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Pflegegrad & Antrag 10 Min. Lesezeit

Pflegegrad bei psychischen Erkrankungen und Depression

Pflegegrad bei Depression, Angst, Psychose oder Sucht: wie Modul 3 punktet, warum Modul 4 mehr zählt und welche Hilfen es zusätzlich gibt.

Ihre Mutter kann gehen und Treppen steigen. Trotzdem bleibt sie seit Monaten im Bett, wenn niemand sie Schritt für Schritt durch den Morgen begleitet. Auch so eine psychische Erkrankung kann einen Pflegegrad begründen.

Das steht ausdrücklich im Gesetz. Pflegebedürftig ist, wer „körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen“ nicht selbständig ausgleichen kann (§ 14 SGB XI). Seit 2017 zählt deshalb die Selbständigkeit im Alltag und nicht mehr die Pflegeminuten. Der Gesetzgeber hatte zuvor festgestellt, dass Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen seltener höhere Pflegestufen erreichten.

Auf einen Blick

  • Grundsatz: Depression, Angststörung, Psychose oder Sucht können einen Pflegegrad begründen, wenn die Einschränkungen voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen.
  • Modul 3 (Verhaltensweisen und psychische Problemlagen) hat 13 Kriterien. Gezählt wird, wie oft eine andere Person helfen muss: 0, 1, 3 oder 5 Punkte.
  • Gewichtung: Modul 2 und Modul 3 zählen zusammen 15 Prozent, und nur der höhere Wert. Modul 3 bringt also höchstens 15 von 100 Punkten. Für Pflegegrad 2 braucht man 27.
  • Mehr Gewicht: Selbstversorgung (Modul 4, 40 Prozent) wertet die „aufwendige Motivation“ bei Antriebsstörung. Medikamente und begleitete Termine zählen in Modul 5 (20 Prozent).
  • Zählt nicht: vorübergehende Krisen unter sechs Monaten, reine Schlafstörungen, bewusste Ablehnung von Hilfe, das Fernhalten von Suchtmitteln.
  • Daneben: psychiatrische häusliche Krankenpflege, Soziotherapie, Sozialpsychiatrischer Dienst, EUTB und rechtliche Betreuung.

Bekommt man mit Depression oder Angststörung einen Pflegegrad?

Ja, wenn die Erkrankung die Selbständigkeit dauerhaft einschränkt und genug Punkte zusammenkommen. Maßgeblich ist der Hilfebedarf im Alltag, nicht die Diagnose.

Laut Begutachtungs-Richtlinien ist „das alleinige Aufzählen von Diagnosen“ nicht ausreichend. Tagesformschwankungen müssen die Gutachter dagegen aufnehmen.

Entscheidend ist die Dauer. Eine depressive Episode, die voraussichtlich innerhalb von sechs Monaten abklingt, begründet keinen Pflegegrad. Bei chronischen oder immer wiederkehrenden Verläufen sieht das anders aus. Zur Reform siehe Pflegestufe und Pflegegrad: der Unterschied.

Wie stark psychische Probleme in die Punkte eingehen

Für Pflegegrad 2 reicht Modul 3 allein nicht, denn es bringt höchstens 15 von 100 Punkten. Die übrigen Punkte entstehen in der Selbstversorgung, beim Umgang mit Medikamenten und Therapie und in der Gestaltung des Alltags.

Das Begutachtungsinstrument (oft „NBA“ genannt) gewichtet die Module so (§ 15 SGB XI):

  • Modul 1 Mobilität: 10 Prozent
  • Modul 2 Denken und Verständigung oder Modul 3 Verhalten und Psyche: zusammen 15 Prozent, es zählt nur der höhere Wert
  • Modul 4 Selbstversorgung: 40 Prozent
  • Modul 5 Umgang mit Krankheit und Therapie: 20 Prozent
  • Modul 6 Alltagsleben und soziale Kontakte: 15 Prozent

Die Schwellen: Pflegegrad 1 ab 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 ab 27, Pflegegrad 3 ab 47,5, Pflegegrad 4 ab 70, Pflegegrad 5 ab 90. Wie Sie selbst grob rechnen, zeigt Pflegegrad selbst einschätzen.

Modul 3: 13 Kriterien, gezählt wird die Häufigkeit

In Modul 3 geht es um die Frage, ob ein Mensch sein Verhalten ohne Hilfe einer anderen Person steuern kann. Bewertet wird, wie oft diese Hilfe nötig ist, nicht wie schwer die Erkrankung klingt.

