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Palliativpflege & Lebensende 12 Min. Lesezeit

SAPV — Spezialisierte ambulante Palliativversorgung: So nutzen Familien das Recht

SAPV nach § 37b SGB V: Anspruch, Verordnung, Leistungen. Wie das Palliativteam zu Hause arbeitet, was die Krankenkasse zu 100 % übernimmt.

Wenn ein geliebter Mensch unheilbar krank wird und zu Hause sterben möchte, stoßen Familien fast immer an dieselben drei Grenzen: Schmerzen, Atemnot, Angst. Hausärztinnen versuchen zu helfen, sind aber selten 24 Stunden erreichbar. Pflegedienste pflegen, aber haben oft kein Palliativ-Knowhow. Was viele Familien nicht wissen: Es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf ein spezialisiertes Palliativteam, das zu Hause kommt — rund um die Uhr, mit Schmerzmedikation, mit Notrufbereitschaft, zu 100 % von der Krankenkasse bezahlt.

Diese Leistung heißt SAPV — Spezialisierte ambulante Palliativ- versorgung. Geregelt in § 37b SGB V. Dieser Beitrag erklärt, wer Anspruch hat, wie die Verordnung läuft, was das SAPV-Team konkret macht und welche typischen Fragen Familien stellen.

Auf einen Blick

  • SAPV = Spezialisierte ambulante Palliativversorgung nach § 37b SGB V
  • Anspruch: Versicherte mit nicht heilbarer, fortschreitender, weit fortgeschrittener Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung
  • Verordnung durch Haus- oder Klinikarzt — Formular „Muster 63”
  • Leistung: 24/7-Erreichbarkeit, ärztliche und pflegerische Palliativversorgung, Schmerztherapie, Symptomkontrolle, Krisenintervention
  • Kosten: 100 % von der Krankenkasse übernommen, kein Eigenanteil
  • Wo: zu Hause, im Heim, in Hospizen, in Wohngemeinschaften
  • Verträglich mit: Hausarzt, Pflegedienst, 24-Stunden-Kraft, Hospizdienst
  • Anzahl Teams: rund 400 SAPV-Teams in Deutschland

„SAPV ist eines der besten Instrumente im deutschen Gesundheitssystem — und eines der am wenigsten genutzten. Etwa 25 % aller Sterbefälle in Deutschland wären für SAPV geeignet, aber nur knapp die Hälfte davon bekommt sie tatsächlich. Der Hauptgrund: niemand spricht Familien rechtzeitig darauf an.” — Anna Schmidt, Pflegeberaterin bei Omelia

1. Was ist SAPV genau?

SAPV ist eine zusätzliche, hochspezialisierte Versorgung für Menschen in der letzten Lebensphase. Sie wird in § 37b SGB V definiert und gilt für alle gesetzlich Versicherten. Privatversicherte erhalten in der Regel vergleichbare Leistungen über ihre PKV.

Die Versorgung erfolgt durch ein multiprofessionelles Palliativteam — also nicht von einer einzelnen Person, sondern von einem Team mit Palliativmedizinern, Palliative-Care-Pflegefachkräften, Sozialarbeitern, oft Seelsorgern und Psychologen.

Was SAPV NICHT ist

  • SAPV ersetzt nicht den Hausarzt — er bleibt weiter zuständig
  • SAPV ersetzt nicht den ambulanten Pflegedienst — er pflegt weiter
  • SAPV ist nicht das Hospiz — die Person bleibt zu Hause
  • SAPV ist nicht die Sterbephase — sie kann Monate vorher beginnen

Was SAPV IST

  • ein zusätzliches Sicherheitsnetz für die letzte Lebensphase
  • 24 h erreichbar — auch nachts, am Wochenende, an Feiertagen
  • vor Ort einsatzfähig in unter einer Stunde
  • mit ärztlicher Kompetenz in Schmerztherapie, Symptomkontrolle, Krisenintervention
  • mit pflegerischer Erfahrung im Umgang mit komplexen palliativen Situationen

