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Finanzielles & Förderungen 13 Min. Lesezeit

Pflege-WG gründen 2026: Wohngruppenzuschlag 214 € & Anschubfinanzierung (§ 38a, § 45e SGB XI)

Ambulant betreute Pflege-WG: Wohngruppenzuschlag 214 €/Monat nach § 38a, Anschubfinanzierung bis 2.500 € pro Person nach § 45e, Voraussetzungen, Ablauf der Gründung und Abgrenzung zum Heim. Leitfaden 2026.

Zwischen dem eigenen Zuhause und dem Pflegeheim gibt es eine dritte, oft übersehene Möglichkeit: die ambulant betreute Pflege-Wohngemeinschaft — kurz Pflege-WG. Mehrere pflegebedürftige Menschen leben zusammen, teilen sich die Betreuung und behalten trotzdem ihre Selbstbestimmung. Und die Pflegeversicherung unterstützt dieses Modell mit richtig Geld: einem monatlichen Zuschlag und einer Anschubfinanzierung für die Gründung.

Dieser Leitfaden erklärt, was eine Pflege-WG ist, wie hoch der Wohngruppenzuschlag (214 €) und die Anschubfinanzierung (bis 2.500 € pro Person) ausfallen, welche Voraussetzungen gelten und wie die Gründung abläuft.

Das Wichtigste in 60 Sekunden

  • Eine Pflege-WG ist eine ambulant betreute Wohngemeinschaft mehrerer pflegebedürftiger Menschen
  • Wohngruppenzuschlag (§ 38a SGB XI): 214 € pro Monat und Person — für Pflegegrad 1 bis 5
  • Anschubfinanzierung (§ 45e SGB XI): bis 2.500 € pro Person, maximal 10.000 € pro Wohngruppe, für die Gründung/den Umbau
  • Voraussetzungen: mindestens drei Bewohner (bis maximal zwölf), eine gemeinsam beauftragte Organisationskraft, selbstbestimmte Wohnform
  • Jeder Bewohner behält seine individuellen Pflegeleistungen (Pflegegeld, Sachleistung, Entlastungsbetrag)
  • Abgrenzung: kein Heim (keine vollstationäre Versorgung), aber mehr gemeinsame Betreuung als beim Alleinwohnen
  • Besonders geeignet bei Demenz — die überschaubare, familiäre Struktur gibt Halt
  • Neutral beraten lassen — die Gründung ist anspruchsvoll

„Die Pflege-WG ist für viele die schönste Lösung, die kaum jemand kennt: klein, familiär, selbstbestimmt — und finanziell gut unterstützt. Gerade Menschen mit Demenz blühen in einer überschaubaren Gruppe oft auf, wo sie im großen Heim untergehen würden.”

1. Was ist eine Pflege-WG?

Eine ambulant betreute Pflege-Wohngemeinschaft ist ein gemeinsames Zuhause für mehrere pflegebedürftige Menschen. Sie leben in einer Wohnung oder einem Haus zusammen, haben eigene Zimmer und teilen sich Gemeinschaftsräume. Die Pflege und Betreuung organisieren sie gemeinsam — meist über einen ambulanten Pflegedienst und eine Präsenz- oder Betreuungskraft.

Das Entscheidende: Die WG ist selbstbestimmt organisiert. Die Bewohner (bzw. ihre Angehörigen oder Bevollmächtigten) bleiben Auftraggeber der Leistungen — es ist keine stationäre Einrichtung.

2. Der Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI: 214 € pro Monat

Wer in einer anerkannten Pflege-WG lebt, erhält den Wohngruppenzuschlag von 214 € pro Monat — zusätzlich zu den übrigen Pflegeleistungen. Er ist gedacht für die Kosten einer Organisationskraft, die die gemeinschaftliche Betreuung koordiniert (z. B. Präsenzkraft, Alltagsbegleitung).

Voraussetzungen für den Zuschlag:

  • mindestens drei, höchstens zwölf Bewohner mit Pflegegrad (1 bis 5)
  • eine gemeinschaftlich beauftragte Person, die organisatorische, verwaltende oder betreuende Tätigkeiten übernimmt
  • die Wohngemeinschaft dient dem Zweck der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung

3. Die Anschubfinanzierung nach § 45e SGB XI: bis 2.500 € pro Person

Für die Gründung einer neuen Pflege-WG gibt es eine einmalige Anschubfinanzierung:

  • bis zu 2.500 € pro Person
  • maximal 10.000 € pro Wohngruppe

Das Geld ist für die altersgerechte oder barrierefreie Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung gedacht — etwa den Umbau von Bädern, den Abbau von Schwellen oder technische Hilfen. Der Antrag ist an bestimmte Fristen und Bedingungen der Gründung gebunden.

