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Finanzielles & Förderungen 12 Min. Lesezeit

Rentenpunkte für pflegende Angehörige: So sichern Sie Ihre Altersvorsorge

Rentenpunkte für pflegende Angehörige 2026: Wer Anspruch hat, wie viel die Pflegekasse zahlt, Antrag, häufige Fehler. Mit Beispielen.

Pflege durch Angehörige ist die unbezahlteste Arbeit Deutschlands — und die schlecht versorgteste. Wer jahrelang die Eltern pflegt, verliert ohne Gegenmaßnahme bares Geld in der späteren Rente. Es sei denn, man kennt die Pflichtversicherung in der Rentenversicherung für pflegende Angehörige — und nutzt sie konsequent.

Dieser Beitrag erklärt, wer Rentenpunkte für Pflege bekommt, wie hoch sie sind, was die Pflegekasse genau zahlt — und welche typischen Fehler Familien die Altersvorsorge kosten.

Auf einen Blick

  • Pflegekasse zahlt Rentenbeiträge für pflegende Angehörige — geregelt in § 44 SGB XI
  • Voraussetzungen: mind. 10 Stunden Pflege pro Woche an mind. 2 Tagen, pflegebedürftige Person mit PG 2 oder höher, Pflegende:r unter Regelaltersgrenze, max. 30 Stunden Erwerbstätigkeit
  • Höhe 2026: je nach PG und Leistungsbezug zwischen rund 267 € und 741 € monatlicher Rentenbeitrag durch die Pflegekasse
  • Antrag: zusammen mit dem Pflegegrad oder separat — formloses Schreiben reicht
  • Rente brutto später: bis zu 30 € pro Pflegejahr mehr Monatsrente bei voller Wirkung
  • Häufigster Fehler: nicht beantragt, weil nicht bekannt — und ältere Pflegezeiten lassen sich nur 3 Monate rückwirkend nachholen

„Eine Tochter, die 5 Jahre die Mutter mit Pflegegrad 4 pflegt und nichts arbeitet, kann darüber bis zu 150 € mehr Monatsrente bekommen. Aber nur, wenn sie den Antrag stellt. Bei rund einem Drittel der Familien, die zu uns kommen, ist der Antrag nie gestellt worden.” — Anna Schmidt, Pflegeberaterin bei Omelia

1. Worum geht es?

Wer in Deutschland einen Angehörigen nicht erwerbsmäßig, also unentgeltlich pflegt, ist in der gesetzlichen Rentenversicherung pflicht- versichert. Die Beiträge zahlt nicht die pflegende Person selbst — sondern die Pflegekasse der Pflegebedürftigen.

Rechtsgrundlage: § 44 SGB XI in Verbindung mit § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI.

Das Prinzip: Wer für die Gesellschaft Pflegearbeit übernimmt, soll dafür in der eigenen Altersversorgung nicht bestraft werden. Die Pflegekasse zahlt jeden Monat einen Beitrag in die Rentenversicherung des pflegenden Angehörigen — als wäre er beschäftigt.

2. Wer hat Anspruch?

Die Voraussetzungen sind in § 19 SGB XI und § 44 SGB XI definiert:

Voraussetzungen für die pflegende Person

  • mindestens 10 Stunden pro Woche Pflege erbracht
  • verteilt auf mindestens 2 Tage in der Woche
  • die Pflege erfolgt nicht erwerbsmäßig (kein Lohn dafür)
  • die Person ist regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig
  • noch nicht im Bezug einer Vollrente wegen Alters

Voraussetzungen für die pflegebedürftige Person

  • mindestens Pflegegrad 2 anerkannt
  • Pflege erfolgt in häuslicher Umgebung (zu Hause, in der Wohnung der Pflegenden oder in einer betreuten Wohngemeinschaft)

Beide Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.

Wer ist „pflegende Angehörige”?