2. Wer hat Anspruch?

Der Anspruch ist in der SAPV-Richtlinie des G-BA und in § 37b SGB V geregelt. Drei Kriterien müssen erfüllt sein:

Kriterium 1: Nicht heilbare, fortschreitende Erkrankung

Dazu zählen u. a.:

  • Krebserkrankungen im fortgeschrittenen Stadium
  • Neurologische Erkrankungen wie ALS, fortgeschrittene Parkinson, schwere MS
  • Herzinsuffizienz im Endstadium (NYHA IV)
  • COPD-Endstadium mit schwerer Atemnot
  • Niereninsuffizienz im Endstadium ohne Dialyseoption
  • Schwerste Demenz mit weiteren Komplikationen
  • AIDS-Endstadium

Kriterium 2: Begrenzte Lebenserwartung

Die Erkrankung muss so weit fortgeschritten sein, dass die Lebens- erwartung begrenzt ist. Die Richtlinie nennt keine festen Zeiten — in der Praxis sind es Wochen bis Monate, manchmal länger.

Kriterium 3: Komplexes Symptomgeschehen

Die Person muss in mindestens einer der folgenden Dimensionen auf spezialisierte Versorgung angewiesen sein:

  • ausgeprägte Schmerzen, schwer therapierbar
  • ausgeprägte Atemnot
  • ausgeprägte Übelkeit, Erbrechen
  • offene, eitrige Wunden, Tumorblutungen
  • akute Verwirrtheit, Unruhe, Angst
  • hochkomplexe Medikamentenführung (z. B. Pumpen)

Eine einzige dieser Komplexitäten reicht — es muss nicht alles gleichzeitig vorliegen.

3. Wer verordnet SAPV?

Die Verordnung erfolgt durch eine Vertragsärztin oder einen Vertragsarzt:

  • Hausarzt (am häufigsten)
  • Onkologin, Neurologe, Kardiologe — jede Fachärztin
  • Krankenhausarzt bei Entlassung

Die Verordnung wird auf dem Muster 63 der Vertragsärzte ausgestellt. Wichtig: Manche Hausärzte kennen das Formular nicht gut. In dem Fall hilft das SAPV-Team selbst — die meisten Teams haben Hotlines und unterstützen Hausärztinnen bei der Verordnung.

Dauer der Verordnung

Die Verordnung gilt für einen bestimmten Zeitraum (meist 28 Tage). Sie kann fortlaufend verlängert werden. Es gibt keine Höchstdauer — manche Patienten haben jahrelang SAPV.

Wer entscheidet?

  • der Arzt stellt die Verordnung
  • die Krankenkasse genehmigt sie (innerhalb von 3 Werktagen)
  • das SAPV-Team übernimmt die Versorgung

4. Was leistet das SAPV-Team konkret?

Die Leistungen werden im Versorgungsbedarf abgestuft. Die SAPV- Richtlinie unterscheidet vier Modelle:

a) Beratung

Einmalige oder gelegentliche Beratung des Patienten, der Angehörigen oder anderer Versorger (z. B. Pflegedienst, Hausarzt).

b) Koordination

Das SAPV-Team koordiniert die Versorgung, ohne selbst regelmäßig vor Ort zu sein.

c) Additive Teilversorgung

Das Team ergänzt andere Versorger (Hausarzt, Pflegedienst), übernimmt einzelne Aufgaben (z. B. Schmerzpumpe).

d) Vollständige Versorgung

Das SAPV-Team übernimmt die palliative Versorgung komplett. Andere Versorger werden eingebunden, aber das Team führt.

In der Praxis sind Modelle c) und d) am häufigsten.