Die 13 Kriterien laut § 14 SGB XI: motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten, nächtliche Unruhe, selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten, Beschädigen von Gegenständen, physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen, verbale Aggression, andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten, Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender Maßnahmen, Wahnvorstellungen, Ängste, Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage, sozial inadäquate Verhaltensweisen und sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen.

Für jedes Kriterium gibt es Einzelpunkte: nie oder sehr selten 0, selten (ein- bis dreimal innerhalb von zwei Wochen) 1, häufig (zweimal bis mehrmals wöchentlich, aber nicht täglich) 3, täglich 5.

Wie Modul 3 bewertet wird. Schritt 1, wie oft: Je Kriterium, insgesamt 13 Kriterien, zählt, wie oft Hilfe durch eine andere Person nötig ist. Nie oder sehr selten 0 Punkte, selten, also ein- bis dreimal in zwei Wochen, 1 Punkt, häufig, mehrmals pro Woche, aber nicht täglich, 3 Punkte, täglich 5 Punkte. Schritt 2, Summe: Die Einzelpunkte aller 13 Kriterien werden addiert. Schritt 3, gewichtete Punkte nach Anlage 2 zu Paragraf 15 SGB XI: Summe 0 ergibt 0, Summe 1 bis 2 ergibt 3,75, Summe 3 bis 4 ergibt 7,5, Summe 5 bis 6 ergibt 11,25, Summe 7 bis 65 ergibt 15. Wichtig: Modul 2 und Modul 3 zählen zusammen mit 15 Prozent, gewertet wird nur der höhere Wert. Modul 3 bringt also höchstens 15 von 100 Punkten. Für Pflegegrad 2 sind 27 Punkte nötig, der Rest muss aus Selbstversorgung, Therapie oder Alltag kommen. Quellen: Paragraf 15 SGB XI, Anlagen 1 und 2, Begutachtungs-Richtlinien 2026.

Die Summe wird nach einer festen Tabelle in gewichtete Punkte umgerechnet (Anlage 2 zu § 15 SGB XI). Ab 7 Einzelpunkten ist das Maximum von 15 erreicht, schon wenige häufig auftretende Verhaltensweisen schöpfen Modul 3 also aus. Treten zwei Verhaltensweisen gemeinsam auf, etwa nächtliche Unruhe wegen Angst, wird das Ereignis nur einmal gezählt.

Hinweise auf eine relevante Problemlage sind laut Richtlinien etwa psychiatrische Behandlung, Psychotherapie, frühere Klinikaufenthalte oder Bedarfsmedikation.

Was in Modul 3 nicht gewertet wird

Nicht jede Belastung bringt Punkte. Die Richtlinien grenzen mehrere Situationen ausdrücklich aus:

  • Vorübergehendes: Was voraussichtlich weniger als sechs Monate dauert. Die sonst geltende Grenze „seltener als einmal pro Woche“ gilt in Modul 3 so nicht, denn hier bringt schon „ein- bis dreimal innerhalb von zwei Wochen“ einen Punkt.
  • Schlafstörungen: Einschlafprobleme oder nächtliche Wachphasen zählen nicht. Gewertet wird nächtliche Unruhe, bei der jemand beruhigt oder wieder ins Bett gebracht werden muss.
  • Bewusste Ablehnung: Lehnt Ihr Vater eine Maßnahme willentlich und selbstbestimmt ab, ist das keine „Abwehr“. Krankheitsbedingte Abwehr, etwa die Weigerung, Medikamente zu nehmen, weil er sich vergiftet glaubt, zählt dagegen.
  • Bloße Anwesenheit: Wenn Ihre Mutter ruhiger ist, sobald jemand im Raum sitzt, wird das bei den Ängsten nicht bewertet. Nötig ist aktive Unterstützung.
  • Antriebslosigkeit bei reiner Demenz: Braucht ein Mensch wegen kognitiver Einschränkungen Impulse, um eine Handlung zu beginnen, fällt das nicht unter dieses Kriterium.

Wo Motivieren und Begleiten mehr Punkte bringen

Am meisten Gewicht hat die Selbstversorgung in Modul 4 mit 40 Prozent. Dort zählt ausdrücklich die „aufwendige Motivation“, die vor allem bei psychischen Erkrankungen mit Antriebsminderung nötig ist.

Der Unterschied liegt im Detail. Wer Ihre Mutter nur zum Waschen auffordert oder ihr die Seife hinlegt, macht sie in der Wertung „überwiegend selbständig“ (1 Punkt). Wer während des Waschens dabeibleibt, motiviert und begleitet, weil sie sonst nach zwei Minuten aufhört, erreicht „überwiegend unselbständig“ (2 Punkte). Wiederholte Aufforderungen allein reichen dafür nicht.