4. Weitere Leistungen bleiben erhalten

Der große Vorteil: In der Pflege-WG behält jeder Bewohner seine individuellen Ansprüche — sie kommen zusätzlich zum Wohngruppenzuschlag:

So ergibt sich in der Summe eine solide Finanzierung der gemeinschaftlichen Pflege.

5. Pflege-WG, Heim, Betreutes Wohnen und 24-h-Pflege im Vergleich

WohnformStrukturSelbstbestimmung
Pflege-WGkleine Gruppe, gemeinsam organisierte Pflegehoch
Pflegeheimgroße Einrichtung, vollstationärgering
Betreutes Wohneneigene Wohnung + Grundservicehoch, aber Pflege extra
24-Stunden-PflegeBetreuung im eigenen Zuhausesehr hoch

Einen Vergleich speziell für Menschen mit Demenz bietet der Beitrag Demenz-WG oder 24-Stunden-Pflege. Wie sich Wohnformen grundsätzlich unterscheiden, zeigt auch Betreutes Wohnen 2026.

6. Für wen eignet sich eine Pflege-WG?

Gut geeignet, wenn:

  • ein Mensch nicht allein, aber auch nicht im großen Heim leben möchte
  • Demenz vorliegt und eine überschaubare, familiäre Struktur guttut
  • Angehörige die Versorgung gemeinschaftlich organisieren möchten

Weniger geeignet, wenn:

  • eine hochkomplexe medizinische Versorgung rund um die Uhr nötig ist, die eher eine spezialisierte Einrichtung leistet
  • der Mensch die eigene Häuslichkeit unbedingt behalten will — dann ist die 24-Stunden-Betreuung die passendere Wahl

7. So läuft die Gründung ab

  1. Interessenten und Angehörige zusammenbringen (mindestens drei Bewohner)
  2. Geeignete, barrierefreie Wohnung finden oder umbauen
  3. Ambulanten Pflegedienst und Organisationskraft auswählen
  4. Verträge klar regeln (Miete, Pflege, Organisation getrennt halten — wichtig für die Selbstbestimmung)
  5. Wohngruppenzuschlag und Anschubfinanzierung bei den Pflegekassen beantragen
  6. Rechtliche Beratung einholen — die Anforderungen sind anspruchsvoll und teils landesrechtlich geregelt (Wohn- und Teilhabegesetze der Länder)

8. Häufige Fehler vermeiden

  • Vermischung der Verträge: Miete, Pflege und Betreuung müssen getrennt und frei wählbar bleiben — sonst droht die Einstufung als (teurere, weniger selbstbestimmte) stationäre Einrichtung
  • Zu späte Antragstellung der Anschubfinanzierung
  • Fehlende Organisationskraft — ohne sie kein Wohngruppenzuschlag
  • Landesrecht übersehen: Die Bundesländer haben eigene Vorgaben für Wohngemeinschaften

9. Fazit

Die Pflege-WG ist eine der attraktivsten und am wenigsten bekannten Wohnformen: klein, familiär, selbstbestimmt — und finanziell gut ausgestattet. Der Wohngruppenzuschlag von 214 € pro Monat und die Anschubfinanzierung von bis zu 2.500 € pro Person kommen zusätzlich zu den individuellen Pflegeleistungen, sodass sich die gemeinschaftliche Betreuung solide finanzieren lässt. Besonders bei Demenz gibt die überschaubare Struktur Halt, wo ein großes Heim überfordert. Entscheidend ist die saubere Trennung von Miete, Pflege und Organisation — nur so bleibt die WG selbstbestimmt und der Zuschlag gesichert. Weil die Gründung anspruchsvoll und teils landesrechtlich geregelt ist, sollten Sie sich früh neutral beraten lassen — etwa in einem Pflegestützpunkt. Wer die eigene Häuslichkeit dagegen unbedingt behalten will, für den bleibt die 24-Stunden-Betreuung die passendere Alternative.