Konkrete Leistungen

  • 24-Stunden-Erreichbarkeit per Telefon
  • Notrufbereitschaft mit Eintreffen in der Regel unter einer Stunde
  • Hausbesuche je nach Bedarf, mehrfach pro Woche bis täglich
  • Schmerztherapie mit Opioiden und allen modernen Medikamenten
  • Symptomkontrolle: Atemnot, Übelkeit, Angst, Unruhe
  • Versorgung von Pumpen, Schmerzkathetern, PEG-Sonden
  • Wundversorgung bei tumorbedingten Wunden
  • Aufklärung und Beratung der Familie
  • Begleitung in der Sterbephase
  • Krisenintervention bei akuter Verschlechterung
  • Bescheinigungen und Koordination mit Hospizdienst, Pflegedienst, Krankenhaus

5. SAPV und andere Versorger — wie passt das zusammen?

SAPV ist kein Ersatz, sondern eine Ergänzung. Eine typische Konstellation in der letzten Lebensphase zu Hause:

WerRolle
Familie / HauptpflegepersonTägliche Begleitung, Anwesenheit
24-Stunden-BetreuungskraftKörperpflege, Mahlzeiten, Mobilisation, Nachtwache
Ambulanter PflegedienstMedizinische Pflege, Wundversorgung
HausarztAllgemeinmedizinische Betreuung, Verordnungen
SAPV-TeamPalliative Spezialversorgung, 24/7 Sicherheit
Hospizverein (ehrenamtlich)Sitzwache, psychosoziale Begleitung

Dieses Team funktioniert nur, wenn alle miteinander reden. Das SAPV-Team übernimmt häufig die Koordination — das ist ein wesentlicher Mehrwert.

„Wenn alle Player im Boot sind, dann ist auch zu Hause Sterben würdig möglich. Wir haben Familien, bei denen die Mutter monatelang stabil palliativ versorgt wird — zu Hause, mit ihrer 24-Stunden-Kraft, dem SAPV-Team in Bereitschaft, der Familie um sie. Das ist keine Notlösung, das ist Lebensqualität.” — Anna Schmidt

6. So beantragen Sie SAPV — Schritt für Schritt

Schritt 1: Mit dem Hausarzt sprechen

Sprechen Sie das Thema proaktiv an. Sätze wie:

„Ich möchte verstehen, ob SAPV für uns sinnvoll wäre.”

oder

„Wie sieht es mit einer Palliativversorgung zu Hause aus?”

öffnen das Gespräch. Wenn der Hausarzt zögert: das SAPV-Team direkt anfragen — sie unterstützen.

Schritt 2: SAPV-Team finden

Über die Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz oder die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin gibt es regionale Listen. Auch viele Krankenkassen führen Verzeichnisse.

In Großstädten gibt es meist mehrere Teams — eines lässt sich gut über Geschäftszeiten und Erreichbarkeit auswählen.

Schritt 3: Verordnung auf Muster 63

Der Arzt füllt das Formular aus, das die Diagnose, das komplexe Symptomgeschehen und den Versorgungsbedarf dokumentiert. Sie erhalten einen Durchschlag, das Original geht an die Krankenkasse.

Schritt 4: Genehmigung durch die Krankenkasse

Die Krankenkasse hat drei Werktage Zeit. Bei dringenden Fällen geht es schneller. Während der Genehmigung darf das SAPV-Team bereits beginnen — der Anspruch besteht ab Verordnung.

Schritt 5: Erstgespräch zu Hause

Das SAPV-Team kommt nach Hause für ein ausführliches Erstgespräch. Dauer: 1 – 2 Stunden. Inhalt: Vorgeschichte, Symptome, Patientenwillen, Erwartungen, Notfallplanung.

Schritt 6: Versorgungsplan

Im Anschluss legt das Team einen Versorgungsplan fest: wie oft Besuche, wer welche Aufgaben, welche Medikamente bereitliegen, was im Notfall zu tun ist. Dieser Plan wird mit Hausarzt und Pflegedienst abgestimmt.

7. Was Familien immer wieder erleben

Mehr Sicherheit — vor allem nachts

Viele Angehörige berichten, dass sie nach SAPV-Start das erste Mal seit Wochen wieder durchschlafen. Das Wissen, dass jederzeit jemand anrufbar ist, der die Schmerzpumpe einstellen oder die Atemnot lindern kann, ist eine massive Entlastung.

