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Finanzielles & Förderungen 12 Min. Lesezeit

Grundsicherung im Alter 2026: So beantragen Sie die Hilfe — und warum die Kinder meist nicht zahlen

Grundsicherung im Alter (SGB XII): Wer Anspruch hat, was sie abdeckt, Schonvermögen, Schritt-für-Schritt-Antrag beim Sozialamt und warum Kinder dank 100.000-€-Grenze fast nie herangezogen werden. Leitfaden 2026.

Wenn die Rente nicht zum Leben reicht, verzichten viele ältere Menschen aus Scham oder aus Angst, ihre Kinder könnten zur Kasse gebeten werden, auf staatliche Hilfe. Beides ist unbegründet: Die Grundsicherung im Alter ist ein Rechtsanspruch — und dank einer klaren Einkommensgrenze werden die Kinder in den allermeisten Fällen nicht herangezogen.

Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, wer Anspruch hat, was die Grundsicherung abdeckt, wie viel Vermögen erlaubt ist, wie Sie sie beantragen — und warum Sie sich um den Unterhalt der Kinder meist keine Sorgen machen müssen.

In Kürze

  • Grundsicherung im Alter (§§ 41 ff. SGB XII) hilft, wenn Rente und Einkommen nicht zum Lebensunterhalt reichen
  • Anspruch ab der Regelaltersgrenze (oder bei dauerhafter voller Erwerbsminderung)
  • Sie deckt Regelbedarf + angemessene Wohn- und Heizkosten + Mehrbedarfe ab
  • Kinder zahlen erst ab 100.000 € Jahresbruttoeinkommen — praktisch fast nie
  • Schonvermögen bleibt geschützt (kein Zwang, alles aufzubrauchen)
  • Antrag beim Sozialamt (Grundsicherungsamt) der Kommune
  • Wer Grundsicherung bezieht, bekommt kein zusätzliches Wohngeld
  • Für Pflegekosten greift ergänzend die Hilfe zur Pflege

„Die häufigste Sorge, die ich höre, ist: ‚Dann müssen meine Kinder zahlen.’ Das stimmt seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz fast nie mehr. Und die zweite: ‚Das ist doch Sozialhilfe.’ Es ist ein Recht — Geld, das dafür da ist, in Würde alt zu werden.”

1. Was ist die Grundsicherung im Alter?

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Sozialleistung nach dem SGB XII. Sie sichert das Existenzminimum, wenn das eigene Einkommen — vor allem die Rente — nicht ausreicht. Anders als das Bürgergeld (für Menschen im erwerbsfähigen Alter) richtet sie sich an Menschen ab der Regelaltersgrenze oder mit dauerhafter voller Erwerbsminderung.

2. Wer hat Anspruch?

Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein:

  1. Alter/Status: Sie haben die Regelaltersgrenze erreicht oder sind dauerhaft voll erwerbsgemindert
  2. Bedürftigkeit: Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um den notwendigen Lebensunterhalt zu decken

Es gibt keine feste Rentenhöhe, ab der der Anspruch pauschal entfällt — es kommt auf die individuelle Rechnung an. Deshalb gilt: im Zweifel Antrag stellen.

3. Was deckt die Grundsicherung ab?

  • den Regelbedarf (Regelsatz für den täglichen Bedarf)
  • die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung (Miete/Nebenkosten)
  • Mehrbedarfe (z. B. bei Gehbehinderung mit Merkzeichen G/aG oder kostenaufwändiger Ernährung)
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Weil die Wohnkosten enthalten sind, gibt es kein zusätzliches Wohngeld — die beiden Leistungen schließen sich aus.

4. Warum die Kinder meist nicht zahlen müssen

Die größte Sorge ist unbegründet: Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz werden erwachsene Kinder erst herangezogen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen 100.000 € übersteigt — und das pro Kind. Liegt es darunter, greift die Grundsicherung, ohne dass die Kinder etwas zahlen. Dieselbe Grenze gilt beim Elternunterhalt. Das Sozialamt fragt die Einkommen der Kinder in der Regel gar nicht erst ab, solange keine Anhaltspunkte für ein sehr hohes Einkommen bestehen.

