Mallorca ist längst mehr als eine Urlaubsinsel. Auf den Balearen sind je nach Zählung 18.000 bis 22.000 Deutsche fest gemeldet — mit Zweitwohnsitzen und Saisongästen liegen die Schätzungen deutlich höher. Viele davon sind im Rentenalter. Und früher oder später stellt sich die Frage, die in jeder deutschen Familie irgendwann kommt, nur eben unter Palmen: Wer pflegt, wenn es nicht mehr allein geht — und wer zahlt das?
Rund um dieses Thema kursieren viele Halbwahrheiten. „Im Ausland zahlt die Pflegekasse nichts mehr” ist genauso falsch wie „Das deutsche Pflegegeld nehme ich einfach mit, egal wohin.” Die Wahrheit liegt dazwischen — und sie hängt an einer einzigen, oft übersehenen Unterscheidung: Geldleistung oder Sachleistung. Dieser Leitfaden erklärt, was die deutsche Pflegeversicherung 2026 auf Mallorca wirklich leistet, welche Fallen lauern, und wann eine Pflege auf der Insel überhaupt die richtige Entscheidung ist.
Auf einen Blick
- Pflegegeld wird bei dauerhaftem Wohnsitz in der EU (also auch Spanien/Mallorca) unbefristet weitergezahlt — § 34 Abs. 1a SGB XI.
- Pflegesachleistung und Kombinationsleistung werden nicht ins Ausland exportiert — dafür ist das spanische System zuständig.
- Entweder-oder-Falle: Wer spanische Pflege-Sachleistungen nutzt, riskiert, dass das deutsche Pflegegeld gestrichen wird. Eine Doppelleistung ist europarechtlich ausgeschlossen.
- Bei Urlaub (vorübergehender Aufenthalt) zahlt die Kasse das Pflegegeld für max. 6 Wochen pro Kalenderjahr weiter — § 34 Abs. 1 SGB XI.
- Krankenversicherung: Wer fest umzieht, braucht das Formular S1 der deutschen Kasse. Urlauber sind über die EHIC abgesichert — aber nur für medizinisch notwendige Behandlung, nicht für geplante Pflege.
- Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI bleiben auch auf Mallorca Pflicht — sonst droht die Kürzung des Pflegegeldes.
„Die meisten Familien, die an Mallorca denken, fragen mich zuerst nach den Kosten der Pflege auf der Insel. Die wichtigere Frage ist eine andere: Was passiert mit den deutschen Ansprüchen? Wer das vor dem Umzug nicht klärt, verliert schnell Geld, das ihm eigentlich zusteht.” — Anna Schmidt, Pflegeberaterin bei Omelia
Hinweis: Dieselben EU-Regeln gelten für ganz Spanien. Wer auf dem Festland lebt, findet die regionale Variante im Leitfaden Pflege an der Costa Blanca.
Für wen kommt Pflege auf Mallorca überhaupt infrage?
Nicht jede Situation ist gleich. Drei Gruppen tauchen in der Beratung immer wieder auf:
- Die Residenten. Sie haben ihren Lebensmittelpunkt fest nach Mallorca verlegt, sind dort gemeldet und verbringen den Großteil des Jahres auf der Insel. Für sie gelten die EU-Regeln zum dauerhaften Auslandswohnsitz — das ist der rechtlich klarste Fall.
- Die Pendler und Saisongäste. Sie haben weiter einen Wohnsitz in Deutschland und verbringen Wochen oder Monate auf der Insel. Hier zählt jeder Aufenthalt als vorübergehend — mit ganz anderen, knapperen Regeln.
- Die Angehörigen in Deutschland. Oft sind es die Kinder, die aus Deutschland heraus organisieren, weil Mutter oder Vater auf Mallorca nicht mehr allein zurechtkommen — und überlegen, ob ein Rückzug nach Deutschland nicht die bessere Lösung wäre.
Welche Gruppe Sie betrifft, entscheidet über fast alles Weitere. Deshalb steht diese Frage am Anfang.
Die Kernregel: Zahlt die deutsche Pflegekasse, wenn ich auf Mallorca lebe?