Schmerzen werden ernst genommen

Hausarztpraxen sind oft zurückhaltend mit starken Opioiden — aus Sorge, aus Unsicherheit, aus mangelnder Routine. SAPV-Teams haben mit Opioiden tägliche Erfahrung. Die Schmerzkontrolle wird in der Regel deutlich besser.

Weniger Krankenhauseinweisungen

Untersuchungen zeigen: Patienten mit SAPV werden seltener ins Krankenhaus eingewiesen. Was zu Hause behandelt werden kann, wird zu Hause behandelt. Das spart Strapazen und ermöglicht das Sterben zu Hause.

Bessere Sterbequalität

Studien der DGP zeigen, dass Patienten mit SAPV-Begleitung in der letzten Lebensphase weniger Schmerzen, weniger Angst und mehr Möglichkeit zur selbstbestimmten Gestaltung haben.

8. Häufige Fragen

Was kostet SAPV?

Nichts. Die Krankenkasse übernimmt 100 %. Kein Eigenanteil, keine Zuzahlung, keine Praxisgebühr.

Wer entscheidet, ob SAPV passt?

Der verordnende Arzt beurteilt die Indikation. Das SAPV-Team prüft beim Erstgespräch, ob es passt. Die Krankenkasse genehmigt die Verordnung.

Wann beginne ich am besten mit SAPV?

So früh wie möglich, sobald die Indikation gegeben ist. Viele Familien warten zu lange — und das Team kommt erst in den letzten Tagen zum Einsatz. Das schöpft das Potenzial der SAPV nicht aus.

Kann SAPV auch im Pflegeheim eingesetzt werden?

Ja. SAPV gilt überall, wo der Patient sich aufhält — zu Hause, in WGs, in stationären Hospizen oder in Pflegeheimen.

Schließt SAPV die 24-Stunden-Betreuung aus?

Im Gegenteil — sie ergänzen sich. Die Betreuungskraft ist 24 h vor Ort und kümmert sich um Pflege und Alltag. Das SAPV-Team bringt die medizinisch-palliative Spezialkompetenz und ist 24 h erreichbar.

Was passiert, wenn der Patient stabilisiert wird?

Wenn der Zustand sich verbessert und SAPV nicht mehr notwendig ist, endet die Verordnung. Sie kann jederzeit neu eingeleitet werden, wenn sich der Zustand wieder verschlechtert.

Macht das SAPV-Team auch Sterbebegleitung?

Ja. Viele SAPV-Teams begleiten Patient und Familie bis in die allerletzten Stunden. Manche Familien wollen das, andere wünschen sich in der Schlussphase nur die ehrenamtliche Hospizbegleitung — beides ist möglich.

Was passiert nach dem Tod?

Das SAPV-Team kann den Tod feststellen und die ärztliche Leichenschau veranlassen. Viele Teams bieten Trauerbegleitung für Angehörige in den Wochen nach dem Tod.

Wo finde ich SAPV-Teams in meiner Nähe?

Über die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (dgpalliativmedizin.de) oder über die Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz e. V. (dhpv.de). Auch die eigene Krankenkasse hat Listen.

Wo Sie weiterlesen

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Tools:

Quellen

Wenn Sie Unterstützung suchen

Wir bei Omelia begleiten Familien in der Palliativphase — und arbeiten eng mit SAPV-Teams, Hospizdiensten und Pflegediensten zusammen. Wenn Ihre Familie vor dieser Situation steht, sprechen Sie uns an. Die Erstberatung ist kostenfrei und unverbindlich.

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SAPV ist kein Eingeständnis, dass nichts mehr geht. Sie ist die Zusage, dass alles, was an Symptomkontrolle, Schmerzlinderung und Würde noch möglich ist, auch tatsächlich gemacht wird. Wer sie kennt und früh nutzt, schenkt dem geliebten Menschen die letzten Wochen oder Monate, die ihm zustehen.

Geschrieben von

Anna Schmidt

Pflegeberaterin · Recht & Finanzen

Spezialisiert auf Pflegegrad-Anträge, Pflegekassen-Leistungen 2026 und rechtssichere Beschäftigung von Betreuungskräften.

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