Wenn ein geliebter Mensch zu Hause stirbt, hört für einen Moment die Welt auf, sich zu drehen. Vielleicht haben Sie ihn wochenlang gepflegt, vielleicht ist es ganz plötzlich geschehen. Was jetzt zählt, ist nicht die Behörde. Was jetzt zählt, sind Sie und der Abschied.
Deshalb das Wichtigste zuerst: Es gibt keinen Grund zur Eile. Niemand muss in der ersten Stunde einen Bestatter rufen, kein Formular muss sofort ausgefüllt werden. Sie dürfen sich Zeit nehmen — zum Innehalten, zum Weinen, zum Verabschieden. Erst danach, in Ruhe, kommen die praktischen Dinge.
Dieser Leitfaden begleitet Sie Schritt für Schritt: von den ersten Stunden über Totenschein und Bestatter bis zu den Abmeldungen bei Pflegekasse, Rentenversicherung und Versicherungen. Wir haben ihn so geschrieben, dass Sie ihn auch an einem schweren Tag durchhalten können — ein Abschnitt nach dem anderen. Stand: Juni 2026.
Auf einen Blick
- Kein Zeitdruck in den ersten Stunden: Sie dürfen sich in Ruhe verabschieden, bevor Sie jemanden rufen.
- Erster offizieller Schritt: ein Arzt muss kommen und den Tod feststellen — die Leichenschau mit der Todesbescheinigung (Totenschein).
- Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt aus — auf Grundlage der ärztlichen Todesbescheinigung. Sie brauchen sie für fast alle weiteren Schritte.
- Bestattungsfristen sind in jedem Bundesland anders geregelt — es gibt keine bundesweit einheitliche Frist.
- Pflegegeld wird für den vollen Sterbemonat gezahlt — nicht nur anteilig bis zum Todestag.
- Abmeldungen bei Pflege- und Krankenkasse, Rentenversicherung, Versicherungen und Bank gehören zu den Aufgaben der ersten Wochen.
- Für die Trauer gibt es kostenfreie Begleitung — über ambulante Hospizdienste und Beratungsstellen.
„Familien haben oft Angst, in den ersten Stunden etwas falsch zu machen. Das können sie kaum. Der Tod zu Hause ist kein Notfall mehr — nehmen Sie sich die Zeit für den Abschied. Die Formalitäten warten.” — Maria Hoffmann, Pflegeexpertin bei Omelia
1. Die ersten Stunden — Abschied vor Formalitäten
a) Atmen, innehalten, sich verabschieden
Wenn der Tod zu Hause eintritt und absehbar war — etwa am Ende einer langen Erkrankung oder palliativen Begleitung —, ist er kein medizinischer Notfall. Sie müssen nicht den Rettungsdienst rufen, und es gibt keine Frist, innerhalb der Sie handeln müssten.
Bleiben Sie, wenn Sie möchten, am Bett sitzen. Halten Sie die Hand. Zünden Sie eine Kerze an. Rufen Sie Menschen an, die jetzt bei Ihnen sein sollen. Viele Angehörige berichten später, dass gerade diese stillen Stunden ihnen geholfen haben, den Tod wirklich zu begreifen.
b) Wen Sie rufen — und wen nicht
War der Tod erwartet, rufen Sie in Ruhe den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117), damit ein Arzt zur Leichenschau kommt. Wurde der Mensch durch einen ambulanten Hospizdienst oder ein SAPV-Team begleitet, ist dort meist rund um die Uhr jemand erreichbar — diese Teams wissen genau, was zu tun ist, und nehmen Ihnen viel ab.
Nur wenn ein Mensch unerwartet oder unter unklaren Umständen stirbt, sollten Sie den Notruf 112 wählen.
2. Die Leichenschau und der Totenschein
a) Was der Arzt feststellt
Jeder Todesfall in Deutschland muss von einem Arzt durch eine Leichenschau bestätigt werden. Der Arzt stellt den Tod fest, dokumentiert Todeszeitpunkt und -ursache und stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus — umgangssprachlich Totenschein genannt.