Nicht nur direkte Verwandte. Anspruchsberechtigt sind:

  • Ehepartner:in, Lebensgefährt:in, eingetragene Partnerschaften
  • Kinder, Schwiegerkinder, Enkel
  • Geschwister, Eltern
  • Schwager, Schwägerin
  • Auch nicht-verwandte Personen (Nachbarn, Freunde), wenn die Pflege regelmäßig erfolgt

3. Wie viel zahlt die Pflegekasse 2026?

Die Höhe richtet sich nach Pflegegrad und Art der Leistung (Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Kombination). Es gilt: Je höher der PG und je weniger die Pflegekasse für Sachleistungen ausgibt, desto höher der Rentenbeitrag.

Pflegegradnur PflegegeldKombileistungnur Sachleistung
PG 2391 €332 €267 €
PG 3525 €446 €358 €
PG 4651 €553 €444 €
PG 5741 €630 €506 €

*Werte gerundet, Stand 2026, gelten bundeseinheitlich.

Wichtig zu verstehen: Diese Beträge sind das, was die Pflegekasse als Beitrag in Ihre Rentenversicherung überweist. Sie selbst zahlen nichts dazu — und sehen das Geld auch nicht. Es fließt direkt in Ihr Rentenkonto.

Was bedeutet das in der späteren Rente?

Aus 391 € Rentenbeitrag pro Monat entstehen pro Jahr Rentenpunkte. Stark vereinfacht (Beitragssatz 2026: 18,6 %, Durchschnittsentgelt: ca. 50.500 €):

  • PG 2 nur Pflegegeld: ca. 0,50 Entgeltpunkte/Jahr
  • PG 3 nur Pflegegeld: ca. 0,67 Entgeltpunkte/Jahr
  • PG 4 nur Pflegegeld: ca. 0,83 Entgeltpunkte/Jahr
  • PG 5 nur Pflegegeld: ca. 0,95 Entgeltpunkte/Jahr

Ein Entgeltpunkt ist in den alten Bundesländern 2026 ca. 40,79 € monatlich Rente wert. Bei 5 Jahren Pflege eines PG-4-Angehörigen entspricht das später etwa 170 € mehr Monatsrente brutto, lebenslang.

„Das ist Geld, das viele Familien einfach liegen lassen. Ich erlebe regelmäßig pflegende Töchter, die 7 oder 8 Jahre die Mutter gepflegt haben — und die Pflegekasse hat nie auch nur einen Cent an die Renten- versicherung überwiesen, weil der Antrag fehlte.” — Anna Schmidt

4. Was passiert, wenn ich nebenher arbeite?

Solange Sie unter 30 Stunden pro Woche Erwerbstätigkeit bleiben, zahlt die Pflegekasse den Beitrag zusätzlich zu Ihrer eigenen Beschäftigung. Das ist besonders attraktiv für:

  • Teilzeit-Arbeitende (z. B. 25 Std/Woche), die parallel pflegen
  • Selbständige mit reduzierter Auftragslage
  • Familienpfleger in Pflegezeit oder Familienpflegezeit (Details im Beitrag Pflegezeit und Familienpflegezeit 2026)

Wer mehr als 30 Stunden arbeitet, verliert den Anspruch — auch wenn die restlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

5. Mehrere Pflegende — wer bekommt was?

Wenn sich mehrere Angehörige die Pflege teilen — zum Beispiel zwei Geschwister —, dann wird der Rentenbeitrag aufgeteilt, und zwar im Verhältnis der jeweiligen Pflegestunden.

Beispiel: Pflege eines PG-4-Vaters. Tochter pflegt 14 Stunden/Woche, Sohn 7 Stunden/Woche. Pflegekasse zahlt insgesamt 651 € Rentenbeitrag pro Monat. Davon erhält:

  • Tochter: 14/21 = 67 % = 434 € Rentenbeitrag/Monat
  • Sohn: 7/21 = 33 % = 217 € Rentenbeitrag/Monat

Wichtig: Auch der Sohn muss mindestens 10 Std/Woche und 2 Tage erreichen, sonst entfällt sein Anteil komplett — und die ganze Summe geht an die Tochter.

