinem Umfeld und, falls einer kommt, mit dem Pflegedienst ab. Ein Satz wie „Papa, wenn ich mal ausfalle, wäre es dir recht, wenn Tante Gabi kommt?“ öffnet das Gespräch. Laut gesund.bund.de hilft es, eine oder mehrere Personen zu haben, die in einer akuten Krise die Pflege übernehmen können.

Notfallmappe, Checkliste. Vertretungsplan: das muss drinstehen. Wer springt ein: ein bis zwei Ansprechpartner mit Telefonnummer, dazu Pflegedienst und Kurzzeitpflege-Einrichtung. Medikationsplan: aktuelle Kopie, bei jeder Änderung neu, wo liegen die Medikamente. Allergien und Diagnosen, auch Besonderheiten wie Demenz oder Schluckprobleme. Tagesablauf: Aufstehen, Essen, Medikamente, Toilette, Schlafenszeit. Kontakte: Hausarzt, Pflegedienst, Apotheke, Pflegekasse mit Versichertennummer. Vollmachten: Wo liegt das Original, die Vertretung kann nur damit handeln. Wünsche des Elternteils: Wer darf helfen, was ist ihm wichtig, wovor hat er Sorge. Hinweis im eigenen Portemonnaie: Ich versorge meine Mutter, Vertretung Name, Telefon. ZQP: Erstellen Sie einen Plan für den Fall, dass Sie vertreten werden müssen. Quellen: ZQP, Paragraf 31a SGB V, Bundesjustizministerium.

Checkliste für die Notfallmappe:

  • Wer springt ein: Namen und Telefonnummern von ein bis zwei Vertrauenspersonen, dazu Pflegedienst und eine Einrichtung für Kurzzeitpflege, die Sie vorher angefragt haben.
  • Medikationsplan: Wer drei oder mehr verordnete Medikamente nimmt, hat Anspruch auf einen Medikationsplan (§ 31a SGB V). Legen Sie eine Kopie in die Mappe. Arzt oder Apotheke aktualisieren ihn bei jeder Änderung, tauschen Sie die Kopie dann aus.
  • Allergien und Diagnosen: etwa Demenz oder Schluckstörung.
  • Tagesablauf: wann Ihr Vater aufsteht, isst, Tabletten nimmt, zur Toilette muss und schlafen geht.
  • Kontakte: Hausarzt, Pflegedienst, Apotheke, Pflegekasse mit Versichertennummer.
  • Vollmachten: Eine bevollmächtigte Person kann laut Bundesjustizministerium nur mit der Urkunde im Original handeln. Notieren Sie, wo das Original liegt. Wer vertreten soll, braucht unter Umständen eine eigene Vollmacht Ihres Vaters. Die Notvertretung unter Ehegatten gilt nur für Gesundheitsfragen und höchstens sechs Monate.
  • Hinweis für Sie selbst: Tragen Sie in Ihrem Portemonnaie eine Notiz wie „Ich versorge meinen Vater. Vertretung: Name, Telefon“. So können Rettungsdienst oder Klinik die richtige Person verständigen. Gesetzlich Versicherte können Kontaktdaten auch im Notfalldatensatz ihrer Gesundheitskarte speichern lassen.

Die Mappe gehört zum Vorsorge-Ordner für den Ernstfall. Zu Vollmachten lesen Sie mehr unter Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Gehen Sie den Plan einmal vor Ort mit der Vertretung durch.

Wo Sie Beratung bekommen

Die erste Anlaufstelle ist die Pflegeberatung der Pflegekasse. Sie hilft, einen Versorgungsplan für den Ausfall zu erstellen, und informiert über Entlastung für Pflegepersonen (§ 7a SGB XI).

  • Pflegeberatung: Angehörige können sie auch ohne den Pflegebedürftigen nutzen, wenn er zustimmt. Privat Versicherte erreichen compass private pflegeberatung unter 0800 101 88 00. Siehe Pflegeberatung nach § 7a.
  • Pflegestützpunkte: Es gibt sie nur dort, wo das Land sie eingerichtet hat. In Sachsen und Sachsen-Anhalt gibt es keine, dort heißt das Angebot „Vernetzte Pflegeberatung“. Pflegestützpunkte beraten und koordinieren, eine Ersatzkraft stellen sie nicht. Eine Suche bietet die ZQP-Datenbank „Beratung zur Pflege“. Mehr unter Pflegestützpunkte finden.
  • Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums: 030 20 17 91 31, montags bis donnerstags (aktuelle Zeiten auf wege-zur-pflege.de).
  • TelefonSeelsorge: 0800 111 0 111, 0800 111 0 222 oder 116 123, rund um die Uhr, kostenlos und anonym, wenn Ihnen alles zu viel wird.