Dieser Totenschein ist das erste offizielle Dokument und die Grundlage für alles Weitere. Ohne ihn kann weder das Standesamt die Sterbeurkunde ausstellen noch eine Bestattung erfolgen. Bewahren Sie ihn gut auf und geben Sie ihn später an den Bestatter weiter.
b) Was eine 24-Stunden-Betreuung oder der Pflegedienst jetzt tut
Wenn eine 24-Stunden-Betreuungskraft im Haushalt war, endet ihre Aufgabe mit dem Tod. Sie ist in dieser Situation oft eine große Stütze — sie kann helfen, Angehörige zu informieren oder den Arzt zu erreichen —, übernimmt aber keine medizinischen oder behördlichen Aufgaben. Auch ein ambulanter Pflegedienst stellt seine Leistungen ein.
Die Abrechnung erfolgt bis zum Todestag. Klären Sie in Ruhe mit der Vermittlungsagentur, wann die Betreuungskraft abreist und wie der letzte Monat abgerechnet wird — auch das muss nicht am selben Tag geschehen.
3. Bestatter und Bestattungsfristen
a) Den Bestatter beauftragen
Sobald Sie sich bereit fühlen, beauftragen Sie ein Bestattungsunternehmen. Der Bestatter übernimmt anschließend sehr viel: die Überführung, oft die Beantragung der Sterbeurkunde beim Standesamt, die Organisation von Sarg, Grab oder Urne und die Trauerfeier. Sie dürfen sich Zeit nehmen, ein Unternehmen auszuwählen und Angebote zu vergleichen — auch das ist nicht eilig.
b) Fristen sind Ländersache
Hier ist Vorsicht wichtig: Die Fristen für die Bestattung sind in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt — sie stehen in den jeweiligen Landesbestattungsgesetzen. Es gibt keine bundesweit einheitliche Frist von „so vielen Tagen”. Die Vorgaben unterscheiden sich darin, innerhalb welchen Zeitraums die Überführung zu erfolgen hat und bis wann die Erd- oder Feuerbestattung stattfinden muss.
Was das praktisch bedeutet: Verlassen Sie sich nicht auf eine Zahl aus dem Internet. Der Bestatter vor Ort kennt die Regeln Ihres Bundeslandes genau und sorgt dafür, dass alle Fristen eingehalten werden. Das ist einer der Gründe, warum Sie diese Aufgabe getrost in seine Hände geben können.
4. Die Sterbeurkunde und die wichtigsten Dokumente
a) Die Sterbeurkunde vom Standesamt
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus — auf Grundlage der ärztlichen Todesbescheinigung. Sie ist das zentrale Dokument, das Sie für nahezu alle Abmeldungen, für die Bank und für die Nachlassregelung brauchen.
Tipp: Beantragen Sie gleich mehrere beglaubigte Ausfertigungen (oft 5 bis 10). Viele Stellen — Rentenversicherung, Versicherungen, Bank — verlangen ein Original. Der Bestatter übernimmt die Beantragung meist mit.
b) Welche Unterlagen Sie bereitlegen sollten
Für das Standesamt und den Bestatter werden in der Regel benötigt:
- Personalausweis der verstorbenen Person
- Geburtsurkunde (bei Ledigen)
- Heiratsurkunde bzw. Familienbuch (bei Verheirateten/Verwitweten)
- Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
- die ärztliche Todesbescheinigung (Totenschein)
Suchen Sie diese Papiere nicht überstürzt zusammen — in vielen Familien liegt eine Dokumentenmappe bereit. Falls nicht, hilft der Bestatter weiter.