10. Kosten einer Pflege-WG — was zahle ich selbst?

Die Kosten einer Pflege-WG setzen sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die teils die Kasse, teils die Bewohner tragen:

  • Miete und Nebenkosten für das eigene Zimmer und die Gemeinschaftsflächen — wie bei jeder Wohnung selbst zu zahlen
  • Kosten der Betreuung/Organisation — hier hilft der Wohngruppenzuschlag von 214 € pro Monat
  • Pflegeleistungen — finanziert über Pflegegeld, Sachleistung und Entlastungsbetrag je nach Pflegegrad
  • Verpflegung und Haushalt — meist gemeinschaftlich organisiert und umgelegt

Der verbleibende Eigenanteil hängt von Region, Mietniveau und Pflegebedarf ab. Bei knappen Mitteln kann — wie bei anderen Wohnformen — die Hilfe zur Pflege des Sozialamts greifen, und ein Anspruch auf Wohngeld sollte geprüft werden. Weil die WG selbstbestimmt organisiert ist, sind die Kosten oft transparenter und flexibler als im Heim — aber auch stärker von der konkreten Organisation abhängig.

11. Häufige Fragen

Wie hoch ist der Wohngruppenzuschlag 2026?

Der Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI beträgt 214 € pro Monat und Person — für die Pflegegrade 1 bis 5, zusätzlich zu den übrigen Pflegeleistungen.

Was ist die Anschubfinanzierung für eine Pflege-WG?

Eine einmalige Förderung für die Gründung nach § 45e SGB XI: bis zu 2.500 € pro Person, maximal 10.000 € pro Wohngruppe, für die altersgerechte Umgestaltung der Wohnung.

Wie viele Personen braucht eine Pflege-WG?

Für den Wohngruppenzuschlag sind mindestens drei und höchstens zwölf Bewohner mit Pflegegrad erforderlich.

Ist eine Pflege-WG dasselbe wie ein Heim?

Nein. Die Pflege-WG ist eine ambulant betreute, selbstbestimmte Wohnform. Die Bewohner bleiben Auftraggeber ihrer Leistungen — es ist keine vollstationäre Einrichtung.

Behalte ich in der Pflege-WG mein Pflegegeld?

Ja. Jeder Bewohner behält seine individuellen Leistungen — Pflegegeld oder Sachleistung, Entlastungsbetrag und weitere — zusätzlich zum Wohngruppenzuschlag.

Für wen ist eine Pflege-WG besonders geeignet?

Für Menschen, die nicht allein, aber auch nicht im großen Heim leben möchten — und besonders für Menschen mit Demenz, denen eine kleine, familiäre Struktur guttut.

Worauf muss ich bei den Verträgen achten?

Miete, Pflege und Organisation müssen getrennt und frei wählbar bleiben. Werden sie vermischt, droht die Einstufung als stationäre Einrichtung — mit Verlust von Selbstbestimmung und Zuschlag.

Wer hilft bei der Gründung?

Lassen Sie sich neutral beraten — etwa im Pflegestützpunkt, bei Sozialverbänden oder spezialisierten Beratungsstellen. Beachten Sie auch die Wohn- und Teilhabegesetze Ihres Bundeslandes.

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Wohnformen vergleichen:

Leistungen kombinieren:

Tools:

Externe Ressourcen

  • Pflegekasse Ihrer Krankenkasse — Antrag Wohngruppenzuschlag und Anschubfinanzierung
  • Pflegestützpunkte Ihres Bundeslandes — neutrale Beratung zur Gründung
  • Landes-Sozialministerien — Wohn- und Teilhabegesetze der Länder
  • Verbraucherzentrale (verbraucherzentrale.de) — Vertragsprüfung

Hinweis zu Beträgen

Die genannten Beträge (214 € pro Monat, bis 2.500 € Anschubfinanzierung pro Person) entsprechen dem Stand 2026. Die genauen Voraussetzungen und Fristen unterscheiden sich teils je nach Bundesland. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder eine Beratungsstelle.

Was wir für Sie tun können

Wir bei Omelia helfen Familien, die passende Wohn- und Pflegeform zu finden — von der Pflege-WG bis zur 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause. In einem kurzen Gespräch klären wir, was zu Ihrer Situation passt.

Melden Sie sich gern — die erste Beratung ist kostenfrei und unverbindlich.

Geschrieben von

Anna Schmidt

Pflegeberaterin · Recht & Finanzen

Spezialisiert auf Pflegegrad-Anträge, Pflegekassen-Leistungen 2026 und rechtssichere Beschäftigung von Betreuungskräften.

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