Modul 5 (20 Prozent) erfasst ärztlich angeordnete Maßnahmen, die voraussichtlich mindestens sechs Monate nötig sind: das Richten und Überwachen von Medikamenten und die Begleitung zu Ärzten und Therapeuten, ausdrücklich auch zur Psychotherapie. Schon regelmäßige Hilfe bei den Tabletten zusammen mit einer wöchentlich begleiteten Therapie kann hier spürbar ins Gewicht fallen. Wie viele Punkte es konkret werden, legt der Medizinische Dienst nach der Häufigkeit fest.

Modul 6 (15 Prozent) bewertet Tagesablauf, Schlafen, Zukunftsplanungen und Kontakte. Berücksichtigt wird etwa, wenn starke Ängste Planungen verhindern oder jemand kaum noch von sich aus Kontakt sucht.

Einkaufen, Haushalt und Behördengänge werden erhoben, fließen aber nicht in die Punkte ein (§ 18a SGB XI).

Beispiele nach Krankheitsbild

Die folgenden Zuordnungen sind Beispiele, abgeleitet aus den Begutachtungs-Richtlinien, keine amtlichen Punktwerte.

  • Depression: Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage und Ängste in Modul 3, motivierende Begleitung beim Waschen oder Essen in Modul 4, Medikamente und begleitete Psychotherapie in Modul 5, Tagesstruktur und Kontaktpflege in Modul 6. Mehr zu Anzeichen im Alter lesen Sie unter Depression im Alter erkennen.
  • Angst- und Panikstörung: Ängste in Modul 3, wenn jemand aktiv helfen muss, etwa bei Panikattacken. Begleitung zu Arzt und Therapie in Modul 5, Zukunftsplanungen in Modul 6.
  • Schizophrenie und andere Psychosen: Wahnvorstellungen, Ängste (die Richtlinien nennen Schizophrenie ausdrücklich), krankheitsbedingte Abwehr von Medikamenten, verbale Aggression oder distanzloses Verhalten in Modul 3, Medikamentengabe in Modul 5.
  • Sucht: Die Abhängigkeit selbst ist kein Kriterium. Das Fernhalten von Alkohol oder Tabletten wird ausdrücklich nicht gewertet. Punkte bringen die Folgen, etwa Hilfe bei der Selbstversorgung oder bleibende Gedächtnisstörungen wie beim Korsakow-Syndrom (Modul 2). Siehe Stille Sucht im Alter.
  • Demenz mit psychischen Symptomen: Modul 2 und Modul 3 werden beide erhoben, gewertet wird nur der höhere der beiden gewichteten Werte. Sie werden nicht addiert.

Pflegetagebuch bei psychischen Problemlagen

Ein Pflegetagebuch ist freiwillig, der Medizinische Dienst wertet es aber aus. Es macht Hilfe sichtbar, die von außen nicht zu sehen ist.

Weil Modul 3 „innerhalb von zwei Wochen“ rechnet, sind zwei Wochen ein sinnvoller Rahmen, vorgeschrieben ist das nicht. Notieren Sie für jeden Tag:

  • Was passiert ist: „Mama hat um 3 Uhr im Flur gestanden, war überzeugt, jemand sei in der Wohnung. 20 Minuten beruhigt, zurück ins Bett gebracht.“
  • Wie oft: Bei Modul 3 zählt die Häufigkeit pro Woche oder in zwei Wochen, nicht die Dauer.
  • Was Sie getan haben: auffordern, dabeibleiben und motivieren, beruhigen, begleiten.
  • Was ohne Sie passiert wäre: nicht gegessen, nicht gewaschen, Tabletten nicht genommen, Termin abgesagt.
  • Gute und schlechte Tage, damit die Tagesform sichtbar wird.

Den Termin beim Medizinischen Dienst vorbereiten

Die Person, die den Alltag am besten kennt, sollte beim Termin dabei sein. Mit Einverständnis der versicherten Person werden Angehörige befragt.