5. Abmeldungen und Behördengänge — die Checkliste
In den ersten Tagen und Wochen müssen verschiedene Stellen über den Todesfall informiert werden. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen ruhigen Überblick. Vieles hat keine Tagesfrist — wichtig ist, dass es geschieht, nicht dass es heute geschieht.
| Frist / Zeitraum | Was zu tun ist | Wo / bei wem |
|---|---|---|
| In den ersten Tagen | Bestattung beauftragen, Sterbeurkunde beantragen | Bestatter / Standesamt |
| Zeitnah | Pflegekasse über den Tod informieren, Pflegegeld endet | Pflegekasse der verstorbenen Person |
| Zeitnah | Krankenkasse abmelden | gesetzliche/private Krankenkasse |
| Zeitnah | Rentenversicherung informieren, Rente abmelden | Deutsche Rentenversicherung / Renten Service |
| Sterbevierteljahr | Witwen-/Witwerrente und ggf. Vorschuss beantragen | Deutsche Rentenversicherung |
| Innerhalb der Vertragsfristen | Lebens-, Sterbegeld- und Unfallversicherung melden | jeweilige Versicherung |
| Zeitnah | Bank informieren, Vollmacht über den Tod hinaus klären | kontoführende Bank |
| Laufend | Verträge prüfen (Strom, Telefon, Abos, Miete, GEZ) | jeweilige Anbieter |
a) Pflegekasse und Krankenkasse
Informieren Sie die Pflegekasse und die Krankenkasse über den Todesfall. Wichtig zu wissen — und für viele eine kleine Entlastung: Das Pflegegeld wird für den vollen Sterbemonat gezahlt, nicht nur anteilig bis zum Todestag. Sie müssen also nichts zurückzahlen.
b) Rentenversicherung und Sterbevierteljahr
Die Deutsche Rentenversicherung muss informiert werden, damit die Rente abgemeldet wird; überzahlte Rentenbeträge werden zurückgebucht.
Für hinterbliebene Ehe- und Lebenspartner gibt es das Sterbevierteljahr: In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Sterbemonat wird die Witwen- oder Witwerrente in voller Höhe der Rente des Verstorbenen gezahlt — ohne dass eigenes Einkommen angerechnet wird. Bezog der Verstorbene bereits eine Rente, lässt sich ein Vorschuss beim Renten Service der Deutschen Post beantragen, damit in dieser Phase keine finanzielle Lücke entsteht.
c) Bank und Vollmacht über den Tod hinaus
Klären Sie mit der Bank, ob eine Vollmacht über den Tod hinaus (transmortale Vollmacht) besteht. Sie erlaubt es Bevollmächtigten, laufende Dinge — Beerdigungskosten, offene Rechnungen — auch nach dem Tod zu regeln, ohne auf den Erbschein warten zu müssen. Ohne eine solche Vollmacht kann ein Konto bis zur Klärung der Erbfolge eingeschränkt sein.
6. Finanzielles in Ruhe ordnen
a) Versicherungen melden
Prüfen Sie, welche Versicherungen bestanden: Lebensversicherung, Sterbegeldversicherung, Unfallversicherung. Manche haben kurze Meldefristen — schauen Sie deshalb in die Policen, aber lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass sich Sterbegeldversicherungen oft nicht rechnen; eine nüchterne Prüfung lohnt sich.
b) Verträge kündigen — aber mit Bedacht
Strom, Telefon, Zeitschriften-Abos, Vereinsmitgliedschaften, der Rundfunkbeitrag, ein Mietvertrag: All das wird nach und nach gekündigt oder umgeschrieben. Nichts davon ist eilig. Legen Sie sich eine Liste an und arbeiten Sie sie über Wochen ab. Für jede Kündigung benötigen Sie in der Regel eine Kopie der Sterbeurkunde.
c) Erbschein und Nachlass
Die Regelung des Nachlasses — Erbschein, Testament, Grundbuch — folgt später und braucht keine Entscheidung in den ersten Tagen. Bei Unklarheit hilft ein Notar oder eine kostenfreie Erstberatung weiter. Auch hier gilt: ein Schritt nach dem anderen.
7. Häufige Fragen
Muss ich nach einem Todesfall zu Hause sofort den Notruf wählen?
Nein. War der Tod erwartet — etwa am Ende einer schweren Erkrankung —, ist es kein Notfall. Rufen Sie in Ruhe den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) für die Leichenschau. Den Notruf 112 wählen Sie nur bei einem plötzlichen, unklaren Tod.