Wenn der Ausfall länger dauert

Bei einem längeren oder dauerhaften Ausfall reichen acht Wochen Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege nicht. Dann muss die Versorgung neu aufgestellt werden, am besten mit der Pflegeberatung.

Ein ambulanter Pflegedienst kann dauerhaft Teile der Pflege übernehmen. Die Pflegekasse zahlt dafür als Sachleistung je nach Pflegegrad 796 bis 2.299 € im Monat.

Eine weitere Möglichkeit ist eine Betreuungskraft, die im Haushalt lebt. Sie ist keine Pflegefachkraft und keine Nachtwache. Behandlungspflege wie Spritzen oder Wundversorgung bleibt beim Pflegedienst. Die 24-Stunden-Betreuung wird selbst bezahlt. Das Pflegegeld lässt sich dafür einsetzen, Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag nicht. Was diese Form der Betreuung leistet, erklärt der Beitrag 24-Stunden-Betreuung: was sie wirklich bedeutet.

Häufige Fragen

Wer pflegt meine Mutter, wenn ich ins Krankenhaus muss?

Hat sie Pflegegrad 2 oder höher, zahlt die Pflegekasse eine Ersatzpflege zu Hause (Verhinderungspflege) oder einen Platz in der Kurzzeitpflege. Die Ersatzpflege kann ein Pflegedienst, eine Nachbarin oder ein Verwandter übernehmen.

Muss ich die Verhinderungspflege vorher beantragen?

Nein. Das Gesetz verlangt keinen Antrag vor der Ersatzpflege. Die Kosten reichen Sie mit Belegen bis Ende des Folgejahres ein.

Wird das Pflegegeld gekürzt, wenn ich krank bin?

Während einer Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege zahlt die Pflegekasse die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes weiter, jeweils bis zu acht Wochen im Jahr.

Wie viel bekommt meine Schwester, wenn sie einspringt?

Pflegt Ihre Schwester nicht erwerbsmäßig, zahlt die Pflegekasse in der Regel höchstens das Pflegegeld für zwei Monate, bei Pflegegrad 3 also 1.198 €. Als Tochter Ihres Vaters ist sie mit ihm im ersten Grad verwandt. Nachgewiesene Kosten wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall kommen dazu, insgesamt bis 3.539 €.

Zahlt meine Krankenkasse eine Haushaltshilfe, damit jemand Papa versorgt?

Nein. Sie gilt nur Ihrem eigenen Haushalt. Die Pflege Ihres Vaters läuft über seine Pflegekasse.

Was gilt bei Pflegegrad 1?

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 lässt sich der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat für eine Kurzzeitpflege einsetzen.

Kann mein Vater mit zur Kur kommen?

Ja. Seit Juli 2024 hat er Anspruch auf Versorgung in derselben Vorsorge- oder Reha-Einrichtung, wenn Sie dort Ihre Kur machen und er zustimmt (§ 42b SGB XI).

Ist eine 24-Stunden-Betreuung eine Lösung, wenn ich dauerhaft ausfalle?

Sie kann eine längerfristige Lösung sein, wenn Ihr Vater Hilfe im Alltag braucht. Die Betreuungskraft ist keine Pflegefachkraft und keine Nachtwache. Bei Omelia kostet die Betreuung je nach Deutschkenntnissen 2.699 bis 3.399 € für 30 Tage, zuzüglich Kost und Logis. Das Pflegegeld lässt sich einsetzen. Der Entlastungsbetrag nicht, weil Omelia kein nach § 45a SGB XI anerkanntes Angebot ist. Auch die Verhinderungspflege bezahlt eine 24-Stunden-Betreuung nicht.

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Quellen

Stand: Oktober 2026.

Geschrieben von

Anna Schmidt

Pflegeberaterin · Recht & Finanzen

Spezialisiert auf Pflegegrad-Anträge, Pflegekassen-Leistungen 2026 und legale Beschäftigung von Betreuungskräften.

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