Die Antwort steckt in einem Grundsatz des europäischen Sozialrechts (Verordnung (EG) Nr. 883/2004): Geldleistungen folgen der Person, Sachleistungen folgen dem Wohnland. Klingt abstrakt, entscheidet aber über mehrere Hundert Euro im Monat.
Pflegegeld bei dauerhaftem Wohnsitz in Spanien (§ 34 Abs. 1a SGB XI)
Verlegt eine pflegebedürftige Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt dauerhaft in einen anderen EU-Staat, nach Norwegen, Island, Liechtenstein oder in die Schweiz, wird das Pflegegeld weitergezahlt — und zwar zeitlich unbegrenzt. Das Pflegegeld gilt europarechtlich als exportierbare Geldleistung. Mallorca gehört als Teil Spaniens selbstverständlich dazu.
Drei Voraussetzungen müssen erfüllt bleiben:
- Die Person bleibt in der deutschen Pflegeversicherung versichert (das ist in der Regel über die Rente der Fall).
- Es liegt mindestens Pflegegrad 2 vor — Pflegegrad 1 sieht ohnehin kein Pflegegeld vor.
- Die vorgeschriebenen Beratungseinsätze werden auch aus dem Ausland nachgewiesen (dazu unten mehr).
Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und entspricht den deutschen Sätzen 2026 — von 347 € bei Pflegegrad 2 bis 990 € bei Pflegegrad 5. Eine vollständige Übersicht aller Beträge finden Sie in unserem Leitfaden zu den Pflegekassen-Leistungen 2026.
Pflegesachleistung und Kombinationsleistung — warum sie nicht ins Ausland gehen
Anders sieht es bei der Pflegesachleistung aus — also dem Geld, mit dem in Deutschland ein zugelassener ambulanter Pflegedienst bezahlt wird. Diese Leistung wird nicht nach Spanien exportiert. Der Grund: Sachleistungen sind europarechtlich Sache des Wohnlandes. Wer dauerhaft auf Mallorca lebt, soll Pflege-Sachleistungen nach spanischem Recht und über das spanische System beziehen — nicht über die deutsche Kasse.
Damit fällt auch die Kombinationsleistung (die anteilige Mischung aus Pflegegeld und Sachleistung nach § 38 SGB XI) im grenzüberschreitenden Fall weg. Über die Grenze gibt es nur das volle Pflegegeld — oder den Weg über das spanische System. Beides zusammen geht nicht.
Die Entweder-oder-Falle: deutsches Pflegegeld vs. spanische Sachleistungen
Hier wird es heikel — und teuer, wenn man es falsch macht. Eine Doppelleistung ist europarechtlich ausgeschlossen. Konkret heißt das:
Wer auf Mallorca die Pflege-Sachleistungen des spanischen Systems in Anspruch nimmt, riskiert, dass das deutsche Pflegegeld angerechnet oder gestrichen wird — unter Umständen rückwirkend. Man muss sich also entscheiden:
- Variante A: deutsches Pflegegeld behalten und die Pflege auf Mallorca privat organisieren (z. B. eine selbst bezahlte Betreuungskraft).
- Variante B: die Sachleistungen des spanischen Pflegesystems nutzen — dann aber ohne das deutsche Pflegegeld in voller Höhe.
Unser dringender Rat: Klären Sie das schriftlich mit Ihrer Pflegekasse, bevor Sie umziehen. Teilen Sie Land, Umzugsdatum und Ihre Wahl mit. So vermeiden Sie böse Rückforderungen, die oft erst Monate später auffallen.
Urlaub statt Umzug: die 6-Wochen-Regel (§ 34 Abs. 1 SGB XI)
Ganz anders liegt der Fall beim vorübergehenden Aufenthalt — also wenn der Wohnsitz in Deutschland bleibt und Mallorca „nur” ein langer Aufenthalt ist:
- Das Pflegegeld wird bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt für bis zu 6 Wochen je Kalenderjahr weitergezahlt.
- Die Pflegesachleistung ruht — es sei denn, die bisherige, in Deutschland tätige Pflegekraft begleitet die Person nach Mallorca.
- Kurzzeitpflege und der Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel ruhen während des Auslandsaufenthalts grundsätzlich.