6. So beantragen Sie es richtig

Schritt 1: Beim Pflegegrad-Antrag mitnennen

Im offiziellen Antragsformular der Pflegekasse gibt es einen Abschnitt für die Hauptpflegeperson. Hier müssen Sie eintragen, wer in welchem Umfang pflegt. Diese Angabe ist die Grundlage für die Rentenversicherung — sie wird oft vergessen oder zu knapp ausgefüllt.

Schritt 2: Separater Antrag, falls vergessen

Falls der Pflegegrad bereits anerkannt ist, ohne dass die Hauptpflegeperson gemeldet wurde, reicht ein formloses Schreiben an die Pflegekasse:

„Hiermit beantrage ich rückwirkend die Berücksichtigung als Hauptpflegeperson für [Name, Versichertennummer]. Ich pflege seit [Datum] mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens 2 Tagen. Ich erbringe diese Pflege nicht erwerbsmäßig und bin selbst nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig.”

Rückwirkung: maximal 3 Monate. Wer zu lange wartet, verliert die älteren Monate endgültig.

Schritt 3: Bestätigung der Pflegekasse

Sie erhalten einen Bescheid, der bestätigt, dass die Rentenbeiträge ab einem bestimmten Datum gezahlt werden. Dieser Bescheid sollten Sie aufheben — er ist Ihr Nachweis bei späteren Renten-Fragen.

Schritt 4: Eintrag im Rentenkonto prüfen

Nach 6 – 12 Monaten lohnt sich ein Renteninformations-Check: Auf der Renteninformation muss die Pflegezeit als Beitragszeit auftauchen. Wenn nicht — bei der DRV nachfragen. Online über www.deutsche-rentenversicherung.de.

7. Häufige Fehler, die richtig Geld kosten

Fehler 1: Antrag nie gestellt. Etwa ein Drittel der pflegenden Angehörigen verzichtet unwissentlich auf Rentenbeiträge.

Fehler 2: Hauptpflegeperson falsch gemeldet. Wenn der Ehepartner sich selbst als Hauptpflegeperson angibt, der aber bereits Vollrente bezieht, laufen die Rentenpunkte ins Leere — obwohl die Tochter, die wirklich pflegt, sie haben könnte.

Fehler 3: Pflegezeit nicht aktualisiert. Wenn der PG steigt oder die Pflege intensiver wird, ändert sich der Rentenbeitrag. Pflegekasse muss informiert werden, sonst läuft der niedrigere Wert weiter.

Fehler 4: Erwerbstätigkeit-Grenze überschritten. Wer auf 35 Std/Woche erhöht, verliert den Anspruch komplett — auch rückwirkend. Vorher prüfen.

Fehler 5: 24-Stunden-Kraft eingestellt, Antrag nicht angepasst. Wenn eine 24-Stunden-Betreuungskraft den Großteil der Pflege übernimmt, bleiben viele Familien-Angehörige zwar weiter „Hauptpflegeperson” — sind aber nicht mehr mindestens 10 Std/Woche aktiv. Hier muss neu geprüft werden.

8. Ein ausführliches Beispiel zum Eigenrechnen

Eine 58-jährige Tochter aus Hamburg pflegt ihre 84-jährige Mutter mit Pflegegrad 4 — überwiegend Pflegegeld-Bezug. Sie arbeitet 20 Stunden/Woche als Bürokauffrau. Pflegezeit: 12 Stunden/Woche an 3 Tagen.

  • Rentenbeitrag durch Pflegekasse: 651 €/Monat (PG 4, Pflegegeld)
  • Pro Jahr: 7.812 € Rentenbeitrag
  • Daraus Entgeltpunkte/Jahr: ca. 0,83 EP
  • Bei 5 Jahren Pflege: ca. 4,15 zusätzliche EP
  • Spätere Mehrrente brutto/Monat (West): ca. 169 €, lebenslang

Diese 169 € sind real, lebenslang. Sie kommen pünktlich auf das Rentenkonto — vorausgesetzt, der Antrag ist gestellt und korrekt.