Praktische Hinweise für den Termin:

  • Unterlagen bereitlegen: Befunde aus Psychiatrie oder Psychotherapie, Klinikberichte, Medikamentenplan, Pflegetagebuch. Fehlende Unterlagen müssen Sie nicht extra anfordern.
  • Ärzte einbeziehen: Mit Einwilligung soll der Medizinische Dienst die behandelnden Ärzte einbeziehen, besonders die Hausarztpraxis.
  • Vorher überlegen: Wobei braucht Ihr Angehöriger Unterstützung, was gelingt allein? Diese Fragen empfiehlt der Medizinische Dienst selbst.
  • Respektvoll ergänzen: Viele Menschen nehmen sich in einer fremden Situation zusammen. Lassen Sie Ihre Mutter zuerst erzählen und ergänzen Sie danach sachlich, ohne sie vorzuführen.
  • Psychiatrischen Schwerpunkt benennen: Bei psychisch kranken Menschen können Fachkräfte aus der Psychiatrie beteiligt werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht, ein Hinweis bei Antragstellung ist aber möglich.

Ausführlich: MD-Begutachtung vorbereiten und Pflegegrad beantragen.

Wenn der Bescheid nicht passt

Prüfen Sie zuerst das Gutachten, das mit dem Bescheid kommt. Schauen Sie besonders auf die Häufigkeiten in Modul 3 und die Bewertung in Modul 4.

Widerspruch ist binnen eines Monats schriftlich möglich, ein Bescheid per Post gilt am vierten Tag nach Aufgabe als bekannt gegeben. Begründen Sie konkret: welches Kriterium, welche Häufigkeit, belegt durch Tagebuch und Befunde. Verschlechtert sich der Zustand später, ist ein Antrag auf Höherstufung der Weg. Mehr dazu: Pflegegrad höherstufen und Widerspruch.

Hilfen neben dem Pflegegrad

Die Pflegekasse deckt keine psychiatrische Behandlung ab. Dafür gibt es eigene Leistungen der Krankenkasse und kostenlose Beratungsstellen, die unabhängig vom Pflegegrad helfen.

Hilfen neben dem Pflegegrad. Psychiatrische häusliche Krankenpflege, Krankenkasse, Paragraf 37 SGB V: Fachpflege zu Hause, ärztlich verordnet, bis zu 14 Einheiten von 60 Minuten pro Woche, Angehörige werden einbezogen, leichte und mittelgradige Depression sind keine Regeldiagnose, Sucht nur in begründeten Einzelfällen. Soziotherapie, Krankenkasse, Paragraf 37a SGB V: bei schwerer psychischer Erkrankung Koordination von Terminen, Anleitung und Motivation, Behandlungen wahrzunehmen, höchstens 120 Stunden in drei Jahren je Krankheitsfall. Sozialpsychiatrischer Dienst, Gesundheitsamt, kostenlos: Beratung für Betroffene und Angehörige, bei Bedarf Hausbesuche, kann auf Hinweis von Angehörigen Hilfe anbieten, betritt die Wohnung aber nicht gegen den Willen der Person. EUTB Teilhabeberatung, Paragraf 32 SGB IX, kostenlos: unabhängige Beratung zu Teilhabe und Reha, etwa Eingliederungshilfe, auch für Angehörige, auch als Peer-Beratung. Rechtliche Betreuung, Betreuungsgericht, Paragraf 1814 BGB: nur wenn erforderlich und nie gegen den freien Willen, Angehörige können sie anregen, ein Betreuer wird zum MD-Termin benachrichtigt. In einer Krise: TelefonSeelsorge gebührenfrei rund um die Uhr unter 0800 111 0 111, 0800 1110222 oder 116 123, bei akuter Gefahr 112.

Psychiatrische häusliche Krankenpflege (pHKP). Leistung der Krankenkasse nach § 37 SGB V und HKP-Richtlinie Nr. 27a. Fachkräfte kommen nach Hause, helfen in Krisen und trainieren den Umgang mit der Erkrankung, bis zu 14 Einheiten von 60 Minuten pro Woche. Verordnen dürfen vor allem Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapeuten, die Hausarztpraxis nur nach fachärztlich gesicherter Diagnose. Leichte und mittelgradige depressive Episoden sind keine Regeldiagnose, Sucht nur in begründeten Einzelfällen.

Soziotherapie (§ 37a SGB V). Für Menschen, die wegen schwerer psychischer Erkrankung Behandlungen nicht selbständig wahrnehmen können: Koordination, Anleitung und Motivation, höchstens 120 Stunden in drei Jahren je Krankheitsfall.

Sozialpsychiatrischer Dienst. Über das Gesundheitsamt, kostenlos, mit Hausbesuchen. Wenn Sie sich um Ihren Vater sorgen, kann der Dienst ihm Hilfe anbieten, betritt die Wohnung aber nicht gegen seinen Willen.