- Verhinderungspflege kann grundsätzlich auch im EU-Ausland in Anspruch genommen werden; sie zählt gegen den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Wichtig zur Abgrenzung: Entscheidend ist nicht das Flugticket, sondern der gewöhnliche Aufenthalt. Wer den Lebensmittelpunkt faktisch nach Mallorca verlagert, fällt — unabhängig von der Meldung — unter die Regeln für den dauerhaften Auslandswohnsitz, nicht unter die 6-Wochen-Urlaubsregel.
Ein Hinweis zu Drittstaaten: Außerhalb der EU/des EWR (etwa Schweiz ausgenommen) ruhen die meisten Leistungen nach 6 Wochen vollständig. Für Mallorca als EU-Region ist das nicht relevant — aber es zeigt, wie viel die EU-Zugehörigkeit Spaniens hier wert ist.
Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI — auch aus dem Ausland Pflicht
Ein Punkt, der gern vergessen wird und richtig Geld kosten kann: Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz abrufen — und diese Pflicht gilt auch im Ausland weiter.
- Pflegegrad 2 und 3: einmal pro Halbjahr.
- Pflegegrad 4 und 5: einmal pro Vierteljahr.
Wird der Nachweis nicht erbracht, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz einstellen. Auf Mallorca lässt sich das über zugelassene Beratungsstellen oder per (Video-)Beratung organisieren — wichtig ist nur, dass es dokumentiert und fristgerecht an die Kasse gemeldet wird. Planen Sie das fest ein, sonst kippt der gesamte Anspruch.
Krankenversicherung auf Mallorca: S1 für Residenten, EHIC für Urlauber
Pflege und Krankenversicherung hängen zusammen — die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung. Auch hier macht es einen großen Unterschied, ob Sie umziehen oder Urlaub machen.
- Dauerhafter Umzug (Resident): Ein gesetzlich versicherter Rentner beantragt bei seiner deutschen Krankenkasse das Formular S1 (früher E 121). Damit meldet er sich beim spanischen Träger (Seguridad Social) an und wird im spanischen Gesundheitssystem behandelt — die Kosten trägt im Hintergrund die deutsche Kasse (sogenannte Leistungsaushilfe). Zuständig für die Abwicklung ist die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA).
- Urlaub / vorübergehender Aufenthalt: Hier greift die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite der Versichertenkarte. Sie deckt aber nur medizinisch notwendige Behandlungen während des Aufenthalts ab — keine geplante Pflege und keine Dauerversorgung.
Wer privat krankenversichert ist, sollte zusätzlich die Bedingungen seines Tarifs für Auslandsaufenthalte prüfen — die Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Absicherung erklären wir im Beitrag Private vs. gesetzliche Pflegeversicherung.
Pflegegrad beantragen oder höherstufen — aus dem Ausland heraus
Ein praktisches Problem, das viele unterschätzen: Der Pflegegrad ist der Schlüssel zu jeder Leistung — aber die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) ist auf das Inland ausgerichtet. Lebt die pflegebedürftige Person bereits auf Mallorca, wird eine Erstbegutachtung oder Höherstufung deutlich aufwendiger: Termine, Gutachter und Nachweise lassen sich aus dem Ausland nur schwer koordinieren.
Die Konsequenz für die Praxis: Klären Sie den Pflegegrad möglichst vor dem Umzug. Wenn sich der Pflegebedarf abzeichnet, ist es fast immer einfacher, den Antrag noch in Deutschland zu stellen und die Begutachtung dort durchführen zu lassen. Verschlechtert sich der Zustand später auf der Insel, sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Pflegekasse über das Verfahren. Wie eine Begutachtung abläuft und worauf es ankommt, lesen Sie in unserem Leitfaden Pflegegrad beantragen Schritt für Schritt.