5. Was ist mit dem Vermögen? (Schonvermögen)

Sie müssen nicht Ihr ganzes Erspartes aufbrauchen: Ein Schonvermögen bleibt geschützt. Auch ein angemessenes selbstbewohntes Eigenheim ist in der Regel geschützt. Details und die genauen Freibeträge klären Sie mit dem Sozialamt — sie ändern sich und hängen vom Einzelfall ab.

6. Schritt für Schritt: So beantragen Sie

  1. Antrag beim Sozialamt (Grundsicherungsamt) Ihrer Stadt/Gemeinde
  2. Unterlagen zusammenstellen: Rentenbescheid, weitere Einkünfte, Mietvertrag/Wohnkosten, Kontoauszüge, Vermögensnachweise
  3. Antrag einreichen — die Leistung wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt
  4. Bescheid prüfen — bei Fehlern oder Ablehnung ist Widerspruch möglich
  5. Weiterbewilligung rechtzeitig vor Ablauf beantragen

7. Grundsicherung, Hilfe zur Pflege oder Wohngeld?

  • Grundsicherung: Rente reicht nicht zum Lebensunterhalt
  • Hilfe zur Pflege: Einkommen/Vermögen decken die Pflegekosten nicht (ergänzend, siehe Hilfe zur Pflege)
  • Wohngeld: nur wenn keine Grundsicherung bezogen wird (siehe Wohngeld & Pflege)

Das Sozialamt und die Pflegeberatung helfen, die passende Leistung zu finden.

8. Checkliste

  • Regelaltersgrenze erreicht oder voll erwerbsgemindert?
  • Rente/Einkommen reicht nicht zum Lebensunterhalt?
  • Unterlagen zusammengestellt (Rente, Wohnkosten, Vermögen)
  • Antrag beim Sozialamt gestellt
  • Bei Ablehnung: Widerspruch geprüft
  • Sorge um Kinder-Unterhalt? → meist unbegründet (100.000-€-Grenze)

9. Häufige Irrtümer über die Grundsicherung

Vier Missverständnisse halten Menschen am häufigsten davon ab, ihren Anspruch zu nutzen:

  • „Ich muss erst mein Haus verkaufen.” — Nein. Ein angemessenes, selbstbewohntes Eigenheim ist in der Regel geschützt.
  • „Meine Kinder müssen dann zahlen.” — Fast nie. Erst ab 100.000 € Jahresbruttoeinkommen werden Kinder herangezogen.
  • „Das ist Sozialhilfe — eine Schande.” — Die Grundsicherung ist ein Rechtsanspruch, kein Almosen. Sie ist dafür da, in Würde alt zu werden.
  • „Meine Bestattungsvorsorge wird aufgelöst.” — Eine angemessene Bestattungsvorsorge bleibt in der Regel geschützt.

Wer aus einem dieser Gründe zögert, verschenkt Monat für Monat Geld, das ihm zusteht. Im Zweifel hilft die kostenlose Sozial- oder Pflegeberatung, den Fall durchzurechnen.

10. Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter?

Menschen ab der Regelaltersgrenze (oder mit dauerhafter voller Erwerbsminderung), deren Einkommen und Vermögen nicht zum Lebensunterhalt reichen. Eine feste Rentengrenze gibt es nicht — die Berechnung ist individuell.

Müssen meine Kinder für die Grundsicherung zahlen?

In aller Regel nicht. Erwachsene Kinder werden erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 € herangezogen. Darunter zahlt das Sozialamt, ohne die Kinder zu belasten.

Muss ich mein Erspartes zuerst aufbrauchen?

Nein, nicht vollständig. Ein Schonvermögen bleibt geschützt, ebenso in der Regel ein angemessenes selbstbewohntes Eigenheim.

Was deckt die Grundsicherung ab?

Den Regelbedarf, die angemessenen Wohn- und Heizkosten, Mehrbedarfe sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.

Bekomme ich zusätzlich Wohngeld?

Nein. Da die Wohnkosten in der Grundsicherung enthalten sind, gibt es kein zusätzliches Wohngeld. Wer keine Grundsicherung bezieht, sollte Wohngeld prüfen.

Wo stelle ich den Antrag?

Beim Sozialamt bzw. Grundsicherungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Sozialverbände und Pflegestützpunkte helfen beim Ausfüllen.