Wie lange habe ich Zeit, bis die Bestattung erfolgen muss?
Das ist in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt — die Fristen stehen in den Landesbestattungsgesetzen. Eine bundesweit einheitliche Zahl gibt es nicht. Der Bestatter vor Ort kennt die Regeln Ihres Bundeslandes und sorgt dafür, dass alle Fristen eingehalten werden.
Wer stellt die Sterbeurkunde aus?
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeortes aus — auf Grundlage der ärztlichen Todesbescheinigung (Totenschein). Beantragen Sie gleich mehrere beglaubigte Ausfertigungen, da viele Stellen ein Original verlangen. Meist übernimmt der Bestatter die Beantragung.
Bekomme ich das Pflegegeld im Sterbemonat anteilig oder voll?
Das Pflegegeld wird für den vollen Sterbemonat gezahlt — nicht nur anteilig bis zum Todestag. Sie müssen den Betrag für diesen Monat nicht zurückzahlen.
Was ist das Sterbevierteljahr?
In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Sterbemonat erhalten hinterbliebene Ehe- und Lebenspartner die Witwen- oder Witwerrente in voller Höhe der Rente des Verstorbenen, ohne Anrechnung eigenen Einkommens. Bezog der Verstorbene bereits eine Rente, kann ein Vorschuss beantragt werden.
Kann ich nach dem Tod noch auf das Konto zugreifen?
Nur mit einer Vollmacht über den Tod hinaus (transmortale Vollmacht) können Bevollmächtigte laufende Dinge sofort regeln. Ohne sie kann das Konto bis zur Klärung der Erbfolge eingeschränkt sein. Klären Sie das früh mit der Bank.
Was passiert mit der 24-Stunden-Betreuungskraft?
Mit dem Tod endet ihre Aufgabe; die Abrechnung erfolgt bis zum Todestag. Die Betreuungskraft übernimmt keine behördlichen Aufgaben. Klären Sie Abreise und Abrechnung des letzten Monats in Ruhe mit der Vermittlungsagentur — auch das hat keine Tagesfrist.
Wo finde ich Unterstützung in der Trauer?
Ambulante Hospizdienste bieten oft Trauerbegleitung durch geschulte haupt- und ehrenamtliche Begleiter an — für Angehörige kostenfrei. Auch der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband und die Caritas vermitteln Trauerberatung in Ihrer Nähe.
Wo Sie weiterlesen
- Palliativpflege zu Hause: Leitfaden für das letzte Lebensjahr — wie die Zeit davor zu Hause gut begleitet werden kann.
- Hospiz oder Palliativstation im Pflegeheim — die richtige Wahl — Orientierung für die letzte Lebensphase.
- SAPV: spezialisierte ambulante Palliativversorgung — wer rund um die Uhr für Schwerstkranke zu Hause da ist.
- Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in der Pflege — Vorsorge, die Angehörige später entlastet.
Wenn Sie Fragen zur Betreuung in der letzten Lebensphase oder zur Abrechnung einer 24-Stunden-Betreuung haben, erreichen Sie uns jederzeit über unser Kontaktformular.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung — Hinterbliebenenrente und Sterbevierteljahr (deutsche-rentenversicherung.de)
- Verbraucherzentrale — Was tun, wenn jemand stirbt: erste Schritte und Dokumente (verbraucherzentrale.de)
- Verbraucherzentrale — Sterbegeldversicherungen rechnen sich oft nicht (verbraucherzentrale.de)
- Deutscher Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) — Trauerbegleitung und ambulante Hospizarbeit (dhpv.de)
- Caritas — Trauerberatung und Hospiz (caritas.de)
Sie müssen das nicht allein tragen
Ein Abschied ist schwer genug, ohne dass die Formalitäten Sie erdrücken. Nehmen Sie sich Zeit, einen Schritt nach dem anderen — und holen Sie sich Unterstützung, wo immer Sie sie brauchen. Wir beraten Sie einfühlsam und unverbindlich, auch zu Fragen rund um die 24-Stunden-Betreuung in der letzten Lebensphase.