Pflegeangebote auf Mallorca im Überblick
Die gute Nachricht: Auf Mallorca gibt es eine gewachsene, oft deutschsprachige Versorgungslandschaft. Die folgenden Größenordnungen sind eine grobe Orientierung — die tatsächlichen Kosten hängen stark von Lage, Anbieter und Pflegeaufwand ab.
| Versorgungsform | Was es ist | Grobe Orientierung |
|---|---|---|
| Ambulanter Pflegedienst | Stundenweise Pflege/Betreuung zu Hause, teils deutschsprachig | nach Aufwand, stundenweise |
| 24-Stunden-Betreuung zu Hause | Betreuungskraft im Haushalt, rund um die Uhr | hoher vierstelliger Bereich/Monat |
| Betreutes Wohnen / „vivienda tutelada” | Eigene Wohnung mit Service und Betreuung | ca. 1.500–2.500 €/Monat |
| Seniorenresidenz / Pflegeheim | Vollstationäre Versorgung, teils rein deutschsprachig | je nach Pflegegrad/Anbieter |
Deutschsprachige Hausärzte, Apotheken und Pflegedienste sind vor allem im Süden und Südwesten der Insel sowie rund um Palma gut erreichbar. Das macht Mallorca für viele attraktiver als andere Auswanderungsziele — die Sprachbarriere im medizinischen Alltag fällt weg.
Rechenbeispiel: Was bleibt finanziell übrig?
Zahlen machen den Unterschied greifbarer als jede Regel. Nehmen wir eine Person mit Pflegegrad 3, die zu Hause versorgt wird — einmal auf Mallorca, einmal in Deutschland.
Auf Mallorca (dauerhafter Wohnsitz):
- Pflegegeld Pflegegrad 3: 599 €/Monat — das ist im Wesentlichen die ganze Leistung, die aus Deutschland fließt.
- Pflegesachleistung, Kombinationsleistung, Entlastungsbetrag und Tagespflege über die deutsche Kasse: entfallen.
- Die restlichen Kosten der Betreuung tragen Sie privat — oder Sie wechseln ins spanische System und verlieren dafür das deutsche Pflegegeld.
In Deutschland (zu Hause):
- Pflegegeld 599 € oder Pflegesachleistung 1.497 €/Monat (bzw. eine Kombination aus beidem).
- Zusätzlich Entlastungsbetrag 131 €/Monat, der Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Pflegehilfsmittel und je nach Bundesland weitere Zuschüsse.
- Diese Leistungen lassen sich kombinieren und decken einen erheblichen Teil der Kosten einer 24-Stunden-Betreuung ab.
Der Unterschied ist also nicht der Pflegegrad — der bleibt gleich — sondern das Leistungspaket dahinter. In Deutschland steht die volle Klaviatur der Pflegeversicherung zur Verfügung, auf Mallorca im Kern nur eine Taste. Genau diese Lücke sollten Sie einrechnen, bevor Sie entscheiden.
Mallorca oder doch zu Hause bleiben? Wann 24-Stunden-Betreuung in Deutschland die bessere Wahl ist
So schön die Insel ist — für eine wachsende Pflegebedürftigkeit ist Mallorca nicht automatisch die beste Lösung. Es lohnt sich, ehrlich zu rechnen.
Der entscheidende Punkt aus diesem Leitfaden: In Deutschland funktioniert das volle Leistungspaket der Pflegeversicherung — auf Mallorca nur das Pflegegeld. Wer in Deutschland bleibt, kann Pflegegeld, Pflegesachleistung, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag und Co. kombinieren und damit einen großen Teil der Kosten decken. Auf Mallorca entfällt dieser Hebel weitgehend.
Für viele Familien ist deshalb eine 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause in Deutschland die ruhigere und oft günstigere Variante: vertraute Umgebung, deutsche Ärzte, volle Pflegekassen-Leistungen — und eine Betreuungskraft, die im Haushalt lebt. Welche Lösung für Ihre Situation passt, zeigt unser Vergleich Pflegeheim oder 24-Stunden-Pflege.
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Checkliste vor dem Umzug nach Mallorca
Wenn der Schritt feststeht, vermeiden Sie mit dieser Reihenfolge die häufigsten und teuersten Fehler:
- Pflegekasse schriftlich informieren — Land, Umzugsdatum und die Entscheidung „deutsches Pflegegeld” vs. „spanische Sachleistungen”.
- Formular S1 bei der Krankenkasse beantragen und beim spanischen Träger anmelden.