9. Was, wenn die Pflege in zwei Haushalten erfolgt?

Manchmal pflegen Tochter und Schwiegersohn die Schwiegermutter im eigenen Haushalt, während der Vater im Heim lebt. In diesem Fall: nur die häusliche Pflege zählt. Heimpflege löst keinen Rentenpunkt-Anspruch aus.

Bei mehreren Pflegebedürftigen, die zu Hause leben, summieren sich nicht die Stunden — sondern es entstehen pro pflegebedürftiger Person eigene Rentenansprüche, sofern die 10-Std-Grenze pro Person erreicht ist.

10. Häufige Fragen

Muss ich Steuern auf die Rentenbeiträge zahlen?

Nein. Die Pflegekasse zahlt direkt in die Rentenversicherung. Es ist kein Einkommen für die pflegende Person.

Kann mein Arbeitgeber mich deswegen kündigen?

Nein — und unabhängig davon greifen die Schutzrechte aus dem Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz.

Was, wenn ich neben der Pflege arbeitslos bin?

Auch dann gilt der Anspruch. Wichtig: Sie müssen der Bundesagentur für Arbeit mitteilen, dass Sie pflegen — das kann sich auf das Arbeitslosengeld auswirken (Stichwort: Verfügbarkeit). Aber die Rentenpunkte bleiben.

Bekomme ich auch Beiträge zur Krankenversicherung?

Wenn Sie nicht über Familie oder Beschäftigung krankenversichert sind, kann die Pflegekasse auf Antrag auch KV/PV-Beiträge zahlen. Sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse.

Was passiert, wenn die pflegebedürftige Person stirbt?

Der Rentenanspruch endet automatisch mit dem Tod. Die bis dahin erworbenen Entgeltpunkte bleiben Ihnen aber dauerhaft.

Wirkt sich Verhinderungspflege auf die Rentenpunkte aus?

In den Wochen, in denen die Pflege durch eine Vertretung erfolgt, fließen weniger oder keine Rentenbeiträge. Wer den Pflegezeitaufwand wieder erreicht, bekommt im Folgemonat wieder die volle Beitragszahlung.

Wo finde ich den Rentenkonto-Auszug?

Online bei der DRV: deutsche-rentenversicherung.de. Mit Versichertennummer und PIN.

Kann auch eine 24-Stunden-Betreuungskraft Rentenpunkte sammeln?

Nein — die Betreuungskraft ist erwerbsmäßig tätig (über ein polnisches Entsendeunternehmen) und unterliegt der polnischen Sozialversicherung. Mehr in unserem Beitrag Rechtliche Aspekte Betreuungskraft.

Wo Sie weiterlesen

Recht & Angehörige:

Pflegegrad-System:

Leistungen:

Tools:

Quellen

Wenn Sie es nicht selbst beantragen wollen

Wir bei Omelia prüfen mit Familien gemeinsam, ob die Renteneintrag-Frage sauber gelöst ist. Das ist Teil unserer kostenfreien Erstberatung — auch dann, wenn am Ende keine 24-Stunden-Betreuung gebucht wird. Wir sehen jeden Monat Familien, die jahrelang Geld liegen gelassen haben, weil dieser eine Antrag fehlte.

Kostenlose Beratung anfragen →

Pflege ist eine Lebensleistung — und sie verdient anerkannt zu werden. Die Rentenpunkte sind dafür ein wirksames Werkzeug. Wer sie nutzt, sichert seine eigene Zukunft mit ab, während er sich um die Eltern kümmert.

Geschrieben von

Anna Schmidt

Pflegeberaterin · Recht & Finanzen

Spezialisiert auf Pflegegrad-Anträge, Pflegekassen-Leistungen 2026 und rechtssichere Beschäftigung von Betreuungskräften.

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