EUTB (§ 32 SGB IX). Kostenlose, unabhängige Beratung zu Teilhabe und Reha, auch für Angehörige. Für Fragen zum Pflegegrad sind die Pflegeberatung und der Pflegestützpunkt zuständig.

Rechtliche Betreuung. Das Betreuungsgericht bestellt einen Betreuer nur, wenn es erforderlich ist, und nie gegen den freien Willen (§ 1814 BGB). Angehörige können eine Betreuung anregen. Wenn Ihr Angehöriger Hilfe ablehnt, lesen Sie Eltern wollen keine Pflege.

In einer Krise: Die TelefonSeelsorge ist gebührenfrei und rund um die Uhr erreichbar unter 0800 111 0 111, 0800 1110222 oder 116 123. Bei akuter Suizidgefahr helfen die Notfallambulanzen psychiatrischer Kliniken, bei unmittelbarer Gefahr wählen Sie 112.

Welche Leistungen der Pflegegrad bringt

Dieselben wie bei körperlichen Erkrankungen. Pflegegeld (347 bis 990 € im Monat) sowie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (zusammen bis 3.539 € im Jahr) gibt es erst ab Pflegegrad 2. Ab Pflegegrad 1 steht der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat zur Verfügung.

Häufige Fragen

Bekommt man bei Depression einen Pflegegrad?

Ja, wenn sie die Selbständigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate einschränkt und genug Punkte zusammenkommen. Viel Gewicht hat die Selbstversorgung mit 40 Prozent, etwa wenn jemand beim Waschen oder Essen motivierend begleitet werden muss.

Reicht Modul 3 allein für einen Pflegegrad?

Für Pflegegrad 1 kann es reichen, für Pflegegrad 2 nicht. Modul 3 bringt höchstens 15 gewichtete Punkte, Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5 und Pflegegrad 2 bei 27 Punkten. Die übrigen Punkte müssen aus anderen Modulen kommen.

Werden Demenz und psychische Erkrankung zusammengezählt?

Nein. Modul 2 (Denken und Verständigung) und Modul 3 (Verhalten und Psyche) werden beide erhoben, in die Gesamtwertung geht aber nur der höhere gewichtete Wert ein.

Zählt es, wenn ich meine Mutter ständig motivieren muss?

Ja, aber es kommt auf die Art an. Bloßes Auffordern gilt in der Selbstversorgung als „überwiegend selbständig“. Erst wenn Sie während der Handlung dabeibleiben und motivieren, wird „überwiegend unselbständig“ gewertet.

Was ist, wenn mein Vater die Hilfe ablehnt?

Krankheitsbedingte Abwehr, etwa aus Wahn heraus, zählt in Modul 3. Eine bewusste, selbstbestimmte Ablehnung zählt nicht.

Gilt das auch bei Alkohol- oder Medikamentensucht?

Die Sucht selbst bringt keine Punkte, das Fernhalten von Suchtmitteln ebenfalls nicht. Gewertet werden die Folgen, zum Beispiel Hilfe bei der Selbstversorgung oder bleibende Gedächtnisstörungen.

Was ist psychiatrische häusliche Krankenpflege?

Eine Leistung der Krankenkasse, unabhängig vom Pflegegrad. Psychiatrisch geschulte Pflegekräfte kommen nach Hause, bei bestimmten, meist schweren Diagnosen, bis zu 14 Einheiten von 60 Minuten pro Woche, auf ärztliche oder psychotherapeutische Verordnung.

Kann eine 24-Stunden-Betreuung bei psychischer Erkrankung helfen?

Sie kann Alltag und Tagesstruktur begleiten. Eine Betreuungskraft ist aber keine psychiatrische Fachkraft und ersetzt weder Behandlung noch psychiatrische Krankenpflege.

Persönliche Beratung

Sie überlegen, ob eine Betreuungskraft im Haushalt Ihren Angehörigen im Alltag begleiten kann? Omelia organisiert 24-Stunden-Betreuung für 2.699 bis 3.399 € je 30 Tage, je nach Deutschkenntnissen der Betreuungskraft, zuzüglich Kost und Logis. Das Pflegegeld lässt sich dafür einsetzen, der Entlastungsbetrag nicht, weil Omelia nicht nach § 45a SGB XI anerkannt ist. Die Erstberatung ist kostenlos. Beratung anfragen

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Quellen

Stand: Oktober 2026.

Geschrieben von

Anna Schmidt

Pflegeberaterin · Recht & Finanzen

Spezialisiert auf Pflegegrad-Anträge, Pflegekassen-Leistungen 2026 und legale Beschäftigung von Betreuungskräften.

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