- Beratungseinsätze für das Ausland organisieren (Fristen je nach Pflegegrad).
- Pflegegrad sichern: Bei laufendem oder geplantem Antrag rechtzeitig vor dem Umzug klären — eine MD-Begutachtung im Ausland ist deutlich komplizierter.
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung auf den neuen Wohnort abstimmen.
- Versorgung vor Ort sichern: deutschsprachiger Hausarzt, Apotheke, Pflegedienst oder Betreuung.
Häufige Fragen
Wird mein Pflegegeld auf Mallorca weitergezahlt?
Ja. Wenn Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz nach Mallorca (Spanien, EU) verlegen und in der deutschen Pflegeversicherung versichert bleiben, wird das Pflegegeld ab Pflegegrad 2 unbefristet weitergezahlt (§ 34 Abs. 1a SGB XI). Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie die vorgeschriebenen Beratungseinsätze nachweisen.
Bekomme ich auf Mallorca auch Pflegesachleistung von der deutschen Kasse?
Nein. Die Pflegesachleistung und die Kombinationsleistung werden nicht ins Ausland exportiert. Für Sachleistungen ist das spanische System Ihres Wohnlandes zuständig. Über die Grenze gibt es entweder das volle deutsche Pflegegeld oder den Weg über das spanische System — nicht beides.
Verliere ich mein deutsches Pflegegeld, wenn ich spanische Pflege nutze?
Das Risiko besteht. Eine Doppelleistung ist europarechtlich ausgeschlossen. Nehmen Sie auf Mallorca die Pflege-Sachleistungen des spanischen Systems in Anspruch, kann das deutsche Pflegegeld angerechnet oder gestrichen werden — mitunter rückwirkend. Klären Sie Ihre Wahl deshalb vor dem Umzug schriftlich mit der Pflegekasse.
Was ist mit der Krankenversicherung — brauche ich das Formular S1?
Wenn Sie als gesetzlich versicherter Rentner dauerhaft nach Mallorca ziehen, ja. Mit dem Formular S1 Ihrer deutschen Krankenkasse melden Sie sich beim spanischen Träger an und werden im spanischen Gesundheitssystem behandelt; die Kosten trägt im Hintergrund die deutsche Kasse. Für reine Urlaubsaufenthalte genügt dagegen die EHIC, die aber nur medizinisch notwendige Behandlungen abdeckt.
Gilt die 6-Wochen-Regel auch für mich, wenn ich nur den Winter auf Mallorca verbringe?
Wenn Ihr Lebensmittelpunkt in Deutschland bleibt, gilt der Aufenthalt als vorübergehend: Das Pflegegeld läuft bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr weiter, die Pflegesachleistung ruht in der Regel. Verlagern Sie den gewöhnlichen Aufenthalt faktisch nach Mallorca, greifen stattdessen die Regeln für den dauerhaften Auslandswohnsitz.
Ist eine 24-Stunden-Betreuung in Deutschland nicht oft die bessere Lösung?
Für viele Familien ja. In Deutschland lässt sich das volle Leistungspaket der Pflegeversicherung nutzen und kombinieren, auf Mallorca im Wesentlichen nur das Pflegegeld. Wer in der vertrauten Umgebung bleiben möchte, fährt mit einer 24-Stunden-Betreuung zu Hause häufig ruhiger und günstiger. Eine persönliche, kostenfreie Einschätzung dazu erhalten Sie jederzeit bei uns.
Quellen
- § 34 SGB XI — Ruhen der Leistungen bei Auslandsaufenthalt (gesetze-im-internet.de)
- § 37 SGB XI — Pflegegeld und Beratungseinsätze (gesetze-im-internet.de)
- Verordnung (EG) Nr. 883/2004 — Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in der EU
- Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) — Internationales / Pflegeversicherung (bundesamtsozialesicherung.de)
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG) — Pflegeversicherung (bundesgesundheitsministerium.de)
- DVKA — Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (GKV-Spitzenverband), Formular S1 / Leistungsaushilfe (dvka.de)
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und die Auskunft Ihrer Pflege- und Krankenkasse. Stand: Juni 2026.