Ist das nicht dasselbe wie Bürgergeld?

Nein. Bürgergeld ist für Menschen im erwerbsfähigen Alter. Die Grundsicherung im Alter greift ab der Regelaltersgrenze.

Wird meine Rente voll auf die Grundsicherung angerechnet?

Die Rente zählt als Einkommen und wird berücksichtigt. Die Grundsicherung stockt auf die Höhe des ermittelten Bedarfs auf. Bestimmte Einkünfte bleiben teilweise anrechnungsfrei — das klärt das Sozialamt im Einzelfall.

Bekomme ich die Grundsicherung auch rückwirkend?

Grundsicherung wird in der Regel ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, nicht rückwirkend. Deshalb sollten Sie den Antrag nicht aufschieben — jeder Monat zählt.

Wie oft muss ich den Antrag erneuern?

Die Grundsicherung wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Danach stellen Sie einen Weiterbewilligungsantrag. Ändern sich Einkommen oder Wohnkosten vorher deutlich, teilen Sie das dem Sozialamt mit.

Bekomme ich Grundsicherung auch mit etwas Erspartem?

Ja, solange das Vermögen unter dem Schonvermögen bleibt. Sie müssen nicht erst alles aufbrauchen — ein angemessenes selbstbewohntes Eigenheim und ein Freibetrag bleiben geschützt.

Was ist der Unterschied zur „Sozialhilfe”?

Die Grundsicherung im Alter ist ein Teil des Sozialhilferechts (SGB XII), aber ein eigener Rechtsanspruch für Menschen ab der Regelaltersgrenze. Der Begriff „Sozialhilfe” im engeren Sinn betrifft andere Lebenslagen.

Wer hilft mir beim Ausfüllen des Antrags?

Sozialverbände wie VdK und SoVD, Pflegestützpunkte und viele Wohlfahrtsverbände unterstützen kostenlos oder günstig beim Antrag und, falls nötig, beim Widerspruch — nutzen Sie diese Hilfe, gerade wenn die Formulare abschrecken.

11. Fazit

Die Grundsicherung im Alter ist ein Recht, kein Almosen — und einer der wichtigsten Wege, im Alter finanziell abgesichert zu bleiben, wenn die Rente nicht reicht. Die zwei größten Sorgen sind fast immer unbegründet: Die Kinder werden dank der 100.000-€-Grenze so gut wie nie herangezogen, und das Schonvermögen samt selbstbewohntem Eigenheim bleibt geschützt. Stellen Sie den Antrag beim Sozialamt mit vollständigen Unterlagen — im schlechtesten Fall gibt es eine Ablehnung, im besten mehrere Hundert Euro im Monat. Und grenzen Sie die Leistung sauber ab: Grundsicherung für den Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege für die Pflegekosten, Wohngeld nur ohne Grundsicherung. Im Zweifel hilft die kostenlose Pflege- und Sozialberatung.

Wo Sie weiterlesen

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Tools:

Externe Ressourcen

  • Sozialamt / Grundsicherungsamt Ihrer Kommune — Antrag und Beratung
  • Deutsche Rentenversicherung — Auskunft zu Rente und Grundsicherung
  • Sozialverbände VdK / SoVD — Unterstützung beim Antrag und Widerspruch
  • Verbraucherzentrale (verbraucherzentrale.de) — Ratgeber Sozialleistungen

Hinweis

Dieser Ratgeber informiert allgemein und tritt nicht an die Stelle einer Sozialberatung. Freibeträge, Regelsätze und die Bewilligung werden im Einzelfall vom Sozialamt festgelegt. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich dorthin oder an einen Sozialverband.

Was wir für Sie tun können

Wir bei Omelia helfen Familien, die Pflege auf ein sicheres finanzielles Fundament zu stellen — und zeigen, wie sich Grundsicherung, Pflegeleistungen und eine 24-Stunden-Betreuung zusammenfügen. Das erste Gespräch ist kostenlos und ohne jede Verpflichtung.

Geschrieben von

Anna Schmidt

Pflegeberaterin · Recht & Finanzen

Spezialisiert auf Pflegegrad-Anträge, Pflegekassen-Leistungen 2026 und rechtssichere Beschäftigung von Betreuungskräften.

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